Unfall. Wer Schuld?
Hallo liebes Forum,
Habe hier einen Sachverhalt der etwas anderen Art. Meine Schwester hatte am Wochenende einen kleinen Verkehrsunfall. Dabei hat sie mit ihrem vorderen rechten Kotflügel die linke hintere Tür eines Taxis erwischt.
Meine Schwester wollte auf einer zweispurigen Straße in der Innenstadt, von der linken auf die rechte Spur (hunter der Bushaltestelle) wechseln. (siehe skizze)
Sie hat in den Spiegel geschaut und als sie wieder nach vorne schaute, geblinkt hat und rechts einscheren wollte, überholte sie das Taxi, sodass es krachte.
Der Taxifahrer entschuldigte sich bei ihr und meinte dass wenn es sein taxi wäre es kein problem sei aber es gehöre nicht ihm, er müsse also seinen Chef anrufen. Der Fahrer weckte also den Eindruck als nahm er die schuld auf sich (immerhin hat er sich entschuldigt).
Als der Besitzer kam, sagte er direkt (ohne zu wissen was genau passiert ist) dass meine schwester schuld sei. Meine Schwester hat den Führerschein knappe 5 Monate, es war ihr erster Unfall und sie kam ins schwitzen und hatte einen kleinen Schock. Sie sagte ihm, dass sie in der Probezeit war und er meinte das sei schlecht, wenn die jetzt die Polizei rufen, denn es kann sein, dass sie ihren Führerschein weggenommen bekommt. Er sagte ihr, sie soll auf einen Zettel unterschreiben, dass es ihre Schuld sei, sonst müsse er die Polizei anrufen. Meine Schwester mit ihren jungen 19 Jahren und völlig verängstigt um ihren Führerschein tat das!
Als sie mir das erzählte fand ich das jedoch alles etwas seltsam. Als ich ihn anrief um einuge Daten bez seines Autos abzufragen für die Versicherung war er extrem unfreundlich und besserwisserisch, wollte mir was über bagatellschaden erzählen und dass meine Schwester schuld sei, obwohl er ja wie gesagt nichtmal da war! Sein angestellter ist das Taxi gefahren. Desweiteren drohte er mir damit zu seinem Anwalt zu gehen und ich von diesem hören werde! Bis zu diesem Zeitpunkt habe ich ihm nicht den anschein gegeben, dass ich an seiner Version zweifel, wieso er mir auf einmal mit seinem Anwalt drohte weiss ich nicht. Darauf hin bin ich zur unfallstelle gefahren um mir das mal vorort anzusehen und mittlerweile bezweifle ich, dass meine schwester die alleinige schuld trägt.
Mir geht es mittlerweile nur darum, wie er mit meiner schwester umgesprungen ist! Er hat dort ein junges mädchen gesehen und ihr total angst gemacht! Er hätte es besser wissen müssen und die Polizei rufen sollen und sie nicht zum unterschreiben einer schuldeingeständis drängen sollen.
Nun meine Frage. Wie seht ihr das ganze? Wer trägt schuld und wie seht ihr sein Verhalten? Was würdet ihr in der Situation tun?
Freundliche Grüße und einen schönen Tag.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Greeko89 schrieb am 12. Dezember 2016 um 13:14:12 Uhr:
Ich behaupte nicht, dass sie den spiegel benutzt hat, sie hat es mir gesagt, Sie behauptet es und sie war dabei.Danke vorerst für eure Antworten. Dennoch kann ich mir schwer vorstellen, dass IMMER derjenige der einschert Schuld ist. Dann könnte ich ja einfach Blind immer geradeaus fahren und auf nichts mehr achten und bekomme meinen Schaden auch noch bezahlt.
Ich denke ich werde auch mal meinen Anwalt dazu fragen, was er davon hält. Trotzdem Danke! ;D
P.S.: Irgendwer hat gesagt man solle sich Fehler eingestehen! Klar kein problem, wenn sie wirklich schuld ist, soll sie das übernehmen! Aber der Typ war ein A****. Davon habe ich mich persönlich am telefon überzeugt! Und deshalb will ich es ganz genau wissen, bevor er auch nur 1ct von mir bekommt!
@zille: Wenn du mir Betrug vorwerfen willst, dann tu es nicht durch die Blume!
Was wird der Anwalt dir wohl raten. Der will Geld verdienen.
Und auch wenn der Unternehmer ein Arsch ist, ändert das nichts an der Tatsache, dass deine Schwester ihm einen Schaden zugefügt hat.
Es ist nun mal so. Blinken heißt gar nichts. Der eine reagiert und bremst und man kann den Fahrstreifen wechseln, der andere fährt weiter, was nicht verboten ist und man kann eben nicht wechseln.
Und ja. Ich bin davon überzeugt, dass man auch mal sagen muss, dass man Mist gebaut hat. Frag mich, wie ihr dem Taxi ein Mitverschulden anhängen wollt.
Aber das ist die heutige Mentalität. Es sind immer die anderen Schuld.
Aber ich glaube dass willst du gar nicht hören. Vielleicht schreibt ja noch einer das was du hören willst. Viel Glück dabei.
234 Antworten
Zitat:
@MagirusDeutzUlm schrieb am 12. Dez. 2016 um 14:39:44 Uhr:
DU warst doch der Erste, der hier beleidgt hat...Oder hast du das hier...
@Greeko89 schrieb am 12. Dezember 2016 um 13:14:12 Uhr:
Aber der Typ war ein A****....bereits vergessen?
Insofern solltest du lieber erstmal vor deiner eigenen Haustüre kehren....denn da liegt mehr wie genug Dreck!
Stimmt du hast recht, ich habe mit Beleidigungen angefangen. Ich weiss aber dass der Typ unfreundlich war, da ich mit ihm telefoniert habe. Er hat das Verhalten eines asozialen Ar***l**** an den Tag gelegt. Fakt!
Du hast aber keine Ahnung, du beleidigst willkürlich meine Schwester. Ohne Grund und ohne zu wissen, ob sie das tatsächlich gemacht hat oder nicht. Wahrscheinlich eher nicht.
Als älterer Bruder von 3 jüngeren Schwestern kann ich mir die Situation gut vorstellen. Und ich kann sehr wohl nachvollziehen, wie sie sich in dem Moment gefühlt hat. Ich habe meinen Drei Ladies direkt nach dem Erwerb des Führerscheins eingebleut, im Falle eines Falles gar nichts zu sagen. Es gibt da draußen schon recht viele Menschen, meistens männlich, die gerade junge Frauen durchaus mit ihrem Verhalten einschüchtern, auch absichtlich. Das ist nicht immer einfach für die Mädels.
Und völlig unabhängig vom Unfallhergang (nach den bisherigen Erkenntnissen hier im Thread glaube ich auch an eine 100% Schild der Schwester) ist es völlig nachvollziehbar den Unfall"gegner" als Arsch zu bezeichnen, wieso hier dann einige Forumsteilnehmer meinen, der TE hätte zuerst beleidigt ist völliger Schwachsinn. Er hat hier niemanden beleidigt, und musste sich dann völlig aus der Luft gegriffene Verunglimpfungen seiner Schwester durchlesen.
Lange Rede kurzer Sinn, mal wieder ein typischer V&S Thread, leider. An den TE: Deine Schwester hat da wirklich Mist gebaut, aber solche Dinge passieren. Der Taxiunternehmer nimmt ebenfalls am Verkehr teil, und er hat da kein Recht auf 100% Unversehrtheit seiner Fahrzeuge. Dafür gibt es Versicherungen, Shit happens. Ich würde mir an Deiner Stelle aber den Anwalt schenken, hier gibt es (meiner Meinung nach) nichts zu gewinnen.
Die Sache selbst ist ja eindeutig geklärt. Nun können wir noch ein paar gegenseitige Beledigungen austauschen und/oder gegen solche zur Wehr setzen - da ist der Nachmittag ja gerettet.
Zitat:
@Greeko89 schrieb am 12. Dezember 2016 um 14:42:49 Uhr:
Zitat:
@MagirusDeutzUlm schrieb am 12. Dez. 2016 um 14:39:44 Uhr:
Und wenn deine Schwester bereits einen B-Verstoß hat, ist sie mit dem zweiten den Führerschein erstmal los...Hat sie aber nicht. Ausserdem stimmt es nicht, dass ab dem 2ten B-Verstoß der Führerschein weg ist. Auch in der Probezeit.
Zumal es sich beim Fahrstreifenwechsel mit VU nicht um einen B-Verstoß handelt.
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Zitat:
@situ schrieb am 12. Dezember 2016 um 15:05:23 Uhr:
Nun können wir noch ein paar gegenseitige Beledigungen austauschen
Genau, du Pe....r
😁
Zitat:
@Matsches schrieb am 12. Dezember 2016 um 14:24:02 Uhr:
(..)
Tenor: "Entweder Du gibst dein Verschulden zu, oder wir holen die Polizei"
Was genau hat denn deine Schwester daran gehindert, statt ihres Eingeständnisses auf das Erscheinen der Polizei zu bestehen?
War doch ihre freie Entscheidung.
(...)
"§240 StGB:
(1) Wer einen Menschen (...) durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung (...) nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
Die Polizei war nicht das Problem. Das Problem war die (unbegründete) Angst um den Führerschein, den die Frau durch die Polizei (zu unrecht) in Gefahr sah. Der Taxiunternehmer hat also (wahrscheinlich wider besseren Wissens) in erpresserischer Absicht mit Polizei gedroht, um rechtswidrig an eine Schuldanerkenntnis zu kommen.
Das Verhalten ist MINDESTENS moralisch verwerflich. Wahrscheinlich ist es auch strafbar. Das einzige Problem ist ist der Nachweis dieser Straftat.
Wenn ich einen Einbrecher bei mir in der Wohnung erwische, und ihm drohe die Polizei zu holen, oder er zahlt mir die Summe X, und ich verzichte dann auf die Polizei. Wie würdest Du das nennen? Darf ich das? Schließlich ist es auch kein Problem, die Polizei kommen zu lassen...
Wobei der Einbrecher gerne mit mir zur Polizei laufen wird. Er wird eine seiner Personalien angeben, einen festen Wohnsitz angeben, aus der Polizeiwache spazieren, und nie wieder von dem Fall hören. Wenn doch, dann "10 Tagessätze zu 0 EUR (da kein Einkommen), und 2 Wochen auf Bewährung. Die Schwester wusste hier offensichtlich nicht, wie bedeutungslos der Vorfall für ihren Führerschein war. Und diese Unwissenheit hat der Taxiunternehmer massiv ausgenutzt. Über die 100% Unschuld seines Fahrers war er offenbar nicht überzeugt, sonst hätte er diese erpresserische Verhaltensweise nicht an den Tag gelegt. Allein die Tatsache, DASS er diese Unterschrift haben wollte, würde mich veranlassen, der Sache mal nachzugehen... Z.B. wäre ein Alkoholtest beim Fahrer interessant gewesen... Warum hat er erst eine Schuld bei sich gesehen? Was ist passiert?
Werden wir leider nie erfahren... Und eine coolere Person hätte wohl auch nicht VIEL mehr herausgefunden...
Zitat:
@azrazr schrieb am 12. Dezember 2016 um 15:22:25 Uhr:
"§240 StGB:
(1) Wer einen Menschen (...) durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung (...) nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
Schön abgeschrieben oder kopiert ... und jetzt?
Zitat:
Die Polizei war nicht das Problem. Das Problem war die (unbegründete) Angst um den Führerschein, den die Frau durch die Polizei (zu unrecht) in Gefahr sah. Der Taxiunternehmer hat also (wahrscheinlich wider besseren Wissens) in erpresserischer Absicht mit Polizei gedroht, um rechtswidrig an eine Schuldanerkenntnis zu kommen.
jetzt sind wir schon bei erpresserischer Absicht.
Zitat:
Das Verhalten ist MINDESTENS moralisch verwerflich. Wahrscheinlich ist es auch strafbar. Das einzige Problem ist ist der Nachweis dieser Straftat.
Wenn ich einen Einbrecher bei mir in der Wohnung erwische, und ihm drohe die Polizei zu holen, oder er zahlt mir die Summe X, und ich verzichte dann auf die Polizei. Wie würdest Du das nennen? Darf ich das? Schließlich ist es auch kein Problem, die Polizei kommen zu lassen...
Wobei der Einbrecher gerne mit mir zur Polizei laufen wird. Er wird eine seiner Personalien angeben, einen festen Wohnsitz angeben, aus der Polizeiwache spazieren, und nie wieder von dem Fall hören. Wenn doch, dann "10 Tagessätze zu 0 EUR (da kein Einkommen), und 2 Wochen auf Bewährung. Die Schwester wusste hier offensichtlich nicht, wie bedeutungslos der Vorfall für ihren Führerschein war. Und diese Unwissenheit hat der Taxiunternehmer massiv ausgenutzt. Über die 100% Unschuld seines Fahrers war er offenbar nicht überzeugt, sonst hätte er diese erpresserische Verhaltensweise nicht an den Tag gelegt. Allein die Tatsache, DASS er diese Unterschrift haben wollte, würde mich veranlassen, der Sache mal nachzugehen... Z.B. wäre ein Alkoholtest beim Fahrer interessant gewesen... Warum hat er erst eine Schuld bei sich gesehen? Was ist passiert?
Werden wir leider nie erfahren... Und eine coolere Person hätte wohl auch nicht VIEL mehr herausgefunden...
Insgesamt ist zu sehen, dass du auch nicht nur den Funken einer Ahnung hast, von dem was du hier schreibst.
Deswegen erspar ich mir weitere Einzelkommentare.
Aber hier darf ja natürlich jeder schreiben was er möchte. Schlimm nur, dass einige andere das eventuell auch noch ernst nehmen.
Zitat:
@azrazr schrieb am 12. Dezember 2016 um 15:22:25 Uhr:
"§240 StGB:(1) Wer einen Menschen (...) durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung (...) nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
Wenn man aus einem Zitat gewisse Teile auslässt, sollte man es tunlichst vermeiden, wichtige Dinge auszulassen.
Wo ist zum Beispiel im hier genannten Fall die verwerfliche Bereicherung?
Wenn der Einbrecher mir also eine Spende überreicht, weil er ein schlechtes Gewissen hat, darf ich es nicht annehmen ????
🙂
HTC
Zitat:
@zille1976 schrieb am 12. Dezember 2016 um 15:33:15 Uhr:
Zitat:
@azrazr schrieb am 12. Dezember 2016 um 15:22:25 Uhr:
"§240 StGB:(1) Wer einen Menschen (...) durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung (...) nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
Wenn man aus einem Zitat gewisse Teile auslässt, sollte man es tunlichst vermeiden, wichtige Dinge auszulassen.
Wo ist zum Beispiel im hier genannten Fall die verwerfliche Bereicherung?
Ich glaube das bringt nichts.
Edit:
Aber nebenbei bedarf es bei der Nötigung, die natürlich im vorliegenden Fall völliger Quatsch ist, keiner Bereicherung. Du sprichst wahrscheinlich von seiner erwähnten erpresserischen Absicht.
Zitat:
@HTC schrieb am 12. Dezember 2016 um 15:34:03 Uhr:
Wenn der Einbrecher mir also eine Spende überreicht, weil er ein schlechtes Gewissen hat, darf ich es nicht annehmen ????🙂
HTC
Du darfst alles, wobei Du nicht erwischt wirst :-)
Natürlich hinkt nichts mehr als ein Vergleich. Es geht nur darum, dass jemand in einer Notsituation, ob selbst verschuldet oder nicht, zu einer Handlung genötigt wurde, die dem Empfänger der Handlung rechtmäßig nicht zustand.
Edit: ich hoffe, Du gibst Die Spende bei der Steuererklärung korrekt an ;-)
Was mich interessieren würde, wäre eine detailliertere Skizze mit Fahrbahnmarkierungen und Autos. Nur aus Neugier. Oder Google Maps mit Autos eingezeichnet.
Zitat:
@zille1976 schrieb am 12. Dezember 2016 um 14:59:58 Uhr:
Zitat:
@Greeko89 schrieb am 12. Dezember 2016 um 13:27:43 Uhr:
Zilla sagt, er kann den Taxifahrer verstehen und er hat einfach keine Lust, dass sich jemand über Nacht eine Geschichte ausdenkt. Das habe ich so verstanden, dass er mir das vorwirft mir irgendwas ausgedacht zu haben, was überhaupt nicht den Tatsachen entspricht.Das kommt dabei heraus, wenn man sich so reinsteigert, dass man überall nur noch Verschwörungen wittert.
Wenn du das ganze mal weniger persönlich-hitzig und mehr sachlich-ruhig betrachtest, wüsstest du, dass dir keiner hier was Böses will.
Fassen wir mal zusammen:
1) Wenn kein großes Wunder mehr passiert, zahlt deine Versicherung 100% des Schadens, weil deine Schwester nunmal schuld zu sein scheint.
2) Du persönlich hast auf Punkt 1 faktisch keine Einflussmöglichkeit, da du nichts in der Hand hast was auch nur den Anfangsverdacht einer Mitschuld des Taxifahrers erweckt.
3) Keiner wurde verletzt, also reden wir hier nur über Pillepalle.
4) Deine Schwester ist beim nächsten Unfall ein Stück erfahrener und souveräner. Auch viel Wert.Sich im Nachgang mit dem Taxiunternehmer rumzuärgern macht wenig Sinn. Denn auch hier ist man vom Bereich der Nötigung noch sehr weit entfernt.
Du musst dich mal in den Taxiunternehmer hineinversetzen. Wenn der sagen wir 10 Taxen im Umlauf hat, und damit vielleicht alle 2 Monate nen unverschuldeten Schaden, dann würde ich meinen Fahrern auch sagen "Nach Möglichkeit ein Schuldeingeständnis einholen." Vielleicht hats ihm in der Woche schon 2 Taxis versemmelt und er war deswegen so angepisst.
Hallo Zille,
sorry dass ich das falsch verstanden habe. Mag sein, dass ich auch wütend bin, trotzdem gebe ich ihm kein Recht!
Ich werde mich auch nicht in seine Lage versetzen. Er ist mir ziemlich egal. Für so einen Typen empfinde ich kein Mitleid! Wenn es jemand wäre, der sich anders verhalten hätte, dann schon! So aber nicht, das ist aber meine Sache. 🙂
Wieso soll ich Ihn überhaupt verstehen und dass er angepisst ist? Wieso wird von mir Verständnis verlangt und für mich und meine Wut wird kein Verständnis gebracht?
Dass keiner verletzt wurde ist natürlich erfreulich, aber auch bei dieser Pille Palle Sache geht es mir um das Prinzip, dass ich niemandem was gönne, der im Herzen ein absolutes A******** ist. Deshalb wollte ich mich informieren, wie meine Chancen stehen und das habe ich ja jetzt! Alles gut!
Zitat:
@pgs-hd schrieb am 12. Dezember 2016 um 16:47:40 Uhr:
Was mich interessieren würde, wäre eine detailliertere Skizze mit Fahrbahnmarkierungen und Autos. Nur aus Neugier. Oder Google Maps mit Autos eingezeichnet.
Hallo,
eine Skizze und ein Bild hast du doch im Anfangspost. Mehr als diese Fahrbahnmarkierungen siehst du auf der ganzen Straße nicht (was mich ehrlichgesagt verwunderte, solche Zustände kenne ich sonst in Griechenland aber in Deutschland ist meist alles überdeutlich markiert. 😁 )
OK ich schildere mal den Unfall wie er auch möglich wäre wenn nur ein paar Sachen anders wären:
Die Handytusse (sry war zu verführerisch) zieht nach rechts ohne zu schauen rein nach dem Motto ich habe geblinkt. Rechts von Ihr ist gerade ein anderes Auto und dahinter ein Fahrrad. Das Auto rechts von ihr schafft es weder rechtzeitig zu bremsen noch auszuweichen und wird links gerammt und rechts gegen den Bordstein gedrückt, was das Auto abrupt auf 0 abbremst. Der Fahrradfahrer kann nichts mehr machen außer bremsen. Hinter ihn nähert sich ein Bus, der zwar das geschehene sieht aber durch die Größe des Gefährts und der nassen Fahrbahn nicht mehr rechtzeitig schafft zu bremsen. Jedenfalls reicht es nicht für den ahnungslosen Radfahrer.
Und nun hat der 16 Jährige Radfahrer natürlich einen Vater und einen großen Bruder, die an diesem Abend den übelsten Anruf ihres Lebens entgegennehmen. Selbstverständlich sind die bestürzt und wütend auf den/die Unfallverursacher/in. Weil diese so richtig sauer sind, als Sie erfahren, daß der Bruder der Tusse das auch noch anfechten und vor Gericht ziehen will, verarbeiten Sie ihn und seine Schwester kurzerhand zu Hackfleisch.
Als man diese dann festnimmt und verhört werden sie gefragt, ob sie es bereuen.
Die Antwort lautet unter anderem:
"Wieso wird von mir Verständnis verlangt und für mich und meine Wut wird kein Verständnis gebracht?"
HTC, der froh ist, daß ein A...h NUR den Kotflügel verbogen wurde.