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Unfall: Wieviel muss die Versicherung zahlen?

Themenstarteram 5. März 2015 um 16:53

Meine Schwester hatte vor einigen Wochen einen Unfall. Sie stand an der Ampel und bei Glätte ist ihr jemand hinten reingerutscht. Klassischer Auffahrunfall.

Daraufhin ist sie zu einem eigenen Gutachter gegangen, der knapp 1.300 Euro ohne MWST beziffert hat. Gutachten ging auch an die Versicherung.

Nun kam ein Brief von der gegnerischen Versicherung, in dem sämtliche Posten noch einmal aufgelistet waren, allerdings mit der Abrechnung der gegnerischen Versicherung. Bei allen Posten wurde ein Betrag abgezogen.

In der Summe wurden nun " nur" 900 Euro überwiesen.

Gleichzeitig kam ein Brief vom Gutachter, wonach die gegnerische Versicherung auch den Gutachter nur teilausgezahlt hat. Meine Schwester solle nun den Restbetrag bezahlen. Hier geht es immerhin um 250 Euro.

Ist das alles richtig so oder kann man sich dagegen wehren? Ich dachte die gegnerische Versicherung muss für die vollen Gutachterkosten aufkommen? :confused:

Beste Antwort im Thema
am 5. März 2015 um 20:42

Will deine Schwester überhaupt fiktiv abrechnen?

Nein, dann soll sie ihr Fahrzeug reparieren lassen, reicht danach die Rechnung ein. Der Versicherer zahlt die Differenz zu den bereits gezahlten 900 Euro zzgl. Kostenpauschale und Nutzungsausfall.

Ja, dann lasst den Sachverständigen begründen, warum seine Schätzung unter Beachtung der geltenden Rechtsprechung richtiger ist, als die vom Versicherer.

Kann er das, dann sollte deine Schwester damit zum Anwalt gehen und sich dort beraten lassen. Wenn der sich der Auffassung des Sachverständigen anschließt, wird er sich von deiner Schwester ein Mandat geben lassen und Nachforderungen beim Versicherer stellen und diese notfalls gerichtlich geltend machen.

Kann der Sachverständigen das nicht, dann ist der Schaden deiner Schwester 900 Euro ohne Mehrwertsteuer. Dann gibt es auch nichts mehr. Auch nicht für den Sachverständigen. Der hat seine Grundgebühren nach der Schadenhöhe berechnet. Und je höher sein Gutachten ausfällt, je höher ist auch sein Grundhonorar. Ist der Schaden nur 900 Euro, hat er seine Rechnung dann auch danach auszurichten.

Alle anderen Ratschläge helfen deiner Schwester nicht weiter.

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31 Antworten
Themenstarteram 5. März 2015 um 18:58

Das ist ein bekannter und renommierter Gutachter, der seit Jahren in München tätig ist. Mir war nicht bekannt, dass die gegnerische Versicherung auch die Gutachterkosten runterrechnen kann und am Ende der Geschädigte dafür auch noch zahlen muss.

Hier hat man mir damals sogar explizit dazu geraten einen eigenen SV zu berufen und behauptet das zahle die gegnerische Versicherung.

Naja. Wieder um eine Erfahrung reicher...

Zitat:

@StefanSch123 schrieb am 5. März 2015 um 19:37:21 Uhr:

In München gibts keine Schnäppchen! ;)

Doch: Freibier!

Zitat:

@PeterBH schrieb am 5. März 2015 um 20:06:48 Uhr:

Zitat:

@StefanSch123 schrieb am 5. März 2015 um 19:37:21 Uhr:

In München gibts keine Schnäppchen! ;)

Doch: Freibier!

Soll sich aber auch verteuern.:)

Zitat:

@AlterVerwalterRS schrieb am 5. März 2015 um 19:48:09 Uhr:

Geh einfach zum Rechtsanwalt.

Die gegnerische Versicherung muss euren Anwalt in voller Höhe bezahlen.

Theoretisch richtig, praktisch kann es aber Probleme geben. Hier hat die Versicherung (wie sie meint) bereits alles vor der Anwaltsbeauftragung gezahlt. Legt sie nichts mehr dazu, war die Arbeit des Anwalts zwar vergeblich, nicht aber umsonst. Den zahlt dann nämlich deine Schwester.

Merke: Im Falle eines Unfalles, nicht mit der fachkundigen Unterstützung warten. Gleich zum Anwalt starten.

Für angemessene Gutachterkosten gab die HUK-Coburg mal Hinweise. Liegen aber im Büro, nicht zu Hause. Falls nötig, schaue ich morgen noch mal nach.

Bei den Reparaturkosten lt. Gutachten gibt es leider zu oft Abzugsmöglichkeiten. Eine ganz einfache: es wurden die Stundensätze der Vertragswerkstatt genommen, das alte Auto wurde dort aber seit Jahren nicht mehr gewartet. Und eine freie Werkstatt mit niedrigeren Stundensätzen wäre damit eventuell zumutbar.

Ohne jetzt das Gutachten und die Erwiderung der Vers. zu kennen, kann eigentlich nur geraten werden.

Gruß

Peter

Themenstarteram 5. März 2015 um 19:35

Ja gut. Aber was ist denn nun die richtige Vorgehensweise?

- Akzeptieren und zahlen

- Anwalt konsultieren

- Nachforderung an Versicherung senden

???

Zitat:

@PeterBH schrieb am 5. März 2015 um 20:14:48 Uhr:

 

Merke: Im Falle eines Unfalles, nicht mit der fachkundigen Unterstützung warten. Gleich zum Anwalt starten.

Werde ich mir merken. Allerdings hat man mir hier damals gesagt, man müsse nicht gleich einen Anwalt einbeziehen. :rolleyes:

Wenn ihr fiktiv abrechnen wollt, wird es ohne Rechtsschutz schwierig mehr zu bekommen. Wenn ihr den Wagen reparieren lassen wollt wird exakt diese Rechnung bezahlt.

Was das Honorar des Gutachters angeht, so sprecht ihr am besten mit eben diesem. Meist kennen die ihre Pappenheimer bei den Versicherungen.

Grüße

Steini

Schon die Varianten richtig aufgezählt, nur falsche Reihenfolge:

Erst einmal die Abzugspositionen genau studieren, die Versicherung wird dazu eine Begründung abgegeben haben.

Dann bei der Versicherung die Aufstellung um die Ohren hauen und bei Ablehnung mit Gang zum Anwalt drohen - nach dem Motto, dann wird es halt noch teurer. Vergess nicht, eine Frist von rund 2-3 Wochen zur Regulierung zu setzen.

Wenn die Versicherung dann immer noch nicht gezahlt hat, dann könnt ihr euch überlegen, ob schlucken oder Anwalt.

Nüchtern betrachtet: Es geht hier um 400,- €, ein Anwalt kostet da runde 84,- €. Falls es zum Gerichtsverfahren kommt, sind die Verfahrenskosten (ohne Zeugen, Sachverständige usw.) für zwei Anwälte und die Gerichtskosten (darf der Kläger mit 105,- € verauslagen) bereits bei rund 420,- €. Das muss man sich gut überlegen (ohne RS) und genau damit kalkulieren die Versicherer. Meistens kneifen die dann aber auch, wenn man entsprechend auftritt und den Eindruck erweckt, dass man notfalls auch vor Gericht ziehen wird.

Wenn der Preis des Gutachters angemessen war, muss die Differenz auch noch geltend gemacht werden. Gerichtsverfahren wäre dann bereits runde 700,- € teuer, nur außergerichtliche Anwaltskosten liegen dann bei rund 150,- €.

Der Verlierer zahlt alles.

Und falls deine Schwester ein armes Mädel (gibt es die in München??) ist, kann sie Prozesskostenhilfe beantragen.

Soll der Unfallschaden denn repariert werden? Dann kannst du die tatsächlich entstandenen Kosten vermutlich einfacher geltend machen, incl. MwSt und Nutzungsentschädigung. Gibt übrigens noch eine allgemeine Kostenpauschale, 20-30,- €, nicht vergessen.

Logisch, man m u ß nicht einen Anwalt sofort hinzuziehen. Nur machen Laien im Vorfeld Fehler, die später nicht ausgebügelt werden können. Und wie engangiert bin ich wohl als Anwalt, wenn ich nur den kleinen Rest geltend machen soll, mit der gleichen oder mehr Arbeit als bei sofortiger Beauftragung, aber deutlich weniger Honorar? Versuch doch mal, deiner Schwester eine RS schmackhaft zu machen.

am 5. März 2015 um 20:42

Will deine Schwester überhaupt fiktiv abrechnen?

Nein, dann soll sie ihr Fahrzeug reparieren lassen, reicht danach die Rechnung ein. Der Versicherer zahlt die Differenz zu den bereits gezahlten 900 Euro zzgl. Kostenpauschale und Nutzungsausfall.

Ja, dann lasst den Sachverständigen begründen, warum seine Schätzung unter Beachtung der geltenden Rechtsprechung richtiger ist, als die vom Versicherer.

Kann er das, dann sollte deine Schwester damit zum Anwalt gehen und sich dort beraten lassen. Wenn der sich der Auffassung des Sachverständigen anschließt, wird er sich von deiner Schwester ein Mandat geben lassen und Nachforderungen beim Versicherer stellen und diese notfalls gerichtlich geltend machen.

Kann der Sachverständigen das nicht, dann ist der Schaden deiner Schwester 900 Euro ohne Mehrwertsteuer. Dann gibt es auch nichts mehr. Auch nicht für den Sachverständigen. Der hat seine Grundgebühren nach der Schadenhöhe berechnet. Und je höher sein Gutachten ausfällt, je höher ist auch sein Grundhonorar. Ist der Schaden nur 900 Euro, hat er seine Rechnung dann auch danach auszurichten.

Alle anderen Ratschläge helfen deiner Schwester nicht weiter.

Themenstarteram 5. März 2015 um 21:19

Ok. Erst einmal danke für die letzten drei Antworten! Diese haben mein Bild etwas klarer werden lassen.

Meine Schwester ist noch Studentin, deshalb hat sie bisher auf eine RV verzichtet.

Auf mein Anraten, haben wir fiktiv abrechnen lassen, da ich die notwendigen Ersatzteile (Heckstoßstange) gebraucht und günstig selbst erwerben konnte und vorhabe diese nur noch von der Werkstatt montieren zu lassen.

Mein erster Schritt wird nun sein, dem Gutachter die Abrechnung der Versicherung vorzulegen. Mal sehen, was dieser dazu sagt. Weiterhin werden wir die Versicherung noch einmal telefonisch kontaktieren und entsprechend nachhaken.

Warum nicht schriftlich?

Du kannst Nutzungsausfall übrigens auch geltend machen, wenn du die Rep. selbst durchführst. Höhe und Dauer sollten im Gutachten stehen. Musst Rep. halt belegen. Z.B. durch kurzen Zweizeiler des Gutachters, dass Rep. durchgeführt wurde. Oder Foto mit Aktualitätsnachweis (Titelblatt Bildzeitung).

Und pass auf, dass die Vers. keine Nachbesichtigung des beschädigten Autos vornehmen kann.

Zitat:

@steini111 schrieb am 5. März 2015 um 20:54:33 Uhr:

Wenn ihr fiktiv abrechnen wollt, wird es ohne Rechtsschutz schwierig mehr zu bekommen. Wenn ihr den Wagen reparieren lassen wollt wird exakt diese Rechnung bezahlt.

Rechtsschutz wird nicht benötigt.

Oder meintest du Rechtsbeistand?

Zitat:

@germania47 schrieb am 5. März 2015 um 22:22:11 Uhr:

Warum nicht schriftlich?

Ich habe den Drang von Geschädigten, sich mit dem Gegner zu unterhalten, nie verstanden. Wie will ich dann bitte in einem etwaigen Rechtsstreit denn beweisen, was gesagt und/oder vereinbart wurde?

Dazu kommen die Probleme, immer den gleichen Ansprechpartner zu erreichen.

Schreibe ich hingegen (Fax, Brief oder Mail) kann ich mir das vor dem Absenden dreimal durchlesen, mache dann hoffentlich keine unbedachten Äußerungen ("alles was sie sagen, kann vor Gericht gegen sie verwendet werden") und kann alles entsprechend belegen.

Die Bequemlichkeit des Telefonates kann damit teuer werden.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 5. März 2015 um 22:25:26 Uhr:

Du kannst Nutzungsausfall übrigens auch geltend machen, wenn du die Rep. selbst durchführst. Höhe und Dauer sollten im Gutachten stehen. Musst Rep. halt belegen. Z.B. durch kurzen Zweizeiler des Gutachters, dass Rep. durchgeführt wurde. Oder Foto mit Aktualitätsnachweis (Titelblatt Bildzeitung).

Und pass auf, dass die Vers. keine Nachbesichtigung des beschädigten Autos vornehmen kann.

Insofern kein 130% Fall vorliegt, schickt doch kein VR bei dem Schaden nen SV fürn GA ...

Zitat:

@PeterBH schrieb am 5. März 2015 um 20:14:48 Uhr:

 

Für angemessene Gutachterkosten gab die HUK-Coburg mal Hinweise. Liegen aber im Büro, nicht zu Hause. Falls nötig, schaue ich morgen noch mal nach.

Auszug aus Honorartableau 2012 der HuK:

Schadenshöhe netto: 1250 €

Honorar incl Nebenkosten brutto: 390 €

O.

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