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Unfall: Versicherung zahlt nicht 100%

Themenstarteram 23. Dezember 2009 um 15:31

Hallo

ich hatte einen Unfall und der andere war Schuld.

Ich habe Bilder am Unfallort gemacht und natürlich Gutachten machen lassen und Anwalt eingeschaltet.

Die Gegnerische Versicherung hat aber bisher nur einen gewissen Teil bezahlt weil die der Meinung sind das ein Vorschaden vorhanden war, also genau da wo der andere mir reingehauen ist.

Ich denke ma ich muss jetzt Anklage erheben, aber wie geht es denn jetzt weiter?

Muss ich irgendwas machen? Neuen Gutachter holen?

Oder ein Experte der sagen kann das der Gegner-Wagen den Schaden verursacht hat?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von ssj4alicio

und natürlich Gutachten machen lassen und Anwalt eingeschaltet.

Und warum fragst du nicht schlicht und einfach deinen Anwalt?

 

Der muss schliesslich die Klage bei Gericht einreichen und wird dich folglich auch umfassend informieren, wie es hier nun weitergeht.

 

 

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Zitat:

Original geschrieben von ssj4alicio

und natürlich Gutachten machen lassen und Anwalt eingeschaltet.

Und warum fragst du nicht schlicht und einfach deinen Anwalt?

 

Der muss schliesslich die Klage bei Gericht einreichen und wird dich folglich auch umfassend informieren, wie es hier nun weitergeht.

 

 

Themenstarteram 23. Dezember 2009 um 16:26

Der meinte er will nochmal mit dem Gutachter reden, irgendwie macht er den Eindruck als hätte er keine Ahnung wie es weiter geht.

Vielleicht reicht es ja das Gutachten zu lesen.

Die Versicherung würfelt ja nicht. Bei 1-3 nehmen wir einen Vorschaden an bei 4-6 zahlen wir ohne Abzüge.

Irgendwie müssen die ja auf die Idee eines Vorschadens gekommen sein.

Oder ist das dein zweiter Unfall und du hast den Ersten fiktiv abgerechnet?

Ich kenne ziemlich viele Anwälte und eins haben sie alle gemeinsam:

Sie verlieren ungern Prozesse. Egal auf welcher Seite sie stehen.

 

Wenn Dein Anwalt also etwas zögerlich reagiert, bin ich bereit zu wetten, dass es dafür einen Grund gibt. Und wahrscheinlich kennst Du den besser als wir alle  hier...

Themenstarteram 23. Dezember 2009 um 20:16

Ich kann mir vielleicht vorstellen das der Anwalt denkt das da vielleicht gefuscht wurde.

Aber ich versichere euch zu 100%, es gab keinen Vorschaden und es wurde nach dem Unfall nichts gemacht.

Ich habe vor Ort alle Bilder gemacht die es beweisen.

Man sieht das die Beule an dem Kotflügel frisch ist, also die Kratzer lassen das erkennen.

Zitat:

Original geschrieben von ssj4alicio

Ich kann mir vielleicht vorstellen das der Anwalt denkt das da vielleicht gefuscht wurde.

Aber ich versichere euch zu 100%, es gab keinen Vorschaden und es wurde nach dem Unfall nichts gemacht.

Ich habe vor Ort alle Bilder gemacht die es beweisen.

Man sieht das die Beule an dem Kotflügel frisch ist, also die Kratzer lassen das erkennen.

Warum sollte der Anwalt so denken, wenn Du ihm 100%ig versicherst, dass kein Vorschden vorhanden war und Dein Gutachter scheinbar auch Keinen festgestellt hat? Bei Deiner versicherten Aussage gehe ich davon aus, dass Du Erstbesitzer des Fahrzeuges bist und nur so sicher sein kannst.

Die Vorortbilder beweisen leider nichts bezüglich schadenrelevanter Vor- oder Altschäden. Kratzer, Dellen o. A. können auch auf (fachgerecht) reparierten Fahrzeugteilen "frisch" aussehen, bzw. sehen so aus. Auch können schon vorhandene Beulen (ohne Lackbeschädigungen) nach einem erneuten Schadenfall Kratzer aufweisen, die "frisch" sind.

Da Du aber 100%ig sicher bist, klage, aber überzeuge vorher Deinen RA, ansonsten läuft es max. auf einen Vergleich hinaus......

Themenstarteram 24. Dezember 2009 um 12:01

Also ich bin 2. Besitzer.

Der erst Besitzer hatte einen Totalschaden, also das war vor 15Jahren, die ganze Karosserie wurde von Honda Werkstatt neugemacht.

Ich denke mal aber das die Versicherung nicht diese Art von Vorschaden meint sondern das die Beule am Kotflügel schon vor dem Unfall da gewesen sein soll.

Da kommen wir der Sache doch schon näher.;)

Wenn nun dein Kotflügel beim Totalschaden betroffen war, und nich getauscht wurde sondern gerichtet, so steht dir auch kein neuer Kotflügel zu. Die Versicherung zahlt immer nur einmal. Ob der Vorbesitzer das Geld bekommen hat, oder du ist der Versicherung egal.

Sonst kämen wir ja bei 5 Unfällen auf einen "goldenen" Kotflügel.

Themenstarteram 24. Dezember 2009 um 12:41

Woher weiß die Versicherung oder ich ob dieser Kotflügel bei der damaligen Reparatur ausgetauscht oder gerichtet wurde?? Oder woher weiß die Versicherung das überhaupt ein Schaden existiert hat??

Aber auch wenn, jetzt ist doch eine Beule drin die der andere verursacht hat und repariert werden muss.

Zitat:

Original geschrieben von ssj4alicio

Oder woher weiß die Versicherung das überhaupt ein Schaden existiert hat??

Ich hoffe doch von dir.

Ich hatte Anfang Dezember das fragliche Vergnügen die Dienste eines Gutachters in Anspruch zu nehmen.

Eine der ersten Fragen vom Gutachter war die nach Vorschäden.

Solltest du diese Frage mit Nein beantwortet haben, stehst du auf dünnem Eis.

Zitat:

Original geschrieben von ssj4alicio

Aber auch wenn, jetzt ist doch eine Beule drin die der andere verursacht hat und repariert werden muss.

Klar ist eine Beule drin. Wenn nun aber im Zuge des ersten Unfalls ein neuer Kotflügel bezahlt wurde, der Vorbesitzer aber keinen neuen verbaut hat, dann gehst du leer aus. Eine Sache kann nur einmal kaputt gehen.

Dann fassen wir mal kurz zusammen, was wir nun hier wissen:

 

-Bei dem beschädigten Fahrzeug handelt es sich um einen mindestens 15 Jahre alten wiederaufgebauten Totalschaden (vermutlich noch älter - der Totalschaden war ja bereits vor 15 Jahren)

-Die Qualität und der Umfang der damaligen Reparatur ist unbekannt.

-Ebenso unbekannt ist der Zustand des alten wiederaufgebauten Totalschadens vor dem jetzigen Unfall.

 

Ohne das Fahrzeug und das Gutachten näher zu kennen, kann ich mir sehr gut denken, warum der Anwalt hier zögert eine Klage einzureichen...................

 

@ TE: Sprich nochmal mit ihm, hier kann dir keiner helfen - und lass dir bitte ggf. von ihm erklären, warum er keine Klage einreichen möchte.

 

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

Ich kenne ziemlich viele Anwälte und eins haben sie alle gemeinsam:

Sie verlieren ungern Prozesse. Egal auf welcher Seite sie stehen.

Dies ist aber nicht anwaltstypisch. Jede Person verliert ungern einen Prozess.

 

Nur die Gründe hierfür sind unterschiedlich:

Bei einem RA kann der Ruf Schaden nehmen; bei einer gemeinen Person der Geldbeutel.

 

O.

Themenstarteram 24. Dezember 2009 um 15:41

Ich habe den Vorbesitzer angerufen und der hat die Rechnung von damals gefunden und mir zugeschickt.

Der damalige Schaden war kein Totalschaden, also es wurde sehr viele Teile ersetzt aber die Reparatur betrug 16000DM und Wert des Fahrzeugs war 21000DM.

Die Reparatur erfolgte bei Honda, und laut Rechnung wurde kein Kotflügel ersetzt oder in Standgesetzt.

Also gehe ich davon aus das der Kotflügel nicht beschädigt wurde.

Hallo

inzwischen hat die Versicherung gezahlt, aber nur Wiederbeschaffungswert - Restwert = 1400€.

Reparaturkosten sind 1500€ Netto.

Ich hab mal gelesen das man die Nettokosten bekommt wenn man nachweißt das man das Auto behalten will, also länger als 6Monate.

Es gab dazu mal ein Gerichtsbeschluss den ich nicht mehr im Google finde.

Kann mir da jemand helfen?

Mein Anwalt hat von nix ne Ahnung.

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