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Unfall - wie läuft das?

Themenstarteram 26. Oktober 2019 um 10:43

Hallo,

Ich habe am 21.10.19 einen (meiner Meinung nach unverschuldeten) Unfall gehabt. Nun habe ich einen Schaden an der Beifahrertür samt Kotflügel. Ich habe daraufhin meine Versicherung angerufen. Diese teilte mir mit, dass sie nur für die Gegenseite zuständig ist und den Schaden nur aufnimmt. Jegliche Ansprüche muss ich bei der gegnerischen Versicherung stellen. (Übrigens meint der Unfallgegner im Recht zu sein). Wie läuft das jezt? Ich werde Montag zu seiner Versicherung fahren und dann sagen, ich will den Schaden bezahlt haben? Habe auch eine ziemlich eindeutige Dashcam-Aufnahme, die ja aber leider noch umstritten ist.

Was muss ich nun tun, um den Schaden bezahlt zu kriegen?

Montag hingehen und sagen dass ich das bezahlt haben will?

 

Gruss, k.

Beste Antwort im Thema

Ok, Irrtum meinerseits. Dennoch bleibt es falsch, immer sofort zum Anwalt zu rennen. Bei einfach gelagerten Fällen ist das Quatsch.

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Hi

Hast du die Polizei angerufen,ich meine als der Unfall war?

Themenstarteram 26. Oktober 2019 um 10:54

Hey, ja das habe ich. Die haben aber nur für den jeweils anderen die Daten aufgeschrieben. Sie sagten, dass man die Polizei nicht bei einem Sachschaden rufen soll.

Ja,aber wie ist der Unfall passiert da du nur den schaden schilderst ;)

Bei unklarer Schuldfrage solltest Du auf jeden Fall einen Anwalt beauftragen.

Moin!

So ist es. Die Versicherung wird dir aufgrund deiner Schilderung kein Geld geben. Zumal die Schuldfrage nicht geklärt ist und auch die Reparaturkosten nicht bekannt sind. Ich würde da mit dem beschädigten Fahrzeug nicht hin fahren. Da du vor Ort mit dem Unfallgegner nichts geklärt hast und die Polizei scheinbar auch nichts aufgenommen hat, RA.

G

Wenn deine Dashcam immer nur wenige Minuten aufnimmt, jedes mal die Aufnahme überspielt und erst im Falle des Unfalles dies nicht mehr macht, sollte die Aufnahme verwertbar sein.

Ansonsten hat Kai schon den richtigen Hinweis gegeben, da du absolut keine Ahnung von der Regulierung hast und der Gegner sich auch für unschuldig hält, brauchst du anwaltliche Hilfe. Ideal wäre da eine Rechtschutzversicherung.

Ein weiterer Tipp: Lass niemanden von der gegnerischen Versicherung dein Auto begutachten. Ist Aufgabe eines freien Sachverständigen - je nach Schadenshöhe kann auch ein Kostenvoranschlag der Werkstatt reichen.

Auch wenn ich gern vom Anwalt abrate, in diesem Fall (unklare Schuldfrage und widersprüchliche Aussagen der Beteiligten) wäre es sinnvoll.

Auf jeden Fall mußt du deine Versicherung informieren, denn die Schuldfrage ist derzeit ungeklärt und der Unfallgegner wird seienrseits Ansprüche an deine Versicherung stellen. Die Haftpflichtverscherung ist nicht nur dazu da, berechtigte Ansprüche zu regulieren, sie wehrt auch unberechtigte Ansprüche ab. Sozusagen eine Rechtschutz-Light. Das hast du ja schon getan.

Parallel die gegnerische Versicherung informieren, hast du auch getan.

Du kannst jetzt abwarten, was die Versicherungen untereinander klären oder einen Anwalt beauftragen. Bedenke aber, wenn du keine Rechtschutzversicherung hast und die Schuld (zum Teil) bei dir liegt, trägst du (anteilig) die Kosten für den Anwalt. Du könntest bei deiner Versicherung anfragen, ob die einen Anwalt nennen können, mit dem sie zusammenarbeiten. Die haben ja auch ein Interesse daran, dass sie nichts bezahlen müssen an den Unfallgegner.

"Die haben ja auch ein Interesse daran, dass sie nichts bezahlen müssen an den Unfallgegner."

Dieses Interesse vermisse ich in der Realität bei vielen Versicherungen. Bei widersprüchlichen Angaben zum Hergang wird ganz gerne ein Teil reguliert und dafür die Prämie angehoben. Krasseste bisher erlebte Fall, da waren beide Unfallbeteiligte bei der gleichen Versicherung. Schwupps, für jeden die Hälfte reguliert und bei jedem die Prämie fürs Folgejahr angehoben.

Kommt sicher auch auf die Höhe des Schadens an. Bei ein paar Kratzern an der Stoßstange ist die Regulierung für die Versicherung vielleicht günstiger als ein langer Prozess mit ungewissem Ausgang. Anderes Extrembeispiel: Wir beide haben einen Unfall, du wirst so schwer verletzt, dass du den Rest deines lebens im Rollstuhl sitzen musst. Hier wird die Versicherung nicht sagen, ja wir regulieren das jetzt und gut ist (ja, ich weiß, da kommt es sowieso zum Gerichtsverfahren...).

Mein Hund (an der Leine) hat vor ein paar Wochen nach einem anderen Hund geschnappt, der ohne Leine lief und sich unbemerkt von hinten näherte. Meiner erschrak und schnappte im Reflex nach hinten. Der andere wurde leicht verletzt, Tierarztkosten in Höhe von 130 EUR. Da würde ich auch sagen, mich trifft keine Schuld. Ich habe es trotzdem der Haftpflicht gemeldet und die hat reguliert. Da sagt man dann analog zum Auto gibts beim Hund eine Art Betriebsgefahr und wegen 130 EUR wollen wir keinen Rechtsstreit führen.

Stimme ich dir zu, wobei erfreulicherweise die Anzahl der Blechschäden deutlich höher ist, als die der Unfälle mit Schwerverletzten.

Den TE gibt es nicht mehr! :confused:

Wie kommst du da drauf? Kennst du den TE persönlich? Übrigens, warum eigentlich immer TE? Ich kürze immer mit TS ab. Weil T hemen S tarter.

Wenn man auf sein Profil klickt, wird angezeigt, dass es die Seite nicht gibt. Kann natürlich auch ein Fehler sein.

TE= ThreadErsteller oder ThemenErsteller

Normalerweise erstellt man einen Unfallbericht, beide Unfallgegner unterschreiben ihn und schickt das an beide Versicherungen. Wenn die Meinung der gegnerischen Versicherung dann nicht mit der eigenen übereinstimmt, legt man Widerspruch ein, oder geht direkt zum Anwalt.

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