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Unfall (uv) wie klage einreichen?

Themenstarteram 27. November 2017 um 23:15

Hallo,

Mir ist heute einer beim ausscheren ohne zu gucken vor den karren gefahren und hat dann noch gebremst sodass ich ihm deaufrutschte trotz vollbremsung.

Die polizei fühet mich als Beschuldigten obwohl ich dem mehrfach eindeutig wiedersprach.

Beide Versicherungen wurden von mir unterrichtet.

Da ich definitiv nicht schuld bin möchte ich den gegner verklagen wie mache ich das?

Grüße

 

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39 Antworten

Zitat:

@VW_Passat_CC schrieb am 28. November 2017 um 12:26:22 Uhr:

Genau deshalb ja den anwalt. Der wird schon dafür sorgen das ich recht bekomme.

..Ich hatte auch anwaltliche Unterstützung und Recht bekommen,das mir eine Torte meinen Schaden bezahlen muss. Jetzt hab ich einen Titel und 150 Euro für meine SB bezahlt. Aber von dem mir zustehenden Geld hab ich noch nichts gesehen. Die Madam hat angeblich nichts.

 

DEIN Unfallgegner wird genauso behaupten,dass Du Schuld bist. Und der ersten Einschätzung der Rennleitung zurfolge ,sehen die das erstmal genau so.

 

Gruß m

Zitat:

@windelexpress schrieb am 28. Nov. 2017 um 15:26:35 Uhr:

..Ich hatte auch anwaltliche Unterstützung und Recht bekommen,das mir eine Torte meinen Schaden bezahlen muss. Jetzt hab ich einen Titel und 150 Euro für meine SB bezahlt. Aber von dem mir zustehenden Geld hab ich noch nichts gesehen. Die Madam hat angeblich nichts.

 

DEIN Unfallgegner wird genauso behaupten,dass Du Schuld bist. Und der ersten Einschätzung der Rennleitung zurfolge ,sehen die das erstmal genau so.

 

Gruß m

Schlechter Vergleich. Gemäß dem Fall, der TE bekäme recht, würde er ja direkt von der Versicherung entschädigt.

 

Wieso du auch erwartest von einem Gebäck eine Entschädigung in Geld zu erhalten, erschließt sich mir noch nicht.

am 28. November 2017 um 15:11

Ist doch komplett was anderes , ein Versicherungsfall mit einen 0815 betrugsfall zu vergleichen...

Der Unfallgegner fuhr Dir in den Sicherheitsabstand und bremste dabei, ggf. verkehrsbedingt.

Je nach zeitlichem Versatz zwischen Auffahrunfall und dem Einscheren bekommst Du keine Schuld, eine Teilschuld oder die volle Schuld. Du musst unmittelbar nach Einscheren den Sicherheitsabstand wieder einstellen.

Soweit die Theorie.

Wie bereits gesagt, Recht haben und Recht bekommen sind zwei paar Schuhe. Wenn der Unfallgegner nicht schon bei der polizelichen Aufnahme die Schuld klargestellt hat, wird er es ggü. seiner Versicherung bzw. vor Gericht wohl auch nicht tun.

Verklagen kannst Du ihn bzw. seinen Versicherer sofort. Du musst auch nicht den zivilprozessualen Geflogenheiten nachkommen zunächst den Anspruch ggü den Unfallgegner bzw. seinen Versicherer zu stellen.

Fraglich ist die Aussicht auf Erfolg der Klage.

Oder anders: Wie kommst Du darauf, dass das Gericht bei geschilderter Sachlage der Beweisbarkeit nach Dir Recht zuspricht. Da muss ja ein Hintergedanken haben.

Zitat:

@VW_Passat_CC schrieb am 28. November 2017 um 11:51:04 Uhr:

Nein ein straftatbestand war nicht da. Es geht nur darum das die schuldzuweisung falsch ist.

Zitat:

"vor den karren gefahren und hat dann noch gebremst"

Dann erläutere das bitte mal etwas klarer.

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 28. November 2017 um 16:18:26 Uhr:

 

Wie bereits gesagt, Recht haben und Recht bekommen sind zwei paar Schuhe.

Deswegen ist das Ziel eines Rechtsstreites auch nicht, Recht zu bekommen, sondern Recht zu behalten.

O.

Bis jetzt hat der TE nicht all zu viel Recht, was er halten könnte... Eher Pflichten die er erfüllen muss.

Er kann schon mal Wasser in seine Badewanne einlassen, er wird baden gehen...

am 28. November 2017 um 20:24

...kommt ja vielleicht auch noch bissel drauf an wie schnell der TE unterwegs war...

Die Wahrheit ist nicht von Belang.

Zitat:

@Karliseppel666 schrieb am 28. Nov. 2017 um 21:24:57 Uhr:

...kommt ja vielleicht auch noch bissel drauf an wie schnell der TE unterwegs war...

Auf solche Feinheiten wollte ich mit meinem Post von 13:21Uhr auch hinaus, nur halt nicht so direkt ;)

Aber das sind natürlich alles Eventualitäten, deren Bewertung uns hier nicht zusteht.

angemessen natürlich :-)

"befahren mit angemessener Geschwindigkeit" ist meine Lieblingsformulierung in Schadenanzeigen. :D

Themenstarteram 29. November 2017 um 7:57

Ich war mit ca. 35-40 unterwegs.

Der verursacher wollte einen bus überholen welcher an der hst stand. Er ist aus dem stand losgefahren und ohne zu gucken direkt vor mir herausgezogen und hat dann eben noch gebremst.

Einen sicherheiteanstand kann man da logischerweise nicht herstellen

am 29. November 2017 um 7:59

Schwer ist es hier das alles zu beweisen.

"Nicht geguckt" - ist quasi unmöglich zu beweisen und spielt daher eine sehr kleine rolle

 

Kommt halt die ganze Frage der beweisbarkeit auf.

 

Ihn muss man jetzt versuchen nachzuweisen, dass er einen Fehler gemacht hat.

 

Ziemlich schwer.

Themenstarteram 29. November 2017 um 8:05

Das schhadensbild spricht z.b. gegen ihn.

Der gegner behauptet er wäre schon lange auf der spur gewesen und ich wäre ihm einfach so reingefahren, an den schäden sieht man aber eindeutig das er noch schräg gewesen ist also vom raushiehen

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