Unfall, wer hat Schuld?
Moin,
ich hatte heute einen Unfall mit einem Auto (ich war mit einem Roller unterwegs). Dabei ist mir nicht klar wie die Schuldfrage beantwortet werden kann. Ich weiß das ich nicht gut gehandelt habe, aber bin der Meinung das ich nicht zu 100% Schuld bin.
Folgende Situation:
30er Zone, ich fahre hinter dem besagtem Auto. Das Auto will rechts auf ein Grundstück einbiegen, dass weiß ich nicht. Das Auto vor mir blinkt NICHT und verlangsamt. Dabei zieht es links rüber, in Richtung einer Parklücke. Ich denke (kein Blinker nach Rechts) das der Fahrer links in die Parklücke einfahren möchte. Deswegen behalte ich meine Geschwindigkeit bei und setze zu einem Überholmanöver rechts am Auto vorbei an. Als ich auf Hälfte des Autos bin zieht es scharf nach rechts rüber und erwischt mich mit der vorderen rechten Ecke am Heck. Ich falle hin etc...
Was meint Ihr?
LG
118 Antworten
Zitat:
@63er-joerg schrieb am 1. Februar 2022 um 12:22:54 Uhr:
Leute, ihr vergesst hier einen sehr wichtigen Punkt.
Der PKW-Fahrer war nicht allein in seiner Karre.
Was mag das wohl bedeuten ?
Natürlich, es werden 2 Leute sagen: "Nicht geblinkt ?? Hallo ? Natürlich wurde geblinkt ! Und ausholen mussten wir etwas, weil die Einfahrt etwas eng ist" (etc pp)Im zweifelhaften Zweifelsfall wird der TE 100% bekommen.
Nicht weil er es verdient hat, sondern weil 2 Leute im PKW saßen...Gruß Jörg.
Nein, das könnte auch ein vollbesetzter Bus sein. Selbst wenn 50 Mitfahrer bezeugen, dass nicht geblinkt wurde hat der Rollerfahrer den Fehler gemacht (vorausgesetzt eine Fahrspur in seine Richtung und die Gegenspur ( falls vorhanden) nicht überschritten. Eine Fahrspur gibt es nicht her gesetzeskonform nebeneinander zu fahren.
In diesem Fall gehört die Fahrspur „mir“. Aus Sicherheitsgründen fahre ich sicherlich nicht im Kandel oder am Außenspiegel der rechts parkenden Fahrzeuge. Rechts abbiegen ist im Wohngebiet ohne Ausnutzung der eigenen Fahrspur selten möglich.
Alleine vom Menschenverstand mache ich hier keinen Unterschied zwischen Kreuzung und privater Hofeinfahrt.
Gruß
Gruß
an alle die die Schuld beim Rollerfahrer sehen:
Mal ein Beispiel von meiner, Frau der ist (fast) das gleiche passiert , 2 unterschied, der Überholer war ein PKW und hat links überholt beim links abbiegen, Zack Unfall.
Meine Frau hat nachweislich geblinkt, war eine "Dorfhauptstraße" Tempo 50 1-Spurig pro Richtung, links abgebogen in die Nebenstraße. Meine Frau hat geblinkt "links eingeordnet( schmale Fahrspuren das ist ne Sache von 30-40cm weiter links), auf Schritt verlangsamt und ist abgebogen. Renter hinter ihr war der Meinung er müsste überholen (Meine Frau hätte nicht geblinkt, daher gedacht sie will parken (in ner Kreuzung!) und hat mit 50 überholt). Meine Frau hat die alleinige Schuld bekommen, schon die Polizei hat gesagt das dies so kommen wird, aufgrund der besonderen Sorgfaltspflicht beim abbiegen.
Das der andere gar nicht hätte links überholen dürfen, und selbst gegen mehrere Mit Bußgeld und Punkten bewerten Verstöße begangen hat war anscheinend wurscht.
Wollte ich genau wie die meisten hier, nicht war haben.
Ist aber so.
Und nun kommt der Unfall meiner Frau als Gegenbeispiel, bei dem sie linksabbiegend vom Gegenverkehr gerammt wurde... welcher theoretisch Vorrang hatte. Quote lag bei 0/100.... Alleinige Schuld beim Unfallgegner. Ok, hier kam hinzu, dass der Unfallgegner aussagte, dass er etwas zu schnell unterwegs war (er fuhr 50 bei erlaubten 30)... das brach ihm das Genick in der Gerichtsverhandlung.
Jeder klar denkende Mensch hätte einen anderen Ausgang vermutet... wir hatten den besseren Anwalt.
Es ist sicher eine Sache der Abwägung.
Der eine Richter entscheidet so, der andere andersrum.
Selbst 50:50 wäre möglich.
Es gibt dabei nur einen Punkt, der dem Rollerfahrer bitter aufstoßen kann. Die zweite Person im PKW. Natürlich wird davon ausgegangen, er sagt nicht das Gegenteil vom Fahrer, aber das seine Aussage ein gewisses Gewicht hat, ist nicht zu bezweifeln. Und er wird sagen: Es wurde geblinkt 😰
Wenn der Rollerfahrer ein Radfahrer gewesen wäre, hätte ich für den Radler entschieden und gegen den PKW - ist er aber nicht. Sicher hätte der PKW-Fahrer den Roller sehen müssen, das steht ausser Frage. Aber der Roller KANN nicht rechts vorbei stechen - vor allem dann nicht, wenn das blinken von beiden PKW-Insassen bestätigt wird.
Ich bleibe also dabei.
Geht es vor den Richter, wird er meiner Ansicht nach dem Roller die Arschkarte geben.
Ich bin gespannt auf den tatsächlichen Ausgang.
Gruß Jörg.
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Wir wissen doch nicht mal, wie breit die Straße war und wie die Verkehrsverhältnisse waren. Vielleicht habe ich eine ganz andere Situation vor Augen als Ihr.
Zitat:
@63er-joerg schrieb am 2. Februar 2022 um 10:53:07 Uhr:
Ich bin gespannt auf den tatsächlichen Ausgang.
Hallo Jörg,
wie das Ganze ausgeht, wirst du leider nicht erfahren, denn der TE @moritzrrr hat sich hier schon lange nicht mehr gemeldet. Auch an anderer Stelle, an der ich ihm die inzwischen hier auch aufgekommenen Fragen gestellt habe, hat er keine Rückmeldung mehr gegeben.
Gruß
Uwe
Ja Uwe,
das ist eig. doch schade.
Man diskutiert hier, und macht sich einen Kopf was sein könnte - und aufgeklärt wird es selten.
Schon komisch, wenn ich solch eine Frage stelle, viele Varianten gesagt werden, ist doch Interesse da. Da würde ich doch für Auflösung sorgen ? Vllt bin ich zu altmodisch...
Gruß Jörg.
Zitat:
@TWG1980 schrieb am 2. Februar 2022 um 10:05:37 Uhr:
an alle die die Schuld beim Rollerfahrer sehen:Mal ein Beispiel von meiner, Frau der ist (fast) das gleiche passiert , 2 unterschied, der Überholer war ein PKW und hat links überholt beim links abbiegen, Zack Unfall.
Meine Frau hat nachweislich geblinkt, war eine "Dorfhauptstraße" Tempo 50 1-Spurig pro Richtung, links abgebogen in die Nebenstraße. Meine Frau hat geblinkt "links eingeordnet( schmale Fahrspuren das ist ne Sache von 30-40cm weiter links), auf Schritt verlangsamt und ist abgebogen. Renter hinter ihr war der Meinung er müsste überholen (Meine Frau hätte nicht geblinkt, daher gedacht sie will parken (in ner Kreuzung!) und hat mit 50 überholt). Meine Frau hat die alleinige Schuld bekommen, schon die Polizei hat gesagt das dies so kommen wird, aufgrund der besonderen Sorgfaltspflicht beim abbiegen.
Das der andere gar nicht hätte links überholen dürfen, und selbst gegen mehrere Mit Bußgeld und Punkten bewerten Verstöße begangen hat war anscheinend wurscht.
Wollte ich genau wie die meisten hier, nicht war haben.
Ist aber so.
Schlechten Anwalt gehabt!
Zitat:
@WeissNicht schrieb am 2. Februar 2022 um 07:21:40 Uhr:
Zitat:
@F.Kannenberg schrieb am 2. Februar 2022 um 00:58:47 Uhr:
Und auch wenn es Straßenverkehrsordnung heißt, wurde dieses Gesetz durch den Gesetzgeber verabschiedet.Nö. Wir haben in Deutschland die Gewaltenteilung: Legislative, Judikative und Exekutive. Die Gesetzgebung erfolgt durch die Legislative. Eine Verordnung wird von der Exekutive erlassen; das sind zwei Paar Schuhe und daher wird eine Verordnung niemals durch den Gesetzgeber verabschiedet...
So einen wie Dich meinte ich z.B. Die Straßenverkehrordnung ist ein Gesetz, welches vom Bundestag (Legislative) beschlossen wurde.
Verordnungen werden auch von der Ecekutive (z.B. Ordnungsamt) erlassen, haben als Grundlage aber immer ein Gesetz, welches vom Bundestag oder Landtag erlassen wurde.
Zitat:
@63er-joerg schrieb am 2. Februar 2022 um 12:13:50 Uhr:
das ist eig. doch schade.
Man diskutiert hier, und macht sich einen Kopf was sein könnte - und aufgeklärt wird es selten.
Da würde ich doch für Auflösung sorgen ? Vllt bin ich zu altmodisch...
Es ist (nicht an Dich gerichtet, sondern allgemein) leider überhaupt keine Überraschung, dass jeder neue Fragesteller von dem Forengebahren hier schnellstens verjagt wird. Jeder Fragesteller, der sich extra für eine neutrale Einschätzung zu seiner Frage hier anmeldet, wird mit den üblichen Spekulationen, dezenten Unterstellungen, Hahnenkämpfen zwischen irgendwelchen Alpha-Kevins mit offenbar regelmäßig neuen Künstlernamen und selbstbewussten Fachmeinung von offensichtlichen Laien beworfen. Vielleicht jede zehnte Antwort ist in solchen Threads eine ernst gemeinte Hilfestellung zur konkreten Frage.
Als gelegentlicher Betrachter von außen ist dieses Forum die reinste Katastrophe. Fragesteller sind ja auch nicht zur allgemeinen Unterhaltung hier. Andere vertreiben sich hier ihre Zeit und sind vor allem dann da, wenn ein Thema Potenzial für Kontroverse hat. Für die Fragesteller ist das aber keine kurze Seifenoper in der Mittagszeit. 🙂
Zitat:
@F.Kannenberg schrieb am 2. Februar 2022 um 14:07:31 Uhr:
So einen wie Dich meinte ich z.B. Die Straßenverkehrordnung ist ein Gesetz, welches vom Bundestag (Legislative) beschlossen wurde.
Danke für die Blumen. Die StVO mag vieleicht Gesetzescharakter haben (wie jede Verordnung auf Bundesebene), jedoch ist sie kein Gesetz. Die StVO wird vom BMDV erlassen... also von der Exekutive auf Grundlage des StVG, welches von der Legislative verabschiedet wurde. Der Bundestag hat mit der StVO nichts zu tun....allerdings muss der Bundesrat zustimmen. Es handelt sich um eine Zustimmung, nicht um eine Verabschiedung.
Sobald der Bundestag beteiligt ist, ist es ein Gesetz und keine Verordnung. Die einzelnen Resorts würde es auch sehr störend empfinden, wenn man ihnen in die Kompetenzen pfuscht. Der "Witz" an Verordnungen ist, dass die Legislative eben nicht beteiligt ist um Änderungen einfacher zu ermöglichen. Die Legislative setzt mit dem zugrundeliegenden Gesetz (hier StVG) nur einen Rahmen, welcher durch die Exekutive in einer Verordnung genauer präzisiert wird.
Vielleicht mache ich meinen Job auch seit 20 Jahren falsch... Aber was solls. Unseren politischen Eliten darf ich auch des öfteren erklären, dass sie ihren Job nicht verstanden haben. Und wenn schon ein Abgeordneter nicht versteht, wie sein Job funktioniert, wie soll es da ein einfacher Bürger verstehen.
Kann es ein, dass du StVG und StVO durcheinander bringst?
Zitat:
@bordsteinkratzer schrieb am 2. Februar 2022 um 14:19:37 Uhr:
Es ist (nicht an Dich gerichtet, sondern allgemein) leider überhaupt keine Überraschung, dass jeder neue Fragesteller von dem Forengebahren hier schnellstens verjagt wird. Jeder Fragesteller, der sich extra für eine neutrale Einschätzung zu seiner Frage hier anmeldet, wird mit den üblichen Spekulationen, dezenten Unterstellungen, Hahnenkämpfen zwischen irgendwelchen Alpha-Kevins mit offenbar regelmäßig neuen Künstlernamen und selbstbewussten Fachmeinung von offensichtlichen Laien beworfen. Vielleicht jede zehnte Antwort ist in solchen Threads eine ernst gemeinte Hilfestellung zur konkreten Frage.Als gelegentlicher Betrachter von außen ist dieses Forum die reinste Katastrophe. Fragesteller sind ja auch nicht zur allgemeinen Unterhaltung hier. Andere vertreiben sich hier ihre Zeit und sind vor allem dann da, wenn ein Thema Potenzial für Kontroverse hat. Für die Fragesteller ist das aber keine kurze Seifenoper in der Mittagszeit. 🙂
Im Grunde gebe ich dir recht und ich habe das selbst schon immer mal wieder massiv bemängelt.
In diesem speziellen Fall liegt es aber tatsächlich an dem TE, der sich nicht nur hier, sondern auch in einem anderen Forum seit Tagen nicht mehr meldet. Da in dem anderen Forum diesbezüglich eine deutlich mehr auf das Thema ausgerichtete Diskussionskultur herrscht, ist also ausnahmsweise mal nicht das hier übliche Forengebaren schuld, dass der TE sich hier nicht weiter an seinen eigenen Thread beteiligt.
Gruß
Uwe
Das wäre aber die absolute Ausnahme hier.
Ich würde hier aus Erfahrung keine Frage stellen,die Antworten sind teilweise so absurd das man nicht mal mehr mit dem Kopf schütteln kann.
Alleine der Schluß mit der total überflüssigen Diskussion über Legislative,Judikative und Exekutive.
Hier überbieten sich einige doch immer wieder um sich hervor zu tun,kein Wunder das da jeder neu angemeldete schnell das Weite sucht.
Dabei sollte doch mittlerweile klar sein das beide nicht unschuldig sind und ein absolutes Urteil nur ein Gericht treffen würde,sofern es da hin ginge.
Und auch wären sicher die Urteile unterschiedlich,je nach Gericht.
Aber ist ja egal da ja schon etliche genau wissen wie es ausgehen würde.
Ich setze dem mal ein Ende.