Unfall :(

BMW 3er F34 GT

Am Sonntag bin ich leider Opfer eines Verkehrsunfall geworden. Die Person ist mir schön rechts in die Seite gefahren und hat fast die komplette Seite mitgenommen! Er hatte versucht mich über nen Busstreifen zu überholen.

Jetzt die Frage.... das Auto muss ja repariert werden und das wird sicher nicht über Nacht funktionieren! Welche Nutzausfall klasse tritt bei mir in Kraft? Die Suche bei Google hat mir nichts gescheites gebracht..

Ich fahre den F34 GT

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Zitat:

@DVarol schrieb am 19. September 2018 um 11:06:32 Uhr:


Er hatte versucht mich über nen Busstreifen zu überholen.

Das hast du ja gerade nochmal ordentlich verhindert. Einem BMW nimmt keiner die Vorfahrt ohne es zu bereuen. 😁

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Mal eine andere Frage, auch wenn es mit dem eigentlichen Thema nichts zu tun hat. Welche Felge und Bereifung hast du vorne drauf?

Gruß, Harald

Zitat:

@DVarol schrieb am 19. September 2018 um 11:06:32 Uhr:


Am Sonntag bin ich leider Opfer eines Verkehrsunfall geworden. Die Person ist mir schön rechts in die Seite gefahren und hat fast die komplette Seite mitgenommen! Er hatte versucht mich über nen Busstreifen zu überholen.

Jetzt die Frage.... das Auto muss ja repariert werden und das wird sicher nicht über Nacht funktionieren! Welche Nutzausfall klasse tritt bei mir in Kraft? Die Suche bei Google hat mir nichts gescheites gebracht..

Ich fahre den F34 GT

Hey,

225/45R19 2x und 255/40R19
Die Felgen - keine Ahnung! Die waren schon drauf als ich das Auto gekauft hatte ???????

Jetzt was anderes:

Mein Gutachten ist gekommen. Der Schaden beläuft sich auf 12.700€.
Das Auto hat einen Wiederbeschaffungs Wert von 25.700€.

Jemand hatte mir jetzt angeboten das Auto für 13.000€ abzukaufen.

Würde es sich unter diesen Umständen lohnen? Oder sollte ich das Auto reparieren und dann verkaufen?

Ich hätte ja eigentlich auch kein Problem das Auto zu behalten und noch 1-3 Jahre zu fahren.

Gerne kann ich - wenn sich damit jemand auskennt - das komplette Gutachten mit Schäden ect senden. Es gibt ja immer wieder gute Werkstätte, die weitaus günstiger sind als BMW selber ??

Nichts entscheiden, ehe mit dem Anwalt gesprochen zu haben und der sich das Gutachten angeschaut hat.
Ob das 13000 Euro Angebot attraktiv ist, hängt ja in erster Linie davon ab, was der Wagen für einen Restwert hat.

Bei fiktiver Abrechnung gibts ja nur die Nettoreparaturkosten. Das musst Du durch einen Verkaufspreis über Restwert ja kompensieren, um keinen Verlust zu machen.

Du schriebst ja, ein Anwalt sei beauftragt. Der kann Dir auch schnell aufdröseln, ab wann die fiktive Abrechnung lohnt. Da brauchen wir dann keine Diskussion hier loszutreten.

Wenn Du günstiger reparieren lässt als im Gutachten, musst Du die Gleichwertigkeit der Reparatur der Versicherung nachweisen, um die Bruttokosten zu bekommen. Wird es als Teilreparatur gewertet, gibts nur fiktive Nettoabrechnung.

Zitat:

@DVarol schrieb am 28. September 2018 um 14:23:41 Uhr:


Hey,

225/45R19 2x und 255/40R19
Die Felgen - keine Ahnung! Die waren schon drauf als ich das Auto gekauft hatte ???????

Jetzt was anderes:

Mein Gutachten ist gekommen. Der Schaden beläuft sich auf 12.700€.
Das Auto hat einen Wiederbeschaffungs Wert von 25.700€.

Jemand hatte mir jetzt angeboten das Auto für 13.000€ abzukaufen.

Würde es sich unter diesen Umständen lohnen? Oder sollte ich das Auto reparieren und dann verkaufen?

Ich hätte ja eigentlich auch kein Problem das Auto zu behalten und noch 1-3 Jahre zu fahren.

Gerne kann ich - wenn sich damit jemand auskennt - das komplette Gutachten mit Schäden ect senden. Es gibt ja immer wieder gute Werkstätte, die weitaus günstiger sind als BMW selber ??

Die fiktive Abrechnung bei deinem Schaden lohnt sich auf jeden Fall.
Der Restwert von 13.000 € klingt sehr nach gewürfelt, da Wiederbeschaffungswert abzgl. Restwert (13.000 €) haargenau den Reparaturkosten entspricht.
Hat der Sachverständige den Restwert ermittelt (durch einschläge Börsen wie WinValue, AUTOonline ect.)?
Hat er die Stundenverrechnungssätze von BMW in seiner Kalkulation in Ansatz gebracht, die sollten um die 15€/AW netto liegen (abhängig von der Region)?
Wertminderung, Nutzungsausfall mit drin (beides bekommst du allerdings erst nach nachgewiesener Reparatur)?
Rechne fiktiv ab und lasse es nicht bei BMW reparieren, die meisten BMW-Werkstätten haben eh keine Blechbieger geschweige denn eine Lackiererei und geben die Reparatur an Karosserie-/Lackerbuden ab.
Wenn die gegnerische Versicherung HUK oder VHV heißt, wird das Gutachten eh gekürzt (teilweise unter ortsübliche Stundenverrechnungssätze), aber da du ja einen Anwalt mit im Boot hast, sollte er etwaige Kürzungen (gerichtlich) durchsetzen, wenn er sein Handwerk versteht.
Verbringungskosten sollten auch im Gutachten aufgeführt sein, die werden auch gerne (bei fiktiver Abrechnung) gestrichen. Dazu gibt es unterschiedliche Rechtssprechungen, hilfreich ist auf jeden Fall, wenn dein Fahrzeug ausschl. bei BMW gewartet wurde.

...und den Nachweis zu führen, dass die Reparatur gleichwertig der von BMW sein muss, ist Bullshit.

Wenn du es (oder dein Anwalt) richtig anstellst, hast du bei dem Schadenbild richtig was über 😉

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Ich hatte das Probem letztens bei der HUK (allerdings mit einem Golf), die haben das Gutachten auch gekürzt, aber dann nach mehrmaligem hin und her alles ausgezahlt, nachdem ich das Scheckheft nachweisen konnte.

Ich hatte jetzt nicht sicher verstanden, dass die 13000 Euro der im Gutachten bzw. über Restwerbörsen ermittelte Restwert war sondern eben ein Angebot von wem auch immer...

Die Reparatur muss gleichwertig einer fachgerechten Reparatur sein, nicht notwendig BMW, um die Bruttoreparaturkosten zu bekommen. Frankyn hat aber wohl Recht, dass das "fachgerecht" nur relevant bei der sog. 130% Regelung, wenn also die Reparatur (auch nur 1 Euro) teurer ist als WBW minus Restwert.

Wenn der Restwert wirklich 13000 ist, dann spielt es hier in der Tat (voraussichtlich) keine Rolle.

Nur fürs Protokoll:
Die 130% oder auch Opfergrenze spielt nur eine Rolle, wenn die Reparaturkosten bis zu 30% über dem Wiederbeschaffungswert liegen!
Da muss in der Tat GENAUSO repariert werden, wie es im Gutachten steht.
Und auch dabei spielt es KEINE Rolle, wo oder wer die Reparatur durchgeführt.
Das hat der Gesetzgeber eingeführt, damit Opa seinen 20 Jahre alten heißgeliebten Golf III oder Opel Vectra vielleicht noch reparieren lassen kann!

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