Unfall - wie läuft das?
Hallo,
Ich habe am 21.10.19 einen (meiner Meinung nach unverschuldeten) Unfall gehabt. Nun habe ich einen Schaden an der Beifahrertür samt Kotflügel. Ich habe daraufhin meine Versicherung angerufen. Diese teilte mir mit, dass sie nur für die Gegenseite zuständig ist und den Schaden nur aufnimmt. Jegliche Ansprüche muss ich bei der gegnerischen Versicherung stellen. (Übrigens meint der Unfallgegner im Recht zu sein). Wie läuft das jezt? Ich werde Montag zu seiner Versicherung fahren und dann sagen, ich will den Schaden bezahlt haben? Habe auch eine ziemlich eindeutige Dashcam-Aufnahme, die ja aber leider noch umstritten ist.
Was muss ich nun tun, um den Schaden bezahlt zu kriegen?
Montag hingehen und sagen dass ich das bezahlt haben will?
Gruss, k.
Beste Antwort im Thema
Ok, Irrtum meinerseits. Dennoch bleibt es falsch, immer sofort zum Anwalt zu rennen. Bei einfach gelagerten Fällen ist das Quatsch.
25 Antworten
nein, so macht man das bestimmt nicht. Wenn man zum Anwalt geht, sollte man das tun, bevor man die gegnerische Versicherung kontaktiert. Sonst kommt ein Angebot mit Abzügen dabei heraus, das reduziert den Streitwert und der Anwalt kann nur noch die Brosamen aufpicken. Da hat er keinen Spaß dran.
Die Aussage ist nicht richtig. Außergerichtliche Einigungen über den Anwalt mit der gegnerischen Versicherung werden nicht nach Streitwert vergütet.
Das sofortige Rennen zum Anwalt erhöht nur die Versichertenbeiträge aller Versicherten.
Schon wieder dieser Standard Spruch.
Ich habe 1998 auf ca. 1000.- Entschädigung verzichtet und mich unter der Hand mit 250.-DM abspeisen lassen.
Besser gesagt: Wollte nicht mehr haben, war mein eigener Vorschlag!
Trotzdem wurde 1999 die Vers.prämie teurer...auch Typklasse erhöht.
Also hat das nix gebracht.
Von wegen, damit ersparte ich der Versichertengemeinschaft Beitragserhöhungen.
Was das damit zu tun hat?
Keine Ahnung.
Und auch bei dem Anwaltthema seh ich keinen Zusammenhang mit Prämien...
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Zitat:
@400.000km schrieb am 28. Oktober 2019 um 20:36:05 Uhr:
Die Aussage ist nicht richtig. Außergerichtliche Einigungen über den Anwalt mit der gegnerischen Versicherung werden nicht nach Streitwert vergütet.Das sofortige Rennen zum Anwalt erhöht nur die Versichertenbeiträge aller Versicherten.
O.k. ... im Vergütungsrecht und in der Versicherungsmathematik bist du erwiesenermaßen unbedarft.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 28. Oktober 2019 um 21:44:15 Uhr:
Zitat:
@400.000km schrieb am 28. Oktober 2019 um 20:36:05 Uhr:
Die Aussage ist nicht richtig. Außergerichtliche Einigungen über den Anwalt mit der gegnerischen Versicherung werden nicht nach Streitwert vergütet.Das sofortige Rennen zum Anwalt erhöht nur die Versichertenbeiträge aller Versicherten.
O.k. ... im Vergütungsrecht und in der Versicherungsmathematik bist du erwiesenermaßen unbedarft.
Stramme Behauptung, nur leider falsch. Schau ins RVG, da kannst Du es nachlesen. Die behauptete Vergütung nach Streitwert gibt es bei einem solchen Fall nicht.
Was erzählst du denn da? Die RVG VV-Nr. 2300, 1000 (außergerichtliche Geschäftsgebühr und außergerichtliche Einigungsgebühr) sind Wertgebühren!
Ok, Irrtum meinerseits. Dennoch bleibt es falsch, immer sofort zum Anwalt zu rennen. Bei einfach gelagerten Fällen ist das Quatsch.
Zitat:
@400.000km schrieb am 28. Oktober 2019 um 23:10:27 Uhr:
Ok, Irrtum meinerseits. Dennoch bleibt es falsch, immer sofort zum Anwalt zu rennen. Bei einfach gelagerten Fällen ist das Quatsch.
Einfach gelagerte Blinddarmentzündungen lasse ich auch immer ohne Fachmann ausheilen. Okay, manchmal merke ich erst hinterher, dass das gar keine einfache Entzündung war...
Zitat:
@PeterBH schrieb am 28. Oktober 2019 um 23:39:06 Uhr:
Zitat:
@400.000km schrieb am 28. Oktober 2019 um 23:10:27 Uhr:
Ok, Irrtum meinerseits. Dennoch bleibt es falsch, immer sofort zum Anwalt zu rennen. Bei einfach gelagerten Fällen ist das Quatsch.Einfach gelagerte Blinddarmentzündungen lasse ich auch immer ohne Fachmann ausheilen. Okay, manchmal merke ich erst hinterher, dass das gar keine einfache Entzündung war...
😁😁😁