Unfall

Mercedes

Hallo,

als letzter an der Ampel, bin ich heute von einem anderen Fahrzeug auf ein stehendes Fahrzeug vor mir aufgeschoben worden. Das Fahrzeug ist mit ca. 50 km/h auf mich aufgefahren.
Bei mir leichte Nackenschmerzen und eine Schramme am linken Ellenbogen.
Schadensgröße noch nicht bekannt.

Kein schöner Jahresanfang.

Grüße Frank

Studio-20160108-213244
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Beste Antwort im Thema

"Davon mal ab das Ich so einen Wagen eh nie kaufen würde der gammelt nach 3 Jahren egal wer das repariert hat die Dichtnähte reißem ein wo das Material gestaucht wurde"

"Minderwert so ca. 2500-5000€"

Hui, ich würde mich als Kaffeesatz-Online-Sachverständiger selbstständig machen.

Wow, echte Experten 🙄

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Zitat:

@domingo1001 schrieb am 22. Januar 2016 um 12:45:50 Uhr:


Ok, dann nehme ich mal die Zeit die Situation zu erklären:

Kaufpreis 50.000€
Monatliche Rate 500€ bei 0€ Anzahlung, Laufzeit 36 Monate, Zinsen 0% (nur für die Einfachheit der Rechnung)

Ablösepreis (nach 36 Monaten) = 50.000 - (36 x 500) beträgt 32.000

Nun bezahlt der Leasingnehmer 9.000€ vorab, um die monatliche Rate auf 250€ zu reduzieren.

Jetzt kommt der Unfall nach 7 Monaten:

Gemäß Vertrag stehen Leasinggeber nach 7 Monaten 46.500€ zu (also 32.000€ + 29 x 500).

Wiederbeschaffungswert (Annahme) bertägt 35.000€, den die restlichen 11.500€ trägt die GAP Versicherung

Alles andere ist definitiv ein wirtschaftlicher Schaden, wenn es nicht so wäre. Das gibt es gar nichts dran zu rütteln.

Aber ich werde meinerseits nun abwarten, welche Information der TE von MB Leasing bzw seinem Rechtsanwalt erhält.

Gruß,
Frank

Dem Leasinggeber stehen insgesamt eine LSZ in Höhe von 9.000,00 Eur, 36 x die Leasingrate von 250,00 Eur und ein Restwert von 32.000,00 Eur zu. Insgesamt die 50.000,00 Eur.

Soweit alles klar, da bin ich bei dir.

Zum Zeitpunkt des Unfalls stehen ihm noch, abweichend wie von dir gesagt, 29 x 250,00 Eur + 32.000,00 Eur zu, also 39.250,00 Eur. Jetzt springt die GAP Versicherung ein und schließt die Lücke zu den 35.000,00 Eur, sprich 4.250,00 Eur.

Warum? Weil in den AGB ganz klar geregelt ist: "Der Abrechnungswert ergibt sich aus der Summe der vom Zeitpunkt der vorzeitigen Vertragsbeendigung bis zum vereinbarten Vertragsende noch ausstehenden Leasingraten"
In deinem Beispiel ist die vereinbarte Leasingrate aber nun mal nur 250,00 Eur.
Da steht nichts davon, dass in eine Leasingrate ohne Leasingsonderzahlung umgerechnet wird. Also die 500,00 Eur kannst du nicht annehmen, denn das ist ja nicht die vereinbarte Leasingrate.

Zitat:

@csixtythree schrieb am 22. Januar 2016 um 11:27:00 Uhr:



Zitat:

@crazyblack schrieb am 22. Januar 2016 um 11:07:16 Uhr:


Lass mal die Art der Finanzierung etc komplett weg und geh von Barkauf aus.
Beispiel:
Jemand kauft ein Auto für 50.000 Eur und nach 7 Monaten bescheinigt ein Gutachter nach einem Unfall, dass der Wiederbeschaffungswert bei 40.000,00 Eur liegt. Dann verliert der Käufer 10.000,00 Eur. Diesen Schaden kann er nicht beim Unfallgegner geltend machen.

Jetzt übertrag das Ganze auf den Fall der Leasingsonderzahlung. Was soll beim Unfallgegner geltend gemacht werden. Die gegnerische Versicherung ersetzt den Wiederbeschaffungswert. Das ist der Anspruch. Neben den Sachen wie Nutzungsausfall, Zinsen etc.

Und hat man eine GAP oder Neupreisentschädigung versichert bekommt man eben doch die 50.000 € ersetzt. Und nun?

Leider falsch.

Die GAP Versicherung regelt bei einer Finanzierung. Nicht beim Barkauf.

Bei der Finanzierung regelt Sie die Differenz Ablösewert zum Wiederbeschaffungswert. Das müssen nicht die 50.000,00 Eur sein. In unserer Diskussion ist ja gerade die Frage, wie berechnet sich der Ablösewert.

Eine Neupreisentschädigung kannst du aber nicht mit der gegnerischen Versicherung vereinbaren. Du kannst natürlich auch den kompletten Schaden über deine Vollkasko-Versicherung abwickeln und deine Neupreisentschädigung in Anspruch nehmen. Das bleibt dir überlassen.
Gegen die gegnerische Versicherung hast du aber keinen Anspruch auf Neupreisentschädigung.

In meinem oben genannten Beispiel des Barkaufs ging es aber darum, habe ich gegen die gegnerische Versicherung einen rechtlichen Anspruch aus wirtschaftlichem Schaden, weil der Wiederbeschaffungswert nach 7 Monaten 10.000,00 Eur unter dem ehemaligen Neupreis liegt? Das hat man nicht.
Da der Schaden ja nur beim Wiederbeschaffungswert liegt und der wird ja ersetzt.

Wenn ich aber keinen Anspruch aus wirtschaftlichem Schaden bei einem Barkauf habe, warum sollte ich ihn bei einer Finanzierung haben. Wohlgemerkt, gegen die gegnerische Versicherung.

Das es unzählige Absicherungen geben kann, mich selbst gegen wirtschaftlichen Schaden abzusichern, da stimme ich zu. Hat aber mit dem Fall nichts zu tun.

Beim Barkauf stehtst du aber mit dem Restwert da, und kannst damit ein gleichwertiges Fahrzeug kaufen.
Im Besten fall natürlich.

Bei der Finanzierung hast du nichts, kein Auto und auch nicht die Sonderzahlung.

Oder sehe ich das falsch?

Zitat:

@velsatis2010 schrieb am 22. Januar 2016 um 19:29:25 Uhr:


Beim Barkauf stehtst du aber mit dem Restwert da, und kannst damit ein gleichwertiges Fahrzeug kaufen.
Im Besten fall natürlich.

Bei der Finanzierung hast du nichts, kein Auto und auch nicht die Sonderzahlung.

Oder sehe ich das falsch?

Beim Barkauf hast du, wenn man obiges Beispiel nimmt, am Ende die 35.000 Eur und kannst damit ein neues Auto kaufen. Hast aber in den 7 Monaten 15.000 Eur verloren.

Beim Leasing hast du die 9.000 Eur LSZ (strenggenommen ohne die MwSt aus den auf die Restlaufzeit entfallenden Anteil) und die 7x 250 Eur Leasingraten verloren. Gesamt 10.750,00 Eur.

Sind immerhin, wenn man bei obigem Beispiel bleibt, 4.250,00 Eur weniger als bei Barkauf.
Das Auto ist in beiden Fällen weg.
Im Vergleich bin ich, durch die GAP-Versicherung mit Leasing besser gefahren.

Noch besser sieht es in dem oben genannten Beispiel bei Leasing ohne Sonderzahlung aus. Dann hat man nur die 7 x 500,00 Eur gezahlt. Also 3.500,00 Eur. (Mit GAP-Versicherung)

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Das "fiese" ist halt nur, dass man bei den derzeitig niedrigen Zinsen offenbar besser fährt, wenn man gar keine LSZ macht, sondern stattdessen eine hohe monatl. Rate vereinbart. Zumindest bei einem Totalschaden hat man dann weniger Verlust.

Man stelle sich vor, der Unfall wäre nach 1 Monat Leasing erfolgt: dann hätte der TE die 10.000 EUR + 1. Leasingrate verloren für gerade mal einen Monat Nutzungsmöglichkeit!

Was ist eigentlich aus der Geschichte geworden?

Würde mich über eine Antwort von TE freuen...

Würde mich auch interessieren.

Noch nichts.
Die Leasing schweigt.

Es wurde auf drängen meines Anwalt das Gutachten überarbeitet und ein neuer Wiederbeschaffungswert von jetzt knapp
45000,- € ermittelt!
Der Gutachter hat sich versucht sich die Sache schön zu reden.

Ich habe noch keinen Abschluss meines Leasingvertrages erhalten.

Grüße Frank

Hast du dir seit dem Unfall einen Ersatzwagen genommen oder möchtest du einen Nutzungsausfall bekommen?
Wie lange stünde dir dieser Anspruch zu wenn du dir ein neues Auto bestellen würdest?

Ersatzwagen max. 14 Tage.
Habe Nutzungsausfall genommen.

Grüße Frank

Ok, also steht dir auch beim Leasing ein Nutzungsausfall zu. Mir ist vor einer Woche ein gleicher Unfall passiert und da gingen die Meinungen zum Nutzungsausfall auseinander. Deshalb kam meine Frage.

Moin,

die MB-Leasing hat mich gestern schriftlich informiert und mir mitgeteilt was ich zurück erstattet bekomme.
Von meiner Leasingsonderzahlung wird nur die Nutzungszeit (knapp 7 Monate) abgezogen.
Dies sind ca. 21%. Den Restbetrag erhalte ich zurück.

Grüße Frank

Zitat:

@FJC1964 schrieb am 24. Februar 2016 um 08:30:33 Uhr:



Von meiner Leasingsonderzahlung wird nur die Nutzungszeit (knapp 7 Monate) abgezogen.
Dies sind ca. 21%. Den Restbetrag erhalte ich zurück.

Das würde ich als fair bezeichnen...

Zitat:

@FJC1964 schrieb am 24. Februar 2016 um 08:30:33 Uhr:


Moin,

die MB-Leasing hat mich gestern schriftlich informiert und mir mitgeteilt was ich zurück erstattet bekomme.
Von meiner Leasingsonderzahlung wird nur die Nutzungszeit (knapp 7 Monate) abgezogen.
Dies sind ca. 21%. Den Restbetrag erhalte ich zurück.

Grüße Frank

Nur zur Frage: handelt es sich lediglich um die Gutschrift der LSZ aufgrund der Mehrwertsteuer-Korrektur oder steht dort auch, dass dieser Betrag auf dein Konto gutgeschrieben wird?

Zitat:

@crazyblack schrieb am 24. Februar 2016 um 08:38:24 Uhr:



Zitat:

@FJC1964 schrieb am 24. Februar 2016 um 08:30:33 Uhr:


Moin,

die MB-Leasing hat mich gestern schriftlich informiert und mir mitgeteilt was ich zurück erstattet bekomme.
Von meiner Leasingsonderzahlung wird nur die Nutzungszeit (knapp 7 Monate) abgezogen.
Dies sind ca. 21%. Den Restbetrag erhalte ich zurück.

Grüße Frank

Nur zur Frage: handelt es sich lediglich um die Gutschrift der LSZ aufgrund der Mehrwertsteuer-Korrektur oder steht dort auch, dass dieser Betrag auf dein Konto gutgeschrieben wird?

Es steht auch geschrieben, dass dieser Betrag in den nächsten Tagen auf mein Konto gutgeschrieben wird.

Grüße Frank

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