Unfall - Wie vorgehen?
Letzte Woche stand ich an einer Kreuzung und hatte einen Seat vor mir, welcher anscheinend nicht wirklich wusste, wann er fahren darf und so stand ich da eine längere Zeit. Plötzlich rollte der Seat immer näher an mich ran - ich versuchte noch den Rückwärtsgang zu finden - bis es laut krachte. Ich, natürlich direkt rausgesprungen und wollte mir den Schaden ansehen, wurde aber schnell wieder ins Auto zurück gezogen, da die Auffahrerin einfach weiter fuhr.
Also wieder reingesprungen und hinter her. Ich habe 10 Kilometer Hupend und Lichthupend versucht auf mich aufmerksam zu machen und konnte erst dann die Fahrerin anhalten. Direkt ein kleines Schreiben aufgesetzt und unterschreiben lassen. Soweit so gut.
Sichtbar war erst einmal nichts. Jedoch hab ich mittlerweile an der Grenze von Kotflügel zu Frontspoiler verschiedene Spaltmaße festgestellt. Bevor ich jedoch ins Autohaus konnte, fuhr mir heute Morgen noch meine Arbeitskollegin an den Polo . Rechtes Licht, rechter Kotflügel und der Frontspoiler haben etwas abbekommen. Siehe Bilder.
Nun habe ich ein paar Fragen. Ich habe mir 2 Kostenvoranschläge machen lassen, für jeden Schaden einzeln. Einmal 800€ (Kreuzung) und 1500€ für den Rempler der Kollegin. Wie verfahre ich nun? Der eine Schaden würde ja direkt den anderen beheben, jedoch fuhr die Verursacherin einfach weg und so würde ich natürlich gerne meinen Schaden ersetzt haben. Denn Bei einer Reparatur des Schaden vorne Rechts wird ja nicht die Karosserie überprüft, welche bei Unfall (Kreuzung) entstand. Wie habe ich nun vorzugehen? Die Kostenvoranschläge würde ich nun an die Versicherungen der beiden Verursacherinnen weiterreichen.
Derzeit habe ich vor den Kostenvoranschlag bei Versicheurng 1 einreichen und dort eine Auszahlung des Betrages zu vereinbaren. Danach würde ich dann die Reperatur durchführen und es mit Versicherung 2 begleichen. Oder habt ihr Tipps, was ich tun sollte/wie man sich in einem solchen Fall verhält?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von w-town
WOW 800 Euro für ein leichtes zurück rollen =>was war denn kaputt??
da reicht schon das lackieren der stoßstange um diesen betrag zu erreichen...
Zitat:
Original geschrieben von diezge
Natürlich sollte die Polizei den Unfall immer aufnehmen,
die notieren lediglich die personalien...
Zitat:
Sollte es sich die Unfallverursachering nochmals anders überlegen, stehste dumm da.
stehste auch, wenn der unfall durch die polizei aufgenommen wurde...!
14 Antworten
WOW 800 Euro für ein leichtes zurück rollen =>was war denn kaputt?? Haste den Kostenvoranschlag gleich nach dem Umfall machen lassen? 1500 Euro für den 2. Schaden ist auch ganz schön viel. Eigentlich bist Du verpflichtet bei dem 2.Unfall der Versicherung2 den Vorschaden(1.Unfall) zu melden.
So Summen sind schnell da. Das ist leider so in Ordnung.
Ansonsten, hat mein Vorposter recht, der Vorschaden muss gemeldet werden.
Die 800€ sind nur eine grobe Schätzung, da der :-) ja nicht weiß, was sich hinter dem Frontspoiler versteckt. Evtl. ist dort ebn noch einiges hinüber. Die Kostenvoranschläge habe ich beide gleichzeitig beim :-) machen lassen. Habe nun Verursacherin 1 gebittet mir die Versicherung inkl. Daten zu nennen um mich dort melden zu können. Muss ich den vorschaden bzl. Wertminderung angeben, oder zu welchem Zweck dient dies?
das Melden der Vorrschäden dient genau dem Zweck, das unreparierte Vorschäden, wie bei Dir, nicht zweimal abgerechnet werden. Versicherung 2 zahlt dann nur noch das Delta das sich aus den jeweiligen Schäden ergibt, quasi den "Mehrschaden".
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Hallo,
das Wichtigste wurde noch vergessen:
Natürlich sollte die Polizei den Unfall immer aufnehmen, auch bei noch so geringen Bagatellschäden. Sollte es sich die Unfallverursachering nochmals anders überlegen, stehste dumm da.
Gruß,
diezge
Zitat:
Original geschrieben von SamEye
das Melden der Vorrschäden dient genau dem Zweck, das unreparierte Vorschäden, wie bei Dir, nicht zweimal abgerechnet werden.
Und da es sich so liest als wenn du die Absicht hast, beide Schäden voll abzurechnen...... eine kurze Warnung ;-)
Die Versicherer sind nicht doof und verstehen, gerade bei KFZ-Schaden, keinen Spaß.
Da kann man, anstatt Kohle einzunehmen, schnell mal ein paar tausender für Rechtsanwalt- & Gerichtskosten und Strafgeldern loswerden......
Ich wäre da sehr vorsichtig ;-)
Zitat:
Original geschrieben von diezge
das Wichtigste wurde noch vergessen:
Natürlich sollte die Polizei den Unfall immer aufnehmen, auch bei noch so geringen Bagatellschäden. Sollte es sich die Unfallverursachering nochmals anders überlegen, stehste dumm da
zum Rufen der Polizei bei einem Bagatellschaden gibts es -je nach Bundesland- andere Regeln:
u.U. ist es unerwünscht und kostet eine Gebühr.
Eine "richtige" Unfallaufnahme erfolgt idR. ohnehin nicht.
Zitat:
Original geschrieben von C.Melchers
Und da es sich so liest als wenn du die Absicht hast, beide Schäden voll abzurechnen...... eine kurze Warnung ;-)Zitat:
Original geschrieben von SamEye
das Melden der Vorrschäden dient genau dem Zweck, das unreparierte Vorschäden, wie bei Dir, nicht zweimal abgerechnet werden.
Nein, dass nicht. Es geht eher darum, dass bei Unfall 1 evtl. Teile hinter der Verkleidung defekt sind. Diese würden ja durch die Reparatur des zweiten Unfalles nicht behoben werden.
Zitat:
Original geschrieben von riddl06
Nein, dass nicht. Es geht eher darum, dass bei Unfall 1 evtl. Teile hinter der Verkleidung defekt sind. Diese würden ja durch die Reparatur des zweiten Unfalles nicht behoben werden.Zitat:
Original geschrieben von C.Melchers
Und da es sich so liest als wenn du die Absicht hast, beide Schäden voll abzurechnen...... eine kurze Warnung ;-)
Moin,
war ja auch nur ein Tipp, nachdem es in einem anderen Forum anders klang:
Zitat:
Zitat von »xxxxx« 1. Du kanns den ersten Schaden bar auszahlen lassen und dann den zweiten "neuen" dann beheben lassen.
Zitat:
Genau das habe ich mir auch gedacht. Dazu muss ich dann nun den Kostenvoranschlag an die Verursacherin/Versicherung dieser weitergeben. (Geld = GTI Heckspoiler )
Ich würde einfach mal beim 🙂 nachfragen, der den Schaden begutachtet, wie das sauber zu handhaben ist. Die kennen sich mit Schadensregulierungen ja auch aus. Beovr die beiden gegenerischen Versicherungen sich gegenseitig den schwarzen Peter zuschieben und keiner zahlen will. So einen Fall habe ich aber auch noch nicht gehabt...scheinst es ja regelrecth angezogen zu haben.
Fahrerin 1 hätte ich aber auf alle Fälle wegen Fahrerflucht angezeigt, denn wenn sie auch auf die folgenden 10 km sich blind und taub gestellt hat, ist es ja wohl klar, daß sich sich mal elegant aus dem Staub machen wollte. Am besten ist immer, wenn sie dann noch sagen, sie hätten nichts gehört...😁
Hatt mich angeblich die ganze Fahrt und an der Kreuzung nicht bemerkt, behauptet aber dann, ich wäre zu nah aufgefahren an der Kreuzung 🙄
Zitat:
Original geschrieben von w-town
WOW 800 Euro für ein leichtes zurück rollen =>was war denn kaputt??
da reicht schon das lackieren der stoßstange um diesen betrag zu erreichen...
Zitat:
Original geschrieben von diezge
Natürlich sollte die Polizei den Unfall immer aufnehmen,
die notieren lediglich die personalien...
Zitat:
Sollte es sich die Unfallverursachering nochmals anders überlegen, stehste dumm da.
stehste auch, wenn der unfall durch die polizei aufgenommen wurde...!
Moin,
versicherungstechnisch würde das so abgerechnet werden:
Versicherung I zahlt die Kosten des Erstschaden (800€) zzgl. die ca. 80€ Wertverlusst & Nebenkosten, wie z.B. Ersatzwagen.
Versicherung II zahlt die Kosten, die den "Mehrschaden" ausmachen, wenn ich das richtig verstanden habe sind in der zweiten Kalkulation überdeckende Reparaturmaßnahmen inkludiert. (d.h. : würde Schaden II instandgesetzt wäre Schaden I ebenfalls erledigt)
Somit müsste Versicherung II den Mehraufwand (700€) tragen, ebenfalls zzgl. Wertverlusst ca. 70 € und Nebenkosten.
Rechnet man beide Schäden unabhängig von einander ab, in voller Höhe, wäre das Versicherungsbetrug. Zumal hier bei Schadenanzeige, Vers. II, angegeben werden müsste das ein unreparierter Vorschaden vorliegt und in welcher Höhe er taxiert wurde.
Jetzt kann man Glück haben und eine Zweifachabrechnung fällt nicht auf.... man kann aber auch Pech haben, besonders wenn die betroffenen Vers.-Gesellschaften zu einem Konzern gehören (Datenabgleich) .....
.... wie gesagt, ich wäre da verdammt vorsichtig.