Unfall. Wer Schuld?

Hallo liebes Forum,

Habe hier einen Sachverhalt der etwas anderen Art. Meine Schwester hatte am Wochenende einen kleinen Verkehrsunfall. Dabei hat sie mit ihrem vorderen rechten Kotflügel die linke hintere Tür eines Taxis erwischt.

Meine Schwester wollte auf einer zweispurigen Straße in der Innenstadt, von der linken auf die rechte Spur (hunter der Bushaltestelle) wechseln. (siehe skizze)
Sie hat in den Spiegel geschaut und als sie wieder nach vorne schaute, geblinkt hat und rechts einscheren wollte, überholte sie das Taxi, sodass es krachte.

Der Taxifahrer entschuldigte sich bei ihr und meinte dass wenn es sein taxi wäre es kein problem sei aber es gehöre nicht ihm, er müsse also seinen Chef anrufen. Der Fahrer weckte also den Eindruck als nahm er die schuld auf sich (immerhin hat er sich entschuldigt).

Als der Besitzer kam, sagte er direkt (ohne zu wissen was genau passiert ist) dass meine schwester schuld sei. Meine Schwester hat den Führerschein knappe 5 Monate, es war ihr erster Unfall und sie kam ins schwitzen und hatte einen kleinen Schock. Sie sagte ihm, dass sie in der Probezeit war und er meinte das sei schlecht, wenn die jetzt die Polizei rufen, denn es kann sein, dass sie ihren Führerschein weggenommen bekommt. Er sagte ihr, sie soll auf einen Zettel unterschreiben, dass es ihre Schuld sei, sonst müsse er die Polizei anrufen. Meine Schwester mit ihren jungen 19 Jahren und völlig verängstigt um ihren Führerschein tat das!

Als sie mir das erzählte fand ich das jedoch alles etwas seltsam. Als ich ihn anrief um einuge Daten bez seines Autos abzufragen für die Versicherung war er extrem unfreundlich und besserwisserisch, wollte mir was über bagatellschaden erzählen und dass meine Schwester schuld sei, obwohl er ja wie gesagt nichtmal da war! Sein angestellter ist das Taxi gefahren. Desweiteren drohte er mir damit zu seinem Anwalt zu gehen und ich von diesem hören werde! Bis zu diesem Zeitpunkt habe ich ihm nicht den anschein gegeben, dass ich an seiner Version zweifel, wieso er mir auf einmal mit seinem Anwalt drohte weiss ich nicht. Darauf hin bin ich zur unfallstelle gefahren um mir das mal vorort anzusehen und mittlerweile bezweifle ich, dass meine schwester die alleinige schuld trägt.

Mir geht es mittlerweile nur darum, wie er mit meiner schwester umgesprungen ist! Er hat dort ein junges mädchen gesehen und ihr total angst gemacht! Er hätte es besser wissen müssen und die Polizei rufen sollen und sie nicht zum unterschreiben einer schuldeingeständis drängen sollen.

Nun meine Frage. Wie seht ihr das ganze? Wer trägt schuld und wie seht ihr sein Verhalten? Was würdet ihr in der Situation tun?

Freundliche Grüße und einen schönen Tag.

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Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Greeko89 schrieb am 12. Dezember 2016 um 13:14:12 Uhr:


Ich behaupte nicht, dass sie den spiegel benutzt hat, sie hat es mir gesagt, Sie behauptet es und sie war dabei.

Danke vorerst für eure Antworten. Dennoch kann ich mir schwer vorstellen, dass IMMER derjenige der einschert Schuld ist. Dann könnte ich ja einfach Blind immer geradeaus fahren und auf nichts mehr achten und bekomme meinen Schaden auch noch bezahlt.

Ich denke ich werde auch mal meinen Anwalt dazu fragen, was er davon hält. Trotzdem Danke! ;D

P.S.: Irgendwer hat gesagt man solle sich Fehler eingestehen! Klar kein problem, wenn sie wirklich schuld ist, soll sie das übernehmen! Aber der Typ war ein A****. Davon habe ich mich persönlich am telefon überzeugt! Und deshalb will ich es ganz genau wissen, bevor er auch nur 1ct von mir bekommt!

@zille: Wenn du mir Betrug vorwerfen willst, dann tu es nicht durch die Blume!

Was wird der Anwalt dir wohl raten. Der will Geld verdienen.
Und auch wenn der Unternehmer ein Arsch ist, ändert das nichts an der Tatsache, dass deine Schwester ihm einen Schaden zugefügt hat.
Es ist nun mal so. Blinken heißt gar nichts. Der eine reagiert und bremst und man kann den Fahrstreifen wechseln, der andere fährt weiter, was nicht verboten ist und man kann eben nicht wechseln.
Und ja. Ich bin davon überzeugt, dass man auch mal sagen muss, dass man Mist gebaut hat. Frag mich, wie ihr dem Taxi ein Mitverschulden anhängen wollt.
Aber das ist die heutige Mentalität. Es sind immer die anderen Schuld.

Aber ich glaube dass willst du gar nicht hören. Vielleicht schreibt ja noch einer das was du hören willst. Viel Glück dabei.

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Zitat:

@berlin-paul schrieb am 13. Dezember 2016 um 22:11:50 Uhr:


Wenn keine Fahrstreifen markiert sind, dann gibt es pro Richtung nur einen. Es ist dabei egal wie breit die Fahrbahn als Baukörper ist.

Das ist so nicht korrekt.

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Strassenverkehrsordnung.

Zu Paragraf 7:

Zitat:

Ist auf einer Straße auch nur zu gewissen Tageszeiten mit so dichtem Verkehr zu rechnen, daß Kraftfahrzeuge vom Rechtsfahrgebot abweichen dürfen oder mit Nebeneinanderfahren zu rechnen ist, empfiehlt es sich, die für den gleichgerichteten Verkehr bestimmten Fahrstreifen einzeln durch Leitlinien (Zeichen 340) zu markieren. Die Fahrstreifen müssen so breit sein, daß sicher nebeneinander gefahren werden kann.

Es empfiehlt sich, ist aber nicht zwingend notwendig.

Ergänzend dazu:

Zitat:

Diese Antwort ist vom 16.01.2010 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.



Rechtsanwältin Silke Jacobi

Die Benutzung der (vorhandenen und gekennzeichneten) Fahrstreifen werden in den §§ 7 und 8 der StVO geregelt. In § 7 Abs. 1 StVO wird zudem der Begriff Fahrstreifen definiert. Danach ist ein Fahrstreifen "derjenige Teil der Fahrbahn, den ein mehrspuriges Fahrzeug zum ungehinderten Fahren im Verlauf der Fahrbahn benötigt". Abzustellen ist also maßgeblich auf den Platzbedarf eines PKW oder größeren Kraftfahrzeugs.

In dieser Vorschrift wird nicht gesagt, dass Fahrstreifen nur das ist, was als solches markiert wurde. Die Anzahl der Fahrstreifen richtet sich daher grundsätzlich nicht ausschließlich nach der eindeutigen Fahrbahnmarkierung sondern vorrangig nach den örtlichen Gegebenheiten wie der Breite der Fahrbahn.

Nee, das ist anders zu verstehen. Generell ist rechts zu fahren. Wenn nebeneinander mehre Fahrstreifen eingerichtet sind, dann darf parallel gefahren werden. Ist damit zu rechnen, dass sich die VT daran aufgrund der Örtlichkeit nicht halten, dann ist das Ermessen der Verkehrsbehörde (ob mittels Markierungen mehrere Fahrstreifen einzurichten sind oder nicht) dahingehend gebunden, dass das Ermessen auf Null sinkt. Die Verkehrsbehörde muss dann an solchen Stellen Fahrstreifen einrichten. Sind die nicht da, so erlaubt das den VT nicht, nach eigenem Gutdünken vom Grundsatz abzuweichen. Muss man rechts rumtrullern und wenn man überholen will, dann eben links vorbei. Das von Dir Angesprochene richtet sich an die Behörde und nicht an die VT. Daher: the same procedure as everytime. d.h. Rechtsfahrgebot 🙂

edit: Die Silke ... man soll ja nix schlechtes über andere sagen. Bleibt mir also nur nix zu sagen. 😁

Zitat:

@Greeko89 schrieb am 13. Dezember 2016 um 18:44:17 Uhr:


Mein Anwalt sagt mir,dass nicht die Strassenmarkierungen wichtig sind ob es sich um eine oder zweispuren Straße handelt. Sondern die Breite der Straße und ob diese ein problemloses Fahren zweier nebeneinander fahrenden Autos zulässt. Was würdet ihr diesbezüglich sagen?

Anwalt wechseln.

StVO sagt Klar, dass eine Markierung vorhanden sein muss. Da steht Dein "Anwalt" nicht drüber.

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Zitat:

@azrazr schrieb am 13. Dezember 2016 um 22:33:35 Uhr:


StVO sagt Klar, dass eine Markierung vorhanden sein muss.

Wenn das so klar ist, dann zeig uns doch mal bitte die Stelle in der StVO, dass Fahrstreifen explizit als solche gekennzeichnet werden müssen!

Viel Spaß beim suchen! 😉

Zitat:

@azrazr schrieb am 13. Dezember 2016 um 22:33:35 Uhr:



Zitat:

@Greeko89 schrieb am 13. Dezember 2016 um 18:44:17 Uhr:


Mein Anwalt sagt mir,dass nicht die Strassenmarkierungen wichtig sind ob es sich um eine oder zweispuren Straße handelt. Sondern die Breite der Straße und ob diese ein problemloses Fahren zweier nebeneinander fahrenden Autos zulässt. Was würdet ihr diesbezüglich sagen?

StVO sagt Klar, dass eine Markierung vorhanden sein muss. Da steht Dein "Anwalt" nicht drüber.

Wo sagt die StVO das "klar"? Sie sagt dies nur klar in Bezug auf das rechts überholen, aber sie sagt nicht, dass Fahrstreifen durch Markierungen kenntlich gemacht werden müssen.

Zitat:

@MagirusDeutzUlm schrieb am 13. Dezember 2016 um 22:45:45 Uhr:



Zitat:

@azrazr schrieb am 13. Dezember 2016 um 22:33:35 Uhr:


StVO sagt Klar, dass eine Markierung vorhanden sein muss.

Wenn das so klar ist, dann zeig uns doch mal bitte die Stelle in der StVO, dass Fahrstreifen explizit als solche gekennzeichnet werden müssen!

Viel Spaß beim suchen! 😉

§7 Abs. 3. War gar nicht schwer.

Wenn der Verkehr stockt und staut, können in der Tat Fahrstreifen auch ohne Markierung entstehen (wie in Abs. 1-3 bezeichnet). Aber das hatten wir nicht. Vielmehr haben wir es mit einem Taxifahrer zu tun, der ein merkwürdiges Manöver gefahren hat. Entweder ist der vom Gehweg eingefahren, oder er hat rechts überholt -mit entschieden zu hoher Geschwindigkeit.

Mal sehen, was kommt.

Ich würde der Versicherung schreiben, was die Schwester tatsächlich getan hat. Den Blick in den Spiegel würde ich auch schreiben, und den Unfallzeitpunkt gleichzeitig mit dem Blick in den Spiegel. Den Rest soll die Versicherung auskaspern, und dann mal sehen, denn damit muss klar sein, dass der Taxifahrer mit einem Manöver unterwegs war, dass er weder vorne, noch hinten zu sehen war-also NEBEN der Schwester. Und wie der da hingekommen ist, muss er dann evtl. erklären.

Noch ein Grundfehler, den Viele machen: den Rückspiegel nicht beachten. Man soll IMMER in den Rückspiegel blicken, in JEDER Verkehrslage. Es ist gut und wichtig zu wissen, was hinter einem passiert -insbesondere, wenn man plötzlich bremsen müsste, sollte man auf die mögliche Reaktion/Nichtreaktion des Hintermannes gefasst sein. Deine Schwester müsste wissen, wo dieser Taxi herkam. Da sie es nicht weiss, ist sie nachweislich viel zu unaufmerksam gefahren.

Zitat:

@azrazr schrieb am 13. Dezember 2016 um 22:58:51 Uhr:


War gar nicht schwer.

Du hättest auch stattdessen "Bratkartoffel" schreiben können... 🙄

Denn die Frage hast du damit NICHT beantwortet - da sich dieser § auf markierte Fahrstreifen bezieht, Fahrstreifen aber nicht markiert sein müssen, wie du sicherlich im selben § an erster Stelle gelesen hast, da sich diese aus der Fahrzeugbreite ergeben...

...denn die Markierung ist wiederrum an andere Vorschriften (wie die Mindestbreite) gebunden - wenn diese nicht erfüllt werden darf nicht markiert werden - bei entsprechend schmalen Fahrzeugen sind aber dennoch zwei Fahrstreifen vorhanden!

Und selbst wenn die Fahrbahn so breit ist, dass Fahrstreifen markiert werden dürften, müssen diese nicht markiert werden!

Zitat:

...oder er hat rechts überholt...

Oder die Schwester des Te hat sich vorher eindeutig links eingeordnet, womit wir dann wieder beim §5 angekommen sind

Zitat:

(7) Wer seine Absicht, nach links abzubiegen, ankündigt und sich eingeordnet hat, ist rechts zu überholen.

In 7(3) gehts nicht darum, wann ein Fahrstreifen ein Fahrstreifen ist, sondern dort wird geregelt, dass man rechts überholen darf.

Schöner Versuch, aber leider scheinst du überhaupt keine Ahnung zu haben.

Am besten lässt du den TE einfach in Ruhe, du verschlimmerst nämlich nur alles.

Zitat:

@zille1976 schrieb am 13. Dezember 2016 um 23:14:30 Uhr:


In 7(3) gehts nicht darum, wann ein Fahrstreifen ein Fahrstreifen ist, sondern dort wird geregelt, dass man rechts überholen darf.

Schöner Versuch, aber leider scheinst du überhaupt keine Ahnung zu haben.

Am besten lässt du den TE einfach in Ruhe, du verschlimmerst nämlich nur alles.

Falls dich dein Beitrag auf den Kollegen azrazr bezieht, zu dieser Erkenntnis bin ich schon auf Seite vier gekommen und danach wurde es einfach nicht besser.🙄

Zitat:

@MagirusDeutzUlm schrieb am 13. Dezember 2016 um 23:11:01 Uhr:



Zitat:

@azrazr schrieb am 13. Dezember 2016 um 22:58:51 Uhr:


War gar nicht schwer.

Du hättest auch stattdessen "Bratkartoffel" schreiben können... 🙄

Ohmann... Kurz zu Deinem Posting: Thema und Dein Text haben keine Überschneidungspunkte. Von daher wüsste ich nicht, was ich dazu schreiben könnte.

Egal wie man es nun auslegt:

Einspurig, Rechtsfahrgebot, Schwester hat dagegen verstoßen, Taxifahrer auch schuld wegen Rechtsüberholen, wobei hier die Ampel eher für ihn spricht...

Zweispurig (was jeder vernünftige Mensch annehmen wird), Einscheren/Überholen mit Verkehrsgefährdung, also wieder die Schwester, Taxifahrer ist komplett aus dem Schneider.

Ob dieser von oben herabgefallen oder vom Fußgängerbereich auf die Straße ist sehe ich als unerheblich.

Im allerbestem Falle mit einem gewitzten Anwalt könnte man für den Taxler eine geringe Mitschuld herausschlagen... Das wäre aber schon das Höchste der Gefühle.

Was aber nicht angesprochen wurde: Wie hoch ist der Schaden und lohnt es sich die Versicherung in Anspruch zu nehmen, oder würde es sich eher lohnen das selbst zu begleichen???

HTC

Zitat:

@HTC schrieb am 14. Dezember 2016 um 08:19:25 Uhr:


Egal wie man es nun auslegt:

Man kann hier nur spekulieren.

Die Tatsache, dass der Taxifahrer gegenüber der Schwester angegeben hat, dass die Versicherung alles regeln wird, und sich scheinbar entschuldigt hat, und im Widerspruch zu diesem verhalten der Chef eine Schuldanerkenntnis erpresserisch eingefordert hat

Die Spekulation:

Obiges sind für mich deutliche Hinweise, dass hier ein massives Fehlverhalten des Taxifahrers vorliegt.

Entweder ist der Taxifahrer
a) vom Gehweg auf die Fahrbahn gefahren, oder
b) er hat sich rechts überholend mit Gewalt durchsetzen wollen. Auch bei mehreren Spuren ist rechts überholen verboten. Man darf auf der rechten Spur zwar schneller fahren, aber man darf nicht auf die rechte Spur, umam Vordermann vorbeizukommen. Auch DAS ist nämlich verbotenes rechts Überholen.

Was wir haben: eine 100% Schuldanerkenntnis seitens der Schwester.

Was meiner Meinung nach möglich ist: bis zu 50% Reduzierung der Schuld.

Was extrem gegen die Schwester spricht: ein anderes Fahrzeug in der hinteren Hälfte anzufahren erfordert eine unakzeptable Portion Unaufmerksamkeit. An der Stelle hätte sie tatsächlich auch einen Fußgänger oder Radfahrer anfahren können, der vom Gehweg gekommen wäre. Im innerstädtischen Bereich muss man mit so einem Vorfall rechnen.

Was gegen den Taxifahrer spricht: er hatt da definitiv nichts zu suchen, wenn er nicht schon vorher vor der Schwester war. Er kann nicht auf einem regelkonformen Weg dorthin gefahren sein, und auch nicht zufällig. Wir haben seitens des Taxifahrers einen vorsätzlichen Regelbruch, um sich einen (minimalen) Zeitvorteil im Straßenverkehr zu verschaffen.

Was wir also haben, ist eine unaufmerksame Fahrerin gegen einen Verkehrsrowdy, der sich regelwidrig durchsetzen wollte. Ob sich fahrlässige Unaufmerksamkeit gegen vorsätzliches Verkehrsrowdytum 50/50 aufhebt, sei mal dahingestellt.

Da der Taxifahrer außerdem gewerblich Verantwortung für die Sicherheit anderer Menschen übernehmen muss, würde ich sogar gefühlt 80% der Schuld beim Taxifahrer sehen. Dies hat aber leider keinerlei mir bekannte Rechtsgrundlage.

Ob sich für die erhofften 50% Schuldreduzierung ein Anwalt lohnt, ist auch eine relative Frage. Besser wäre, die Versicherungen erkennen das so an, dann sollte der Vorfall abgehakt werden.

@Greeko89

Wegen Widerruf der Schuldanerkenntnis... Frag mal die Versicherung, wie zu verfahren ist. Kostet nix, und die sind sicher hilfsbereit....

Soweit kann man das Meiste hier stehen lassen bis auf folgendem Absatz:

"Entweder ist der Taxifahrer
a) vom Gehweg auf die Fahrbahn gefahren, oder
b) er hat sich rechts überholend mit Gewalt durchsetzen wollen. Auch bei mehreren Spuren ist rechts überholen verboten. Man darf auf der rechten Spur zwar schneller fahren, aber man darf nicht auf die rechte Spur, umam Vordermann vorbeizukommen. Auch DAS ist nämlich verbotenes rechts Überholen."

Ein Überholvorgang ist laut geltender Rechtssprechung bereits das passieren der hinteren Linie der vorausfahrendem Autos ohne dabei die Spur zu wechseln. So gesehen ist rechts vorbeifahren immer ein Überholvorgang, der gerichtlich wohl innerstädtisch geduldet wird.

Von Gewalt kann hier keine Rede sein, einzig die Schwester hat hier Gewalt angewandt.

HTC

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