Unfallflucht

Hallo Leute,

ich bin heute mit unserem Focus unterwegs gewesen zusammen mit meienr Mutter. Gefahren bin ich.
Ich parkte in einer Parkbucht. Als ich später wieder ausparken wollte, musste ich ein Stück rückwärts fahren. Da wir eine Einparkhilfe hinten haben ist das ja auch nicht allzu schwer. Zudem schaute ich in Rück und Aussenspiegel. Ich fuhr soweit rückwärts bis die Einparkhilfe langsam piepte was bedeutet dass ca.20 cm Luft zum Hindernis ist. Nun stand eben die Polizei bei mir vor der Tür und beschuldigte mich einer Fahrerflucht. Ich habe den Polizisten erklärt dass ich ihn nie im Leben geditscht haben kann weil meine Einparkhilfe langsam piepte und ich durch das Heckfenster gut sehen konnte und da noch genug Platz war. Die Polizisten haben an unserer Heckstoßstange eine kleine Beschädigung feststellen können die man mit blossen Auge kaum erkennen kann.Zudem haben sie gemsessen. Sie haben eine höhe von 46,5Cm festegestellt wo die Beschädigung bei uns ist. Nur frage ich mich jetzt wo sie am anderen fahrzeug messen wollen? Wenn doch das ganze Kennzeichen eingedrückt sein soll. Lack fehlt bei uns auch keiner also können sie auch keine Stele beim anderen Fahrzeug feststellen wo ich ihn angeblich getroffen haben sollte. Sie meinten an dem anderen Fahrzeug ist das komplette Kennzeichen stark eingedrückt. Wenn ich das tatsächlich gewesen wäre, dann hätte ich dass doch gehört und den Wiederstand beim Rückwärtsfahren auch bemerkt. Da war aber nichts.
Zudem haben die Zeugen also der Fahrzeughalter und eine Dame ausgesagt es währe das Amtliche Kennzeichen STD-GH 600. Wir haben aber STD-GA 600. Ich brauche mir nur sorgen um meinen Lappen zu machen. Denn ich werde ja zu einer Tat beschuldigt die ich nicht begannen habe. Zudem sprachen sie von einem roten Fahrzeug. Als ich ausparkte stand ein silbernes fahrzeug hinter uns.

Alle sehr fragwürdig. Was meint ihr dazu? Die Beweislage ist doch sehr wackelig möchte ich behaupten
Danke für eure Antworten

Beste Antwort im Thema

Nach solchen Beiträgen ..

Zitat:

Original geschrieben von Ghia02


Ich glaube ich spinne. Kommt mir einer von euch in die Quere wird er platt gemacht. Derjenige ist nicht der erste der was von mir kriegt.

.. kommt dieses Unschuldslammgetue ein wenig unglaubwürdig rüber.

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Zitat:

Original geschrieben von Ghia02


Ich werde in den Anhörungsbogen schreiben dass sie einmal gepiept hat und ich sofort stehen blieb weil platz geug war zum herausfahren

Du weißt aber schon, dass eine EInparkhilfe dich nicht von der eigenen Umsicht entbindet!?

Wenn du wo dagegen fährst, hilft es auch nicht, wenn die Einparkhilfe keinen Dauerton von sich gab und du angibst, dass laut Einparkhilfe noch PLatz war. Daher steht z.b. bei Fahrzeugen der VAG im Display "Fahrweg kontrollieren", damit man sich nicht nur auf die Piepser verlässt!

Zitat:

Original geschrieben von ZwickAUDI



Zitat:

Original geschrieben von Ghia02


Ich werde in den Anhörungsbogen schreiben dass sie einmal gepiept hat und ich sofort stehen blieb weil platz geug war zum herausfahren
Du weißt aber schon, dass eine EInparkhilfe dich nicht von der eigenen Umsicht entbindet!?
Wenn du wo dagegen fährst, hilft es auch nicht, wenn die Einparkhilfe keinen Dauerton von sich gab und du angibst, dass laut Einparkhilfe noch PLatz war. Daher steht z.b. bei Fahrzeugen der VAG im Display "Fahrweg kontrollieren", damit man sich nicht nur auf die Piepser verlässt!

lies dir doch erstmal die vorherigen beiträge durch bevor du hier rumspamst

@TE
Auf so eine Piepser würde ich mich nicht unbedingt verlassen.
Kannst du 100% ausschließen das du das Fahrzeug nicht berührt hast?
Bei 20cm Abstand kann man das Nummerschild niemals sehen.
Ich bin ja mal gespannt wie die ganze Angelegenheit ausgeht. 😁 

Zitat:

Original geschrieben von Ghia02


lies dir doch erstmal die vorherigen beiträge durch bevor du hier rumspamst

Was hat das mit "rumspamen" zu tun?

Ich habe dich nur darauf hinweisen wollen, dass du trotz Einparkhilfe noch eine Sorgnispflicht trägst. Daher ist es eventuell nicht so klug, sich im Anhörungsbogen nur auf die Einparkhilfe zu beziehen!
Ich habe nicht behauptet, dass du wo dagegegen gefahren bist! Das war als Beispiel gemeint...

Ich habe noch einen Tipp: Wenn die kleine Schramme ("die man mit bloßem Auge kaum erkennen kann"😉 schon etwas älter ist, vielleicht ist sie auf einem Foto durch zoomen erkennbar? So könntest du belegen, dass die Schramme schon länger existiert und die ungenauen Zeugenaussagen weiter zum Umkippen bringen.

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Zitat:

Original geschrieben von Ghia02


lies dir doch erstmal die vorherigen beiträge durch bevor du hier rumspamst

und was lesen wir da? 😕

das dein pdc bereits gepiept hat, als du noch das kennzeichen des hintermannes im rückspiegel gesehen hast...

...insofern ist eine fehlfunktion des pdc's an deinem fahrzeug ziemlich warscheinlich!

Zitat:

Zudem haben die Zeugen also der Fahrzeughalter und eine Dame ausgesagt es währe das Amtliche Kennzeichen STD-GH 600.

und warum führte der weg der polizei dann direkt zu dir? obwohl der andere fahrzeughalter wohlmöglich etliche dutzend kilometer von dir entfernt wohnt?

Zitat:

Original geschrieben von Ghia02


lies dir doch erstmal die vorherigen beiträge durch bevor du hier rumspamst

Er Spamt überhaupt nicht rum 😉

Zum Thema: ich denke auch, dass du dich entspannt zurücklehnen kannst.
1.: Kennzeichen stimmt nicht überein
2.: Beschädigtes Auto hatte andere farbe, wie dein damaliger Hintermann

Hier scheint eine Verwechselung vorzuliegen.

Also: Ich bin rückwärts gefahren und da peste die PDC aber ich schaute auch durch die Spiegel und da war ich noch nicht am anderen Fahrzeug drann.

Um auszuparken fuhr ich rückwärts und kontrollierte den Fahrweg über die Außenspiegel. Als ich weit genug zurückgestoßen war, um problemlos aus der Lücke zu kommen, signalisierte mir meine Einparkhilfe mittels Piepton, dass noch genügend Freiraum zum hinter mir parkendem Fahrzeug war, was meinen Blick in den Spiegel bestätigte.

Mehr Silbertablett geht nicht.
Immer diese sch**ß Spammer! 😉

Zitat:

Original geschrieben von ZwickAUDI


Um auszuparken fuhr ich rückwärts und kontrollierte den Fahrweg über die Außenspiegel. Als ich weit genug zurückgestoßen war, um problemlos aus der Lücke zu kommen, signalisierte mir meine Einparkhilfe mittels Piepton, dass noch genügend Freiraum zum hinter mir parkendem Fahrzeug war, was meinen Blick in den Spiegel bestätigte.

Mehr Silbertablett geht nicht.
Immer diese sch**ß Spammer! 😉

Du musst verstehen das ich sehr aufgebracht bin 😁

Und anscheinend sehr verzweifelt....oder warum postest Du diese Story. War doch klar, dass Du hier zerfleischt wirst.....😉

Wünsche Dir einen gerechten Ausgang der Geschichte. Möge der Schuldige bezahlen! 😉 

Zitat:

Original geschrieben von Peter Clio


Und anscheinend sehr verzweifelt....oder warum postest Du diese Story. War doch klar, dass Du hier zerfleischt wirst.....😉

Wünsche Dir einen gerechten Ausgang der Geschichte. Möge der Schuldige bezahlen! 😉 

Naja immerhin gehts ja auch um meinen teuerbezahlten FS. Ich bin noch in der Probezeit. das bedeutet Punkte Nachschulung und Fahrverbot inkl. BußGeld. 1000€? mit allem drum und drann

Zitat:

Original geschrieben von Ghia02


mit allem drum und drann

mit allem drum und drann?

du hast vergessen, das du auch den schaden aus eigener tasche zahlen musst, denn wenn du ihn deiner versicherung meldest fordern die zum einen regress, stufen dich hoch und brezeln dir noch die vertraglich vereinbarte strafe auf...alles in allem, werden aus tausend €uro dann ganz schnell ein paar tausender!

Nach solchen Beiträgen ..

Zitat:

Original geschrieben von Ghia02


Ich glaube ich spinne. Kommt mir einer von euch in die Quere wird er platt gemacht. Derjenige ist nicht der erste der was von mir kriegt.

.. kommt dieses Unschuldslammgetue ein wenig unglaubwürdig rüber.

Die Polizei meint dass das Kennzeichen beim anderen eingedrückt sei. 20€ also.

Wie isn dass der Focus ist Vollkasko versichert habe den freien schaden habe wir schon verbraucht.

Zitat:

Original geschrieben von Ghia02


Wie isn dass der Focus ist Vollkasko versichert...

die vollkasko kommt hier nicht zum tragen, hier zahlt die haftpflicht...

...und diese zahlt bei schäden die aus straftaten resultieren (was fahrerflucht nunmal ist) lediglich die gesetzl. mindestdeckkungssummen und fordert dann bei ihrem versicherungsnehmer (bzw. dem fahrer) den betrag wieder ein...

...zurückkaufen - wie es regulär möglich ist - geht in einem solchen fall ebenfalls nicht...und als sahnehäubchen obendrauf darf man auch noch die vereinbarte vertragsstrafe an die versicherung zahlen - die belastung des sfr ist natürlich selbstverständlich!

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