Unfall

Mercedes

Hallo,

als letzter an der Ampel, bin ich heute von einem anderen Fahrzeug auf ein stehendes Fahrzeug vor mir aufgeschoben worden. Das Fahrzeug ist mit ca. 50 km/h auf mich aufgefahren.
Bei mir leichte Nackenschmerzen und eine Schramme am linken Ellenbogen.
Schadensgröße noch nicht bekannt.

Kein schöner Jahresanfang.

Grüße Frank

Studio-20160108-213244
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Beste Antwort im Thema

"Davon mal ab das Ich so einen Wagen eh nie kaufen würde der gammelt nach 3 Jahren egal wer das repariert hat die Dichtnähte reißem ein wo das Material gestaucht wurde"

"Minderwert so ca. 2500-5000€"

Hui, ich würde mich als Kaffeesatz-Online-Sachverständiger selbstständig machen.

Wow, echte Experten 🙄

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Hallo zusammen,

ist es so schwer, seinen Leasing-Vertrag und die damit ausgehändigte AGB zu lesen?

Aus aktuellem Anlass kann ich folgendes zitieren:

AGB der Mercedes-Benz Leasing GmbH für das Leasing von Fahrzeugen

Abschnitt "XV. Abrechnung nach Kündigung gemäß Abschnitten XIV. oder X. Ziffer 6"
"4. Der Leasinggeber verzichtet bei PkW und Nutzfahrzeugen bei Untergang, Verlust oder von der Versicherung anerkanntem wirtschaftlichen Totalschaden auf seine Forderung gemäß Ziffer 1 lit. c), wenn dem Leasinggeber Leistungen von Versicherern oder ersatzpflichtigen Dritten spätestens 3 Monate nach dem Schadenstab, mindestens in Höhe der Wiederbeschaffungswertes des Fahrzeuges ggf. abzüglich des vom Versicherer festgelegten Wertes des beschädigten Fahrzeuges zufließen. ..."

Ziffer 1 lit. c) "Anspruch auf die bis zum vereinbarten Vertragende noch ausstehenden Leasingraten..."
Dazu spielen dann die Rechte auf vorzeitige Kündigung laut Abschnitt X Ziffer 6 ein: "Bei Totalschaden oder Verlust kann jeder Vertragspartner zum Ende eines Vertragsmonats kündigen..."

Dann ist noch Abschnitt IV (Leasingentgelte und sonstige Kosten) interessant: "1. Die Leasingraten, eine vereinbarte Sonderzahlung und eine Mehrkilometerbelastung...sind Gegenleistung für die Gebrauchsüberlassung des Fahrzeugs..." und "2. Eine vereinbarte Leasingsonderzahlung ist zusätzliches Entgelt neben den Leasingraten und dient nicht als Kaution." und "4. Grundlage für die Berechnung der Leasingraten ist der Basiswert; dieser ergibt sich aus dem Kaufpreis...abzüglich einer etwaigen Leasingsonderzahlung. Die Leasingsonderzahlung wird für die vereinbarte Leasingzeit somit bei der Berechnung der Leasingrate zu Gunsten des Leasingnehmers berücksichtigt..."

Und nun der wichtigste Punkt 3. im Abschnitt XV: "3. Im Falle der vorzeitigen Vertragsbeendigung gemäß Abschnitt X. Ziffer 6 (Totalschaden, Verlust oder Beschädigung des Fahrzeugs) gilt Ziffer 1. mit der Maßgabe, dass an die Stelle des Zeitpunktes der Rückgabe des Fahrzeuges das vorzeitige Vertragende...tritt."

Somit sollte alles geklärt sein. Rückerstattung der Anteiligen, noch nicht aufgebrauchten Leasingsonderzahlung und keine Zahlung weiterer Leasingraten.

Gruß

Zitat:

@crazyblack schrieb am 18. Januar 2016 um 00:07:51 Uhr:


Nach deinem Vortrag, hätte die Leasing zumindest die anteilige Leasingsonderzahlung erstatten müssen. Merkst du etwas?

Wo steht denn, das sie das nicht haben? In dem Urteil ist auch der Leasingvertrag beschrieben und dort steht, dass es eine Leasingendabrechnung gibt, wenn der Leasingvertrag vorher endet. Ich habe nirgendwo gefunden, wie diese Endabrechnung ausgesehen hat.

Zitat:

@crazyblack schrieb am 18. Januar 2016 um 00:07:51 Uhr:


Gib mal deinen BMW 3 Monate vor Vertragsende zurück und kaufe keinen Neuen. Dann bekommst du zwar eine Gutschrift, aber keine Auszahlung.

Auch falsch. Ich habe letztes Jahr meinen BMW ein paar Monate vor Leasingende zurückgegeben und einen neuen ohne Anzahlung genommen. Die Restbetrag der Sonderzahlung aus dem alten Vertrag wurde ausbezahlt.

Die Zahlen oben bezogen sich auf den geklauten BMW. Da hat der Händler rein gar nichts für mich ausgeglichen. Und für den Verlust des Autos stand die Versicherung gerade.

Ich glaube mit Logik komme ich hier auch nicht weiter: Wer würde denn eine Sonderzahlung leisten, wenn die bei vorzeitigem Vertragsende (Diebstahl, Totalschaden, etc.) generell verloren wäre 🙄

Zitat:

@crazyblack schrieb am 18. Januar 2016 um 00:07:51 Uhr:


Wahrscheinlich habe ich die letzten 21 Jahre einfach Glück gehabt, dass weder meine Kollegen, mein Aufsichtsrat, meine Studenten noch die BaFin gemerkt haben, dass ich einfach keine Ahnung habe.
Am Donnerstag werde ich auch beim GF der BMW Leasing Abbitte leisten, wenn ich mit ihm beim BDL zusammen treffe 🙂

Ich hoffe, es hilft 😉

Gruß

Zwischenstand:

Zwei User (boofode) und ich haben bei BMW Leasing die Erfahrung gemacht, dass der nicht verbrauchte Anteil (es wird 1/36 der LSZ pro Monat verbraucht) taggenau zurückerstattet wird.

Ein user (arbeitet bei einer Leasinggesellschaft) sieht das anders.

Mein Fazit:
Ich wäre sehr zuversichtlich, den nicht verbrauchten Teil der LSZ erstattet zu bekommen. Sollte es nicht der Fall sein, so würde ein wirtschaftlicher Nachteil entstehen, den der Anwalt beim Unfallgegner geltend machen kann.

So, Unfall ist ärgerlich, aber die Welt dreht sich weiter und ich bleibe bei meiner Annahme:
der TE bekommt ca. 29/36 der LSZ erstattet (wobei es wahrscheinlich noch irgendwelche Posten gibt, die die Angabe der exakten Summe offen ist - so ja auch die erste telefonische Auskunft bei MB Leasing)

Gruß,
Frank

Zitat:

@domingo1001 schrieb am 18. Januar 2016 um 11:02:52 Uhr:


Zwischenstand:

Zwei User (boofode) und ich haben bei BMW Leasing die Erfahrung gemacht, dass der nicht verbrauchte Anteil (es wird 1/36 der LSZ pro Monat verbraucht) taggenau zurückerstattet wird.

Ein user (arbeitet bei einer Leasinggesellschaft) sieht das anders.

Mein Fazit:
Ich wäre sehr zuversichtlich, den nicht verbrauchten Teil der LSZ erstattet zu bekommen. Sollte es nicht der Fall sein, so würde ein wirtschaftlicher Nachteil entstehen, den der Anwalt beim Unfallgegner geltend machen kann.

So, Unfall ist ärgerlich, aber die Welt dreht sich weiter und ich bleibe bei meiner Annahme:
der TE bekommt ca. 29/36 der LSZ erstattet (wobei es wahrscheinlich noch irgendwelche Posten gibt, die die Angabe der exakten Summe offen ist - so ja auch die erste telefonische Auskunft bei MB Leasing)

Gruß,
Frank

Moin,

danke Frank für deine Zusammenfassung und auch allen anderen für die Meinungen und Erfahrungen.
Habe auch nochmal in den AGB's nachgelesen und denke im Moment auch, daß ich was von der LSZ zurück bekommen
sollte.

Eine neues Auto ist auch sichtbar mit der Unsicherheit ob es Geld zurück gibt oder nicht.
Halte euch auf den laufenden.

Grüße Frank

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Zitat:

@FJC1964 schrieb am 18. Januar 2016 um 11:15:46 Uhr:


Eine neues Auto ist auch sichtbar mit der Unsicherheit ob es Geld zurück gibt oder nicht.
Halte euch auf den laufenden.

Grüße Frank

Wenn du bei derselben Gesellschaft wieder bestellst / least sollte das für dich seriös und kostenneutral ausgehen. Da hast du gute Karten. Bei einem Wechsel allerdings würde ich erstmal vorab alles genau abklären.

Zitat:

@Ex-Nokia schrieb am 18. Januar 2016 um 17:45:33 Uhr:



Zitat:

@FJC1964 schrieb am 18. Januar 2016 um 11:15:46 Uhr:


Eine neues Auto ist auch sichtbar mit der Unsicherheit ob es Geld zurück gibt oder nicht.
Halte euch auf den laufenden.

Grüße Frank

Wenn du bei derselben Gesellschaft wieder bestellst / least sollte das für dich seriös und kostenneutral ausgehen. Da hast du gute Karten. Bei einem Wechsel allerdings würde ich erstmal vorab alles genau abklären.

Das denke ich auch. Es ist ja in ihrem Interesse.

Man will bis Mittwoch/Donnerstag Zahlen an den Verkäufer senden zwecks Abrechnung des alten Fahrzeuges und meiner ev. Erstattung.

Bin gespannt wie es aus geht.

Unfallfahrzeug ist heute von mir mit allen Schlüsseln und Unterlagen zum abmelden an das Autohaus übergeben worden.

Da bin erstmal meiner Pflicht nachgekommen.

Grüße Frank

...eine Frage ist noch offen:

Da Du ja wieder neu entscheiden kannst, bleibt es beim W/S205 oder versuchst Du was Neues?

Gruß,
Frank

Zitat:

@domingo1001 schrieb am 19. Januar 2016 um 12:19:39 Uhr:


...eine Frage ist noch offen:

Da Du ja wieder neu entscheiden kannst, bleibt es beim W/S205 oder versuchst Du was Neues?

Gruß,
Frank

Ich möchte schon gerne bei MB bleiben und auch wieder einen s205 nehmen.

Angebot liegt als Vorführfahrzeug mit knapp 4 Monaten seit Erstzulassung vor.

Grüße Frank

Guten Abend!

Habe heute kurz mit MB-Leasing gesprochen zum Thema Abrechnung des Vertrages.
Die Frau war sich nicht sicher, äußerte aber die Meinung das die Leasingsonderzahlung auf den Abrechnungswert angerechnet bzw. davon abgezogen werden könnte. Sprich die LSZ wäre weg!
Die GAP würde dann die Lücke zw. Wiederbeschaffungswert und Abrechnungswert (Buchwert) decken.
Kann das sein?
Sie war sich nicht sicher. Sie wusste nicht mal was unter Abrechnungswert zu verstehen ist!

Sie will es an die Fachabteilung weiterleiten und morgen soll mich jemand anrufen.

Grüße Frank

Also wie man an den Beiträgen und an der Verwirrung der Mitarbeiterin sieht ist das Thema komplex.
In einem ähnlichen Fall aus dem Bekanntenkreis war die LSZ tatsächlich komplett futsch - allerdings war er am Unfall selbst schuld, was wiederum bei Vollkasko egal sein dürfte. MB Leasing bekam den Schaden ersetzt, er musste zwar keine monatl. Raten mehr bezahlen, hatte aber kein Auto mehr (Leasinggegenstand war ja untergegangen), die LSZ war auch weg.

Ich vermute mal, dass MB bei Dir kulant ist, da Du Dauerkunde bist und ja auch den nächsten Wagen wieder bei MB least. Somit werden sie Dir (hoffentlich) die LSZ anteilig ausbezahlen. Ob Du darauf aber einen Rechtsanspruch hast erscheint mir fraglich.

Fazit für mich aus der Geschichte: lieber höhere Monatsraten als eine hohe LSZ, sonst verliert man sie im ungünstigsten Fall ganz ohne eigene Schuld.

Sollte es wirklich der Fall sein (was ich mir immer noch nicht vorstellen kann -> siehe meine BMW Erfahrung), so entsteht Dir ein wirtschaftlicher Schaden, der vom Unfallgegner eingefordert werden kann. Hier hilft dann wohl nur noch der Anwalt.

Gruß,
Frank

Genau so ist es;-).

Zitat:

@domingo1001 schrieb am 22. Januar 2016 um 10:09:27 Uhr:


Sollte es wirklich der Fall sein (was ich mir immer noch nicht vorstellen kann -> siehe meine BMW Erfahrung), so entsteht Dir ein wirtschaftlicher Schaden, der vom Unfallgegner eingefordert werden kann. Hier hilft dann wohl nur noch der Anwalt.

Lass mal die Art der Finanzierung etc komplett weg und geh von Barkauf aus.

Beispiel:

Jemand kauft ein Auto für 50.000 Eur und nach 7 Monaten bescheinigt ein Gutachter nach einem Unfall, dass der Wiederbeschaffungswert bei 40.000,00 Eur liegt. Dann verliert der Käufer 10.000,00 Eur. Diesen Schaden kann er nicht beim Unfallgegner geltend machen.

Jetzt übertrag das Ganze auf den Fall der Leasingsonderzahlung. Was soll beim Unfallgegner geltend gemacht werden. Die gegnerische Versicherung ersetzt den Wiederbeschaffungswert. Das ist der Anspruch. Neben den Sachen wie Nutzungsausfall, Zinsen etc.

Zitat:

@crazyblack schrieb am 22. Januar 2016 um 11:07:16 Uhr:



Zitat:

@domingo1001 schrieb am 22. Januar 2016 um 10:09:27 Uhr:


Sollte es wirklich der Fall sein (was ich mir immer noch nicht vorstellen kann -> siehe meine BMW Erfahrung), so entsteht Dir ein wirtschaftlicher Schaden, der vom Unfallgegner eingefordert werden kann. Hier hilft dann wohl nur noch der Anwalt.
Lass mal die Art der Finanzierung etc komplett weg und geh von Barkauf aus.
Beispiel:
Jemand kauft ein Auto für 50.000 Eur und nach 7 Monaten bescheinigt ein Gutachter nach einem Unfall, dass der Wiederbeschaffungswert bei 40.000,00 Eur liegt. Dann verliert der Käufer 10.000,00 Eur. Diesen Schaden kann er nicht beim Unfallgegner geltend machen.

Jetzt übertrag das Ganze auf den Fall der Leasingsonderzahlung. Was soll beim Unfallgegner geltend gemacht werden. Die gegnerische Versicherung ersetzt den Wiederbeschaffungswert. Das ist der Anspruch. Neben den Sachen wie Nutzungsausfall, Zinsen etc.

Und hat man eine GAP oder Neupreisentschädigung versichert bekommt man eben doch die 50.000 € ersetzt. Und nun?

Ok, dann nehme ich mal die Zeit die Situation zu erklären:

Kaufpreis 50.000€
Monatliche Rate 500€ bei 0€ Anzahlung, Laufzeit 36 Monate, Zinsen 0% (nur für die Einfachheit der Rechnung)

Ablösepreis (nach 36 Monaten) = 50.000 - (36 x 500) beträgt 32.000

Nun bezahlt der Leasingnehmer 9.000€ vorab, um die monatliche Rate auf 250€ zu reduzieren.

Jetzt kommt der Unfall nach 7 Monaten:

Gemäß Vertrag stehen Leasinggeber nach 7 Monaten 46.500€ zu (also 32.000€ + 29 x 500).

Wiederbeschaffungswert (Annahme) bertägt 35.000€, den die restlichen 11.500€ trägt die GAP Versicherung

Alles andere ist definitiv ein wirtschaftlicher Schaden, wenn es nicht so wäre. Das gibt es gar nichts dran zu rütteln.

Aber ich werde meinerseits nun abwarten, welche Information der TE von MB Leasing bzw seinem Rechtsanwalt erhält.

Gruß,
Frank

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