Unfall...
Moin,
da ich endlich wieder aus dem Krankenhaus rausgekommen bin und ich wohl erstmal die nächsten Wochen zuhause bleiben muss, wollte ich mal eine Frage stellen.
Ich hatte am 18.06.2011 einen Unfall mit meinem Motorrad (zx6r bj 00).
Ich befuhr mit meinem Motorrad die Autobahn wo keine Geschwindigkeistbegrenzug war, fuhr zwischenzeitlich 250-260km/h. Dann waren ein paar PkW vor mir, die haben irgendwann mich auch überholen lassen. Dann habe ich wieder beschleunigt.
Nach einiger Zeit kam eine Autobahnauffahrt wo ich vom weiten aus schon sah das ein LKW als erstes auf die Autobahn fuhr, dahinter ein PKW.
Ich habe dann schon meine Geschwindigkeit reduziert. Der LKW für auf die rechte Spur der PKW dahinter und ist gleich im Anschluss auf die Linke Spur ausgeschert.
Ich hatte keine Chance mehr auszuweichen oder genug zu bremsen und bin dem mit ca 160 km/h voll hinten ins Auto gefahren.
Hatte schon mit meinem Leben abgeschlossen als ich germerkt habe das ich es nicht mehr schaffe.
Nach dem zusammenprall habe ich einen Salto vorne über das Motorrad gemacht und bin ca. 100m mit dem Hintern über denn Asphalt gerutscht.
Am Fahrzeug und an meinem Motorrad entstanden Totalschäden.
Der Fahrer behauptet jetzt das er schon auf der Überholspur war als ich ihm hinten drauf bin und hat seinen Schaden nur meiner Versicherung gemeldet, bei seiner Versicherung hat er gar nichts gesagt.
Habe alles einem Anwalt übergeben.
Habe mir an der rechten Hand das Kpl. Daumengelenk an der Hand zertrümmert, sowie einen Beckebruch, eine Prellung im Genitalbereich (habe jetzt schon Ostern) ^^ und ein paar tiefe Schürfwunden.
Werde Montag an der Hand Operiert damit sie mein Gelenk wieder zusammenflicken.
Bin überhaupt froh das ich noch lebe, aber mich regt das verhalten vom Unfallgegner auf, der hat nicht mal gefragt wie es mir geht...
was meint ihr zu Schuldfrage???
Werde berichten.
Beste Antwort im Thema
Ja sagt mal, bin ich hier - außer dem Themenstarter - der einzige Motorradfahrer in der Runde, dem es tatsächlich sehr oft passiert, dass einem auf dem Motorrad auf der BAB sehr häufig einer in gefährlicher Weise davorzieht, ohne dem nachfolgenden Verkehr - also u.a. mir - auch nur die kleinste Würdigung meiner Rechte und etwas Rücksicht zukommen zu lassen ?? Und dies passiert auch in gefährlicher Weise bei viel geringeren als den hier erwähnten Geschwindigkeiten, da ziehen sie einem dann halt noch knapper davor ... nur wären dann die Folgen eines etwaigen Unfalls, wenn es der nachfolgende nicht mehr "derbremst", vermutlich geringer (deswegen halt die Geschichte mit der Gefährdungshaftung und der damit verbundenen etwaigen teilweisen Beteiligung am Schaden, aber wohl vermutlich nur dann, wenn man in Situations-unangemessener Weise sehr viel schneller als die Richtgeschwindigkeit von 130km/h war). Wenn der hier so schwer verunfallte Motorradfahrer, der ja sicher eine Vollbremsung hinlegte, diesem "Dosenfahrer ohne Rückspiegel" noch etwa mit 160km/h hinten reinkrachte, dann muss die "Dose" doch extrem langsam gewesen sein, das heißt die "Dose" hat den vermutlich mit ca. 60km/h fahrenden Laster (denn der war ja selbst gerade erst in die BAB eingefahren) vielleicht nur mit 60,05km/h oder so überholt .. deswegen auch meine Frage nach den Bremsspuren. Hat die "Dose" vielleicht sogar noch gebremst ?? Sowas soll es auch schon gegeben haben ... Und §1 der STVO kann doch auch nicht für jede "Frechheit" herhalten ... zwar steht da sinngemäß drin, dass man sein Fahrzeug jederzeit zum stehen bringen können muss, aber ein gewisser Situations-angemessener Bremsweg wird einem da wohl auch von jedem Richter zugestanden werden .... es könnte ja wohl kaum einer z.B. solche Nagelbänder wie die Polizei sie manchmal benutzt schnell über die Straße werfen, und wenn's dann scheppert einfach flugs sagen: hach ... §1 ... und damit womöglich noch straffrei ausgehen wollen und obendrein die kaputten Nägel vielleicht ersetzt kriegen wollen ... Spässle am Rande ...
Und ich finde nicht, dass jemand von dem nachfolgenden Verkehr verlangen darf, dass er es hätte wissen/rechnen müssen (wie oben jemand wörtlich sagte), dass die "Dose" unter brutalster Mißachtung der STVO ohne nach hinten zu gucken links rüberzieht .... in logischer Konsequenz müßtet Ihr alle, die Ihr so redet, vor jeder grünen Ampel und vor jedem Vorfahrtsschild erst mal anhalten, denn es könnte ja wieder mal so ein "Tiefflieger" kommen und die STVO mißachten. Zwar ist es sicher richtig, dass dies die klassiche Gefahrensituation ist, womit jeder Schnellfahrer ja auch rechnet, dass so ein triefender "Tiefflieger" an einer BAB-Einmündung mit 60km/h gleich nach links rüberziehen könnte - weswegen der TE ja auch vermutlich bereits stark verzögert hatte - aber diese Situation ist ein "Klassiker" für beide Parteien .... denn hinter einem LKW in die BAB einfahren und gleich ohne auf den nachfolgenden Verkehr zu achten nach links rüberziehen um den schleichenden LKW zu überholen ist ein absolutes "No-Go", wahrlich der Ultraklassiker eines katastrophalen Fehlers und einer drastischen Verkehrsgefährdung ... sicherlich mit dem Überfahren einer roten Ampel völlig gleich zu bewerten, eher noch viel höher, denn auf der Autobahn werden ja viel höhere Geschwindigkeiten gefahren, als an be-ampelten Straßen.
@otzenkopf: Freut uns sicher alle sehr, dass Du schon wieder in die Tasten "klimpern" kannst und ich bewundere Deine Gelassenheit - wenn mir derartig der A... die Knochen wehtäten, wie Deine sicher noch schmerzen, würde ich vermutlich noch ganz anders in die Tasten des Keyboards klimpern ...
Gruß und nochmals gute Genesung
PS: @ Dang3r: Ist so ..., der Jumbo-Jet muss dem Heißluftballon ausweichen z.B. ... ist vielleicht schon seit den Gebrüdern Mongolfiere so 😁 ... aber den Paragraphen im Luftrecht kann ich Dir leider nicht nennen, bin zu faul zum nachgucken ... 😛
PPS: @Fischmanni: Imho ist die Polizei bei einem solch schweren Unfall verpflichtet, die Schuldfrage zu klären, also Bremsspuren vermessen etc. pp. ... das ganze Programm ...
PPPS: Was ich mir aber sehr sehr ernsthaft überlege, ist, ob ich bei solchen Zuständen und auch Gesinnungen - wie sie ja teilweise sogar hier vertreten werden, überhaupt jemals wieder mit dem Motorrad auf einer deutschen Autobahn fahren will ... das wird mir schlicht zu gefährlich, wenn man selbst in einem Kawaski-Forum praktisch zu "Freiwild" erklärt wird ...
100 Antworten
Eigentlich wollt ich ja auch keine Diskussion anregen sondern nur dem TE ne Hilfestellung bezüglich seiner Schuld geben und natürlich diesen besserwisserichen "Luftrittern" das Handwerk legen.
Gruß
Urteile sind i.d.R. nicht bindend.
So gibt es ein Urteil vom OLG Naumburg - 10 U 16/06 wonach einer PKW Fahrerin 30% Mithaftung zugesprochen wurden, als sich ein LKW auf die BAB "drängelte". Die Fahrerin verhinderte einen Unfall mit dem LKW, dafür gab es einen Auffahrunfall mit dem nachfolgenden Verkehr.
Urteile zu (zivilrechtlichen) gefährdungshaftung bei Überschreiten der Richtgeschwindigkeit nach §§7, 18 StVG durch das OLG Hamm und OLG Köln, und weitere ...
Hi,
Das ganze hat aber nix damit zu tun wenn man vom Beschleunigungsstreifen direkt auf die linke Spur zieht.Das Urteil aus Naumburg ist mir auch bekannt hierbei geht es aber um das auffahren eines LKW auf die BAB wobei jeder Fahrzeugführer davon ausgehen muss das dieser sehr langsam ist .Dort fallen die Urteile wie ich schon in einem vorherigen post geschrieben habe sehr unterschiedlich aus.
Niemand muss aber damit rechnen das jemand direkt vom Beschleunigungsstreifen auf die linke Spur fährt!
Versteh nicht warum ich das immer noch rechtfertigen muss!
Man kann natürlich jetzt stundenlang darüber philosophieren aber das war nicht das was ich vor hatte!Es ging einfach nur darum das jeder Schuld an einem Unfall hatt der in einem Zug mehrer Spuren wechselt und dabei einen Unfall prodoziert insbesondere wenn dies vom Beschleunigungsstreifen geschieht.
Auserdem sollte man bevor man hier etwas postet vielleicht auch genau verstehen was man schreibt da man überhaupt nicht wissen kann ob es männlein oder weiblein ist, da in Urteilen immer von der beklagte und die Klägerin die rede ist.Auserdem Handelt es sich hier um einen reinen LKW unfall.
Gruß
Hallo
Alles bla bla. Wer erinnert sich nicht an das Urteil wo Motorradfahrer quasi Schuld waren nur weil er gefahren ist?
Wie hieß es noch so schön frei übersetzt: Motorradfahrer sind potentielle Selbstmörder. Wenn mich nicht alles täuscht ist dieses schräge Urteil allerdings gekippt worden.
Es hängt halt viel von der Situation und vor allem dem Richter ab.
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Hi
Das nenn ich jetzt mal nen richtigen Gehirnfurtz.Wer hat dir sowas erzählt?Das es Situtionsabhängig ist stimmt aber es ist nun mal so das derjenige der sofort auf die Linke Spur zieht in jedem Fall Schuld hat selbst wenn du mit 500 KMh kommst.
Damit muss niemand rechnen.
Ein Richter der sowas auch wenn es nur umschrieben ist als begründung angibt verstößt gegen das Grungesetz.
Langsam hab ich das Gefühl das scheinbar wirklich jeder in diesem Forum Jurist ist.
Wenn es sich um einen normalen Auffahrunfall gehandelt hätte wäre eine Teilschuld sicher,dies war hier aber nicht der Fall.
Gruß
Ps:@Fischmanni: Das Aktenzeichen diese besagten Urteils kannst du sicher nicht überliefern würd mich da gern mal rein lesen aber von solch einem Urteil hätte ich sicher schon gehörrt.
Hallo
Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Still sein. Dieses, zugegebener Maßen, skandalöse Urteil, wurde in der Motorradpresse rauf und runter gedruckt!
Hi,
das war jetzt sehr hilfreich danke.
Im gegensatz zu dir kann ich was vorweisen und hab auch einige erfahrung in diesem Bereich des weiteren habe ich hier eindeutige Urteile vor liegen die das bestätigen.
Also solltest du vielleicht einfach mal still sein und lernen.
Gruß
Hallo
Landgericht Frankfurt/Main. 30.03.07
AZ2-20 O 8806/06
Oberschlaumeier.
Kann man sogar unter Skandalurteil Motorrad ergoogeln!
So her oberschlaumeier,
dabei handelt es sich um einen Unfall zwischen Radfahrer und Motorrad fahrer und hat nichts mit diesem Fall zu tun und in einem Wandergebiet muss jeder Fahrzeugführer mit sowas rechnen wobei Radfahrer sowieso bevorzugt im Strassenverkehr behandelt werden.Und diese Urteil ist Rechtskräftig.
"Aber" es wurde der Teil gestrichen der sagt das Motorradfahrer grundsätzlich eine mitschuld trifft.
Edit:Sorry hab vergessen zu erwähnen das der Motorradfahrer nur eine Teischuld bekommen hat eben weil er mit dem Radfahrer rechnen musste.
So Herr Doktor Fischmanni Thema verfehlt?
Es ging in meiner Begründung ausschlieslich um den Fall des TE
Gruß
Wenn der Autofahrer einen guten Anwalt hat, der womöglich hier auch noch mitliest, wird dem TE sicherlich eine Teilschuld zugesprochen😉. Ist jedenfalls meine Meinung.
Er war vor dem Unfall mit260 unterwegs und reduzierte dann auf ca 160 als er den LKW sah. Wenn das ein Richter in den falschen Hals kriegt, bist du am Arsch!!!! Und das heißt weiß Gott nicht, daß ich dem TE das gönne, ganz im Gegenteil!!! Wenn der Trottel wirklich mit 70 auf die linke Spur gezogen hat, wäre ich ihm vermutlich auch reingerasselt😉. Aber man kann die Situation auch ander interpretieren.
Sichtweise des grenzdebilen Vollpfosten im silbernen Dacia mit dänischem Kennzeichen: Ich fuhr ganz normal auf die Autobahn gleich hinter dem LKW. Erst danach scherte ich aus, um den LKW zu überholen. Sprich, die Situation hat nichts mehr mit dem Einfädeln zu tun, sondern war eine Neue😉.
Glaub mir, ich steck gerade selbst in dem Strudel der Justiz, es ist pervers!!! Und als junger Motorradfahrer auf einer Sportmaschine wirst du immer als Heizer abgestempelt😉.
Ich würde es dem TE gönnen, wenn er nicht mit einbezogen wird und kann ihm nur dringend raten hier die Frxxxx zu halten!!! Ein flensburger Anwalt würde es dir genau so sagen: Egal wer fragt, einfach die Frxxxxx halten😛
Hallo lieber jojo584,
in keinster Weise wollte ich so rüberkommen, als müßtest Du Dich rechtfertigen dafür, dass die Gesetzeslage eben offenbar so ist, dass jemand der mehrere Spuren gleichzeitig wechselt ohne sich zu vergewissern, dass er den nachfolgenden Verkehr nicht behindert, sowieso immer die volle Schuld am Unfall hat .... pardon, falls es so klang ... natürlich ganz im Gegenteil ... sowohl insbesondere ich, als auch vermutlich fast jeder andere Motorradfahrer, und natürlich insbesondere der verunfallte Themenstarter sind Dir ganz sicher sehr dankbar, dass wir hier mal ein ganz deutliches Gerichtsurteil (wie es ja deutlicher kaum geht) in der Hand haben, das dieses auch belegt .... komisch, in den Medien wurde das nie bekannt gemacht, ist ja noch gar nicht so lange her ...
....ich wollte nur einerseits bisserl antizipieren, was die "Gegenseite" dazu sagen könnte, und andererseits sozusagen "extrapolieren", was der "advocatus diaboli" aus dieser ersten Aussage dieses Gerichtsurteils eventuell "verdrehen" könnte, wenn mal der schwächere in die Autobahn einfahren will und demnach einfach plattgemacht werden dürfte, falls ihn keiner gnädig reinläßt weil er angeblich immer die volle Schuld hat, wenn er einfach - wenn auch bloß auf die rechte Spur der BAB (oder habe ich das falsch verstanden ??) - reinfährt... denn parken auf dem Beschleunigungsstreifen ist sicherlich auch nicht gerade "empfohlen", vermutlich sogar strengstens verboten ...
Beste Grüße und ungefähr 1000 grüne Danke Daumen aller Biker ... 🙂
Und aber hallo Fischmanni, detektiert mein Sensorium da zwischen Deinen Zeilen etwa eine dezente Gesinnungsänderung ?? So ungefähr um 180 Grad ... ?? 😁😁 Freut mich ....🙂 ... Du hast also auch nur advocatus diaboli gespielt ?? 😎
Ebenso viele Grüße
Und hallo borstelnator, also noch ein advocatus diaboli ... 😁😁 ... aber am Rande bemerkt, man kann nicht 20 Jahre lang die Fresse halten, denn sonst weiß niemand, dass für irgendwen die Welt untergegangen ist ... und genau darauf spekuliert oft die Gegenpartei, dass jeder die Fresse hält, und dieses "Spekulieren" tut sie meist systematisch organisiert - z.B. u.a. durch die Stigmatisierung der u.a. Motorradfahrer ... ... dass jeder vor Angst die Fresse hält ... und es funktioniert leider auch meistens ... denn wenn man irgendetwas von dem hier völlig legal und öffentlich (d.h. man hat ca. 1000 Zeugen dafür was man genau sagte) Gesagten ("freie Meinungsäußerung"😉 zu irgendjemandem, der der Gegenseite zugetan wäre, direkt und ohne (1000) Zeugen sagen würde, würden einem da mittels dreister Lügen, mittels aus dem Zusammenhang gerissener Pseudo-Zitate, und mittels phantasievollen lyrischen Hinzudichtungen - manchmal sogar mittels nur aus dem Schweigen zu oder dem Lachen über irgendeine von anderen gesagten Unglaublichkeit - Stricke gedreht werden, an welchen einen der Mob innerhalb von Sekunden am nächsten Baum aufknüpfen würde ... und ich muss es nochmals loswerden, auch Polizisten und auch (ganz) andere um ihre Beförderung/Reputation o.ä. fürchtende Amtsträger neigen da ganz besonders narzistisch/kriminell dazu, weil ihnen bei Gericht - völlig ungerechtfertigterweise gelinde gesagt - oft sehr viel mehr Glaubwürdigkeit geschenkt wird, als uns "Normalos" - und diese ihre "Unverwundbarkeit" nützen die oft/fast immer schamlos, skrupellos und gnadenlos aus ...
Allerdings in einem hast Du natürlich Recht: Der TE sollte erstmal nichts "zugeben", denn wenn nur die 160km/h messbar und anhand der Bremsspuren verifizierbar sind, dann sind es erstmal eben nur 160km/h gewesen ... "denn alles was Sie vor der Polizei sagen, kann und wird gegen Sie verwendet werden" ... so sagte es der Colombo im Hollywood-Film jedenfalls immer, der übrigens heute angeblich leider gestorben sei, hörte ich gerade im Radio .... und dabei verdrehen die alles und jedes Wort im Mund herum, wie es ihnen gerade beliebt, und je nachdem wen sie gerade sympathischer oder was sie gerade profitabler oder opportuner finden - genau nach der "Masche" wie oben beschrieben ... sind ja alles nur sooo überlastete Menschlein .... Gottchen wie süß in ihrer Tracht, aber immer die riesen Wumme im Gürtel und immer kerben sie die Handschellen mit brutaler Gewalt mit der Kante in die Knochen zum Einschüchtern und Rückgrat brechen ... gelle, kann ja keiner nachweisen, das Rückgrat war ja eh schon krumm (Zynismus-Modus)..., so denken sie bisher, und "hach, weiß der Geier, wo die Kerbe im Knochen herkommt", die 10 Jahre lang schmerzte ... hmmm, die Technik ist Gottseidank mittlerweile schon viel weiter ... denn auch Handschellen hinterlassen "Fingerabdrücke" im Knochen ... aber das führt hier wohl viel zu weit ... wenn es auch um die Knochen des TE geht ...
Auch schöne Grüße
Und nun hoffe ich sehr, dass wenigstens dem Themenstarter etwas geholfen ist, und er wenigstens bezüglich der Schuldfrage nun viel besser schlafen kann, auch wenn er - wie ich vermute und fürchte - vor Schmerzen leider noch gar nicht schlafen kann ... aber die Genesung verläuft sicherlich viel besser ohne auch noch ein etwaiges juristisches Damoklesschwert im Rücken, das da anscheinend von dem "Vollpfosten" mit der "Dose" oder/bzw. dessen Versicherung in diesem Moment auch noch skrupelloser Weise gezückt wurde ...
Gruß
PS: Bin mir nicht ganz sicher, wie man "narzistisch" übersetzen muss, hat aber evtl. sogar was mit der Blume zu tun .... 😉
Zitat:
Original geschrieben von jojo584
So her oberschlaumeier,
dabei handelt es sich um einen Unfall zwischen Radfahrer und Motorrad fahrer und hat nichts mit diesem Fall zu tun und in einem Wandergebiet muss jeder Fahrzeugführer mit sowas rechnen wobei Radfahrer sowieso bevorzugt im Strassenverkehr behandelt werden.Und diese Urteil ist Rechtskräftig.
"Aber" es wurde der Teil gestrichen der sagt das Motorradfahrer grundsätzlich eine mitschuld trifft.
Edit:Sorry hab vergessen zu erwähnen das der Motorradfahrer nur eine Teischuld bekommen hat eben weil er mit dem Radfahrer rechnen musste.
Hallo
Der Gewinner der Bla Bla Meisterschaft ist wer?
Ein Radfahrer und ein Motorradfahrer, klar Radfahrer gibts nicht auf der Autobahn. Ansonsten völlig Schnurz!
Im Ersten Urteil hat der Biker gar nix bekommen. Begründung war die vom Motorrad ausgehende erhöhte Betriebsgefahr und damit ein Verschulden gegen sich selbst.
Meine Güte, die Brabbeln ähnlich wie du.
Erst später gabs dann 70% für den Biker.
Er hat die Teilschuld später auch nicht bekommen weil er mit dem Radfahrer hätte rechnen müssen, sondern weil der Abstand zu einem vorausfahrenden Biker zu gering war.
Zitat:
Original geschrieben von Kawa_Ha
Und aber hallo Fischmanni, detektiert mein Sensorium da zwischen Deinen Zeilen etwa eine dezente Gesinnungsänderung ?? So ungefähr um 180 Grad ... ?? 😁😁 Freut mich ....🙂 ... Du warst hast also auch nur advocatus diaboli gespielt ?? 😎
Hallo
Was fürn Avocado?
Was hatte ich denn vorher für eine Gesinnung? Klär mich mal auf🙄
Hallo
Ich werde jetzt mit diesem Thema abschliesen!
Hab glaub ich genug getan und auch die Frage des TE beantwortet und nicht wie manch anderer ganz andere Situationen im Strassenverkehr geschildert.
Mir ging es rein um DIESEN Fall und da bekommt zu 100 Prozent der Autofahrer schuld.
Andere Situation bedeutet auch gleich anderes Urteil!
In diesem Sinne angenehme Nachtruhe
Gruß
@ jojo: mir ging es nur um die Auslegung von Regeln und Gesetzen. Die StVO regelt ja nunmal anz eindeutig, dass derjenige der auf die BAB auffahren will sich einfädeln (und ggf. am Ende des Beschleunigungsstreifens warten muss). Trotzdem wurde in dem o.g. Urteil der PKW Fahrerin eine Mitschuld eingeräumt.
Sollte nur ein Beispiel sein.
Es ist nunmal so, dass Gerichte Regeln und Gesetze "anpassen" oder wie auch immer man das nennen will.
Wo in der StVO steht denn bitte, dass man nicht 2 Fahrstreifen auf einmal wechseln darf? DARF! Das man das nicht sollte ist schon klar.