Unfall - witschaftlicher Totalschaden? Was meint Ihr?
Hallo zusammen,
Ein mir entgegenkommender Mercedes hat auf der Landstraße noch vor einer scharfen Linkskurve einen Bus überholt. Dabei fuhr er zu schnell in die Kurve, sodass er die Kontrolle über sein Fahrzeug verlohr und mir in die Seite kollidierte.
Es kam also auf meiner Fahrerseite zum zusammenstoß mit dem Mercedes. Rechts von mir war ein Strommaßt, gegen den ich zusätzlich vom Mercedes gedrückt worden bin.
Hier einpaar Bilder vom Zustand des Autos. Was glaubt Ihr wird das ein Totalschaden sein?
Ich weiß das das nur ein Gutachter genau sagen kann, dieser ist auch schon dabei, möchte aber gerne eure Menung wissen.
Beste Antwort im Thema
Das würde ich einen Gutachter beurteilen lassen, ohne Angaben zum Fahrzeug tut sich meine Glaskugel schwer. Der Gutachter steht dir bei einem nicht selbst verschuldeten Unfall ja zu, lass dir keinen von der gegnerischen Versicherung aufschwätzen.
In Niedriglohnländern wäre das sicher nur ein kleiner Schaden – Blech rausdengeln, ordentlich spachteln, Farbe drauf und der sieht aus wie neu. Bei uns ist das eventuell mit zwei neuen Seitenteilen + Tür behoben, die kosten nicht die Welt. Schau mal hier: http://www.motor-talk.de/.../...s-kostet-eine-seitenwand-t1244723.html
28 Antworten
Was passiert eigentlich mit dem Fahrzeug, wenn die Versicherung ihn als Totalschaden übernimmt? Verkaufen sie dann weiter nach Osteuropa, wo solche Autos dann für einen "Appel und ein Ei" wieder "fit gemacht" werden?
Wenn du Mercedes schreibst,liegt mir etwas ein Taxi auf der Zunge..
Wenn es nur die Linke Seite wäre,ginge es ja noch. Es sind leider beide.So wie ich das beurteilen kann,bleiben dir nur noch 2 Sachen übrig, Versicherung ausnehmen und das Pony schlachten.
mfg
Zitat:
@fruchtzwerg schrieb am 22. April 2016 um 06:49:02 Uhr:
....wenn die Versicherung ihn als Totalschaden übernimmt?
Die Versicherung übernimmt kein Fahrzeug!
Das Fahrzeug wird in die sog. "Restwertbörse" eingestellt und der Besitzer bekommt dann eine Liste mit verbindlichen Geboten von gewerblichen Händlern an die er das Fahrzeug dann verkaufen kann...
...was die Aufkäufer dann mit dem Fahrzeug machen, darauf hat weder die Versicherung noch der ehem. Besitzer Mitspracherecht...
kann dem ehemaligen Besiter dann ja auch relativ egal sein - Hauptsache, er hat seine Kohle und kommt finanziell halbwegs brauchbar aus der Sache raus 😉
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@TE
Du solltest mit der Schadenfeststellung einen eigenen Gutachter beauftragen und Dir einen eigenen Anwalt nehmen. Die Kosten hat die gegnerische Haftpflicht zu tragen. Sobald der eigene Gutachter den Restwert ermittelt hat, verkaufe zu diesem Preis. Die Einzelheiten erledigt dann der Anwalt für Dich.
Ich habe jetz den Anruf von meinem eigenen Gutachter bekommen. Der Schaden beläuft sich lt. seinen Ergebnissen auf 13.500€. Das Fahzeug hat seines Erachtens einen Marktwert von 8.900€.
Der Restwert beträgt nurnoch 1.400€. Somit erhalte ich nur 7.500€.
Kohle einsacken, den Schrott zum Restwert (im Idealfall auch höher) verkaufen und abhaken!
Wenn die gegnerische Versicherung den Restwert so ansetzt und das Auto zu dem Preis nicht verkaufen kann, muss sie nach meinem Wissen das Auto selber zum angesetzten Restwert kaufen.
im Gutachten wird drinstehen, wer die 1.400,- geboten hat. Dort anrufen und das Angebot annehmen. Anwalt würde ich an Deiner Stelle auch nehmen. Nimmt Dir den Stress und die Kosten hat der Gegner.
Es gibt ja noch kein Gebot. Es ist aber damit zu rechnen, dass die Versicherung einen Aufkäufer benennt, der mehr bietet. An den kann man verkaufen. In jedem Fall wird die Veranstaltung weniger zahlen.
Zitat:
@cocker schrieb am 22. April 2016 um 10:29:37 Uhr:
Kohle einsacken, den Schrott zum Restwert (im Idealfall auch höher) verkaufen und abhaken!Wenn die gegnerische Versicherung den Restwert so ansetzt und das Auto zu dem Preis nicht verkaufen kann, muss sie nach meinem Wissen das Auto selber zum angesetzten Restwert kaufen.
Der "Idealfall" ist Versicherungsbetrug.
Die Versicherung setzt keinen Restwert an sondern wird auch einen Aufkäufer suchen der eine hohe Summe verbindlich bietet. Aber zu dem Thema im Zweifel besser zum Anwalt, gerade was nachträgliche höhere Angebote betrifft und wann und wie der Geschädigte die annehmen muss ist rechtlich nicht ganz so einfach. Da spielen Fragen rein ob das Auto tatsächlich umgehandelt wird, in Eigenregie repariert, in einer günstigeren Werkstatt nur wieder verkehrssicher gemacht wird usw.. eine Rolle.
Zitat:
@Scorpion115 schrieb am 22. April 2016 um 10:21:38 Uhr:
Ich habe jetz den Anruf von meinem eigenen Gutachter bekommen. Der Schaden beläuft sich lt. seinen Ergebnissen auf 13.500€. Das Fahzeug hat seines Erachtens einen Marktwert von 8.900€.
Der Restwert beträgt nurnoch 1.400€. Somit erhalte ich nur 7.500€.
Dir stehen pro Tag auch ein Nutzungsausfall zu. Das dürfte bei einem A3 so ca. 25€ / Tag sein. Es gibt da eine Tabelle. Für einen Mercedes S-Klasse gibt es höhere Sätze. Dann kannst du noch eine Unkostenpauschale beantragen. 30-50€ sind hier üblich. Das macht normalerweise der Anwalt.
Zitat:
@HairyOtter schrieb am 22. April 2016 um 20:28:24 Uhr:
30-50€ sind hier üblich.
Keine Ahnung welchen Ort der Welt du mit "hier" definierst, aber .de kann jedenfalls nicht gemeint sein!
"Hier" in .de liegen diese bei 20-25€ - mehr wird nur erstattet, wenn diese Kosten entsprechend nachgewiesen werden.
Da hat mein Anwalt was anderes erzählt und auch durchgesetzt. Ich habe 30€ bekommen und da lag kein Nachweis vor. Ich musste noch 20 km extra bis zur nächsten Ausfahrt (und zurück) fahren. Die Unfallbeschreibung war ausreichend. Ist auch nebensächlich. Der Anwalt weiß das schon.
Zitat:
@MagirusDeutzUlm schrieb am 22. April 2016 um 07:01:08 Uhr:
Zitat:
@fruchtzwerg schrieb am 22. April 2016 um 06:49:02 Uhr:
....wenn die Versicherung ihn als Totalschaden übernimmt?
Die Versicherung übernimmt kein Fahrzeug!Das Fahrzeug wird in die sog. "Restwertbörse" eingestellt und der Besitzer bekommt dann eine Liste mit verbindlichen Geboten von gewerblichen Händlern an die er das Fahrzeug dann verkaufen kann...
...was die Aufkäufer dann mit dem Fahrzeug machen, darauf hat weder die Versicherung noch der ehem. Besitzer Mitspracherecht...
Vielen Dank für die Aufklärung. Ich habe mich echt gefragt, was mit wirtschaftlichen Totalschäden passiert und wie die ihren Weg in den Ostblock finden.