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Unfall: Wieviel muss die Versicherung zahlen?

Themenstarteram 5. März 2015 um 16:53

Meine Schwester hatte vor einigen Wochen einen Unfall. Sie stand an der Ampel und bei Glätte ist ihr jemand hinten reingerutscht. Klassischer Auffahrunfall.

Daraufhin ist sie zu einem eigenen Gutachter gegangen, der knapp 1.300 Euro ohne MWST beziffert hat. Gutachten ging auch an die Versicherung.

Nun kam ein Brief von der gegnerischen Versicherung, in dem sämtliche Posten noch einmal aufgelistet waren, allerdings mit der Abrechnung der gegnerischen Versicherung. Bei allen Posten wurde ein Betrag abgezogen.

In der Summe wurden nun " nur" 900 Euro überwiesen.

Gleichzeitig kam ein Brief vom Gutachter, wonach die gegnerische Versicherung auch den Gutachter nur teilausgezahlt hat. Meine Schwester solle nun den Restbetrag bezahlen. Hier geht es immerhin um 250 Euro.

Ist das alles richtig so oder kann man sich dagegen wehren? Ich dachte die gegnerische Versicherung muss für die vollen Gutachterkosten aufkommen? :confused:

Beste Antwort im Thema
am 5. März 2015 um 20:42

Will deine Schwester überhaupt fiktiv abrechnen?

Nein, dann soll sie ihr Fahrzeug reparieren lassen, reicht danach die Rechnung ein. Der Versicherer zahlt die Differenz zu den bereits gezahlten 900 Euro zzgl. Kostenpauschale und Nutzungsausfall.

Ja, dann lasst den Sachverständigen begründen, warum seine Schätzung unter Beachtung der geltenden Rechtsprechung richtiger ist, als die vom Versicherer.

Kann er das, dann sollte deine Schwester damit zum Anwalt gehen und sich dort beraten lassen. Wenn der sich der Auffassung des Sachverständigen anschließt, wird er sich von deiner Schwester ein Mandat geben lassen und Nachforderungen beim Versicherer stellen und diese notfalls gerichtlich geltend machen.

Kann der Sachverständigen das nicht, dann ist der Schaden deiner Schwester 900 Euro ohne Mehrwertsteuer. Dann gibt es auch nichts mehr. Auch nicht für den Sachverständigen. Der hat seine Grundgebühren nach der Schadenhöhe berechnet. Und je höher sein Gutachten ausfällt, je höher ist auch sein Grundhonorar. Ist der Schaden nur 900 Euro, hat er seine Rechnung dann auch danach auszurichten.

Alle anderen Ratschläge helfen deiner Schwester nicht weiter.

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Welchen Grund hat der Versicherer mit der Kürzung angegeben ?

Themenstarteram 5. März 2015 um 16:58

Es gab keinen konkreten Grund. Sie haben einfach eine Kostenaufstellung gemacht und bei jedem Posten weniger berechnet, als der eigene Gutachter.

Nun, damit muß man sich ja nicht zufrieden geben. Also bitte Post an den Versicherer mit einer Nachvorderung.

Ist wohl ein Billigversicherer, die machen das gerne mal.

Themenstarteram 5. März 2015 um 17:06

Geht um die VHV.

Leider ist meine Schwester nicht rechtsschutzversichert. Ich hätte das alles direkt an meine RV bei der Allianz weitergeleitet. Das kommt mir nämlich alles merkwürdig vor.

Ich nehme mal an, dass Deine Schwester (oder Du mit ihrer Unterschrift) ein Forderung schreiben kann.

Noch nicht erwähnt wurde, ob eine Reparaturrechnung an den Versicherer gegangen ist oder nicht.

Hier könnten die 900,- Vorabentschädigung sein.

Die Sache mit dem Gutachter, könnte sein, dass er eine überhöhte Kostenforderung abgeliefert hat (z.B. bei einem Schaden von 1300,- eine Kostegebühr von 500,- wäre sicherlich ein wenig zu hoch).

Themenstarteram 5. März 2015 um 17:17

Ok, danke.

Was hat der SV denn gekostet? Wenn da 250€ offen sind ahne ich böses ;)

Des Weiteren wird der VR die Kürzung wohl begründet haben? Bei fiktiver Abrechnung wurden sicher ortsübliche Stundenverrechnungssätze herangezogen, da sind 1300€ netto nach SV mal fix bei 1100 oder weniger :)

Themenstarteram 5. März 2015 um 18:31

Der SV hat 540 Euro gekostet.

Zitat:

@StefanSch123 schrieb am 5. März 2015 um 19:31:38 Uhr:

Der SV hat 540 Euro gekostet.

Ist ja ein Schnäppchen.:)

Themenstarteram 5. März 2015 um 18:37

In München gibts keine Schnäppchen! ;)

Da wundert mich die Kürzung nicht.

Zitat:

@StefanSch123 schrieb am 5. März 2015 um 19:31:38 Uhr:

Der SV hat 540 Euro gekostet.

Das ist sehr teuer, meiner hat gerade mal 200 irgendwas gekostet, bei 1500 Euro Schadenb

Geh einfach zum Rechtsanwalt.

Die gegnerische Versicherung muss euren Anwalt in voller Höhe bezahlen.

Wenn der SV nur 200 € gekostet hat, dann ist das dem geringen Wert entsprechend angemessen- ich hatte immer so über 400€ erlebt.

Ansonsten: Gegnerische Versicherungen sind eben nie Dein Freund!

Denen muß man schon auf die Zehen treten- fast immer.

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