Unfallfahrzeug als Unfallfrei!!!!

Ich habe November/14 Privat ein Auto gekauft. Die Verkäuferin versicherte mir das der Wagen unfallfrei ist laut Vorbesitzer. Nach 18 Monaten habe ich erfahren das, dass Fahrzeug ein crashsignal ausgelöst hatte und erfahr auch von der History, das es einen heckschaden hatte.

Die Vorbesitzerin hat das Fahrzeug aus einem Autohaus laut Übernahme Protokoll unfallfrei.

Meine Frage Schützt ihre Unwissenheit sie oder habe ich eine Chance für rückabwicklung. ich habe ja 10.000 Euro nicht umsonst bezahlt wenn so viele Schäden sind hätte ich es nicht für den Preis gekauft.

Beste Antwort im Thema

Ganz ehrlich: ist doch vollkommen egal. Offensichtlich ist der Schaden anständig repariert worden, der Gebrauchsnutzen nicht gemindert. Der Wertverlust wegen des Schadens wird jedes Jahr geringer aber verkaufen willst Du eh nicht. Häng Dein Herz nicht an aussichtslose Gerichtsverfahren, mach lieber schöne Dinge.

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Zitat:

@Cagla55 schrieb am 6. Dezember 2016 um 19:54:55 Uhr:


Die Verkäuferin versicherte mir das der Wagen unfallfrei ist laut Vorbesitzer.

Lest ihr das Eingangspost auch mal? Die demnach zugesicherte Eingenschaft hat das Auto, wenn das auch so im Kaufvertrag steht ist hier kaum eine rechtliche Handhabe.

Hier wurde anscheindend nirgendwo die garantierte Unfallfreiheit zugesichert.

Am Ende mischen sich hier vertragsrechtliche Dinge mit straftrechtlichen. Da hilft nur ein Rechtsanwalt. Wir wissen nicht was schriftlich im Kaufvertrag steht, haben keine Ahnung was die Vorbesitzerin ggf. für einen Kaufvertrag ihrerseits vorlegen kann, alles weitere bleiben Mutmaßungen.

Wenn das Fahrzeug unfallfrei gekauft wurde, aber nachweislich einen Unfall hat, kommt da sicherlich was bei raus.
Wenn der Vorbesitzer nichts davon wusste (was natürlich gut sein kann), muß dieser dann halt seinen Verkäufer rechtlich belangen.
Der Schaden sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer (der von nix wußte) ist erst jetzt eingetreten, also dürfte für beide die Verjährungsfrist erst jetzt beginnen.
TE verklagt Verkäufer, Verkäufer verklagt seinen Verkäufer. Fertig.

Gruß Metalhead

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 7. Dezember 2016 um 15:27:41 Uhr:


Wenn das Fahrzeug unfallfrei gekauft wurde, aber nachweislich einen Unfall hat, kommt da sicherlich was bei raus.

da kommt gar nichts bei raus. Bei einem Privatkauf wird üblicherweise die Gewährleistung für Mängel ausgeschlossen. Das heißt, man müsste entweder der Verkäuferin nachweisen, dass sie von dem Mangel wusste oder sie hat leichtsinnigerweise im Kaufvertrag zugesichert, dass das Fahrzeug unfallfrei ist. Die Angabe des TE "die Verkäuferin versicherte mir" sagt das nicht unbedingt aus.

Wenn beides nicht zutrifft gehen die Ansprüche ins Leere. Die Klausel in den Standardkaufverträgen lautet immer "der Verkäufer sichert zu, dass das FZ nach seiner Kenntnis keinen / lediglich folgende Unfälle hatte". Da ist nix mit zugesicherter Eigenschaft und so.

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 7. Dezember 2016 um 15:27:41 Uhr:


Wenn der Vorbesitzer nichts davon wusste (was natürlich gut sein kann), muß dieser dann halt seinen Verkäufer rechtlich belangen.

nö. Zumal da die Gewährleistung längst abgelaufen sein dürfte.

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 7. Dezember 2016 um 15:27:41 Uhr:


TE verklagt Verkäufer, Verkäufer verklagt seinen Verkäufer. Fertig.

träum weiter

Hier wird allles mögliche bunt durcheinaner gewürfelt. Gewährleistung oder Garantie haben hier keinerlei Relevanz (wobei die Gewährleistung eh nach einem Jahr rum ist).

Es geht allein um die Frage der arglistigen Täuschung. Die Verkäuferin hat lt. ihrer Unterlagen das Fahrzeug asl unfallfrei gekauft. Der Unfall war vor dem Kauf. Ergo kann ihr keinerlei Betrug vorgeworfen werden, sie ist aus der Nummer raus. Da kann sich der TE nebst seinem Rechtsgelehrten noch so bemühen. Inwieweit er sich an den VorVorBesitzer halten kann, möchte ich nicht beurteilen. Es wäre noch ganz interessant zu wissen, ob Unfallfreiheit ausdrücklich zugesaagt wurde oder ob unter der Rubrik "Unfallwagen" ein "Nein" angekreuzt wurde.

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Zitat:

@Kai R. schrieb am 7. Dezember 2016 um 15:29:27 Uhr:


Bei einem Privatkauf wird üblicherweise die Gewährleistung für Mängel ausgeschlossen.

Ach ja, meinst mit Ausschluß der Gewährleistung kannst du Betrügen wie du willst und dir kann nix passieren?

Gruß Metalhead

Zitat:

@twindance schrieb am 7. Dezember 2016 um 17:09:07 Uhr:


Ergo kann ihr keinerlei Betrug vorgeworfen werden, sie ist aus der Nummer raus.

Richtig, ihr kann kein Betrug vorgeworfen werden, raus ist sie damit IMHO aber noch lange nicht.

Kauf mal ein geklautes Auto (kannst auch nix dafür, der Karren ist trotzdem weg, genau wie das Geld).

Zitat:

Inwieweit er sich an den VorVorBesitzer halten kann, möchte ich nicht beurteilen.

IMHO gar nicht, weil mit dem kein Vertrag besteht.

Gleiches Prinzip wie bei den Klagen gegen die VW-Autohäuser (die ja auch nix für den Betrug konnten).

Ich bleib bei meiner Einschätzung daß der VorVorBesitzer vom Vorbesitzer verklagt werden muß.

Zitat:

Es wäre noch ganz interessant zu wissen, ob Unfallfreiheit ausdrücklich zugesaagt wurde oder ob unter der Rubrik "Unfallwagen" ein "Nein" angekreuzt wurde.

Wo ist der Unterschied?

@TE: Verrate uns doch mal was der Anwalt dazu sagt.

Gruß Metalhead

Und wenns nur ein Parkrempler war?

Kann ich Bilder hinzufügen was die Anwälte sich schreiben

Zitat:

@Cagla55 schrieb am 7. Dezember 2016 um 19:38:24 Uhr:


Kann ich Bilder hinzufügen was die Anwälte sich schreiben

Klar, private Daten würde ich halt schwärzen.

Gruß Metalhead

Ich streiche mal die ganzen Adressen und narmen alles raus und lade die ganzen Unterlagen hoch dann habt ihr ein klares Bild

Die Verkäuferin hat ein Übernahmeprotokoll vorgelegt, aus dem hervorgeht, dass das Auto unfallfrei ist. Mit Vorlage dieses Protokolls beweist sie die Richtigkeit ihrer Aussage. Jetzt kann doch nicht mehr gesagt werden, die Verkäuferin habe nur eine Aussage der Vorbesitzerin weiter gegeben.

Zweck dieser Vorlage war doch allein, die Chancen für den Verkauf des Autos zu einem höheren Preis zu verbessern. Ohne diese schriftliche Bestätigung wäre der Kaufpreis sicherlich niedriger gewesen.

Mal sehen, was die Anwälte schreiben.

O.

Erster Teil mein Anwalt schreibt dem Verkäufer

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Dann wieder win schreiben

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