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Unfall: Wieviel muss die Versicherung zahlen?

Themenstarteram 5. März 2015 um 16:53

Meine Schwester hatte vor einigen Wochen einen Unfall. Sie stand an der Ampel und bei Glätte ist ihr jemand hinten reingerutscht. Klassischer Auffahrunfall.

Daraufhin ist sie zu einem eigenen Gutachter gegangen, der knapp 1.300 Euro ohne MWST beziffert hat. Gutachten ging auch an die Versicherung.

Nun kam ein Brief von der gegnerischen Versicherung, in dem sämtliche Posten noch einmal aufgelistet waren, allerdings mit der Abrechnung der gegnerischen Versicherung. Bei allen Posten wurde ein Betrag abgezogen.

In der Summe wurden nun " nur" 900 Euro überwiesen.

Gleichzeitig kam ein Brief vom Gutachter, wonach die gegnerische Versicherung auch den Gutachter nur teilausgezahlt hat. Meine Schwester solle nun den Restbetrag bezahlen. Hier geht es immerhin um 250 Euro.

Ist das alles richtig so oder kann man sich dagegen wehren? Ich dachte die gegnerische Versicherung muss für die vollen Gutachterkosten aufkommen? :confused:

Beste Antwort im Thema
am 5. März 2015 um 20:42

Will deine Schwester überhaupt fiktiv abrechnen?

Nein, dann soll sie ihr Fahrzeug reparieren lassen, reicht danach die Rechnung ein. Der Versicherer zahlt die Differenz zu den bereits gezahlten 900 Euro zzgl. Kostenpauschale und Nutzungsausfall.

Ja, dann lasst den Sachverständigen begründen, warum seine Schätzung unter Beachtung der geltenden Rechtsprechung richtiger ist, als die vom Versicherer.

Kann er das, dann sollte deine Schwester damit zum Anwalt gehen und sich dort beraten lassen. Wenn der sich der Auffassung des Sachverständigen anschließt, wird er sich von deiner Schwester ein Mandat geben lassen und Nachforderungen beim Versicherer stellen und diese notfalls gerichtlich geltend machen.

Kann der Sachverständigen das nicht, dann ist der Schaden deiner Schwester 900 Euro ohne Mehrwertsteuer. Dann gibt es auch nichts mehr. Auch nicht für den Sachverständigen. Der hat seine Grundgebühren nach der Schadenhöhe berechnet. Und je höher sein Gutachten ausfällt, je höher ist auch sein Grundhonorar. Ist der Schaden nur 900 Euro, hat er seine Rechnung dann auch danach auszurichten.

Alle anderen Ratschläge helfen deiner Schwester nicht weiter.

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Zitat:

@go-4-golf schrieb am 6. März 2015 um 11:46:40 Uhr:

Zitat:

@PeterBH schrieb am 5. März 2015 um 20:14:48 Uhr:

 

Für angemessene Gutachterkosten gab die HUK-Coburg mal Hinweise. Liegen aber im Büro, nicht zu Hause. Falls nötig, schaue ich morgen noch mal nach.

Auszug aus Honorartableau 2012 der HuK:

Schadenshöhe netto: 1250 €

Honorar incl Nebenkosten brutto: 390 €

O.

Kannst du auch noch die nächste Stufe posten? Schadenhöhe war ja knapp 1.300,- netto.

Und das Versicherungen keine Nachbesichtigung bei unter 130 % durchführen lassen, halte ich für ein Gerücht. Die lassen z.B. viele Rechnungen/Gutachten extern von "F(l)achfirmen" überprüfen, nur damit sie ein paar Euro abziehen können. Rechtsprechung interessiert die Versicherung vielfach bei Abrechnungen nicht. Es wird immer wieder versucht.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 6. März 2015 um 19:25:43 Uhr:

[

Kannst du auch noch die nächste Stufe posten? Schadenhöhe war ja knapp 1.300,- netto.

Schadenshöhe netto: 1500 €

Honorar incl Nebenkosten brutto: 429 €

O.

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