Unfallflucht in Nachbarschaft / Konkreter Tatverdächtiger / Polizei zeigt sich untätig - Was tun?

Hallo zusammen,

mein Auto wurde vor kurzem draussen vor der Haustür auf der Straße hinten links angefahren und stark beschädigt. Es stand direkt auf einem Parkplatz nach einer Einfahrt zu einem Hinterhof, auf dem es ca. 10 Parkplätze gibt.

Ich habe den Schaden direkt bei der Polizei gemeldet und Anzeige gegen Unbekannt gestellt.

Es hat sich dann herausgestellt, dass meinem Nachbar genau das gleiche auf dem identischen Parkplatz passiert ist und auch bei ihm sich niemand wegen des Schadens gemeldet hat.

Wir haben uns dann auf dem Parkplatz umgeschaut und ein Fahrzeug gefunden, dass vom Schadensbild sehr gut passen würde. Leider erfordert das Zusammenfügen des Schadensbildes etwas Geschick und Vorstellungskraft, da das Fahrzeug bereits vor diesen Unfällen vorne rechts stark beschädigt war und die Karosserie zur Hälfte in der Luft hängt.

Der Nachbar hat heute dann versucht die Besitzerin dieses Fahrzeugs zu erreichen und da sie sich nicht gemeldet hat dann die Polizei gerufen. Diese kam mit 3 Personen und hat sich alle 3 Fahrzeuge dann angeschaut. (Meins, das des Nachbarn und das der vermeintlichen Täterin)

Mir gegenüber hatte die vermeintliche Täterin im Gespräch davor praktisch schon gestanden, dass Sie beim Rechtsabbiegen aus der Einfahrt möglicherweise die Autos erwischt hat es dann vielleicht nur nicht gemerkt hätte etc.

Dann kam allerdings die ganz grosse Überraschung: Nachdem die Polizei die Schäden ausgemessen hatte und die 2 Polizisten eine starke Vermutung hatten das es das Fahrzeug gewesen sein müsste, sagte die Polizistin zu meinem Nachbarn: "Sie können gerne Anzeige erstatten, ich werde dieses Fahrzeug aber definitiv ausschließen. Das Schadensbild passt definitiv nicht zueinander."

Die beiden anderen Polizisten haben dann nur verwirrt geguckt und sich dann aber Ihrer Kollegin schweigend angeschlossen. Damit war das Thema erledigt und die Polizei ist wieder abgezogen. Die vermeintliche Täterin war ebenso verwundert aber sichtlich erleichtert. Mein Nachbar und ich sind verwundert vom Felde gezogen, grandios enttäuscht vom deutschen Polizeiapparat.

Lange Rede kurzer Sinn/Frage:

  • Darf eine Streifenpolizistin ohne fachlichen Hintergrund in der Analyse von Schadenshergängen einfach ein Fahrzeug von Ermittlungen ausschließen?
  • Was kann ich nun tun? Gibt es irgendwelche höheren Instanzen, in die wir das Thema nun eskalieren können?
  • Eigentlich wollte ich das Auto (Cabrio) jetzt gerade verkaufen und ich habe sogar schon Interessenten: Darf ich das Auto nun reparieren lassen und verkaufen oder muss ich es jetzt den Sommer über rumstehen lassen bis der Gerichtsgutachter es sich angeschaut hat irgendwann zu Weihnachten?
Beste Antwort im Thema

Die Polizistin hat da garnichts zu entscheiden.

Verursacherin in Kenntnis setzen,
das man den Schaden bei Ihrer Versicherung einfordert.
Anwalt nehmen, Versicherung der Verursacherin kontaktieren
(Kennzeichen reicht, Zentralruf d. versicherer hilft weiter)
Weiter verfahren wie Anwalt es empfiehlt.

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Doch hat sie, sie muß die Sachbeschädigung verfolgen und entscheiden, ob es eine Straftat ist oder nicht und ob die vermeintliche Verursacherin angezeigt wird oder nicht. Hat nichts mit den Forderungen des TEs zu tun ist reines Strafrecht.

HTC

Zitat:

@HTC schrieb am 31. Juli 2018 um 12:58:48 Uhr:


ist reines Strafrecht.

HTC

Eben. Und in dem Fall entscheidet die Pollezistin gar nichts, sondern gibt ihre Ermittlungsergebnisse an die Staatsanwaltschaft weiter, die dann entscheidet ob sie etwas tut oder nicht.

Ja, die Staatsanwaltschaft darf auch was entscheiden 🙂

Die Polizistin entscheidet aber im Vorfeld auch über einige Sachen.... zB ist die Schadenssume hoch genug, um eine Anzeige aufzunehmen usw...

Was hier wohl eher gemeint war ist die Tatsache, daß die Entscheidung der Polizistin keinen Einfluß auf die Zivilklage hat... So habe ich es jedenfalls interpretiert...

HTC

Zitat:

@HTC [url=https://www.motor-talk.de/.../...ch-untaetig-was-tun-t6407962.html?...]schrieb am 31. Juli 2018 um daß die Entscheidung der Polizistin keinen Einfluß auf die Zivilklage hat... So habe ich es jedenfalls interpretiert...

HTC

Dat is korrekt.😁

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... und somit sollte der TE sein Ziel unabhängig von der Einschätzung eines Polizisten weiter verfolgen.

TE, ich würde an deiner Stelle etwas Geld in die Hand nehmen und einen auf Verkehrsrecht spezialisierten RA aufsuchen.

Dessen Kosten übrigens die gegnerische Versicherung vollständig trägt, falls der Anspruch durchgesetzt werden kann. Wofür aus deinen Schilderungen heraus eine recht gute Chance besteht.

Wenn du unsicher bist, bitte den RA zunächst um ein kostenloses Vorgespräch, bei dem du den Fall kurz darlegst und der RA dir sagt, ob und was er für dich tun kann und welches Kostenrisiko entstehen wird. Vernünftige Rechtsanwälte bieten so etwas an.

Die mutmaßliche Verursacherin ist offensichtlich körperlich nicht in der Lage ein Fahrzeug zu führen, wenn sie mehrere Kollisionen nicht bemerkt.

und sie muß den Führerschein abgeben, da es sich offensichtlich um Fahrerflucht handelt. das sieht jeder Staatsanwalt so.

Fahrerflucht ist es nur wenn Du es bemerkt hast / hättest bemerken müssen.
Und dann ist ja noch die Frage ob die Dame selbst gefahren ist.
Hatten wir eigentlich hier schon eine Aussage zur Schadenhöhe ?

1180€ also unterhalb der Grenze von 1300€

Trotzdem kein Spaß wenn sie wegen Unfallflucht dran bekommen wird

Zitat:

@verhohner schrieb am 31. Juli 2018 um 20:50:40 Uhr:


1180€ also unterhalb der Grenze von 1300€

Trotzdem kein Spaß wenn sie wegen Unfallflucht dran bekommen wird

Das ist kein Pappenstiel

Hatte bisher schon 3x das Vergnügen, dass mir mein geparktes Auto beschädigt und danach getürmt wurde. 1x konnte ich zum Glück - so wie du auch- ein in Frage kommendes Auto entdecken.
Nach erfolgter Anzeige und den entsprechenden Ermittlungen stellte sich meine Vermutung als richtig heraus.

2x blieb ich allerdings auf meinem Schaden sitzen.
Von daher kann ich deine Situation gut nachvollziehen.

Ich wünsche dir dass du mit deiner Vermutung recht hast, die richtige Entscheidung triffst und deinen Schaden ersetzt bekommst.

Das Irrwitzige ist, dass alle Fakten beieinander sind. Lasst euch den Autoschlüßel der durchaus geständigen Verursacherin geben und stellt die Fahrzeuge neben einander. Bilder machen und der Versicherung schicken und alles wird gut.
Die Polizei ahndet solche Vergehen schon lange nicht mehr. Ist in diesem Fall keine Fahrerflucht (kann wahlweise auch :Fahrerin sein, aber soweit ist die Gleichberechtigung noch nicht) ersichtlich macht die Obrigkeit nichts. Ja, ich weiß es hört sich schon nach Fahrerflucht an. Da aber die Polizistin entschieden hat, dass das Fahrzeug des Verursachers nicht passt ist es eine Anzeige gegen Unbekannt. Du kannst hier wählen ob du die Einstellung des Verfahrens durch den Staatsanwalt schriftlich haben möchtest oder dies durch die Aussage des Beamten akzeptierst.

Gruß

Ps. Das Richten und Lackieren meines Fahrzeugs hat auch 1000Euro gekostet. Mußte auch selbst zur Polizei fahren da diese keine Zeit hatten den Unfall aufzunehmen.

Ich hab den Schaden der Versicherung der mutmaßlichen Verursacherin gemeldet und 2 Tage später wurde ich benachrichtigt, dass die Verursacherin ggü. der Versicherung bestätigt hat, dass Sie es war und damit wird der Schaden auch übernommen. Habe das bereits schriftlich bekommen und hoffe das das Geld zeitnah auf dem Konto ist.

Jetzt ist nur die Frage ob ich mich nochmal bei der Polizei melde und denen sage das es die Dame war. Eigentlich darf so jemand ja garnicht mehr frei im Straßenverkehr unterwegs sein. Wer weiß wie viele Autos die schon angefahren hat anderswo.

Jetzt mach da kein Fass auf. Sei froh dass Du so gut entschädigt wirst!
Aus dem Verkehr gezogen gehören die Drogen und Alkoholfahrer , Raser und Tuningdeppen mit ihren Brüllrohren sowie Unfallflüchter bei Personenschaden bzw.deftigen Schäden.
So kleine Feindberührungen kann jeder mal nachen und evtl.unbemerkt bleiben.

Zitat:

@verhohner schrieb am 13. August 2018 um 20:02:45 Uhr:


Jetzt ist nur die Frage ob ich mich nochmal bei der Polizei melde und denen sage das es die Dame war. Eigentlich darf so jemand ja garnicht mehr frei im Straßenverkehr unterwegs sein. Wer weiß wie viele Autos die schon angefahren hat anderswo.

Mach es, rein als Mitteilung informationshalber.

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