Unfall :(

BMW 3er F34 GT

Am Sonntag bin ich leider Opfer eines Verkehrsunfall geworden. Die Person ist mir schön rechts in die Seite gefahren und hat fast die komplette Seite mitgenommen! Er hatte versucht mich über nen Busstreifen zu überholen.

Jetzt die Frage.... das Auto muss ja repariert werden und das wird sicher nicht über Nacht funktionieren! Welche Nutzausfall klasse tritt bei mir in Kraft? Die Suche bei Google hat mir nichts gescheites gebracht..

Ich fahre den F34 GT

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@DVarol schrieb am 19. September 2018 um 11:06:32 Uhr:


Er hatte versucht mich über nen Busstreifen zu überholen.

Das hast du ja gerade nochmal ordentlich verhindert. Einem BMW nimmt keiner die Vorfahrt ohne es zu bereuen. 😁

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Den Schaden würde ich gar nicht mehr Instand setzen lassen.
Hol dir was neues und rechne mit der Versicherung ab.

Lg

Was könnte ich denn noch verlangen? Ich hatte letztes Jahr knapp 32k dafür gezahlt.

So nen Riesen Verlust will ich auch nicht wirklich 🙁

Warte doch mal das Gutachten ab. Du kennst die Schadenshöhe noch gar nicht.

Außerdem haben wir über deinen F34 so gut wie keine Daten. Wie sollte da jemand sagen können was du noch verlangen kannst?

Für mich sieht das Bild nicht soo eindeutig aus. Müsste man ein Bild von weiter weg machen inkl. Spurverlauf. Für mich wurde die Sperrlinie überfahren und das in einem ziemlich scharfen Winkel.
Ob der da fahren darf oder nicht, oder zu schnell ist ist ziemlich egal. Der der die Spur wechselt muss aufpassen. Hätte ja auch n Bus sein können.

Ansonsten zum Fahrzeug ... war ich auch enttäuscht ... es wurden 63 euro oder so als Nutzungsausfall für einen F31 im Gutachten festgehalten und die BMW Niederlassung / Sixt hatte dafür nur einen 1er .. der war aber eigentlich auch schön.

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Zitat:

@renozeross schrieb am 20. September 2018 um 08:27:20 Uhr:


Für mich sieht das Bild nicht soo eindeutig aus. Müsste man ein Bild von weiter weg machen inkl. Spurverlauf. Für mich wurde die Sperrlinie überfahren und das in einem ziemlich scharfen Winkel.
Ob der da fahren darf oder nicht, oder zu schnell ist ist ziemlich egal. Der der die Spur wechselt muss aufpassen. Hätte ja auch n Bus sein können.

äh... Du hast schon mitbekommen, dass der GT des TE durch den Einschlag des Unfallgegners verdreht wurde?

Der TE hat keinerlei Sperrlinie überfahren und keinen Spurwechsel vorgenommen, sagt er.

Zitat:

Ansonsten zum Fahrzeug ... war ich auch enttäuscht ... es wurden 63 euro oder so als Nutzungsausfall für einen F31 im Gutachten festgehalten und die BMW Niederlassung / Sixt hatte dafür nur einen 1er .. der war aber eigentlich auch schön.

Ich habe bei einem meiner Privatwagen einen Gerichtsprozess gegen die gegnerische Versicherung führen müssen, da diese der Meinung war, der Unfallersatzwagen vom Autohaus war viel zu teuer. zum Glück in 2. Instanz gewonnen.

Seitdem lasse ich mir den Nutzungsausfall auszahlen und miete auf privater Basis einen Werkstatterstatzwagen an. Im Unterschied zum Unfallersatzwagen (=Unfallersatztarif) ist dieser exakt gleiche Werkstattersatzwagen eine subventionierte Dienstleistung und nur etwa 1/3 so teuer.

Erinnerte mich sofort an....

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Zitat:

@gogobln schrieb am 20. September 2018 um 08:41:42 Uhr:


äh... Du hast schon mitbekommen, dass der GT des TE durch den Einschlag des Unfallgegners verdreht wurde?

An dem Punkt auf der rechten Seite, wo das andere Auto reingefahren ist, kann man das Auto aber nicht nach rechts drehen. Die Kontaktstelle sieht eher so aus, als wäre der BMW nach rechts gezogen und hätte dann seitlich einen Treffer kassiert.

So ein Unfall würde passieren, wenn man links neben der Busspur fährt und dann rechts abbiegt und der auf der Busspur fahrende nicht rechtzeitig bremst. Nachdem es ein BMW ist natürlich ohne Schulterblick und ohne blinken und sicherheitshalber auch noch über die Sperrlinie. Also ich weiß, dass ich das so gemacht hätte. 😉

Zitat:

@MartinBru schrieb am 20. September 2018 um 12:47:19 Uhr:



Zitat:

@gogobln schrieb am 20. September 2018 um 08:41:42 Uhr:


äh... Du hast schon mitbekommen, dass der GT des TE durch den Einschlag des Unfallgegners verdreht wurde?

An dem Punkt auf der rechten Seite, wo das andere Auto reingefahren ist, kann man das Auto aber nicht nach rechts drehen. Die Kontaktstelle sieht eher so aus, als wäre der BMW nach rechts gezogen und hätte dann seitlich einen Treffer kassiert.

So ein Unfall würde passieren, wenn man links neben der Busspur fährt und dann rechts abbiegt und der auf der Busspur fahrende nicht rechtzeitig bremst. Nachdem es ein BMW ist natürlich ohne Schulterblick und ohne blinken und sicherheitshalber auch noch über die Sperrlinie. Also ich weiß, dass ich das so gemacht hätte. 😉

wir sehen alle auf dem Foto nur die finale Lage. Insofern sind wir auf die Aussagen des TE zum Hergang angewiesen. Ev. haben der Einschlag und das nach rechts drehen nicht parallel sondern zeitlich nacheinander stattgefunden. Der TE spürt es rechts krachen, schaut verschrocken rüber und verzieht den Wagen auf der Bremse stehend dann nach rechts? Alles Spekulation...

Na na... ich bremste ab und habe nach rechts geblinkt. Der Fahrer war auf ganzer Strecke bereits hinter mir. Nur auf Höhe der Bushaltestelle versuchte er diesen überholvorgang. Die Bus Spur ist vielleicht 15-20m lang.

Laut Polizei vor Ort habe ich das recht gehabt in der Parklücke zu parken. Er hätte dort nicht fahren und erst recht nicht versuchen dürfen mich dort zu überholen.

Nur weil ich einen BMW fahre heißt es nicht, dass ich mich nicht an die Regeln halte...

Bevor sich wieder wer aufregt, dass ich dem TE was vorwerfen will. Das will ich nicht. Ich habe geschrieben wie ICH es gemacht hätte.

Dass der TE nicht allzusehr schuld sein kann, sieht man, wenn man auf Google Street View ordentlich stalkt. Anbei das Foto mit der Stelle in rot, wo ungefährt die Autos auf dem Foto des TE zum Stillstand kamen. Wie von dort ein Bus StVO-konform wieder wegkommen will ohne eine Sperrlinie zu überfahren, ist mir aber nicht klar. 😉

Crash

Alles gut. Ich nehme es dir nicht übel :*

Ist ja gut, wenn man vor Ort einstimmig die Schuld deinem Unfallgegner zugewiesen hat.
Wenn dein Gegner kurz zuvor hinter Dir ausgeschert ist, trifft Dich natürlich keine Schuld, wenn Du die Absicht zum Parken mit Blinkzeichen angezeigt hast?
Ansonsten bist du auf seine Spur abgebogen.
Ob er auf der Spur fahren durfte, sei mal dahingestellt. Aber ich kann ja auch nicht mit Vollgas in ein Fahrzeug im Parkverbot fahren und dann sagen der parkende Wagen war alleine Schuld. 😉

Anhand eines Videos sieht man, wie dieser kurz vor dem Unfall noch hinter mir war. Die Frage ist natürlich, ob dieses Video zugelassen wird. Aber darum kümmert sich jetzt mein Anwalt drum...

Zitat:

@Shardik schrieb am 20. September 2018 um 14:42:09 Uhr:


wenn Du die Absicht zum Parken mit Blinkzeichen angezeigt hast?

Die Parkplätze dort habe ich noch nicht ganz durchschaut. Auf dem Google Foto stehen Autos und ein Anhänger vor dem Haus.

Nur wie kommt man dort hin ohne über die dicke Sperrlinie zu fahren? Welche Straßenmeisterei auch immer diese Markierungen gemalt hat, die hatten Sinn für Humor. 😉

Das stimmt. 😁
Kölsche Jecken halt. 😁

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