Unfallfahrzeug als Unfallfrei!!!!

Ich habe November/14 Privat ein Auto gekauft. Die Verkäuferin versicherte mir das der Wagen unfallfrei ist laut Vorbesitzer. Nach 18 Monaten habe ich erfahren das, dass Fahrzeug ein crashsignal ausgelöst hatte und erfahr auch von der History, das es einen heckschaden hatte.

Die Vorbesitzerin hat das Fahrzeug aus einem Autohaus laut Übernahme Protokoll unfallfrei.

Meine Frage Schützt ihre Unwissenheit sie oder habe ich eine Chance für rückabwicklung. ich habe ja 10.000 Euro nicht umsonst bezahlt wenn so viele Schäden sind hätte ich es nicht für den Preis gekauft.

Beste Antwort im Thema

Ganz ehrlich: ist doch vollkommen egal. Offensichtlich ist der Schaden anständig repariert worden, der Gebrauchsnutzen nicht gemindert. Der Wertverlust wegen des Schadens wird jedes Jahr geringer aber verkaufen willst Du eh nicht. Häng Dein Herz nicht an aussichtslose Gerichtsverfahren, mach lieber schöne Dinge.

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Zitat:

Habe herausbekommen das 2009 ein Schaden war

Die Vorbesitzerin hat den Wagen 2010 erworben 4 Jahre ist sie es gefahren 2014 habe ich es von ihr gekauft

Ja du hast die Arsch Karte gezogen.
Ob die Karre Gewährleistung hat, ist dafür total Banane.
Die Verkäuferin hat dir zugesichert der PKW ist unfallfrei.
Dies hat sie im guten Gewissen (mit Protokoll) getan.
Hätte sie das nicht, sprich Arglist (auf deutsch vom Unfall gewußt)
wäre dies ein Grund für Regress, ganz egal wie alt das Auto
und wie lang der Kauf her ist.

So nun wirds aber interessant.

Du must ihr die Arglist nachweißen, nicht sie ihr Unwissen.
Viel Spass, dies ist quasi unmöglich.😉
Selbst wenn dies gelänge(!!), das Verhältnis
Wertminderung durch Unfall zu alter des Autos ist so
marginal das hier, ich sags mal so nur Peanuts
rauszuholen sind, ist nun mal kein Jahreswagen.

Abgesehen davon find ich es schon fadenscheinig
für ne alte Grotte und das ist der PKW wirtschaftlich/technisch nach
knapp 10j hier noch den schnellen Euro zu machen,
nix anderes ist dies.

Kann es sein, dass Unfallschäden für die Preisfindung eines gebrauchten Fahrzeugs gerne (über)dramatisiert werden. Natürlich kommt es immer auf die Schwere des Unfalls an. Also ein verzogenen und gerichteten Rahmen werte ich schlimmer als nur Anbauteile- oder Blechschaden.

Bis zu einem gewissen Grad würde ich noch nichtmal von "Unfall" sprechen, gerade wenn die "tragende" Struktur des Fahrzeugs nicht betroffen ist, sind Blechteile doch ersetzbar, ohne dass die Stabilität des Fahrzeugs leidet.

Ich würde solche geringeren Schäden natürlich auch immer angeben, aber für den Käufer ist doch jeder (noch so kleine) Unfallschaden ein willkommenes Preisdrückargument.

Ist doch ziemlich egal ob der mal nen Unfall hatte oder nicht. Wenn es halbwegs ordentlich repariert wurde.

Typisch Deutsch, einer muss ja schuldig sein und dafür bezahlen.

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Der Unfallschaden ist doch bei der Reparatur schon bezahlt worden. Man kann das ja nicht von Käufer zu Käufer weiterreichen.

Irgendwie geht das hier in die falsche Richtung. Betrug verjährt nach ?? Jahren. Allerdings ist nach den geschilderten Fakten die Vorbesitzerin nicht die die verklagt werden muss sondern der der den Unfallschaden beim Weiterverkauf verschwiegen hat.

Die Vorbesitzeren hat den Wagen als unfallfrei gekauft, kann das ggf. sogar schriftlich nachweisen. Damit ist ihr kein Betrug oder Arglist vorzuwerfen.

Hier wäre ggf. eine Rechtsberatung bei einem Rechtanwalt empfehlenswert wie hier die Chancen stehen. Letztlich könntest du dich sogar mit der Vorbesitzerin zusammentun, die ist ja auch getäuscht worden. Ein Unfallwagen ist nunmal am Markt immer etwas weniger Wert als ein unfallfreies Fahrzeug.

Kann den TE gut verstehen das er sauer ist wenn er das hier nicht zu hören bekommt was er erwartet.
Ob das ganze auch vor einem Gericht wirklich landet ist noch unklar.
Ich denke auch das seine Chancen schlecht sind.
Warten wir es ab ob wir eine Rückmeldung bekommen wie das ganze letztendlich ausgegangen ist.

Zitat:

@Norbert-TDCi schrieb am 7. Dezember 2016 um 08:47:21 Uhr:


Typisch Deutsch, einer muss ja schuldig sein und dafür bezahlen.

Typisch deutsch ist allenfalls, das immer wieder jemand das abgenudelte "Typisch Deutsch" in solche Diskussionen einbringt...

Warum sollte es in anderen Regionen dieser Erde anders sein?

Fahrzeug hat nicht die zugesicherte Eigenschaft (Unfallfreiheit). Fehlen dieser Eigenschaft ist keine Sache der Gewährleistung.
Die Eigenschaft der Unfallfreiheit kann auch durch Nachbesserung nicht hergestellt werden. Käufer hat daher Anspruch auf Rückabwicklung oder auf Schadenersatz.
Käufer muss sich an Verkäuferin wenden, nicht an den, der die Verkäuferin gelinkt hat, da mit diesem kein Vertragsverhältnis besteht.

Ohne Rechtsanwalt dürfte es hier Einigung geben.

O.

Zitat:

@go-4-golf schrieb am 7. Dezember 2016 um 13:18:27 Uhr:


oder auf Schadenersatz.

Richtig. Für Schadenersatz muss aber ein Verschulden vorliegen. Wenn die Vorbesitzerin den Wagen als unfallfrei erworben hat wird das schwer. Als Laie muss die Vorbesitzerin auch keine weiteren Analysen veranlassen oder gar selber durchführen um die Unfallfreiheit zu prüfen. Sollte die Vorbesitzerin den ihrerseits unfallfreien Kauf nachweisen können wird der Weg ins Leere laufen.

Ein Vertragsverhältnis zum Vor-Vorbesitzer gibt es zwar direkt nicht. Aber hier ist ein Schaden aus einem Betrug entstanden, dem vorsätzlichen Verschweigen des Unfallschadens. Wenn dir einer in dein Auto fährt bekommst du auch Schadenersatz obwohl du mit dem Unfallgegner kein Vertragsverhältnis hast.

Am Ende ist das aber eine Sache für einen Rechtsanwalt. Was steht im Kaufvertrag, kann die Vorbesitzerin nachweisen dass sie den als unfallfrei gekauft hat oder ist das eine Schutzbehauptung, ... wissen wir alles nicht.

Zitat:

@Moers75 schrieb am 7. Dezember 2016 um 13:31:02 Uhr:



Zitat:

@go-4-golf schrieb am 7. Dezember 2016 um 13:18:27 Uhr:


oder auf Schadenersatz.

Richtig. Für Schadenersatz muss aber ein Verschulden vorliegen. Wenn die Vorbesitzerin den Wagen als unfallfrei erworben hat wird das schwer. Als Laie muss die Vorbesitzerin auch keine weiteren Analysen veranlassen oder gar selber durchführen um die Unfallfreiheit zu prüfen. Sollte die Vorbesitzerin den ihrerseits unfallfreien Kauf nachweisen können wird der Weg ins Leere laufen.

Ein Vertragsverhältnis zum Vor-Vorbesitzer gibt es zwar direkt nicht. Aber hier ist ein Schaden aus einem Betrug entstanden, dem vorsätzlichen Verschweigen des Unfallschadens. Wenn dir einer in dein Auto fährt bekommst du auch Schadenersatz obwohl du mit dem Unfallgegner kein Vertragsverhältnis hast.

Am Ende ist das aber eine Sache für einen Rechtsanwalt. Was steht im Kaufvertrag, kann die Vorbesitzerin nachweisen dass sie den als unfallfrei gekauft hat oder ist das eine Schutzbehauptung, ... wissen wir alles nicht.

Komisch, ich weiß es, wahrscheinlich weil ich lesen kann. (Steht alles im Thread)

Interessante Ansicht. Wenn ich also betrügen möchte, muss ich nur einen Mittelsmann einschalten, der von dem Betrug nichts weiß und bleibe so Straffrei???!!!

Ja, das ist ja mal eine schöne Rechtsauffassung.

Der TE macht das schon richtig. Er hat nen Vertrag mit der Frau, die beschissen wurde.
Die kann nix dafür und das kann sie nachweisen (Übernahmeprotokoll von Mercedes)
Also geht der TE zur Vertragspartnerin und die zum Verkäufer an sie.
Thats it.
Klar, wenn ihr Euch gerne betrügen lasst, ich drück dem TE mal die Daumen, das es zum Erfolg führt.

Gilt hier evtl. auch "Unwissenheit nützt vor Strafe nicht" im Bezug auf die Verkäuferin die von dem Schaden nichts wusste ?
Ansonsten muss ich meine deutschen Tugenden mal überdenken :-D

Verklagen kann ich doch immer nur meinen Geschäftspartner, die Verkäuferin also später dann noch den Verkäufer wo sie ihn 2010 her hatte.

Zitat:

@Norbert-TDCi schrieb am 7. Dezember 2016 um 13:50:09 Uhr:


Verklagen kann ich doch immer nur meinen Geschäftspartner, die Verkäuferin also später dann noch den Verkäufer wo sie ihn 2010 her hatte.

Genau das ist in einem solchen Fall der Weg. Gibt ja genügend Fälle nachzulesen. Der TE hält sich an die Verkäuferin. Die kann sich dann wieder an ihren damaligen Vertragspartner wenden, der Ihr das Fahrzeug als unfallfrei verkauft hat.

Zitat:

@Moers75 schrieb am 7. Dezember 2016 um 13:31:02 Uhr:



Richtig. Für Schadenersatz muss aber ein Verschulden vorliegen. Wenn die Vorbesitzerin den Wagen als unfallfrei erworben hat wird das schwer. Als Laie muss die Vorbesitzerin auch keine weiteren Analysen veranlassen oder gar selber durchführen um die Unfallfreiheit zu prüfen. Sollte die Vorbesitzerin den ihrerseits unfallfreien Kauf nachweisen können wird der Weg ins Leere laufen.

Richtig, Für Schadenersatz muss ein Verschulden vorliegen und dies liegt hier vor. Wenn ein Verkäufer eine Eigenschaft zusichert (wie hier Unfallfreiheit), dann gibt er zu erkennen, dass er hierfür auch einstehen will.

Korrekt hätte der Verkäufer zusichern können, dass in der Zeit seines Besitzes kein Unfall geschehen ist und in der Zeit davor nach Aussagen des Vorbesitzers auch nicht. So steht dies auch in vertrauenswürdigen Kaufverträgen drin( z.B. ADAC)

Arglistige Täuschung kann man dem Verkäufer nicht vorwerfen. Er kann ja seinen Schaden beim Vorgänger geltend machen. Hier dürfte Arglistige Täuschung im Spiel sein und die Verjährung hierfür beginnt mit dem Zeitpunkt, mit dem man von der arglistigen Täuschung Kenntnis erhält.

O.

Zitat:

@Cagla55 schrieb am 6. Dezember 2016 um 19:54:55 Uhr:


Die Verkäuferin versicherte mir das der Wagen unfallfrei ist laut Vorbesitzer.

Um noch einmal klar auf diesen Punkt zurück zu kommen.
Wenn die Vorbesitzerin nicht "unfallfrei", sondern "unfallfrei laut Vorbesitzer" zugesichert hat und letzteres auch noch belegbar ist, auf was will man sie dann verklagen?
Die zugesicherte Eigenschaft ist doch erfüllt.

Davon abgesehen ist die Klage doch lächerlich. Denn selbst wenn sie erfolgreich wäre, würde es wohl auf einen Schadenersatz hinaus laufen. Und wie viel ist die alte Kiste nun weniger Wert, weil sie mal einen Unfall hatte? 200€? 300€? ... Dafür sich die Mühe machen, mit nicht unerheblichen Risiko, dass man verliert?

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