Unfall. Wer Schuld?

Hallo liebes Forum,

Habe hier einen Sachverhalt der etwas anderen Art. Meine Schwester hatte am Wochenende einen kleinen Verkehrsunfall. Dabei hat sie mit ihrem vorderen rechten Kotflügel die linke hintere Tür eines Taxis erwischt.

Meine Schwester wollte auf einer zweispurigen Straße in der Innenstadt, von der linken auf die rechte Spur (hunter der Bushaltestelle) wechseln. (siehe skizze)
Sie hat in den Spiegel geschaut und als sie wieder nach vorne schaute, geblinkt hat und rechts einscheren wollte, überholte sie das Taxi, sodass es krachte.

Der Taxifahrer entschuldigte sich bei ihr und meinte dass wenn es sein taxi wäre es kein problem sei aber es gehöre nicht ihm, er müsse also seinen Chef anrufen. Der Fahrer weckte also den Eindruck als nahm er die schuld auf sich (immerhin hat er sich entschuldigt).

Als der Besitzer kam, sagte er direkt (ohne zu wissen was genau passiert ist) dass meine schwester schuld sei. Meine Schwester hat den Führerschein knappe 5 Monate, es war ihr erster Unfall und sie kam ins schwitzen und hatte einen kleinen Schock. Sie sagte ihm, dass sie in der Probezeit war und er meinte das sei schlecht, wenn die jetzt die Polizei rufen, denn es kann sein, dass sie ihren Führerschein weggenommen bekommt. Er sagte ihr, sie soll auf einen Zettel unterschreiben, dass es ihre Schuld sei, sonst müsse er die Polizei anrufen. Meine Schwester mit ihren jungen 19 Jahren und völlig verängstigt um ihren Führerschein tat das!

Als sie mir das erzählte fand ich das jedoch alles etwas seltsam. Als ich ihn anrief um einuge Daten bez seines Autos abzufragen für die Versicherung war er extrem unfreundlich und besserwisserisch, wollte mir was über bagatellschaden erzählen und dass meine Schwester schuld sei, obwohl er ja wie gesagt nichtmal da war! Sein angestellter ist das Taxi gefahren. Desweiteren drohte er mir damit zu seinem Anwalt zu gehen und ich von diesem hören werde! Bis zu diesem Zeitpunkt habe ich ihm nicht den anschein gegeben, dass ich an seiner Version zweifel, wieso er mir auf einmal mit seinem Anwalt drohte weiss ich nicht. Darauf hin bin ich zur unfallstelle gefahren um mir das mal vorort anzusehen und mittlerweile bezweifle ich, dass meine schwester die alleinige schuld trägt.

Mir geht es mittlerweile nur darum, wie er mit meiner schwester umgesprungen ist! Er hat dort ein junges mädchen gesehen und ihr total angst gemacht! Er hätte es besser wissen müssen und die Polizei rufen sollen und sie nicht zum unterschreiben einer schuldeingeständis drängen sollen.

Nun meine Frage. Wie seht ihr das ganze? Wer trägt schuld und wie seht ihr sein Verhalten? Was würdet ihr in der Situation tun?

Freundliche Grüße und einen schönen Tag.

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Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Greeko89 schrieb am 12. Dezember 2016 um 13:14:12 Uhr:


Ich behaupte nicht, dass sie den spiegel benutzt hat, sie hat es mir gesagt, Sie behauptet es und sie war dabei.

Danke vorerst für eure Antworten. Dennoch kann ich mir schwer vorstellen, dass IMMER derjenige der einschert Schuld ist. Dann könnte ich ja einfach Blind immer geradeaus fahren und auf nichts mehr achten und bekomme meinen Schaden auch noch bezahlt.

Ich denke ich werde auch mal meinen Anwalt dazu fragen, was er davon hält. Trotzdem Danke! ;D

P.S.: Irgendwer hat gesagt man solle sich Fehler eingestehen! Klar kein problem, wenn sie wirklich schuld ist, soll sie das übernehmen! Aber der Typ war ein A****. Davon habe ich mich persönlich am telefon überzeugt! Und deshalb will ich es ganz genau wissen, bevor er auch nur 1ct von mir bekommt!

@zille: Wenn du mir Betrug vorwerfen willst, dann tu es nicht durch die Blume!

Was wird der Anwalt dir wohl raten. Der will Geld verdienen.
Und auch wenn der Unternehmer ein Arsch ist, ändert das nichts an der Tatsache, dass deine Schwester ihm einen Schaden zugefügt hat.
Es ist nun mal so. Blinken heißt gar nichts. Der eine reagiert und bremst und man kann den Fahrstreifen wechseln, der andere fährt weiter, was nicht verboten ist und man kann eben nicht wechseln.
Und ja. Ich bin davon überzeugt, dass man auch mal sagen muss, dass man Mist gebaut hat. Frag mich, wie ihr dem Taxi ein Mitverschulden anhängen wollt.
Aber das ist die heutige Mentalität. Es sind immer die anderen Schuld.

Aber ich glaube dass willst du gar nicht hören. Vielleicht schreibt ja noch einer das was du hören willst. Viel Glück dabei.

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Zitat:

@Moers75 schrieb am 14. Dezember 2016 um 12:50:12 Uhr:


"(1) Fahrstreifen ist der Teil einer Fahrbahn, den ein mehrspuriges Fahrzeug zum ungehinderten Fahren im Verlauf der Fahrbahn benötigt."

§7 StVO, nur so als Hinweis. Da steht nichts von Markierungen.

Dann hätten wir aber an der Unfallstelle keine zwei Fahrstreifen, es sei denn, es fahren drei Quads neben einander, dann haben wir drei Fahrstreifen. Vor der Linksabbiegerspur hätten wir demnach sechs Fahrstreifen, es sei denn, es fährt dort ein Mähdrescher entlang. Dann hätten wir einen Fahrstreifen.

Fazit?

Vielleicht, dass Fahrstreifen pragmatisch "aufgemacht" werden können, um die Leistungsfähigkeit einer Stelle, wo es stockt, zu erhöhen?

Die Verkehrsdichte hat zum Unfallzeitpunkt jedoch keineswegs "gerechtfertigt", mehrere Fahrstreifen "aufzumachen". Der Taxifahrer war möglicherweise der Einzige, der so gehandelt hat - wenn er nicht vom Gehweg kam. Also bleibt nur noch der markierte Fahrstreifen für die Bewertung des Sachverhalts - und der fehlt. Damit fehlt jegliche freie Wahl des Fahrstreifens und auch jegliche Option zum rechts Überholen eines geradeaus fahren Fahrzeuges. Fakt.

Kein Fakt, das ist Interpretation. Es fehlt zudem ein Hinweis auf geltende Rechtsprechung.

So würde ich als Gegenseite argumentieren...

HTC

Zitat:

@Moers75 schrieb am 14. Dezember 2016 um 12:50:12 Uhr:


"(1) Fahrstreifen ist der Teil einer Fahrbahn, den ein mehrspuriges Fahrzeug zum ungehinderten Fahren im Verlauf der Fahrbahn benötigt."

§7 StVO, nur so als Hinweis. Da steht nichts von Markierungen.

Richtig. Aber Absatz 3 dieses Paragraphen regelt, dass nur bei markierten Fahrstreifen freie Fahrstreifenwahl herrscht und rechts schneller gefahren werden darf. §7 (3) StVO, nur so als Hinweis.

Zitat:

@HTC schrieb am 14. Dezember 2016 um 12:56:53 Uhr:


Die Rechtsprechung sieht die Fahrbahnmarkierung wohl etwas anders:

http://www.frag-einen-anwalt.de/Fahrbahnmakierung--f86711.html

Gehe ich davon aus, daß das im Link der Wahrheit entspricht dürfte "rechts überholen" wohl erlaubt sein.

HTC

Ist hier nicht. Es gibt keinen einzigen Strich. Vielmehr sind die einzigen Striche, die aufgemalt sind, nur für Linksabbieger. Und es gibt auch keinen Hinweis per Schild auf eine "Engstelle".

Aus der Breite einer Straße, und dem Nichtvorhandensein einer Markierung zu schließen, es gäbe eine freie Fahrspurwahl verbietet sich durch die Zusatzbedingungen der Absätze 1-3: (1) "wenn die Verkehrsdichte das rechtfertigt", (2) "Ist der Verkehr so dicht" und (2a) "Wenn auf der Fahrbahn für eine Richtung eine Fahrzeugschlange auf dem jeweils linken Fahrstreifen steht oder langsam fährt".

Nichts von den Zusatzbedingungen trifft auf diese Situation zu.

Hier sind die Leute lediglich "standardmäßig" der Bushaltestelle "ausgewichen" - der Schlaumeiertaxi hat, WENN er überholt hat, nachweislich verbotenerweise UND ohne "äußerster Vorsicht" (2a) überholt, da er in einem Unfall verwickelt wurde - ODER er kam ohne zu gucken vom Gehweg - was die Unfallschuld fast zu 100% auf seine Seite verschieben würde.

DASS der Taxifahrer rechts überholt hat, ist auch bis jetzt keinesfalls Fakt. Es ist MEINE Annahme zu SEINEM "Gunsten", dass er "nur" gefährlich und verboten überholt hat, und nicht hirnlos vom Gehweg auf die Fahrbahn eingefahren ist. Im letzteren Fall müsste er den Führerschein meiner Meinung nach sofort verbrennen.

Auch, wenn die Schwester sagt, der Taxifahrer sei definitiv nicht vor ihr gewesen, muss man diese Aussage nicht als Fakt nehmen. Denkbar wären auch "kleine", zum eigenen Gunsten verschwiegene Sachen. Im Video ist zu sehen, wie der Ford Kaa mit einem Taxi fast crasht. Der Taxi fährt vom Gehweg in den Verkehr ein, der Kaa überholt gefährlich - klassische 50/50-Situation (im Video ohne Unfall). Denkbar, dass die Schwester vergessen hat zu erwähnen, dass sie ein wartendes Fahrzeug überholt hat.

Ich will nichts unterstellen. Weder dem Taxifahrer, noch der Schwester.

Ich versuche nur:
1. herauszufinden, was man an der Stelle überhaupt darf
2. zu beobachten, was und wie an jener Stelle tatsächlich gefahren wird (sehr aufschlussreiches Video)
3. die Versionen für mögliche Unfallhergänge abzuschätzen (==meine Phantasie)
4. die Chancen aufzuzählen, welche sich aus den Versionen aus 3. für die Schwester ergeben, ihre eigene Unfallbeteiligung zu bewerten (entweder, meine Phantasie trifft zu, oder eben nicht)
5. wenn es denn gelingt, versuchen wir alle der Schwester - mittelbar - Tipps zu geben, wie sie in Zukunft Unfälle in solchen oder ähnlichen Situationen vermeiden kann
6. und wir alle versuchen, ihr Handwerkszeug mitzugeben, beim nächsten Vorfall soveräner und rechtssicher zu handeln.

Zumindest von meiner Seite ist nichts davon "bös gemeint". Wie der TE die Informationen verwurstet, ist nun wirklich SEINE Verantwortung. Seine Versicherung. Sein Geld. Sein Auto. Seine Schwester :-)

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Zitat:

@azrazr schrieb am 14. Dezember 2016 um 12:32:42 Uhr:


Vor mir fährt ein neuer Roller, der nur 45 fahren darf - Viertakter, ätzend lahm (oder ein Mofa, 25 km/h). Der Betreffende fährt auf der Fahrbahnmitte (er darf das). Ich darf mich von hinten anschleichen(ja), Gas aufdrehen(ja) und rechts vorbei(ja?)? Ist ja innerorts.... Platz ist auch genug ist da.... Und jetzt?

Hätte das nicht für ein rechtliches Problem gehalten (sofern du die 1,5m einhälts)...

Zitat:

Aber Absatz 3 dieses Paragraphen regelt, dass nur bei markierten Fahrstreifen freie Fahrstreifenwahl herrscht und rechts schneller gefahren werden darf. §7 (3) StVO, nur so als Hinweis.

... bis ich das gelesen habe, das ist in der Fahrschule nicht zur sprache gekommen.

Dafür gibt's ein Danke für die richtige Antwort.

Gruß Metalhead

Ist das hier selektives Lesen oder was???

Wie auch immer, kloppt euch 🙂

Das wird mir hier langsam zu blöd...

Ich warte lieber auf die eventuelle Antwort vom TE, wie die Sache nun geregelt wurde.

HTC

Zitat:

@HTC schrieb am 14. Dezember 2016 um 13:04:37 Uhr:


Kein Fakt, das ist Interpretation. Es fehlt zudem ein Hinweis auf geltende Rechtsprechung.

So würde ich als Gegenseite argumentieren...

HTC

Wenn der TE so nett ist, das Ergebnis hier zu posten, werden wir mehr wissen.

Dein Link war insofern gut - das möchte ich mal herausstellen - dass die Diskussion über die Zahl der Fahrstreifen relativ schnell über eine Anfrage an die Stadt geklärt werden könnte - sagt die antwortende Rechtsanwältin.

Also - Aufgabe an TE ;-)

- Versicherung kontaktieren
- Schuldeingeständnis widerrufen
- Einschätzung der Versicherung abwarten
- bei grober Abweichung von der eigenen Einschätzung gut überlegen, ob ein Anwalt hinzugezogen werden soll
- Rest offen

Ach ja - ist am Unfallort eine Unfallskizze angefertigt worden? Oder wurde nur eine Schuldanerkenntnis gefordert? Ohne Unfallskizze (Taxifahrer sind Profis, denen sollte diese Form der Beweissicherung nicht unbekannt sein) wird die Schadensregulierung echt "crazy"....

Also ich habe gestern mit der Versicherung telefoniert. Sage und schreibe 40 minuten Warteschlange bei der VHV. Und bei der Mitarbeiterin hatte ich eher das Gefühl, sie will mich am telefon abwimmeln. Egal was ich sie fragte, sie konnte dazu keine Auskunft geben. Naja...

Die Gegenpartei, bzw dessen Anwalt hat offensichtlich den Schaden bereits meiner Versicherung gemeldet, ich werde demnächst Post erhalten und solle mich auch mal dazu äußern. Dort werde ich bei unserer Sicht der Dinge bleiben und auch erwähnen wie es zum Schuldeingeständis kam. Ich bzw. Meine Schwester (sry es fällt mir leichter aus der ich-perspektive zu schreiben, ihr wisst ja was gemeint ist) wird dabei auch das Schuldeingeständis widerrufen schriftlich.
Offenbar stand auf dem kleinen Zettel nur folgendes drauf (ungefähr): "Ich.... Bekenne mich schuldig." keinerlei Ausführung zum Unfallhergang.

Zur Höhe des Schadens weiss ich nichts. Ich weiss dass bei meinem Golf ein Kotflügel vielleicht sogar vom Schrottplatz fällig wird. Keine Ahnung was das kostet.
Über den Schaden des Taxis weiss ich nichts, aber der wird wahrscheinlich versuchen das maximum rauszuholen. Am Telefon sagte er zb, dass sein Schweller auch betroffen ist, was faktisch nicht an dem Unfall liegen kann, da ich ja nur einen Kratzer an drm oberen Kotflügel habe und sonst nichts.

Wenn das so ist, dann ist der Zettel nur als Klopapier zu gebrauchen. Somit müsstet Ihr Euch keine Sorgen machen (also zumindest was das unterschriebene Schuldgeständnis angeht). Denn ein Blanko Schuldgeständnis gibt es nicht. 🙂

Da solltest Du Dir aber sicher sein, bzw. Deine Schwester nochmal genau fragen, was da drauf stand. Hoffe sie erzählt Dir dann nicht einen von wegen "ich war so aufgeregt, ich weiß nichts mehr". Als Erwachsene im Straßenverkehr sollte sie das schon behalten können.

Man kann scheinbar beide Standpunkte vertreten (einspurig / mehrspurig). Überzeugend ist die Abhängigkeit vom Platzbedarf eines Fahrzeugs für mich nicht. Ein Mofa braucht erheblich weniger Breite für sich als ein Lkw. Da kommt man auch leicht zu 4 Fahrstreifen nebeneinander (Mofas) und bei gleicher Breite zu 1 Fahrstreifen (Lkw). Das erscheint mir zu willkürlich. Da will ich hier keine asiatischen Verhältnisse. 😁

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 14. Dezember 2016 um 14:38:46 Uhr:


Ein Mofa...

...ist aber nicht mehrspurig! 🙄

Ich beziehe mich nicht auf die Spur des Fahrzeugs sondern auf die Frage des Vorliegens mehrerer Fahrstreifen! 😛

Zitat:

@Greeko89 schrieb am 14. Dezember 2016 um 13:41:45 Uhr:


Also ich habe gestern mit der Versicherung telefoniert. Sage und schreibe 40 minuten Warteschlange bei der VHV. Und bei der Mitarbeiterin hatte ich eher das Gefühl, sie will mich am telefon abwimmeln. Egal was ich sie fragte, sie konnte dazu keine Auskunft geben. Naja...
(...)

Einen Versuch war's wert. In dem Fall war es wohl eine angelernte Callcenter-Aushilfe. Der Rest schriftlich, da kommt mehr dabei herum :-)

Aber frag noch in der Stadt nach, wie es sich da mit den Spuren verhält. Wenn es so wäre, wie ich vermute (nur ein Fahrstreifen), wäre das "Herrschaftswissen" - gehe sorgfältig damit um, damit der Taxifahrer BÖSE aufläuft.

P.S.: durch den Schaden hast Du die Chance auf einen Versicherungswechsel :-) Nur falls Du unzufrieden sein solltest....

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 14. Dezember 2016 um 14:43:16 Uhr:


Ich beziehe mich nicht auf die Spur des Fahrzeugs sondern auf die Frage des Vorliegens mehrerer Fahrstreifen! 😛

Fahrstreifen werden nunmal gemäß §7 nicht durch

(einspurige)

Mofas, sondern durch

mehrspurige

Fahrzeuge definiert! 🙄

Insofern kannst du dir deinen dümmlichen 😛 getrost sparen!

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 14. Dezember 2016 um 14:43:16 Uhr:


Ich beziehe mich nicht auf die Spur des Fahrzeugs sondern auf die Frage des Vorliegens mehrerer Fahrstreifen! 😛

Dabei ist die Frage der Mehrspurigkeit aber essentiell. vgl. §7 (1) StVO: "[...] Fahrstreifen ist der Teil einer Fahrbahn, den ein mehrspuriges Fahrzeug zum ungehinderten Fahren im Verlauf der Fahrbahn benötigt." Bei der Frage, ob eine Fahrbahn mehrere Fahrstreifen hat, sind einspurige Fahrzeuge also irrelevant.

mfg, pgs

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