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Unfallfrei stimmt nicht!!!

Themenstarteram 6. Oktober 2006 um 10:49

Habe mein Auto vor Einem Jahr und 2 Monaten gebraucht von einem Autohaus als Unfallfrei gekauft. Jetzt stellte sich herraus, dass man über dem linken hinteren Radkasten mal ein teil eingeschweisst hat, welches nicht Hohlraumversiegelt ist und die Fahrertüre wurde nicht richtig Nachlackiert (warum auch immer man lackiert hat), da 3 Nieten in der Türzierleiste fehlen. (Was jetzt erst durch eine Neulackierung der Heckstossstange sichtbar wurde).

Mein Autohaus sollte sich doch jetzt an den Vorbesitzer wenden oder was hab ich da für chancen auf Teilgeld zurück usw..? Da ich mir das ja 2 mal überlegt hätte wenn ich wusste dass es ein Unfallwagen ist?

Kann mir jemand weiterhelfen?

Danke

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16 Antworten
am 6. Oktober 2006 um 12:33

hmm das ist ne kritische Frage. Du sprichst hier von Unfallwagen. Es muss aber kein Unfallwagen sein wenn etwas nachlackiert worden ist, bzw. gespachtelt oder gezinnt.

Ich denke das wird schwierig hier noch was nachzuweisen.

Meines Wissens nach ist ein Auto erst ein Unfallwagen wenn er einen Rahmenschaden hatte.

Gruß,

esox000

unfallschaden ist dann, wenn ein auto einen schaden hat, der durch neue Teile nicht ersatzt werden kann... Also eine kaputte oder eingedrückte türe kann ersetzt werden... genauso wie ne gebrochene stoßstange oder der stoßträger wenn er eingedetscht ist.. wenn aber ein karosserieteil eingedrückt ist, welches nicht getauscht werden kann, wie z.B. radlaufkante hinten ist es ein unfallwagen

am 6. Oktober 2006 um 16:44

Zitat:

Original geschrieben von Scorpion007

unfallschaden ist dann, wenn ein auto einen schaden hat, der durch neue Teile nicht ersatzt werden kann... Also eine kaputte oder eingedrückte türe kann ersetzt werden... genauso wie ne gebrochene stoßstange oder der stoßträger wenn er eingedetscht ist.. wenn aber ein karosserieteil eingedrückt ist, welches nicht getauscht werden kann, wie z.B. radlaufkante hinten ist es ein unfallwagen

dem kann ich nur beipflichten. in diesem fall handelt es sich definitiv um einen unfallschaden, weil durch schweißarbeiten ein neues teil eingesetzt wurde. du hast an dieser stelle natürlich einen rechtlichen anspruch, weil es sich um einen verdeckten mangel handelt. es ist für dich absolut uninteressant ob dein autohändler durch den vorbesitzer über diesen schaden informiert wurde. dein autohändler hat dir das fahrezug als unfallfrei verkauft (steht hoffentlich auch im kaufvertrag) und muss dafür auch gerade stehen. wie er es anschließend mit dem vorbesitzer abklärt kann dir egal sein. also einfach zu dem entsprechenden händler fahren und ihn auf die situation aufmerksam machen. wenn er dir den schaden in die schuhe schieben möchte, dann musst du zu einem gutachter und dort ein schadensgutachten erstellen lassen (evtl. vorher mit der rechtschutzvers. sprechen, falls du eine haben solltest). ein gutachter sollte den schaden zeitlich einordnen können.

anschließend gibt es zwei möglichkeiten für dich:

1. rücktritt vom kaufvertrag (allerdings bekommst du nicht den kompletten kaufpreis zurück, weil das fahrzeug von dir gefahren wurde und somit mehr kilometer aufm buckel hat)

2. ein bisschen taschengeld wegen wertminderung, weil du beim fahrzeugkauf zuviel bezahlt hast

mit welcher der beiden varianten du dich besser stehst musst du allerdings selber wissen. ich persönlich würde zu variante 2 tendieren, je nachdem, wie schlimm sich jetzt der schaden wiederspiegelt (aufgrund der schlechten reparaturarbeiten).

gruß

maik

Themenstarteram 6. Oktober 2006 um 16:52

es entspricht schon einem echten unfall wagen , da der gutachter meinte er muss den hinteren kotflügel richtig eingedrückt haben und da wurde dann ein stück metall eingeschweisst, welches nicht feuerverzinkt wurde.

Also ich denke mal, das das zimlich schwierig mit dem Geld wird, schließlich musst du ja das Geld vom Vorbesitzer wiederbekommen, und nicht vom Autohaus. Der hatte ja wahrscheinlich den Unfall, und nicht das Autohaus. Ich würde mich da mal Anwalt-technisch beraten lassen. Wenn du z.B. im ADAC bist, dann kann man das dort ganz gut machen. Das habe ich auch schon in Anspruch genommen!!!

MFG, Alex

am 6. Oktober 2006 um 21:16

Zitat:

Original geschrieben von alexander-barth

...schließlich musst du ja das Geld vom Vorbesitzer wiederbekommen, und nicht vom Autohaus. Der hatte ja wahrscheinlich den Unfall, und nicht das Autohaus.

das ist definitiv falsch!!!

er hat das auto vom autohaus gekauft und hat absolut nichts mit dem vorbesitzer zu tun. das autohaus haftet für die aussage "unfallfrei" und muss selbst zusehen wie es diesen vorfall mit dem vorbesitzer abwickelt. es kann genauso gut sein, dass der vorbesitzer angegeben hat, dass es sich um ein unfallfahrzeug handelt. aber das ist wie gesagt nicht das problem von vetenks, denn er hat schließlich einen kaufvertrag mit dem autohaus abgeschlossen. ;)

Themenstarteram 7. Oktober 2006 um 7:24

Das Autohaus hat mir gesagt, dass sie das auto als Unfallfrei vom Vorbesitzer gekauft haben, dies wohl dennoch nicht stimmte. Trotzdem denk ich mal, dass mein Kontakt das Autohaus ist , und dass dieses sich eventuell halt mit dem Vorbesitzer in Verbindung setzen müssen. Jetzt warte ich halt mal drauf, was die mir für vorschläge unterbreiten.....

Bischen Geld wär schon ok, da ich es mir sicher 2 mal überlegt hätte das auto zu kaufen, wenn ich wusste das es ein unfallwagen ist. Ausserdem ist das ja schlechte Werbung wenn ich unzufrieden abgespeisst werde.

am 7. Oktober 2006 um 9:13

hi, da hast du leider keine gute chancen, da nach einem halben jahr die beweislastumkehr eintrifft. das bedeutet das du dem autohaus beweisen musst, das der schaden vor dem kauf schon war und nicht du den schaden verursacht hast.

aber hast du keine chance. sorry

Themenstarteram 7. Oktober 2006 um 10:54

und wenn der gutachter feststellt, dass der schaden bzw die reperatur schon so und so alt ist?

Wenn du Rechtsschutz hast (sollte man eigentlich haben, hat sich bei mir schon 100mal ausgezahlt), geh zu nem Anwalt und lass das den Regeln. Sonst ärgerst du dich nur unnötig rum.

Anwalt, Anwalt, Anwalt...

Das ist die nervigste Zeiterscheinung aller Zeiten.

--> Rechtsschutz und Anwälte.

Jetzt wartet doch einfach mal ab wie Gutachter und Händler reagieren.

Dann kann er doch bei bedarf einen Schritt nach dem anderen machen...

Bin aber gespannt wie es aus geht.

Und schenken würde ich den Händler auch nichts.

Da geht es einfach alleien schon um das Prinziep.

Irgend einer hat da wissentlich jemanden betrogen, das muss bestraft werden und da würd ich nicht nur auf Geld bestehen, sondern das ganze anzeigen...

Dein Glück ist ja, dass du es bemerkt hast...

am 8. Oktober 2006 um 14:43

Zitat:

Original geschrieben von lifgfvhjuvjhgfz

Anwalt, Anwalt, Anwalt...

Das ist die nervigste Zeiterscheinung aller Zeiten.

komisch, du sprichst dich gegen anwälte aus und würdest das ganze aber trotzdem zur anzeige bringen? *grübel* nunja man sollte aber auf jeden fall eins nach dem anderen machen, das ist ganz richtig. es kann trotzdem nicht schaden sich mit einem anwalt von der rechtschutzversicherung zu unterhalten (erstberatung). dann weiß man wenigstens was alles möglich ist und welchen schritt man am besten zu welcher zeit macht.

ich würde trotz alledem erstmal mit dem gutachten auf den händler zugehen und versuchen die angelegenheit "friedlich" zu regeln. menschlichkeit kommt oft besser an als der direkte aufmarsch mit anwälten oder anwaltsschreiben.

Ja, so wars gemeint. Eins nach dem anderen.

Währe ja möglich, dass der Händler, auch wenn es von der Haftung gesehen für ''Vetenks'' egal ist (jeder, der mit Autos handelt, weiß worauf er sich bei jedem Auto einlässt), dass er ja gar nichts davon weiß!

Ich würde ja auch nicht den Händler damit drohen, sondern würde ich mit der Anzeige den Betrüger zur Verantwortung ziehen...

Themenstarteram 8. Oktober 2006 um 15:43

War ja schon beim Händler, der meinte er muss das jetzt mal abklären, bezüglich wie haben sie das auto gekauft wer war vorbesitzer usw.... Daraufhin hab ich halt gesagt sie sollten sich mit dem gutachter in verbindung setzen, der kann genau sagen was er da festgestellt hat. Das war soweit mal das 1. Treffen.

Zwei Tage später meinte das autohaus halt ich sollte mal wenn ich des weges komme kurz vorbei schauen, sie wollen sich das selber einmal anschauen. Und ich denke morgen werde ich mal des Weges kommen .. Bin gespannt wies weitergeht..

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