Unfall VW schuld..
Hey Leute,
hatte gerade einen Unfall,
ein VW Transporter T4 setzte ohne auf den Verkehr zu achten aus einer Einfahrt raus und erwischte mich hinten rechts mit seiner Stosstange und Anhängerkupplung.
Folgende Sachen sind in mitleidenschaft gezogen worden,
Hinterrad hat ein mitgekriegt,Tankklappe ab Tankstutzen verbogen,Seitenblech eingedrückt verzogen und eingerissen,Stosstange ausgebrochen und Seitenschweller gebrochen.
Mein Astra ist Bj.92 wißt Ihr was ich von der Versicherrung dafür kriege oder ist das vieleicht schon Wirtschaftlicher Totallschaden.
Polizei hat natürlich den Unfall aufgenommen.
Unfallgegner ist bei der HUK Versichert dürfte ja keine Probleme geben.
Und kennt Ihr euch mit Gutachten aus wie muß ich da vorgehen, habe ich im vorfeld kosten.
Vielen Dank für eure antworten...
38 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Cruiser1985
der spinner meinte ich hätte beschleunigt als ich gesehen hab das er nen vw fährt.
Wer bitteschön macht denn sowas 😕
ich auf jeden fall nicht. will doch meinen geliebten Opel nicht kaputt machen. der typ dachte er wär der held. als erst meinte er noch ich wäre da mit 80 km/h angekommen. aber das schaff ich beim besten willen nicht auf der strecke mit 115 ps
Zitat:
da es nicht darauf ankommt wieviel er noch Wert ist, sondern wie hoch der Wiederbeschaffungswert ist.
...
Wiederbeschaffungswert ist definitiv höher als der DAT Wert. Ist ja auch logisch, wenn das Auto laut DAT nur noch 800 € Wert wäre, heisst das noch lange nicht das ein selbiges Auto es zu dem Preis gibt, je nach Nachfrage der Klasse!!!
Aha, und wie soll der bitteschon ermittelt werden? das wird einfach vom Händler VK ausgegangen und fertig.
Der wiederbescahffungewert ist genau der wert den ein vergleichbares fahrzeug bei einem Händler kosten würde. bei solch alten fahrzeuge ist auch der private Markt zulässig. Dieser wert entspricht gerade dem Wert des Fahrzeugs VOR dem Unfall! Und was macht bitteschön die DAT (is natürlich der Händler EK)? Ermittelt der keine marktpreise?
Anwalt war hier wohl auch unnötig solange die Schuld unstrittig ist. Alles andere steht im Gutachten. Der restwert wird über restwertbörsen ermittelt. Du kannst Dann das Wrack dem Höchstbieter verkaufen oder behalten. Die Versicherung zahlt natürlich nur die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert (steht im Gutachten) und Resrtwert (steht auch im Gutachten)
Zitat:
Original geschrieben von fuchs755
Aha, und wie soll der bitteschon ermittelt werden? das wird einfach vom Händler VK ausgegangen und fertig.
Der wiederbescahffungewert ist genau der wert den ein vergleichbares fahrzeug bei einem Händler kosten würde. bei solch alten fahrzeuge ist auch der private Markt zulässig. Dieser wert entspricht gerade dem Wert des Fahrzeugs VOR dem Unfall! Und was macht bitteschön die DAT (is natürlich der Händler EK)? Ermittelt der keine marktpreise?
Anwalt war hier wohl auch unnötig solange die Schuld unstrittig ist. Alles andere steht im Gutachten. Der restwert wird über restwertbörsen ermittelt. Du kannst Dann das Wrack dem Höchstbieter verkaufen oder behalten. Die Versicherung zahlt natürlich nur die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert (steht im Gutachten) und Resrtwert (steht auch im Gutachten)
Also wie der genau ermittelt wird weiss ich nicht!!!! Ich vermute das je nach Art, also z.B.: (ein Kleinwagen, oder Kombi, is doch egal!) mehr Nachfrage besteht als auf dem Markt zur Verfügung stehen. Es also für den Geschädigten umso schwerer ist einen Ersatz zu finden....
Vielleicht ists ein Grund!?!?!?
Aber ich habe es erlebt, das der Wiederbeschaffungswert immer um einiges höher war als der Preis den ich für die Autos beim Kauf bezahlt habe!!!! Mein letzter habe 1300 € bezahlt und Wiederbeschaffungswert war 1800 €!!! lt. Gutachter!!!!
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Ja das leuchtet mir schon ein aber was hast du den von der Versicherung bekommen,wenn Du 1300€ bezahlt hast und der Gutachter 1800€ gesagt hat,die 1800€ oder die 1300€???
Zitat:
Original geschrieben von jogimann
Ja das leuchtet mir schon ein aber was hast du den von der Versicherung bekommen,wenn Du 1300€ bezahlt hast und der Gutachter 1800€ gesagt hat,die 1800€ oder die 1300€???
Also, den Wagen habe ich für 1300 € gekauft, nach gut einem Jahr ist mir jemand reigefahren. Totalschaden!!! Gutachter schreibt Wiederbeschaffungswert 1800 €! Restwert 150 €!!! Die Versicherung zahlte 1650 € und der Schrottplatz der den "Alten" gekauft hatte, 150 € also insgesamt 1800 € !!!!!!!
Alle Klarheiten beseitigt???? 😉
Zitat:
Original geschrieben von jogimann
Hey Barney 87,
die Versicherung nimmt den Wagen nicht mit,sondern kann ein Käufer haben der den Wagen für den Restwert nimmt und dann mußt Du den Wagen für den Wert abgeben und zwar so wie man es angegeben hat mit allen Extras die man drin hat und geltend gemacht hat,Z:b. Wert 1000 € mit allem,einer bittet die 1000€ ist der Wagen weg.
Ich hätte gerne das Geld und würde Ihn wieder herichten aber das liegt an der gegnerischen Versicherung und hoffentlich auch an meinem Anwalt...
Das ist blödsinn.
Man muß den Wagen nicht abgeben.
Wenn die Versicherung jemanden findet, der den Wagen für 1000€ nimmt und man ihn aber behalten will, zieht die Versicherung die 1000€ vom Widerbeschaffungswert ab und überweist die Differenz.
Nochmal:
Der Wiederbeschaffungswert ist der wert der auf dem LOKALEN Markt bei einem HÄNDLER für ein solches fahrzeug zu bezahlen wäre. Dieser kann höher liegen als dein kaufpreis ( dann hattest Du vorher ein Schnäppchen gemacht) oder deutlich darunter.
Bei einem 92er Astra wirds nicht mehr viel sein. wie gesagt, mein 94er Cabrio liegt bei knapp 3k.
Genau dazu gibt es übrigens die DAT: die ermitteln den wert eines fahrzeugs! Natürlich nicht lokal, ist aber ein Anhaltspunkt (etwa 30% drauf da HändlerEK)
das auto muss NICHT abgegeben werden, es gibt dann aber nur Wiederbeschaffungswert-restwert