Unfall. Wer Schuld?
Hallo liebes Forum,
Habe hier einen Sachverhalt der etwas anderen Art. Meine Schwester hatte am Wochenende einen kleinen Verkehrsunfall. Dabei hat sie mit ihrem vorderen rechten Kotflügel die linke hintere Tür eines Taxis erwischt.
Meine Schwester wollte auf einer zweispurigen Straße in der Innenstadt, von der linken auf die rechte Spur (hunter der Bushaltestelle) wechseln. (siehe skizze)
Sie hat in den Spiegel geschaut und als sie wieder nach vorne schaute, geblinkt hat und rechts einscheren wollte, überholte sie das Taxi, sodass es krachte.
Der Taxifahrer entschuldigte sich bei ihr und meinte dass wenn es sein taxi wäre es kein problem sei aber es gehöre nicht ihm, er müsse also seinen Chef anrufen. Der Fahrer weckte also den Eindruck als nahm er die schuld auf sich (immerhin hat er sich entschuldigt).
Als der Besitzer kam, sagte er direkt (ohne zu wissen was genau passiert ist) dass meine schwester schuld sei. Meine Schwester hat den Führerschein knappe 5 Monate, es war ihr erster Unfall und sie kam ins schwitzen und hatte einen kleinen Schock. Sie sagte ihm, dass sie in der Probezeit war und er meinte das sei schlecht, wenn die jetzt die Polizei rufen, denn es kann sein, dass sie ihren Führerschein weggenommen bekommt. Er sagte ihr, sie soll auf einen Zettel unterschreiben, dass es ihre Schuld sei, sonst müsse er die Polizei anrufen. Meine Schwester mit ihren jungen 19 Jahren und völlig verängstigt um ihren Führerschein tat das!
Als sie mir das erzählte fand ich das jedoch alles etwas seltsam. Als ich ihn anrief um einuge Daten bez seines Autos abzufragen für die Versicherung war er extrem unfreundlich und besserwisserisch, wollte mir was über bagatellschaden erzählen und dass meine Schwester schuld sei, obwohl er ja wie gesagt nichtmal da war! Sein angestellter ist das Taxi gefahren. Desweiteren drohte er mir damit zu seinem Anwalt zu gehen und ich von diesem hören werde! Bis zu diesem Zeitpunkt habe ich ihm nicht den anschein gegeben, dass ich an seiner Version zweifel, wieso er mir auf einmal mit seinem Anwalt drohte weiss ich nicht. Darauf hin bin ich zur unfallstelle gefahren um mir das mal vorort anzusehen und mittlerweile bezweifle ich, dass meine schwester die alleinige schuld trägt.
Mir geht es mittlerweile nur darum, wie er mit meiner schwester umgesprungen ist! Er hat dort ein junges mädchen gesehen und ihr total angst gemacht! Er hätte es besser wissen müssen und die Polizei rufen sollen und sie nicht zum unterschreiben einer schuldeingeständis drängen sollen.
Nun meine Frage. Wie seht ihr das ganze? Wer trägt schuld und wie seht ihr sein Verhalten? Was würdet ihr in der Situation tun?
Freundliche Grüße und einen schönen Tag.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Greeko89 schrieb am 12. Dezember 2016 um 13:14:12 Uhr:
Ich behaupte nicht, dass sie den spiegel benutzt hat, sie hat es mir gesagt, Sie behauptet es und sie war dabei.Danke vorerst für eure Antworten. Dennoch kann ich mir schwer vorstellen, dass IMMER derjenige der einschert Schuld ist. Dann könnte ich ja einfach Blind immer geradeaus fahren und auf nichts mehr achten und bekomme meinen Schaden auch noch bezahlt.
Ich denke ich werde auch mal meinen Anwalt dazu fragen, was er davon hält. Trotzdem Danke! ;D
P.S.: Irgendwer hat gesagt man solle sich Fehler eingestehen! Klar kein problem, wenn sie wirklich schuld ist, soll sie das übernehmen! Aber der Typ war ein A****. Davon habe ich mich persönlich am telefon überzeugt! Und deshalb will ich es ganz genau wissen, bevor er auch nur 1ct von mir bekommt!
@zille: Wenn du mir Betrug vorwerfen willst, dann tu es nicht durch die Blume!
Was wird der Anwalt dir wohl raten. Der will Geld verdienen.
Und auch wenn der Unternehmer ein Arsch ist, ändert das nichts an der Tatsache, dass deine Schwester ihm einen Schaden zugefügt hat.
Es ist nun mal so. Blinken heißt gar nichts. Der eine reagiert und bremst und man kann den Fahrstreifen wechseln, der andere fährt weiter, was nicht verboten ist und man kann eben nicht wechseln.
Und ja. Ich bin davon überzeugt, dass man auch mal sagen muss, dass man Mist gebaut hat. Frag mich, wie ihr dem Taxi ein Mitverschulden anhängen wollt.
Aber das ist die heutige Mentalität. Es sind immer die anderen Schuld.
Aber ich glaube dass willst du gar nicht hören. Vielleicht schreibt ja noch einer das was du hören willst. Viel Glück dabei.
234 Antworten
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 13. Dezember 2016 um 22:11:50 Uhr:
Wenn keine Fahrstreifen markiert sind, dann gibt es pro Richtung nur einen. Es ist dabei egal wie breit die Fahrbahn als Baukörper ist.
Da bin ich anderer Meinung.
Sobad genug Platz ist, darfst du vorbei fahren (unter Einhaltung der Seitenabstände).
Gruß Metalhead
Was noch nicht erwähnt wurde,man darf sich seine Vorfahrt nicht erzwingen,auch wenn der jenige in recht ist,natürlich situationsabhängig 😉
Zitat:
@HTC schrieb am 14. Dezember 2016 um 09:02:22 Uhr:
(...)
Ein Überholvorgang ist laut geltender Rechtssprechung bereits das passieren der hinteren Linie der vorausfahrendem Autos ohne dabei die Spur zu wechseln. So gesehen ist rechts vorbeifahren immer ein Überholvorgang, der gerichtlich wohl innerstädtisch geduldet wird.
(...)
Nicht, wenn vorher ein Spurwechsel ZWECKS dieses Überholvorgangs durchgeführt wurde. Dass dort überhaupt eine zweite Spur vorliegt, ist strittig. Ich meine: nein, und wenn überhaupt, dann für die, die links abbiegen wollen.
Seitens der Stadt liegen hier klare Versäumnisse vor.
Eine Kreuzung vorher ist alles schön bemalt - danach alles weg!
Es wird keine Engstelle angekündigt. Sonst ist man schnell mit Tempo 30 an der Hand - diese Geschwindigkeitsreduzierung fehlt hier auch. Die Bushaltestelle ist auf der Fahrbahn nicht gekennzeichnet. Dass hier Fahranfänger, insbesondere, wenn sie von hinten bedrängt werden oder schon wurden, etwas überfordert sein können, müsste überdeutlich klar sein.
Und, dass dort Taxen auf dem Gehweg verkehren, ist auch ein Unding.
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 14. Dezember 2016 um 09:14:38 Uhr:
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 13. Dezember 2016 um 22:11:50 Uhr:
Wenn keine Fahrstreifen markiert sind, dann gibt es pro Richtung nur einen. Es ist dabei egal wie breit die Fahrbahn als Baukörper ist.
Da bin ich anderer Meinung.
Sobad genug Platz ist, darfst du vorbei fahren (unter Einhaltung der Seitenabstände).Gruß Metalhead
Links eventuell ja... Rechts nie - auch nicht in der Stadt.
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Sry, aber wenn wir uns nur auf unsere Interpretation berufen und dabei die Situation jeweils anders bewerten wird dieser Thread nie enden:
Es ist Rot, Nein Grün!!!
Der TE wird nichts davon haben und die eigenen Egos auch nicht, weil immer einer dagegen sein wird...
HTC
:-)
Die Sache ist die, es gibt zwei Möglichkeiten:
1. die Schwester kriegt nur eine Teilschuld
2. Die Schwester kriegt die Gesamtschuld
Die Möglichkeit 2. ist leider die Ausgangsposition.
Folgende Chance für Möglichkeit 1. ist nicht außerhalb jeglicher Vorstellungskraft:
Es handelt sich an der Unfallstelle nicht um zwei Spuren, sondern nur um eine Spur. Es hat also kein Spurwechsel stattgefunden, aber der Taxifahrer hat ein verbotenes Manöver gefahren: z.B. rechts überholt, oder ist unachtsam vom Gehweg auf die Fahrbahn eingefahren
Die MÖGLICHKEIT dieses Szenarios ist auf Grund der dünnen Faktenlage nicht zu leugnen. Dieses, und NUR dieses Szenario (Taxifahrer hat StVO [grob] verletzt) würde der Schwester helfen, ihren Anteil am Unfall zu reduzieren - und das ist auch Fakt. Es ist kein Fakt, DASS ein Nachweis für dieses Szenario helfen würde, ihren Anteil am Unfall zu reduzieren. Es ist nur Fakt, dass es die MÖGLICHKEIT dazu gibt, solange keine andere, rechtskräftige Entscheidung vorliegt.
Wie können wir also dem TE auf zwei Arten helfen:
a) die Möglichkeiten aufzuzeigen, worauf man sich bei diesem Unfall beziehen kann, um die Schuld zu reduzieren
b) von vornherein auszuschließen, dass es eine Möglichkeit gibt, den Schuldanteil der Schwester zu helfen
Sowohl a) als auch b) haben ihre Berechtigung.
Der Erfolg von a) wäre die Reduzierung des Schadens und damit der finanziellen Folgen.
Der Erfolg von b) wäre die Vermeidung jeglicher Zusatzkosten wegen von vornherein feststehender Erfolglosigkeit.
Die Entscheidung liegt bei TE, mit welchem Ansatz er weiter vorgehen möchte.
IMO der beste Ansatz: offen und ehrlich über alle Probleme, Gedanken und Möglichkeiten mit der Versicherung zu kommunizieren, und beide Möglichkeiten mit der Versicherung abzusprechen. Mehr Erfahrung mit Unfällen wird kaum jemand haben, als die Schadensabteilung einer Versicherung.
Sich zurückzulehnen und von vornherein zu sagen: "Keine Chance", dabei die KOSTENLOSEN Möglichkeiten nicht auszuloten, und evtl. noch ohne eine Möglichkeit zu nutzen, die nur sehr geringe Kosten verursacht, finde ich persönlich unproduktiv.
Das ist richtig, AAABER:
Es macht für den TE keinen Unterschied, ob nun 500 oder 5000 Euro von der Versicherung bezahlt werden, die Hochstufung ist dabei die Gleiche.
Einzig wenn er sich entschließt die Kosten selbst zu tragen, wird es evtl interessant...
HTC
Zitat:
@azrazr schrieb am 14. Dezember 2016 um 10:11:38 Uhr:
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 14. Dezember 2016 um 09:14:38 Uhr:
Da bin ich anderer Meinung.
Sobad genug Platz ist, darfst du vorbei fahren (unter Einhaltung der Seitenabstände).Gruß Metalhead
Links eventuell ja... Rechts nie - auch nicht in der Stadt.
Wieso?? Innerorts gilt freie Fahrstreifenwahl und wenn sich einer links einordnet darf ich natürlich auch rechts vorbei.
Gruß Metalhead
Zitat:
@HTC schrieb am 14. Dezember 2016 um 11:44:56 Uhr:
Das ist richtig, AAABER:Es macht für den TE keinen Unterschied, ob nun 500 oder 5000 Euro von der Versicherung bezahlt werden, die Hochstufung ist dabei die Gleiche.
Einzig wenn er sich entschließt die Kosten selbst zu tragen, wird es evtl interessant...
HTC
Zum einen das, zum anderen wird auch ein möglicher Schaden am eigenen Auto zumindest halb reguliert, was den Versicherungsschaden natürlich umso erträglicher macht - evtl. sogar den Rechnungsbetrag nullt, wenn man das Geld der Reparatur des eigenen Fahrzeuges (wenn es nur eine Schramme ist - was soll's - damit kann man fahren) in die Schadensregulierung steckt...
Aber das muß er dann einklagen, somit bleibt der Weg zum Anwalt nicht aus... es sei denn die andere Versicherung zeigt sich einsichtig und zahlt freiwillig 🙂
HTC
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 14. Dezember 2016 um 11:49:30 Uhr:
(...)
Wieso?? Innerorts gilt freie Fahrstreifenwahl und wenn sich einer links einordnet darf ich natürlich auch rechts vorbei.
Ja, diese Fälle sind soweit geregelt. Und auch als Radfahrer darfst Du rechts überholen (an der Ampel). Aber NUR als Radfahrer...
Wenn Du aber eine nicht weiter gekennzeichnete Fahrbahn hast, und "freie Fahrt", also nicht irgend einen Stau, darfst Du nicht einfach rechts vorbei.
Beispiel: ich fahre mit meinem 50-er Roller. Er ist von 2000, er darf also 50 fahren, Toleranz 55 - und gut eingefahren ist mein Roller auch, ich vermute, dass er auch die 60 schafft (knapp 20.000 km hat er - gemacht wurden übrigens neben den ganzen Kundendiensten nur einige male die Bremsen (2xBeläge, 1x Scheibe), ein mal der Endschalldämpfer und ein mal der hintere Stoßdämpfer - alles Originalteile, alles in Piaggio-Vertragswerkstätten).
Vor mir fährt ein neuer Roller, der nur 45 fahren darf - Viertakter, ätzend lahm (oder ein Mofa, 25 km/h). Der Betreffende fährt auf der Fahrbahnmitte (er darf das). Ich darf mich von hinten anschleichen(ja), Gas aufdrehen(ja) und rechts vorbei(ja?)? Ist ja innerorts.... Platz ist auch genug ist da.... Und jetzt?
Was, wenn vorne ein Kaneldeckel kommt, und der langsamere Fahrer möchte dem rechts ausweichen, insbesondere, weil dort eine leichte Kurve ist, und die Fahrban nass ist - da möchte man nicht über Kanaldeckel fahren (wäre 1:1 meine Verhaltensweise). Rückschaupflicht? Blinken? Bei einem Crash mit dem Rechtsüberholer ist wer Schuld?
Wenn es keine Mofas sind, sondern - wie in diesem Thread - Autos - was dann?
Oder zum Beispiel, wo es eine Fahrspur gibt, wo man aber problemlos überholen könnte: genau hier. Die Straße ist fast genau so breit, wie die zweispurige Straße, in der sie mündet, rein von den Maßen her könnte sie zweispurig sein. Viele Autos fahren dort schön brav rechts. Darf ich (links) überholen? Ist außerorts, Platz ist reichlich da.... Die Pfeilmarkierungen sieht man von da, von wo man zum überholen ansetzen würde, nicht. NAch dem scheitelpunkt wird die Kurve übrigens enger (ca. 40% der Fahrbhanbreite gehen sukzessive verloren, bis die Fahrbahn in die nächste Straße mündet). Dort reicht es ÜBERHAUPT nicht mehr locker für zwei Fahrzeuge - das sieht man aber da, wo man den Überholvorgang ansetzt, auch nicht. Fazit: darf man auf einer einspurigen Straße überholen, wenn "ausreichend" Platz ist? In diesem Tread war die Straße auch erst breit genug - und nach hinten raus doch nicht.
Noch etwas: auf diesem Teilstück (aus meinem Link) gibt es auch keine Geschwindigkeistbegrenzung. Wer kann, fährt 400 km/h - kein Problem. Man kann also recht zügig an dem Überholten vorbei.
Gesamtfazit: man darf nicht überholen, weil vermeintlich Platz ist. Man darf nicht rechts überholen. Für stockenden Verkehr, Linksabbieger und Ampelkreuzungen gibt es gesonderte Regelungen, bei diesem Unfall trifft nichts davon zu.
Wir haben lediglich eine Straße, wahrscheinlich eine Fahrspur, und einen Unfall mit einem Fahrzeug, der bis zum Unfall nicht vor dem uns bekannten Unfallbeteiligten war. Durfte der dort sein? Ich MEINE: nein!
Man kann auch anderer Ansicht sein, aber dann muss man Dinge annehmen, die dort nicht SIND.
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 14. Dezember 2016 um 11:49:30 Uhr:
Zitat:
@azrazr schrieb am 14. Dezember 2016 um 10:11:38 Uhr:
Links eventuell ja... Rechts nie - auch nicht in der Stadt.
Wieso?? Innerorts gilt freie Fahrstreifenwahl und wenn sich einer links einordnet darf ich natürlich auch rechts vorbei.Gruß Metalhead
Nö, das darf man nur, wenn die Fahrstreifen tatsächlich markiert sind. Daher: Schuld beim Traxifahrer.
"(1) Fahrstreifen ist der Teil einer Fahrbahn, den ein mehrspuriges Fahrzeug zum ungehinderten Fahren im Verlauf der Fahrbahn benötigt."
§7 StVO, nur so als Hinweis. Da steht nichts von Markierungen.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 14. Dezember 2016 um 12:41:19 Uhr:
Nö, das darf man nur, wenn die Fahrstreifen tatsächlich markiert sind.
Nö!
Wenn die Schwester des Te sich links eingeordnet hat, ist sie nunmal gemäß §5 Abs. 7...
Zitat:
...rechts zu überholen.
Die Rechtsprechung sieht die Fahrbahnmarkierung wohl etwas anders:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Fahrbahnmakierung--f86711.html
Gehe ich davon aus, daß das im Link der Wahrheit entspricht dürfte "rechts überholen" wohl erlaubt sein.
HTC