Parkplatz-Unfall, wie nun richtig vorgehen?

Servus,

meine schwester (fahranfängerin) ist den corsa gefahren. Sie ist direkt von der straße aus auf einen parkplatz, ein querer parkplatz bei dem die autos heck an motorhaube stenen, gefahren. Dabei ist der fiat ohne blinken und anscheinend ohne gucken (laut meiner schwester mit handy in der hand) von dem parkplatz der direkt hinter dem ist auf den meine Schwester fahren wollte rausgefahren, dabei ist der Fiat dem Corsa reingefahren und die ganze Seite vom Corsa ist verschrammt und hat vorallem vorne richtung motorhaube tiefe kratzer. Die delle unten am schweller und tür war schon vorher. Meine Schwester war in der Situation so überfordert und leider auch zu naiv, weswegen keine Polizei hinzugerufen wurde. Die Fiat fahrerin hat ihre Tochter auf dem Beifahrersitz und die Freundin meiner Schwester stand auf dem Gehweg. Meine Schwester ist am selben Tag noch zur Polizei und hat den Unfall aus ihrer Sicht angeziegt. Telefonnummern wurden zwischen Fiat-Corsa Fahrerinnen ausgetauscht, jedoch meldet sich die Fiat Fahrerin nicht mehr, sie hofft wahrscheinlich darauf, dass wir es dabei belassen. Mein Vater meint auch, dass wenn wir versuchen da was zu holen bekommen wir entweder garnichts entschädigt oder jeder muss den schaden des anderen zahlen, da man ja nicht eindeutig sieht wer schuld hat. Ich finde man sieht ganz klar, dass dem Corsa reingefahren wurde aufgrund der eingedrückten verkleidung beim Fiat und das Schadensbild wäre völlig anders wenn der Corsa ausschließlich beim Fiat entlangeschrammt wäre, was im übrigen die Unfallgegnerin gegenüber meiner Schwester behauptete (Also der Corsa wäre zu nah an ihrem auto entlang und hat deswegen da entlang geschrammt). Wie würdet ihr das einordnen? Lohnt es sich dagegen vorzugehen oder eher nicht?

Viele Grüße

Alexander

Corsa
Fiat nah
Fiat
22 Antworten

Hallo,

kurz und knapp:

Das wird auf ein unfallanalytisches Gutachten hinauslaufen.

Hat Deine Schwester eine Rechtsschutzversicherung? Wenn ja, dann direkt anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Das wird ohne Rechtsbeistand nichts. Aufgrund der äußerst schwierigen Situation im Parkverkehr wird Euch die gegnerische Versicherung komplett abblitzen lassen.

Gegebenenfalls kommt sogar eine Forderung von der Gegenseite auf Euch zu. Den Bildern nach zu urteilen ist das locker fünfstellig allein an dem Fiat.

Zitat:
@Mel-Maniac schrieb am 1. August 2025 um 08:58:46 Uhr:
Hallo,
kurz und knapp:
Das wird auf ein unfallanalytisches Gutachten hinauslaufen.
Hat Deine Schwester eine Rechtsschutzversicherung? Wenn ja, dann direkt anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Das wird ohne Rechtsbeistand nichts. Aufgrund der äußerst schwierigen Situation im Parkverkehr wird Euch die gegnerische Versicherung komplett abblitzen lassen.
Gegebenenfalls kommt sogar eine Forderung von der Gegenseite auf Euch zu. Den Bildern nach zu urteilen ist das locker fünfstellig allein an dem Fiat.

Erstmal danke für deine Antwort, eine Rechtsschutzversicherung dürfte Sie haben, frag ich mal nach. Also es war nicht auf einem privat Parkplatz wie vorm Supermarkt o.ä. Sondern vor einer Schule. Ein 5 stelligen Schaden am fiat glaube ich nicht, der ist ja nichtmal mehr so viel wert. Wieso meinst du, dass noch eine Forderung auf uns zukommen könnte? Siehst du anhand der Bilder schuld beim Corsa und würdest du dann dagegen vorgehen oder es einfach sein lassen?

Hallo,

stimmt, das erste Bild ist ja vom Corsa. Den Schaden meinte ich. Der geht in Richtung fünfstellig.

Unterschätze bitte den Aufwand nicht. Das betrifft das hintere Seitenteil, die Tür ist komplett hin, der Kotflügel auch. Schweller ist eingedrückt. Stoßfänger hinten neu und ebenfalls das Hinterrad. Bei ein Bisschen Pech auch noch den Achszapfen oder die Hinterachse.

Übergebt das Thema bitte schnellstens einem Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Ich hab das auch schon durch. Du bist ohne Anwalt praktisch chancenlos.

Anhand der Fotos kann man nur mutmaßen, wie das alles zugegangen ist. Am Ende wird Dir nur ein unabhängiges Gutachten helfen.

Das zeigt dann detailliert, wie sich der Schaden entwickelt hat. Wer stand und wer wie schnell gefahren ist.

Was meinst Du mit einfach sein lassen? Wenn Deine Schwester überzeugt ist, dass der Unfallgegner mindestens eine Teilschuld hat bzw. vielleicht sogar vollständig Schuld hat, warum sollte sie den Schaden selbst tragen?

Was ist mit dem Unfallgegner? Wie hat er sich denn dazu geäußert?

Ja das selbe denke ich auch, der corsa ist mit Sicherheit ein wirtschaftlicher totalschaden. Mit „einfach sein lassen“ meine ich das was die unfallgegnerin in dem fall macht. Wie schon gesagt wurde der fall nicht vor ort von der Polizei aufgenommen sondern nur nummern ausgetauscht. Wir haben den fall bei unserer Versicherung gemeldet aber die unfallgegnerin tut dies nicht, da sie anscheinend der ansicht ist, dass wir schuld sind. Sie wollte auch ständig unsere schadensnummer was genau das eben bedeutet. Jedenfalls hab ich ihr vor cirka 1 Monat mal eine Whatsapp geschrieben und gesagt, dass wir langsam mal was von ihr brauchen, das wurde ignoriert. Mit „einfach sein lassen“ meine ich (was mein Vater anscheinend auch will) wir melden uns nicht, sie meldet sich nicht -> Jeder bleibt auf ddm eigenen schaden sitzen. Mein Vater: „Das Auto fährt ja noch“

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Ich sehe das so wie die anderen: Wendet euch an eure Rechtsschutzversicherung (falls nicht vorhanden bieten manchmal Automobilclubs für Mitglieder eine kostenlose anwaltliche Erstberatung an).

Was soll denn die Rechtsschutzversicherung ausrichten?

Man geht zum Anwalt, gibt ihm die Versicherungsnummer der Rechtsschutzversicherung und lässt den machen. Selbst wenn ich keine Rechtsschutzversicherung hätte, würde ich zum Anwalt gehen. Im besten Fall bekommt die Unfallgegenrin 100% Schuld, im schlechtesten Fall läuft es auf eine Quotelung raus, dann ist ein Anwalt ein Muss. Da geht es dann darum, wer welche Kosten zahlen muss, bzw., was einem zusteht. Dann muss ich zwar den Prozentualen Schadenanteil meiner Schuld der Anwaltskosten tragen, aber der Schaden wird wenigstens teilweise durch die gegnerische Versicherung reguliert.

Quotenvorrecht Nein, ich habe mit dem Gutachter nichts zu tun, aber die Erklärung ist gut.

Es läuft auf eine Haftungsquote von 50% / 50% hinaus. Beide bekommen vom Gegner jeweils die Hälfte des eigenen Schadens ersetzt. Da kommt man wegen der möglicherweise auf Seiten beider Unfallgegner bestehenden wirtschaftlichen Totalschäden ohne Schadengutachten eines ö.b.u.v. Sachverständigen nicht auf einen bezifferbaren Betrag. Am Ende werden beide Seiten eine Rückstufung in der SF-Klasse bekommen, d.h. die HP-Versicherung wird sicher teurer werden. Sinvoll wäre es schon, wenn beide Seiten schriftlich auf Ansprüche verzichten und die Versicherungsverträge schadenfrei weiterlaufen. Das sollte man vor der Verursachung weiterer Kosten ausloten, ob die andere Seite damit einverstanden ist.

Paul hat korrekt erklärt was das beste ist.

Auf Parkplätzen gilt Schrittgeschwindigkeit und oft kommt es zur Kostenteilung.

Auch muss berücksichtigt werden, dass die Tür und der Schweller vom Corsa bereits vorgeschädigt sind. Eine Schadenerweiterung ist also nur am Seitenteil eingetreten.

Der Vater hat es gut beurteilt: abhaken und als "Lehrgeld" abhaken.

Der eigenen Haftpflicht würde ich es vorsorglich melden, falls die Gegenseite Ansprüche anmeldet.

Zitat:
@alex0193 schrieb am 31. Juli 2025 um 19:21:25 Uhr:
... ein querer parkplatz ...

Jetzt übertreiben die aber langsam wirklich. 😂

Von der Schilderung her: Bahnhof --> Wer rückwärts gefahren ist verliert vermutlich.

Gruß Metalhead

Das mit der 50/50-Teilung funktioniert nur, wenn alle Beteiligten (inkl. der beiden Versicherungen) dazu bereit sind und das akzeptieren.

In der Regel machen das die Versicherungen so untereinander. Sobald aber einer der Versicherungsnehmer anderer Meinung ist, geht‘s vor Gericht.

Also, wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht, ist zumindest das eigene zusätzliche finanzielle Risiko auf die Höhe der dortigen Selbstbeteiligung beschränkt.

Das dämliche Gerücht, dass sich Versicherungen hinsichtlich Quoten absprechen, ist anscheinend unausrottbar.

Zitat:
@germania47 schrieb am 1. August 2025 um 20:52:46 Uhr:
Das dämliche Gerücht, dass sich Versicherungen hinsichtlich Quoten absprechen, ist anscheinend unausrottbar.

Wie gesagt, bei unklarer Lage (so wie hier) wird das sicher auf eine 50%-Anerkennung der eigenen Versicherung am Fremdschaden hinauslaufen.

Das bedeutet aber nicht zwangsläufig, dass die gegnerische Versicherung das auch so sieht und ebenfalls 50% übernimmt.

Also meiner Meinung nach hat die Familie des Ts bisher fast Alles falsch gemacht, und tut das auch weiterhin.

Das die Schwester des Themenstarters nicht gleich die Polizei geholt hat finde ich nicht so schlimm. Die Polizei macht da meist auch nicht viel, nimmt die Daten auf, und das wars. Insofern bringt die nachträgliche Anzeige bei der Polizei auch nicht viel. Die Polizei war nicht dabei, hat lediglich die Aussage der Schwester aufgenommen, aber was bringt das vor Gericht, oder gegenüber der gegnerischen Versicherung. Richtig ist den Unfall der eigenen Versicherung zu melden, dann kann hat die schon einmal die Schilderung der Fahrerin.

Es wurden Fotos der Schäden gemacht, das ist schon einmal gut. Noch besser wären Fotos unmittelbar nach dem Unfall, um den Stand der Fahrzeuge zu beweisen.

Ich halte auch nichts davon den eigenen Schaden auf sich beruhen zu lassen. Die Unfallgegnerin will doch wohl Ansprüche stellen, sonst wollte sie doch keine Schadennummer. Dann bekommt im schlechtesten Ausgang des Falles die Unfallgegnerin einen Teil des Schadens ersetzt, ihr werdet in der Versicherung hochgestuft, hab nichts gewonnen. Also solltet ihr euch bei der Versicherung des Fiats melden und den Schaden beansruchen. Ihr werdet sicher keine 100% bekommen, sondern vielleicht 50 bis 70%. Aber besser wie nichts.Vollen Schadensersatz gibt es übrigens nur wenn der Unfall unabwendbar war oder der Andere groß fahrlässig gehandelt hat. Unabwendbarkeit muss bewiesen werden, das sehe ich hier nicht. Grobe Fahrlässigkeit der Unfallgegnerin auch nicht. Von daher bleibt immer die Mithaftung aus der Betriebsgefahr.

Lange Rede, kurzer Sinn: ich würde die Sache auf jedem Fall einem Anwalt übergeben, und der soll dann den Schaden bei der gegnerischen Versicherung geltend machen. Der Anwalt bekommt einen Teil seines Honorars von der gegnerischen Versicherung. Und wenn Rechtsschutz besteht, wenn nicht jetzt, wofür ist dann die Versicherung da.

Ich bin kein Rechtsanwalt, aber nach langer Fahrpraxis und eingen Unfällen: die Polizei setzt keine Ansprüche durch, kassiert vielleicht ein Bußgeld, helfen kann ein Anwalt!

Zitat:
@metalhead79 schrieb am 1. August 2025 um 19:31:23 Uhr:
Jetzt übertreiben die aber langsam wirklich. 😂
Von der Schilderung her: Bahnhof --> Wer rückwärts gefahren ist verliert vermutlich.
Gruß Metalhead

In dem fall ist niemand rückwärts gefahren. Und es war auch kein Parkplatz sondern eine straße die gerade aus geht und rechts neben der straße sind Parkplätze. Damit man es besser versteht füge ich mal ein Bild an.
ps: Danke für die Hilfe von euch allen

wir belassen es dabei, dagegen vorgehen wird sich wohl kaum lohnen bei dem alten corsa. Die unfallgegnerin wird sich wohl auch nicht mehr melden.

Parksituation
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