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Unfallflucht in Nachbarschaft / Konkreter Tatverdächtiger / Polizei zeigt sich untätig - Was tun?

Themenstarteram 30. Juli 2018 um 20:00

Hallo zusammen,

mein Auto wurde vor kurzem draussen vor der Haustür auf der Straße hinten links angefahren und stark beschädigt. Es stand direkt auf einem Parkplatz nach einer Einfahrt zu einem Hinterhof, auf dem es ca. 10 Parkplätze gibt.

Ich habe den Schaden direkt bei der Polizei gemeldet und Anzeige gegen Unbekannt gestellt.

Es hat sich dann herausgestellt, dass meinem Nachbar genau das gleiche auf dem identischen Parkplatz passiert ist und auch bei ihm sich niemand wegen des Schadens gemeldet hat.

Wir haben uns dann auf dem Parkplatz umgeschaut und ein Fahrzeug gefunden, dass vom Schadensbild sehr gut passen würde. Leider erfordert das Zusammenfügen des Schadensbildes etwas Geschick und Vorstellungskraft, da das Fahrzeug bereits vor diesen Unfällen vorne rechts stark beschädigt war und die Karosserie zur Hälfte in der Luft hängt.

Der Nachbar hat heute dann versucht die Besitzerin dieses Fahrzeugs zu erreichen und da sie sich nicht gemeldet hat dann die Polizei gerufen. Diese kam mit 3 Personen und hat sich alle 3 Fahrzeuge dann angeschaut. (Meins, das des Nachbarn und das der vermeintlichen Täterin)

Mir gegenüber hatte die vermeintliche Täterin im Gespräch davor praktisch schon gestanden, dass Sie beim Rechtsabbiegen aus der Einfahrt möglicherweise die Autos erwischt hat es dann vielleicht nur nicht gemerkt hätte etc.

Dann kam allerdings die ganz grosse Überraschung: Nachdem die Polizei die Schäden ausgemessen hatte und die 2 Polizisten eine starke Vermutung hatten das es das Fahrzeug gewesen sein müsste, sagte die Polizistin zu meinem Nachbarn: "Sie können gerne Anzeige erstatten, ich werde dieses Fahrzeug aber definitiv ausschließen. Das Schadensbild passt definitiv nicht zueinander."

Die beiden anderen Polizisten haben dann nur verwirrt geguckt und sich dann aber Ihrer Kollegin schweigend angeschlossen. Damit war das Thema erledigt und die Polizei ist wieder abgezogen. Die vermeintliche Täterin war ebenso verwundert aber sichtlich erleichtert. Mein Nachbar und ich sind verwundert vom Felde gezogen, grandios enttäuscht vom deutschen Polizeiapparat.

Lange Rede kurzer Sinn/Frage:

  • Darf eine Streifenpolizistin ohne fachlichen Hintergrund in der Analyse von Schadenshergängen einfach ein Fahrzeug von Ermittlungen ausschließen?
  • Was kann ich nun tun? Gibt es irgendwelche höheren Instanzen, in die wir das Thema nun eskalieren können?
  • Eigentlich wollte ich das Auto (Cabrio) jetzt gerade verkaufen und ich habe sogar schon Interessenten: Darf ich das Auto nun reparieren lassen und verkaufen oder muss ich es jetzt den Sommer über rumstehen lassen bis der Gerichtsgutachter es sich angeschaut hat irgendwann zu Weihnachten?

 

Beste Antwort im Thema

Die Polizistin hat da garnichts zu entscheiden.

Verursacherin in Kenntnis setzen,

das man den Schaden bei Ihrer Versicherung einfordert.

Anwalt nehmen, Versicherung der Verursacherin kontaktieren

(Kennzeichen reicht, Zentralruf d. versicherer hilft weiter)

Weiter verfahren wie Anwalt es empfiehlt.

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Die Polizistin hat da garnichts zu entscheiden.

Verursacherin in Kenntnis setzen,

das man den Schaden bei Ihrer Versicherung einfordert.

Anwalt nehmen, Versicherung der Verursacherin kontaktieren

(Kennzeichen reicht, Zentralruf d. versicherer hilft weiter)

Weiter verfahren wie Anwalt es empfiehlt.

Themenstarteram 30. Juli 2018 um 21:11

Danke für den Hinweis. Werde das mal direkt angehen.

Wie sieht es denn aus mit dem Schaden. Darf ich diesen reparieren lassen und das Fahrzeug verkaufen oder muss ich das Fahrzeug nun solange kaputt stehen lassen bis sich jemand wegen eines Gutachtens gemeldet hat?

Und an § 485 ZPO denken, sonst ist das mutmaßliche Verursacherfahrzeug plötzlich repariert oder nach Afrika verkauft... Wenn du den eigenen Wagen reparieren lässt, ist das ein Fall von Beweisvereitelung und du gehst leer aus.

am 30. Juli 2018 um 21:29

Früher haben diese Sets mit denen die Polizei Farbspuren gesichert hat viel Geld gekostet.

Inzwischen kosten die nur noch ein paar €.

Ich würde Fotos machen und mit dem Dienststellenleiter der Polizistin telefonieren und Ihn Bitten doch zumindest die Farbspuren als Beweismittel zu sichern.

Farbspuren können heute mehr Aussagen als nur den Fahrzeughersteller, sondern sind fast so aussagekräftig wie ein Fingerabdruck.

Pech wäre wenn die Unfallgegnerin Ihr Fahrzeug schnell entsorgt.

Mir faellt dazu nur Strafvereitelung im Amt und Dienstaufsichtsbeschwerde ein.

Aber gut, ich bin kein Jurafuchs.

Ratoncita

am 31. Juli 2018 um 5:01

Zitat:

@verhohner schrieb am 30. Juli 2018 um 23:11:48 Uhr:

Danke für den Hinweis. Werde das mal direkt angehen.

Wie sieht es denn aus mit dem Schaden. Darf ich diesen reparieren lassen und das Fahrzeug verkaufen oder muss ich das Fahrzeug nun solange kaputt stehen lassen bis sich jemand wegen eines Gutachtens gemeldet hat?

Lass ein vernünftiges Gutachten erstellen, eventuell Lackproben sichern, ab zum Anwalt und wenn du willst, dann lass es reparieren. Niemand kann von dir erwarten, dass das Fahrzeug jetzt ewig steht. So eine Sache kann, wenn man Pech hat, lange dauern.

Viel Glück und berichte bitte.

Zitat:

@onzlaught schrieb am 30. Juli 2018 um 22:17:47 Uhr:

Die Polizistin hat da garnichts zu entscheiden.

Verursacherin in Kenntnis setzen,

das man den Schaden bei Ihrer Versicherung einfordert.

Das finde ich genau die richtige Vorgehensweise!

Einen klitzekleinen Haken hats vielleicht:

Der TE weiss nicht, wer die Verursacherin ist.

 

Die Polizistin hat zwar nun entschieden, daß es strafrechtlich keine Konsequenzen für die vermeintliche Unfallverursacherin geben wird, was aber deine Forderungen gegenüber der Versicherung anbetrifft, hast du freie Hand und kannst wie oben verfahren.

Selbst wenn die Polizistin anders entschieden hätte, müßtest du jetzt trotzdem zivilrechtlich tätig werden, um deine Forderungen geltend zu machen...

Also:

-Fotos

-Nachbar (zweiter Geschädigter) kontaktieren

-Anwalt

-Gutachter

HTC

Natürlich kann man einen Sachverständigen beauftragen, sollte es dann wider erwarten aber nicht dieses Fahrzeug gewesen sein, hast du die Kosten am Hals.

Ich würde auch zunächst einmal Fotos der Schäden von allen Fahrzeugen machen, mit dokumentierter Höhe (Meterstab).

Dann würde ich mich bei der zuständigen Polizeibehörde direkt an die Unfallsachbearbeitung wenden. Die haben täglich mit solchen Fällen zu tun und sind wahrscheinlich kompetenter, und vielleicht auch engagierter, als die Beamtin, die da vor Ort war.

Du hast die Vermutung, dass eben dieses Fahrzeug dich bzw. dein Fahrzeug geschädigt hat.

Die Spuren an beiden Fahrzeugen passen deiner Meinung nach zusammen.

Die vermeintl. Schädigerin hat dir gegnüber eingeräumt, dass sie es gewesen sein könnte.

Also mich würde hier nichts davon abhalten meine Vermutung und meinen Schaden der gegnerischen Versicherung zu melden.

Zitat:

@Matsches schrieb am 31. Juli 2018 um 07:10:09 Uhr:

Zitat:

@onzlaught schrieb am 30. Juli 2018 um 22:17:47 Uhr:

Die Polizistin hat da garnichts zu entscheiden.

Verursacherin in Kenntnis setzen,

das man den Schaden bei Ihrer Versicherung einfordert.

Das finde ich genau die richtige Vorgehensweise!

Einen klitzekleinen Haken hats vielleicht:

Der TE weiss nicht, wer die Verursacherin ist.

Dann lässt man den Punkt weg und geht mit dem Kennzeichen via Zentralruf

direkt an die Versicherung des fraglichen Fahrzeuges.

Kann man schon machen wenn man ansonsten nicht weiss was man mit seiner Freizeit anfangen soll.

Mal was einzufordern ist ja auch mal nett.

Aber was erhofft man sich davon?

Keine Zeugen, keine Spuren, kein Geständnis, ein Polizeiprotokoll das gegen die vom TE als verdächtig auserkorene als Verursacherin spricht?

Meinst Du, da wird auch nur ein einziger Cent seinen derzeitigen Besitzer wechseln?

Egal, ich wüsste sinnvolleres (an den See fahren zum Beispiel, oder mit den Kids ein Eis essen gehen).

Zitat:

@Matsches schrieb am 31. Juli 2018 um 11:35:48 Uhr:

...

Meinst Du, da wird auch nur ein einziger Cent seinen derzeitigen Besitzer wechseln?

...

Ja,

und je niedriger der Betrag, desto schneller.

 

 

PS: Und mit den Kids kann man trotzdem an den See.

Zitat:

@HTC schrieb am 31. Juli 2018 um 08:15:54 Uhr:

Die Polizistin hat zwar nun entschieden, daß es strafrechtlich keine Konsequenzen für die vermeintliche Unfallverursacherin geben wird, was aber deine Forderungen gegenüber der Versicherung anbetrifft, hast du freie Hand und kannst wie oben verfahren.

Selbst wenn die Polizistin anders entschieden hätte, müßtest du jetzt trotzdem zivilrechtlich tätig werden, um deine Forderungen geltend zu machen...

Also:

-Fotos

-Nachbar (zweiter Geschädigter) kontaktieren

-Anwalt

-Gutachter

HTC

Das Irrwitzige hierbei ist doch, daß die Polizistin gar nichts zu entscheiden hat !

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