Unfallfahrzeug als Unfallfrei!!!!

Ich habe November/14 Privat ein Auto gekauft. Die Verkäuferin versicherte mir das der Wagen unfallfrei ist laut Vorbesitzer. Nach 18 Monaten habe ich erfahren das, dass Fahrzeug ein crashsignal ausgelöst hatte und erfahr auch von der History, das es einen heckschaden hatte.

Die Vorbesitzerin hat das Fahrzeug aus einem Autohaus laut Übernahme Protokoll unfallfrei.

Meine Frage Schützt ihre Unwissenheit sie oder habe ich eine Chance für rückabwicklung. ich habe ja 10.000 Euro nicht umsonst bezahlt wenn so viele Schäden sind hätte ich es nicht für den Preis gekauft.

Beste Antwort im Thema

Ganz ehrlich: ist doch vollkommen egal. Offensichtlich ist der Schaden anständig repariert worden, der Gebrauchsnutzen nicht gemindert. Der Wertverlust wegen des Schadens wird jedes Jahr geringer aber verkaufen willst Du eh nicht. Häng Dein Herz nicht an aussichtslose Gerichtsverfahren, mach lieber schöne Dinge.

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Wie bereits erwähnt sind in den Dokumenten nicht alle persönlichen Daten unkenntlich gemacht. Das würde ich schleunigst nachholen.

Zitat:

@Cagla55 schrieb am 7. Dezember 2016 um 22:36:43 Uhr:


Ich hab ja 5 tausend gezahlt 5 tausend sind noch offen

Schon nicht schön für dich, du verkaufst das Auto- bezahlst die Restschuld (lt. Klage ca 5800 EUR) und hast rund 5000 EUR für 2 Jahre Benz fahren geblecht.

Wo ist denn jetzt das Prob.?
Denn anscheinend hatten weder der Tüv ,noch die Vorbesitzerin oder du vorher Probleme mit dem Auto.

Sorry, aber mir scheint irgendwie, dass es eher um die Restzahlung geht.

Denn hast du die EUR nicht : s.o.
Hast du sie : Das Auto ein paar Jahre fahren und und die Bilanz sieht viel positiver aus.

Zitat:

@ulli57 schrieb am 7. Dezember 2016 um 23:42:48 Uhr:


Sorry, aber mir scheint irgendwie, dass es eher um die Restzahlung geht.

Was ja auch schon im Schriftwechsel deutlich wird:

Zitat:

Ihre Mandantin kam vor ihrer Beauftragung auf unsere Mandantin zu und teilte ihr mit, dass sie das Fahrzeug verkaufen wolle, da sie die Zahlungen der Raten und der Schlussraten nicht mehr leisten können oder wolle.

Als Richter wüsste ich wohl wie ich das Alles werten würde:

- Im ersten Schreiben werden 958,19 Euro Anwaltskosten gefordert.
- Bei Klageeinreichung plötzlich nur noch 492,54 Euro (obwohl ja jetzt mehr Arbeit angefallen ist)
- Ein Schwager, der auf einmal aus dem Hut gezaubert wird.

Ich hoffe das wird richtig teuer für die TE.

Ich hab mir mal eure Anwaltsschreiben durchgelesen:

1. Offenbar hast du KEINE schriftliche Zusicherung der Unfallfreiheit sehe ich das richtig?? (sondern dein Schwager war dabei als sie dir mündlich bei Besichtigung oder Übergabe des Fahrzeugs Unfallfreiheit zugesichert hat. so entnehme ich das indirekt dem schreiben deines anwalts).
->Solch mündliche Aussagen handfest und im tatsächlichen Wortlaut zu beweisen wird sehr schwierig!
->sollte der Schwager vor Gericht aussagen müssen, wird er sich kaum daran erinnern können ob tatsächlich 'unfallfreiheit' zugesichert wurde oder ob die Beklagte gesagt hat 'ihr seien keine unfälle bekannt und sie hatte auch keinen'.
->letzteres kann sie dann sogar einwandfrei Anhand ihres Kaufvertrags beweisen

Ich denke im zweifel wird das Gericht dann ihr glauben (der Angeklagten) und nicht einem Zeugen der eine mündliche Aussage von vor 2 Jahren die sie getätigt haben soll, bekräftigt.

Sprich in meinen Augen hast du sehr schlechte Karten. (dein anwalt macht dir ggf hoffnung. der verdient natürlich sein geld damit. egal ob du gewinnst, verlierst, oder ihr in einem vergleich landet)

2. ob es klug ist die Schlussrate aktuell einzubehalten, weiß ich nicht
->zahlst du sie bist du im Besitz des Fahrzeugs. Kannst es also veräußern - ohne Zustimmung der Vorbesitzerin
->Zahlst du sie nicht und verlierst den Rechtstreit gegen sie wird es teuer für dich. Weil du dann nicht nur deine anwaltskosten trägst (die ja bereits über 950€ zu sein scheinen) sondern auch ihre (incl eventuellem zins für die fehlende rate).

-------------
Sollte die Lage so sein, wie ich sie unter 1 einschätze (also nur münliche zusicherung der unfallfreiheit) tippe ich mal, dass es nur 2 Leute gibt die an eurem Fall verdienen und das sind eure Anwälte.
Landet es vor Gericht hast du dann schlechte Karten und sie Gute
Vergleich
->Sehr wahrscheinlich ist, dass ihr gar nicht vor Gericht landet sondern in einem Vergleich (weil nämlich beide seiten die Prozesskosten, weitere Anwaltskosten und der Faktor Zeit abschrecken werden).
Sprich ihr einigt euch irgendwie. Das wäre ohne Anwälte ganz sicher für beide Sachen preiswerter gewesen und hätte deutlich weniger Nerven und Zeit gekostet und du oder sie hätte das Fahrzeug ein halbes Jahr eher verkaufen können (die sache läuft ja offenbar schon sein anfang des sommers)
->hinzu kommt für dich noch der Faktor, dass du nicht vekraufen kannst bevor geklärt ist weil du von ihr keine Zustimmung bekommst (sprich das auto wird immer älter). Desweiteren wirst du für die 2 Jahre die du es genutzt hast Nutzung entrichten müssen (und du wirst staunen wie hoch diese Nutzung ist, sollte sie einen eventuellen Prozess tatsächlich verlieren und das Fahrzeug zurücknehmen müssen). Über diese Nutzung werden ihr dann vermutlich abermals streiten wo wieder Zeit und Geld ins land geht und Anwälte dran verdienen.

Ich an deiner Stelle hätte das Fass gar nicht erst aufgemacht.
Du hast das Fahrzeug 2 Jahre benutzt und es ist dir nichts aufgefallen.
->Nun plötzlich stellst du irgendwas fest was mal irgendwann gewesen ist, nie jemandem aufgefallen ist und machst plötzlich ein Fass auf (vermutlich weil du die Schlussrate nicht zahlen kannst. festgestellt hast das die Schlussrate höher ist als der Restwert selbst eines intakten Fahrzeugs...was meisten so ist bei derart Ballonfinanzierung die man daher tunlichst bleiben läßt)

An deiner Stelle würd ich
1. die Schlussrate zahlen
2. das Fahrzeug an einen Exporteur verkaufen (die zahlen in der regel gut. in der regel nichtmal schlechter als ein privatmann)
Natürlich darfst du den Mangel nicht Arglistig verschweigen. Wie du letztendlich damit umgehst mußt halt mit deinem Gewissen ausmachen.
a) ->sei ehrlich. nenn sobald dir klar ist dass er das auto möchte den mangel. sei im preis 500 oder 1000€ flexibel. er wird die karre mit hoher wahrscheinlich keit trotzdem nehmen....kauft ihn ja nicht für sich sondern haut damit eh wen übers ohr
b) ->verschweigst du es?. dann jedoch hast das risiko dass das ganze halt zu einem Boomerang wird. jedoch muss er dann auch erstmal erstmal ne saubere beweiskette hinbekommen (wie voll ist aktuell der Fahrzeugbrief? ggf macht ihr den mal voll indem du kurz auf deine frau ummeldest und zurück so dass ein neuer brief fällig ist und die vorbesitzerin nicht mehr aus dem alten ersichtlich ist.....)
c) ->mittelweg indem du die Karre im Vertrag als Bastlerfahrzeug oder als Teileträger zum Wiederaufbau deklarierst. solche klauseln von einem privatmann sind zwar meist irgendwie nichtig (ggf hat dein Anwalt einen vorschlag) aber wenn ein gewerblicher (also der exporteur) auf diesem wege ankauft und nicht ein Privatmann, hast du gute Karten, dass da im nachhinein nichts kommt (und falls doch winkst du halt notfalls mit 1000€ und einer Verzichtserklärung...die am besten dein Anwalt für dich formuliert)
3. froh sein dass Auto los zu sein. froh sein mich nicht mit einem Gerichtsprozess mit ungewissem Ausgang rumplagen zu müssen. In der Zeit kannst du weiß Gott bessere Dinge tun

Alternativ:
Das Auto einfach weiter fahren. Halt 1 ,2 Jahre und gut. Dann relativiert sich das mit dem verminderten Restwert durch den uralten Unfallschaden noch mehr als ohnehin schon.

Gute Fahrt und beim nächsten mal
->Fahrzeug prüfen lassen bevor du es kaufst. Das kostet kaum mehr als 100€. bei einem Preis von 5000 oder 10000€ gut investiertes Geld
->keine Ballonfinanzierung mehr. Die Schlussrate tut immer weh erst recht wenn sie höher ist als das was das Auto in dem Moment noch wert ist. Der Restwert ggf nun gar nicht mehr für eine Anzahlung eines neuen Gebrauchten reicht (so dass man ggf wieder in der spirale der Ballonfinanzierung landet...)

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Zitat:

@Cagla55 schrieb am 7. Dezember 2016 um 21:32:07 Uhr:


Ich möchte das Auto nicht mehr wollte es verkaufen und was neues kaufen aber da der Wertverlust ca. 4 tausen Euro ist bekomme ich nur noch die Hälfte jetzt soll sie es nehmen und machen was sie will ich Zahl für ein Auto was die Hälfte an wert hat kein Cent an schlussrate

Also in dem Schreiben steht das du es dir nicht mehr leisten kannst.... Du hast ja schon mehrere Monate Zahlungsausfälle gehabt (siehe erstes Antwortschreiben).....Ich weiß genau warum man nicht so doof sein sollte und als Privatmensch anderen eine Ratenzahlung anbieten sollte. Danke dafür du bist das beste Beispiel dafür, was es für Menschen auf der Welt gibt..... Das wird ne teure Sache für dich. Für die Zukunft: kauf dir nur das was du dir auch leisten kannst und halte deine Kaufverträge ein....

Kann jedem passieren das er mal unfreiwillig zum Zwiscehnbesitzer/Händler von einem "UNfallwagen" wird.

Liebe TE, Dir ist schon klar, dass Du im besten Fall - also wenn Du gewinnst - nur einen Bruchteil der geforderten Summe bekommst?

In einem Schriftsatz wird ein Übergabeprotokoll, in dem die Unfallfreiheit festgehalten wurde, erwähnt. Möglicherweise wird dies als Zusicherung der Unfallfreiheit ausgelegt.

Seltsam auch, dass ein Anwalt einen Schaden vorne rechts erwähnt, der vorher von der Verkäuferin nicht erwähnt wurde, obwohl bei Verkauf auch ungefragt auf Unfallschäden hingewiesen werden muss.

Die Widerklage ist verständlich, war aber vermeidbar. Der Kaufvertrag ist wirksam und weiter zu erfüllen. Der Ratschlag des Anwalts nicht zu bezahlen ist für mich nachvollziehbar. Klüger wäre es, weiter zahlen, ggfs. aber unter Vorbehalt.
Na ja, erhöht auf jeden Fall den Streitwert.

Gerichtliche Einklage von Steuern und Bussgeld war auch vermeidbar, da es unstreitig ist, dass Käufer dies bezahlen muss.

O.

Zitat:

@Cagla55 schrieb am 7. Dezember 2016 um 23:03:05 Uhr:


Ich mache das was mir zusteht ich bin das Auto gefahren habe aber auch dafür bezahlt wenn ich Zuviel bezahlt habe will ich was zurück wenn zu wenig dan Zahl ich drauf aber sie soll ihr Auto zurück nehmen ich will kein Auto was nicht dem Vertrag enspricht soll sie sich kümmern was sie machten möchte kann hat weiter klagen villt bekommt sie auch ihr Geld zurück

Meine Güte! Wenn du hier Antworten willst, dann mach deine Beiträge wenigstens mal halbwegs lesbar! Extra für dich, hier ein paar Satzzeichen: ,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,............................

Zitat:

@twindance schrieb am 7. Dezember 2016 um 17:09:07 Uhr:


Hier wird allles mögliche bunt durcheinaner gewürfelt. Gewährleistung oder Garantie haben hier keinerlei Relevanz (wobei die Gewährleistung eh nach einem Jahr rum ist).

das ist falsch. Ein vorhandener Unfall ist in erster Linie ein Sachmangel, der unter die Gewährleistung fällt. Wenn diese nicht ausgeschlossen wurde, kommt es auf die Frage, ob die Verkäuferin davon wusste, gar nicht an.

Die gesetzliche Gewährleistung gilt im Übrigen für zwei Jahre, wenn sie nicht eingeschränkt wird. Beweislastumkehr ist ja im Fall eines früheren Unfalls kein Thema.

Kannst Du alles hier ausführlich begründet nachlesen: http://kanzlei-franz.com/ratgeber-kaufrecht/auto-unfallfrei-rechte/

Zitat:

@twindance schrieb am 7. Dezember 2016 um 17:09:07 Uhr:


Es geht allein um die Frage der arglistigen Täuschung.

das ist nur ein Randaspekt für den Fall, dass die Gewährleistung wirksam ausgeschlossen wurde. Bekannte Mängel müssen nämlich angegeben werden. Da brauche ich dann keine arglistige Täuschung dafür, das simple Verschweigen eines bekannten Mangels reicht.

Zitat:

@twindance schrieb am 7. Dezember 2016 um 17:09:07 Uhr:


Es wäre noch ganz interessant zu wissen, ob Unfallfreiheit ausdrücklich zugesaagt wurde oder ob unter der Rubrik "Unfallwagen" ein "Nein" angekreuzt wurde.

das ist ein weiterer Grund, der Gewährleistungsansprüche begründen könnte. Das Fehlen einer vereinbarten Beschaffenheit ist ebenfalls ein Sachmangel, der aber nicht unter den Gewährleistungsauschluss fällt

Was wir immer noch nicht wissen:
1) was wurde damals repariert bzw getauscht?
2) passt der jetzige Schaden zur damaligen Reparatur (wurde bei MB gemacht und müsste daher nachvollziehbar sein).
Oder ist das jetzt ein neuer Schaden der mit dem alten gar nicht zusammenhängt (Auto wurde 2 Jahre gefahren)
3) gibt es ein Gutachten?

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