Unfall, wer hat Schuld?

Moin,

ich hatte heute einen Unfall mit einem Auto (ich war mit einem Roller unterwegs). Dabei ist mir nicht klar wie die Schuldfrage beantwortet werden kann. Ich weiß das ich nicht gut gehandelt habe, aber bin der Meinung das ich nicht zu 100% Schuld bin.

Folgende Situation:

30er Zone, ich fahre hinter dem besagtem Auto. Das Auto will rechts auf ein Grundstück einbiegen, dass weiß ich nicht. Das Auto vor mir blinkt NICHT und verlangsamt. Dabei zieht es links rüber, in Richtung einer Parklücke. Ich denke (kein Blinker nach Rechts) das der Fahrer links in die Parklücke einfahren möchte. Deswegen behalte ich meine Geschwindigkeit bei und setze zu einem Überholmanöver rechts am Auto vorbei an. Als ich auf Hälfte des Autos bin zieht es scharf nach rechts rüber und erwischt mich mit der vorderen rechten Ecke am Heck. Ich falle hin etc...
Was meint Ihr?

LG

118 Antworten

Zitat:

@Rigero schrieb am 30. Januar 2022 um 09:14:27 Uhr:


Na, zunächst einmal hat der Autofahrer rechtzeitig in die Richtung zu blinken, in die er fahren möchte! Im vom TE geschilderten Fall nur nach rechts auf das Grundstück ... bedeutet: auf gar keinen Fall eine verblödete Links-Rechts-Kombination am Blinkerhebel (wegen des Ausholens zuvor).

Von einer Links-/Rechtskombination am Blinkerhebel war auch nicht die Rede. Der Unfallgegner hat vielmehr überhaupt nicht geblinkt obwohl ein Blinken nach rechts angesagt gewesen wäre.
Allerdings darf der TE auf keinen Fall annehmen, dass sich der Vordermann nicht nach rechts bewegt, wenn ein Blinken in diese Richtung ausbleibt.

Es geht um eine Fahrspur innerorts in eine Richtung. Wenn ich hier fahre „gehört“ diese mir. Auf derselben Spur rechts vorbei zu fahren ist niemals legal. Das vergessene Blinken lediglich ein Kavaliersdelikt.

Gruß

Teilweise drollige Antworten hier, die den TE als allein Schuldigen sehen.

Zunächst mal hat ein Autofahrer zum Rechtsabbiegen nicht nach links auszuholen, sondern stark zu verlangsamen und dann eng rechts abzubiegen.

Und er hat seine Absicht frühzeitig anzukündigen, in diesem Fall durch Rechtsblinken.

Außerdem ist beim Spurwechsel (den er am Anfang gemacht hat) und beim Abbiegen der rückwärtige Verkehr zu beobachten und eine "Gefährdung auszuschließen", sogenannte "höchste Sorgfaltsstufe"

Und zuletzt gilt beim Rechtsabbiegen das Gebot, geradeaus fahrende (Radfahrer wie auch andere einspurige Fzg.) zu beachten, ggf. zu warten. Dies wurde erst jüngst in der StVO nochmals verschärft, in dem z.b. LKWs nur mit Schrittgeschwindigkeit abbiegen dürfen.

Ein rechts überholen liegt hier nicht vor, wenn das Auto mittig/links fährt und abbremst!

Also ich sehe die Schuld bei nahezu 100% beim Autofahrer, da er gegen alle seine Sorgfaltspflichten verstoßen hat.

Zitat:

@nogel schrieb am 30. Januar 2022 um 10:55:08 Uhr:


!

Also ich sehe die Schuld bei nahezu 100% beim Autofahrer.

Nur ist deine persönliche Meinung ziemlich egal bei der Sache.

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Zitat:

Nur ist deine persönliche Meinung ziemlich egal bei der Sache.

Was bringen hier zickige Antworten ohne Argumente? Genau: gar nichts.

Zitat:

@nogel schrieb am 30. Januar 2022 um 10:55:08 Uhr:


Also ich sehe die Schuld bei nahezu 100% beim Autofahrer, da er gegen alle seine Sorgfaltspflichten verstoßen hat.

Wenn es mehrere Fahrspuren waren und der Autofahrer auf die linke Spur gewechselt ist, würde ich Dir recht geben. Wenn es sich um eine Fahrspur handelte, hatte der Rollerfahrer rechts vom PKW nichts zu suchen.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 30. Jan. 2022 um 11:9:37 Uhr:


Wenn es mehrere Fahrspuren waren und der Autofahrer auf die linke Spur gewechselt ist, würde ich Dir recht geben.

Ja, dann wäre es dermaßen sonnenklar, daß man diesen Thread gar nicht bräuchte.

Zitat:

@nogel schrieb am 30. Januar 2022 um 11:05:59 Uhr:



Zitat:

Nur ist deine persönliche Meinung ziemlich egal bei der Sache.

Was bringen hier zickige Antworten ohne Argumente? Genau: gar nichts.

Die Argumente stehen weiter oben. Das ein auto auf seiner Fahrspur nicht links ausschwenken darf ist falsch.

Der Abbiegende hatte in diesem Fall den Blinker zu setzen und größtmögliche Vorsicht walten zu lassen. Daher wird ihm eine Teilschuld vorzuwerfen sein.
Die Vorsicht hat aber auch der Rollerfahrer walten zu lassen, denn er hat nur wegen seiner Vermutung rechts überholt. Und wie man sieht, war seine Vermutung falsch.
Die Schuldaufteilung wird hier ggfls. ein Richter individuell vornehmen. Ihm ist dann auch die Version des PKW Fahrers bekannt.

Nicht böse sein, aber durch deinen Tonfall, auch anderen gegenüber ("Quatsch", "lächerlich" etc) bist du für mich als Diskussionspartner raus.

(Und nein: Links ausholen zum Rechtsabbiegen ist unzulässig)

Zitat:

@nogel schrieb am 30. Januar 2022 um 11:12:42 Uhr:



Zitat:

@Kai R. schrieb am 30. Jan. 2022 um 11:9:37 Uhr:


Wenn es mehrere Fahrspuren waren und der Autofahrer auf die linke Spur gewechselt ist, würde ich Dir recht geben.

Ja, dann wäre es dermaßen sonnenklar, daß man diesen Thread gar nicht bräuchte.

So habe ich es auch geschrieben. Was dich nicht davon abhielt meine Antwort drollig zu nennen.

Gruß

Zitat:

@nogel schrieb am 30. Januar 2022 um 11:19:55 Uhr:


Nicht böse sein, aber durch deinen Tonfall, auch anderen gegenüber ("Quatsch", "lächerlich" etc) bist du für mich als Diskussionspartner raus.

(Und nein: Links ausholen zum Rechtsabbiegen ist unzulässig)

Jetzt bin ich natürlich fürchterlich traurig, dass ich nicht mehr mit dem foreneignen Universalexperten für alle Lebensbereiche mitdiskutieren darf 😁

Wo du doch immer so selbsternannt unfehlbar bist und dabei so gut wie nie arrogant rüberkommst.

Ich geh dann mal weinen.

Zitat:

@moritzrrr schrieb am 29. Januar 2022 um 23:43:58 Uhr:


[...] Als ich auf Hälfte des Autos bin zieht es scharf nach rechts rüber und erwischt mich mit der vorderen rechten Ecke am Heck. Ich falle hin etc...

Wurdest Du ernsthaft verletzt?

Entstand großer Sachschaden?

Wie hat sich der Autofahrer im Anschluss verhalten?

Möchtest Du hierüber Auskunft geben?

Mindestens eine Teilschuld würde ich beim Autofahrer allein aufgrund §9 StVO sehen:

(5) Wer ein Fahrzeug führt, muss sich beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren darüber hinaus so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen.

https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__9.html

https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__5.html

(1) Wer abbiegen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Wer nach rechts abbiegen will, hat sein Fahrzeug möglichst weit rechts, wer nach links abbiegen will, bis zur Mitte, auf Fahrbahnen für eine Richtung möglichst weit links, einzuordnen, und zwar rechtzeitig. Wer nach links abbiegen will, darf sich auf längs verlegten Schienen nur einordnen, wenn kein Schienenfahrzeug behindert wird. Vor dem Einordnen und nochmals vor dem Abbiegen ist auf den nachfolgenden Verkehr zu achten; vor dem Abbiegen ist es dann nicht nötig, wenn eine Gefährdung nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist.

(1) Es ist links zu überholen.
(2) Überholen darf nur, wer übersehen kann, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt.
(3) Das Überholen ist unzulässig:

1.
bei unklarer Verkehrslage oder
2.
wenn es durch ein angeordnetes Verkehrszeichen (Zeichen 276, 277) untersagt ist.

Schuld sind beide,in welchem Verhältnis würde dann ein Gericht festlegen müssen.

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