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Unfall und nun Probleme mit Versicherung

Themenstarteram 18. Dezember 2004 um 13:30

Hallo Forum,

ich hatte vor zwei Wochen einen Unfall. Ich bin auf eine Rechtskurve relativ flott zugefahren, angebremst und Kontrolle aufgrund sehr schlechter Straßenverhältnisse verloren. Hab mich dann quergestellt und bin mit der linken Seite in die Leitplanken. Dabei wurde die komplette linke Seite demoliert sowie durch ein Schild die Motorhaube und die Stoßstange vorne.

Sachverständige hat sich das Auto schon angeschaut und ca. 8000 Euro Schaden geschätzt.

Papierkram erledigt war nun auch, jetzt wollte ich einen Termin zur Reparatur ausmachen. Heute bekam ich ein Schrieb von der VVD:

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Zur Eintrittspflicht können wir noch nicht Stellung nehmen.

Aus welchem Grund verloren Sie die Kontrolle über das Fahrzeug? Wie waren die Straßen- und Witterungsverhältnisse? Mit welcher Geschwindigkeit waren Sie unterwegs?

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Ist das Standardprozedere oder stellen die sich quer? Bin grad ganz schön durch den Wind wegen der Geschichte. Hab ja nichts falsch gemacht eigentlich und bisher nur einen kleinen Vorschaden, der niedriger war wie die Selbstbeteiligung :(

Danke!

Andy

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23 Antworten
am 18. Dezember 2004 um 13:39

Vollkasko oder Teilkasko ???

Denk das ist so ne Standartfragerei, für was is denn ne Versicherung da, wenn die sich beim Schaden quer stellen ?? Bei Vollkasko bekommst du´s auf jedenfall bezahlt, was bei der Teilkasko alles dabei ist, weis ich nicht !!! Wirst halt bei deim Beitrag hochgestuft, aber bei dem Schaden is das auch egal !!! Alter A3 (8L) oder neuer A3 (8P) ???

Naja, hauptsache is, dass dir nix passiert ist, alles andere lässt sich reperieren !!!

Gruß Andi

Themenstarteram 18. Dezember 2004 um 13:42

Bin bei der VVD und fahr nen 8P (seit Aug 03).

Ich hoffe das es Standardprozedere ist (vielleicht abhängig von der Schadenssumme), denn einen Unfallbogen mußte ich schon zweimal ausfüllen (Leasing und Versicherung).

Hab (gottseidank) Vollkasko!

Würde sagen - Vorsicht Falle; das ist keine Standardfrage.

Bei zu hoher bzw. nicht angepasster Geschwindigkeit kann Dir die Versicherung grobe Fahrlässigkeit unterstellen. Dann zahlt sie nicht oder nur einen Teil. Wenn Du Dich nicht auf Ortsunkundigkeit o.ä. rausreden kannst, würde ich zu einem Anwalt raten.

Google mal nach -versicherung "zu hohe Geschwindigkeit"-

Evtl. kann auch Testsieger etwas dazu sagen, der kennt sich in Rechtsfragen besser aus.

Ohne Vollkasko hättest Du ohnehin kein Leasing bekommen. By this way - beinhaltet die Versicherung auch eine "GAP Klausel"? Wenn Dein Auto bei dem Crash einen Totalschaden erlitten hätte, würde die Leasing den Buchwert des Fahrzeuges fordern - die Versicherung aber nur den Zeitwert ersetzen. Diese Lücke (GAP) bliebe dann von Dir zu zahlen.

Themenstarteram 18. Dezember 2004 um 14:08

Bei der Polizei vor Ort hab ich gleich gesagt ich war zu schnell und hab nicht damit gerechnet daß es an der Stelle glatt und rutschig ist.

Wie soll ich mich jetzt verhalten?

Aselbst die Polizei sagte daß sowas die Vollkakso zahlt :(

am 18. Dezember 2004 um 14:12

Diese Aussage war nicht so gut.

Vielleicht hat sich die Versicherung das polizeiliche Protokoll angefordert. Dann würde auch die Fragerei passen.

Hattest Du eine genaue km/h Zahl angegeben?

Vielleicht lässt sich da noch was drehen.

Viel Glück!

Klaschi, der sich auch zur Zeit mit den Versicherungen streitet. ;)

Themenstarteram 18. Dezember 2004 um 14:17

Nein, keine Geschwindigkeitsangabe... ich habe gesagt daß ich einfach zu schnell war.

Habe auch eine Verwanungsgeld über 35Euro erhalten.

Ich dachte eigentlich daß die Versicherung nur zahlt, wenn ich grob fahrlässig gehandelt habe. Der Einschlag in die Leitplanken war mit unter 10 km/h schätzungsweise, gebremst habe ich vielleicht mit 40 / 50 km/h

Ein am Boden zerstörter

Andy

am 18. Dezember 2004 um 14:21

Mhm ...

Wenn man 10km/h (??) zu schnell war, wird das wohl noch nicht grob fahrlässig sein, oder. Was hattest Du in Deinem Unfallbogen angegeben?

Ich habe gute Erfahrungen damit gemacht, ab und an persönlich mit dem Schadensbearbeiter bei der VS zu telefonieren. Da bekommt man (kein Witz) recht gute Tipps. ;) Vielleicht hast Du was nettes an der anderen Leitung sitzen.

Zu den Begrifflichkeiten: Grobe Fahrlässigkeit kommt in der rechtlichen Bewertung kurz vor "absichtlich", also vorsätzlich. Versicherungen decken meist nur Fahrlässigkeit ab. Das ist ein weites Feld und wenn Du eine Rechtschutzversicherung hast würde ich Dir in jedem Fall zu einem Anwalt raten. Die Summe ist einfach zu hoch für "Experimente".

Themenstarteram 18. Dezember 2004 um 14:26

Ich habe bisher nirgends irgendwelche genauen Geschwindigkeitsangaben gemacht, da ich nicht wusste wie schnell ich gefahren bin.

Bin beim ADAC... die könnte ich doch mal anrufen jetzt, oder?

Hab irgendwie Hemmungen am Montag bei der Versicherung anzurufen... ich weiß nicht was ich dene gegenüber sagen kann und was nicht. Es war kein absichtlicher Unfall, sondern ich hab einfach die Fahrbahnbegebenheiten nicht richtig eingeschätzt.

Ja ruf beim ADAC an und lass dir die rechtsschutzabetilung geben, die beraten dich bestimmt, sind total freundlich!

also wenn du auf einer landstraße nur 40 bis 50 gefahren bist, sagst du denen halt knapp über 30 dann wird es schon nicht als grob fahrlässig zählen, oder?

Halte uns mal auf dem laufenden.

Gruß Dragon

Themenstarteram 18. Dezember 2004 um 15:27

Hab grad einen Anwalt vom ADAC an der Leitung gehabt (und am Montag einen Termin).

Er meinte er glaub nicht daß sie mit der Sachlage durchkommen... es gilt jetzt zu beweisen daß die Straße zu diesem Zeitpunkt wirklich glatt / rutschig war.

So wie ich gehört habe war da ein Unfall nur ein paar Stunden später an der gleichen Stelle... denkt ihr wenn ich bei der Polizei vorbeischau ich die Informationen darüber bekomme?

Er sagte normalerweise können die nur die Zahlung ablehnen, wenn ich mit 100 über Glatteis gerauscht wäre oder bei Nebel ohne Licht etc.

DANKE ADAC!! Super Service! Alles kostenlos und das mit ner "normalen" Mitgliedschaft.

Zitat:

Original geschrieben von Dietmar F.

Rechtschutzversicherung hast würde ich Dir in jedem Fall zu einem Anwalt raten. Die Summe ist einfach zu hoch für "Experimente".

Sehe ich auch, so siehe PN

am 18. Dezember 2004 um 16:14

@ S6Komp

Bitte einmal umleiten. ;)

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von kromozone

Hab grad einen Anwalt vom ADAC an der Leitung gehabt (und am Montag einen Termin).

 

Er sagte normalerweise können die nur die Zahlung ablehnen, wenn ich mit 100 über Glatteis gerauscht wäre oder bei Nebel ohne Licht etc.

Genau so sieht es aus. Nur bei grober Fahrlässigkeit ist der Versicherungsschutz futsch. Und die läge nur bei absolut unangepasster Geschwindigkeit vor. Also wenn Du "nur" 10 km/h zu schnell warst, dann passiert da gar nix.

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