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Unfallflucht auch bei sehr geringem Wert?

Hallo,
ich bin neu hier und bei mir brennt die Frage, ob der Straftatbestand Fahrerflucht auch dann erfüllt ist, wenn die beschädigte Sache auch sehr geringen Wert hat bzw. wertlos ist.
Parallel dazu, soweit ich weiß, ist an sich ein Diebstahl nach Rechtslage auch dann gegeben, auch wenn die enteignete Sache keinen Verkehrswert hat.
Genauso heiße es bei Sachbeschädigung bzw. Fahrerflucht, wie mir jemand erzählte.
Demnach würde das bedeuten, dass eine Fahrerflucht auch dann gegeben ist, wenn man z.B. an der Baustelle einen Leitkegel umfährt, sodass die Handlung dennoch mit 7 Punkten geahndet wird.
Oder wenn man ein verrostetes altes Fahrrad streift, das an sich kaum einen Verkehrswert hat.
Zudem brauche das Opfer nicht mal eine Anzeige zu erstatten, da dies ein Offizialdelikt sei.
Unterm Strich wird man aus verkehrsrechtlicher Sicht genauso behandelt, wie derjenige. der eine teure Limousine rammt und abhaut.

Was sagt eigentlich Ihr dazu?

Grüße

Beste Antwort im Thema

Die Verkehrsunfallflucht ist als Straftatbestand nicht vom Wert der beschädigten Sache bzw. der Höhe des Schadens abhängig.

Somit sind die von dir aufgeführten Punkte alle korrekt.

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Zitat:

Original geschrieben von Enterich2003


Wie bereits gesagt, die Kirche im Dorf lassen. Ist kein Schaden vorhanden, nimmt auch die Polizei keine Unfallflucht aus "Spaß an der Freude" auf. Auch sie muss letztendlich den Schaden "begründen" und auf dieser Begründung möglicherweise weitere strafprozessuale Maßnahmen verantworten!

Du entscheidest aber nicht ob da ein Schaden ist.

Eine Stoßstange z. B. federt gut zurück.

Siehst du auf die Schnelle ob die leicht gestaucht ist? Ob ein Halter ausgerissen ist? Ob unter der Stoßstange etwas ist?

Wenn sich herausstellt, ja es ist kein Schaden - dann bist du fein raus.

Wenn sich herausstellt - Halter gebrochen, da ist nix zu reparieren, Stoßstange neu + Lackieren, Schaden von 1200 € - dann hast du immerhin keine Unfallflucht begangen. 🙂

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess



Zitat:

Original geschrieben von Enterich2003


Wie bereits gesagt, die Kirche im Dorf lassen. Ist kein Schaden vorhanden, nimmt auch die Polizei keine Unfallflucht aus "Spaß an der Freude" auf. Auch sie muss letztendlich den Schaden "begründen" und auf dieser Begründung möglicherweise weitere strafprozessuale Maßnahmen verantworten!
Du entscheidest aber nicht ob da ein Schaden ist.

Eine Stoßstange z. B. federt gut zurück.

Siehst du auf die Schnelle ob die leicht gestaucht ist? Ob ein Halter ausgerissen ist? Ob unter der Stoßstange etwas ist?

........

Von diesen dubiosen Parkremplern war hier nicht die Rede. Stoße ich beim Ein-/Ausparken

so stark

gegen ein anderes Fahrzeug dass

möglicherweise ein Schaden

entstanden ist, mache ich vorsorglich eine Unfallmeldung - ist ja klar.

N.T.

Dann definiere doch mal für uns wann ist für dich ein Schaden da wann nicht?

Du mußt doch Beispiele bringen können wann du die Polizei nicht rufen würdest.

Ach dein Baumbeispiel - du hast an nem Baum überhaupt nix verloren - da du die Wurzeln verdichtest wenn du auf die Baumscheibe fährst.

Das wird wohl ein Verstoß gegen Grünflächensatzung sein - bis 50.000 € Bußgeld.

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess


Ach dein Baumbeispiel - du hast an nem Baum überhaupt nix verloren - da du die Wurzeln verdichtest wenn du auf die Baumscheibe fährst.

Das wird wohl ein Verstoß gegen Grünflächensatzung sein - bis 50.000 € Bußgeld.

...ich hab das schon mal gesagt mit der Kirche und dem Dorf. Jetzt wird der Blödsinn aber dann zu groß.

N.T.

Solange ich keine Fahrzeuge ramme, irgend einen Gegenstand deutlich sichtbar verschiebe bzw. aus seiner Verankerung reisse und keine Personenschäden verursache, erübrigt sich für mich jede Polizeimeldung.

Ob ich jetzt dem Tiefgaragenpfeiler neben dem Parkfeld zu all den anderen Striemen einen (in meinem Fall) roten Lackabrieb verpasse, rückwärts ein niedriges Betonmäuerchen touchiere oder einen Baum leicht streife, beeinträchtigt weder die Stabilität noch den Wert der genannten Dinge.

Womöglich hängt einem die gerufene Polizei hier in der Schweiz ein "Nichtbeherrschen des Fahrzeugs" an, kA ob sowas in DE auch gibt.

Ich verkompliziere mir mein Leben nicht noch freiwillig zusätzlich.

Letztlich ist es immer eine Risiko-Abwägung. Dessen muß sich jeder im Klaren sein, der sich nach einem solchen Ereignis vom Ort des Geschehens entfernt.

Wenn du aussteigst hast du den "Unfall" bemerkt.
Das sagt dann ein Zeuge so aus.
Unfallflucht ist eine Straftat.
Heißt
a) die Polizei muß ermitteln
b) die Polizei selbst kann nicht einstellen
Und dann kannst du nur hoffen, daß es wirklich 0-25/50 € Schaden ist.

Und 25-50 € ist gar nix. Überleg mal, was machst du für 25 €? 😁
(bzw. das wäre ja netto - sieh es brutto aus Arbeitgebersicht - oder falls du "verkauft" wirst, Gesamtkostentechnisch mit Auto und Hotel usw... - wieviel Zeit ist 25 €? Ich glaube es sind bei mir ~6 Minuten.)

Eine Verletzung der Grasnarbe kann durchaus eine Unfallflucht sein.

@Enterich:
informiere dich über Grünflächensatzung, Baumschutzverordnung deiner Stadt/Gemeinde und vielleicht noch über das Landeswaldgesetz deines Bundeslandes. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Ich wurde auch mal mit schleifender Kupplung frontal von einem Stahlfeiler sanft abgebremst. Das als Unfall mit schaden zu bezeichnen schien mir dann doch bißchen absurd.

Zitat:

Original geschrieben von HairyOtter


Das als Unfall mit schaden zu bezeichnen schien mir dann doch bißchen absurd.

Der Knackpunkt wäre gewesen, wie es einem Zeugen erschienen wäre (wenn es einen gegeben hätte) und wie der darauf reagiert hätte.

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