Unfall...
Moin,
da ich endlich wieder aus dem Krankenhaus rausgekommen bin und ich wohl erstmal die nächsten Wochen zuhause bleiben muss, wollte ich mal eine Frage stellen.
Ich hatte am 18.06.2011 einen Unfall mit meinem Motorrad (zx6r bj 00).
Ich befuhr mit meinem Motorrad die Autobahn wo keine Geschwindigkeistbegrenzug war, fuhr zwischenzeitlich 250-260km/h. Dann waren ein paar PkW vor mir, die haben irgendwann mich auch überholen lassen. Dann habe ich wieder beschleunigt.
Nach einiger Zeit kam eine Autobahnauffahrt wo ich vom weiten aus schon sah das ein LKW als erstes auf die Autobahn fuhr, dahinter ein PKW.
Ich habe dann schon meine Geschwindigkeit reduziert. Der LKW für auf die rechte Spur der PKW dahinter und ist gleich im Anschluss auf die Linke Spur ausgeschert.
Ich hatte keine Chance mehr auszuweichen oder genug zu bremsen und bin dem mit ca 160 km/h voll hinten ins Auto gefahren.
Hatte schon mit meinem Leben abgeschlossen als ich germerkt habe das ich es nicht mehr schaffe.
Nach dem zusammenprall habe ich einen Salto vorne über das Motorrad gemacht und bin ca. 100m mit dem Hintern über denn Asphalt gerutscht.
Am Fahrzeug und an meinem Motorrad entstanden Totalschäden.
Der Fahrer behauptet jetzt das er schon auf der Überholspur war als ich ihm hinten drauf bin und hat seinen Schaden nur meiner Versicherung gemeldet, bei seiner Versicherung hat er gar nichts gesagt.
Habe alles einem Anwalt übergeben.
Habe mir an der rechten Hand das Kpl. Daumengelenk an der Hand zertrümmert, sowie einen Beckebruch, eine Prellung im Genitalbereich (habe jetzt schon Ostern) ^^ und ein paar tiefe Schürfwunden.
Werde Montag an der Hand Operiert damit sie mein Gelenk wieder zusammenflicken.
Bin überhaupt froh das ich noch lebe, aber mich regt das verhalten vom Unfallgegner auf, der hat nicht mal gefragt wie es mir geht...
was meint ihr zu Schuldfrage???
Werde berichten.
Beste Antwort im Thema
Ja sagt mal, bin ich hier - außer dem Themenstarter - der einzige Motorradfahrer in der Runde, dem es tatsächlich sehr oft passiert, dass einem auf dem Motorrad auf der BAB sehr häufig einer in gefährlicher Weise davorzieht, ohne dem nachfolgenden Verkehr - also u.a. mir - auch nur die kleinste Würdigung meiner Rechte und etwas Rücksicht zukommen zu lassen ?? Und dies passiert auch in gefährlicher Weise bei viel geringeren als den hier erwähnten Geschwindigkeiten, da ziehen sie einem dann halt noch knapper davor ... nur wären dann die Folgen eines etwaigen Unfalls, wenn es der nachfolgende nicht mehr "derbremst", vermutlich geringer (deswegen halt die Geschichte mit der Gefährdungshaftung und der damit verbundenen etwaigen teilweisen Beteiligung am Schaden, aber wohl vermutlich nur dann, wenn man in Situations-unangemessener Weise sehr viel schneller als die Richtgeschwindigkeit von 130km/h war). Wenn der hier so schwer verunfallte Motorradfahrer, der ja sicher eine Vollbremsung hinlegte, diesem "Dosenfahrer ohne Rückspiegel" noch etwa mit 160km/h hinten reinkrachte, dann muss die "Dose" doch extrem langsam gewesen sein, das heißt die "Dose" hat den vermutlich mit ca. 60km/h fahrenden Laster (denn der war ja selbst gerade erst in die BAB eingefahren) vielleicht nur mit 60,05km/h oder so überholt .. deswegen auch meine Frage nach den Bremsspuren. Hat die "Dose" vielleicht sogar noch gebremst ?? Sowas soll es auch schon gegeben haben ... Und §1 der STVO kann doch auch nicht für jede "Frechheit" herhalten ... zwar steht da sinngemäß drin, dass man sein Fahrzeug jederzeit zum stehen bringen können muss, aber ein gewisser Situations-angemessener Bremsweg wird einem da wohl auch von jedem Richter zugestanden werden .... es könnte ja wohl kaum einer z.B. solche Nagelbänder wie die Polizei sie manchmal benutzt schnell über die Straße werfen, und wenn's dann scheppert einfach flugs sagen: hach ... §1 ... und damit womöglich noch straffrei ausgehen wollen und obendrein die kaputten Nägel vielleicht ersetzt kriegen wollen ... Spässle am Rande ...
Und ich finde nicht, dass jemand von dem nachfolgenden Verkehr verlangen darf, dass er es hätte wissen/rechnen müssen (wie oben jemand wörtlich sagte), dass die "Dose" unter brutalster Mißachtung der STVO ohne nach hinten zu gucken links rüberzieht .... in logischer Konsequenz müßtet Ihr alle, die Ihr so redet, vor jeder grünen Ampel und vor jedem Vorfahrtsschild erst mal anhalten, denn es könnte ja wieder mal so ein "Tiefflieger" kommen und die STVO mißachten. Zwar ist es sicher richtig, dass dies die klassiche Gefahrensituation ist, womit jeder Schnellfahrer ja auch rechnet, dass so ein triefender "Tiefflieger" an einer BAB-Einmündung mit 60km/h gleich nach links rüberziehen könnte - weswegen der TE ja auch vermutlich bereits stark verzögert hatte - aber diese Situation ist ein "Klassiker" für beide Parteien .... denn hinter einem LKW in die BAB einfahren und gleich ohne auf den nachfolgenden Verkehr zu achten nach links rüberziehen um den schleichenden LKW zu überholen ist ein absolutes "No-Go", wahrlich der Ultraklassiker eines katastrophalen Fehlers und einer drastischen Verkehrsgefährdung ... sicherlich mit dem Überfahren einer roten Ampel völlig gleich zu bewerten, eher noch viel höher, denn auf der Autobahn werden ja viel höhere Geschwindigkeiten gefahren, als an be-ampelten Straßen.
@otzenkopf: Freut uns sicher alle sehr, dass Du schon wieder in die Tasten "klimpern" kannst und ich bewundere Deine Gelassenheit - wenn mir derartig der A... die Knochen wehtäten, wie Deine sicher noch schmerzen, würde ich vermutlich noch ganz anders in die Tasten des Keyboards klimpern ...
Gruß und nochmals gute Genesung
PS: @ Dang3r: Ist so ..., der Jumbo-Jet muss dem Heißluftballon ausweichen z.B. ... ist vielleicht schon seit den Gebrüdern Mongolfiere so 😁 ... aber den Paragraphen im Luftrecht kann ich Dir leider nicht nennen, bin zu faul zum nachgucken ... 😛
PPS: @Fischmanni: Imho ist die Polizei bei einem solch schweren Unfall verpflichtet, die Schuldfrage zu klären, also Bremsspuren vermessen etc. pp. ... das ganze Programm ...
PPPS: Was ich mir aber sehr sehr ernsthaft überlege, ist, ob ich bei solchen Zuständen und auch Gesinnungen - wie sie ja teilweise sogar hier vertreten werden, überhaupt jemals wieder mit dem Motorrad auf einer deutschen Autobahn fahren will ... das wird mir schlicht zu gefährlich, wenn man selbst in einem Kawaski-Forum praktisch zu "Freiwild" erklärt wird ...
100 Antworten
Moin,
junge junge junge,das grenzt an einem wunder das du noch lebst !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Zu dem unfall hergang kann ich dir nichts sagen,weil ich in der glücklichen lage bin,sowas noch nicht gehabt zu haben.
Aber ich wünsch dir auf jedenfall alles alles gute und besserung und mit deinen Osterglocken,sei mal zufrieden 😉hätte auch anders kommen können.
"kleinen glugscheiser modus" Deswegen fahre ich nicht gerne so schnell,weil mann mit dem verhalten,der anderen gar nicht mehr rechnen kann,wenn mann so schnell unterwegs ist,in dem moment wo du nachdenkst,bist dann nämlich schon am fliegen 😉aber das ist nur meine meinung.Lieber langsam und heile zu hause ankommen,als zu schnell und gar nicht.
Wünsch dir das das alles ein gutes ende nimmt und du bald wieder fahren kannst.
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von otzenkopf
eine Prellung im Genitalbereich (habe jetzt schon Ostern)
Schön das du dein Humor noch hast 🙂
Wenn ich dir ein Tipp geben darf ,, mach dir kein Kopf. Du bist vorerst mit deine eigene Genessung beschäftigt. Dein Anwalt wird das schon regeln. Schuld zuzuweisen ist immer schwierig weil dort andere Faktoren immer einfließen.
Hat der PKW geblinkt, dein abstand, Geschwindigkeit, Strassenverhältnisse, Wetterverhältnis usw usw .. da möchte ich keine Prognose abgeben, ABER, so wie du es schilderst, denke ein Vergleich wäre schon in Anmarsch, zumal es heute immer noch dieses "wer hinten drauf fährt ..." kennst du ja
Wie warst du versichert ? Pflicht / Teil/ Voll ??
Gruß
Jason
PS, @ Andy ... lieber langsam und ankommen ist eine gute Vorsatz, blöd nur das die meisten Todesfälle bei weit unter 100km/h finden 🙁
Ups , na uu deinem Unfallhergang kann ich mich nicht äussern , da ich in der glücklichen lage bin nur leichte plessuren davon getragen hatte,
Aber ich wünsche Dir natürlich sehr gute Genesung und dass du zu einem, für dich ,guten Ausgang kommt
Cu Chris
Hallo,
heiliger Strohsack, Junge Junge, auch von mir herzlichsten "Glückwunsch" zu dem offenbar doch gerade noch einigermaßen "glimpflich" (relativ gesehen ...) überstandenen Monstercrash ... 🙁🙁 ... Mensch meier .... aber mit einem Beckenbruch bist Du doch noch im Krankenhaus, oder ? Das ist ja gerade mal erst 4 Tage her. Natürlich auch von mir die besten Genesungswünsche !
Ich wünsche Dir von Herzen, dass Du einen guten Anwalt hast, denn der muss das alles regeln, da Du Dich jetzt erstmal auf's wieder gesund werden konzentrieren musst !
Zwar habe ich von der Materie nur eine Laien-hafte (Bauchgefühl-) Ahnung bzw. Rechtsempfinden, aber für meine Begriffe ist - so wie Du es beschreibst - dieser Autofahrer ganz klar schuld. Denn er hat dann ganz klar den nachfolgenden Verkehr mißachtet und er hätte nur dann nach links rüberziehen dürfen, nachdem er sich sorgfältigst vergewissert hätte, dass von hinten niemand kommt, den er möglicherweise behindern könnte (soweit in etwa sinngemäß die STVO bzgl. des Beachtungsgebotes des nachfolgenden Verkehrs beim Überholen) .... und dabei muss er imho ("in my humble opinion" - und da kenne ich die Rechtslage gemäß der STVO leider nicht) damit rechnen, dass auch jemand mit der dort erlaubten Geschwindigkeit herannaht. Typischerweise werden heutzutage auf Bundesautobahnen an Stellen ohne Geschwindigkeitsbegrenzung Höchstgeschwindigkeiten so um die 200km/h etwa gefahren ... und damit muss er imho mindestens rechnen, wenn er schon nicht in der Lage war, dies im Rückspiegel schlicht zu sehen/abzuschätzen/zu erkennen, wie schnell Du warst.
Also die Schuldfrage ist imho 100% glasklar, denn so wie Du es beschrieben hast, hattest Du ja bereits in weiser Voraussicht verzögert, als der LKW in die BAB einfuhr weil man ja dann immer mit solchen "Subjekten" rechnet, die eben unter grober Mißachtung der STVO "blind" und unvermittelt plötzlich mit 81,05km/h rüberziehen. Dabei ist es imho völlig unerheblich, ob der unsägliche "Davorfahrer" bereits auf der linken Spur war, als Du ihm reinkrachtest, oder erst am rüberziehen war. Fakt ist "nur", dass er Dir derart krass und schuldhaft davorfuhr/den Weg versperrte, dass es Dir völlig unmöglich war, den Unfall noch zu verhindern.
Dessen unfassbares Verhalten, dass er insbesondere nach einem so schweren Unfall nichtmal nach Deinem Befinden fragt, spricht übrigens auch Bände ... und ist offenbar unanständige Taktik. War ihm eigentlich auch was passiert, oder war bei ihm nur das Auto kaputt ?
Also die Schuldfrage ist meiner Meinung nach also völlig klar. Was aber nicht ganz klar ist, ist die Haftungsfrage; denn es gibt ja die sogenannte Gefährdungshaftung, also einen "Gummiparagraphen", der berücksichtigt, dass von einem (jedem) KFZ eine potentielle Gefährdung anderer ausgehen kann, selbst wenn man alles richtig macht gemäß der STVO. Deswegen gibt's meines Wissens die Richtgeschwindigkeit von 130km/h auf der BAB - bis dahin ist man sozusagen auf der sicheren Seite, darüber, also über 130km/h bekommt man je nach Richter einen Teil der Haftung aufgebrummt, selbst wenn einen eigentlich keine Teilschuld trifft. Das kann so sein, muss aber nicht meines Wissens ... je nach Unfallhergang, Richter, usw. Wenn Du also 130km/h gefahren wärst, müsste im selben Fall des unvermeidbaren Unfalles der "Davorfahrer" imho zu 100% haften, also Dir alle Schäden einschließlich Schmerzensgeld etc. bezahlen, nur bei 130km/h hättest Du es unter Umständen noch geschafft zu bremsen, selbst wenn der "Davorfahrer" nur 60km/h draufgehabt hätte. Das wäre dann die nächste Frage: Wie langsam war der eigentlich ?? Bzw. wie knapp/kurz vor Dir hat der rübergezogen ?? Gibt es Bremsspuren ... ?
Aber darum muss sich Dein Anwalt kümmern, der die Rechtslage exakt kennt ... ich vermute gemäß des unfassbaren Verhaltens Deines Unfallgegners, dass er genau weiß, dass er schlechte Karten hat und nur verhindern will, dass er sich Dir gegenüber verplappert.
Nochmals gute Besserung und alles Gute auch für die Daumen-OP
Gruß,
der Harlekin,
der auch bereits mehrmals im Jahr Geburtstag feiern darf ... als ich Deine Unfallbeschreibung las, "brodelte" auch einiges in mir wieder hoch ... leider kann ich halt auch nur sehr sehr laienhaft etwas dazu sagen.
PS: In der Luftfahrt gibt es noch einen "Zusatzparagraphen", nämlich dort hat immer das schlechter manövrierbare Luftfahrzeug Vorfahrt, also Ballon vor Zeppelin vor Segelflieger vor Motorflieger ... weiß nicht, ob's für Motorräder, auf welchen Ausweichmaneuver ja unendlich viel schwieriger sind, als im Auto, etwas entsprechendes in der STVO gibt ...
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Wer auf der Autobahn schneller als Richtgeschwindigkeit fährt, bekommt im Falle eines Unfalls i.d.R. eine Mitschuld.
Zitat:
Original geschrieben von Kawa_Harlekin
PS: In der Luftfahrt gibt es noch einen "Zusatzparagraphen", nämlich dort hat immer das schlechter manövrierbare Luftfahrzeug Vorfahrt, also Ballon vor Zeppelin vor Segelflieger vor Motorflieger ... weiß nicht, ob's für Motorräder, auf welchen Ausweichmaneuver ja unendlich viel schwieriger sind, als im Auto, etwas entsprechendes in der STVO gibt ...
Aus welchem Teil des Luftrechts stammt das denn bitte?? Das lese ich ja zum ersten Mal 😁
Das mit der Richtgeschwindigkeit stimmt, oberhalb von 130km/h fährt man automatisch mit einer gewissen Eigenschuld. Diese höchst umstrittene Regelung seit Anfang der 90er bewegte damals schon die Gemüter. Bei einer unklaren Schadensfrage haste dann hoffentlich einen guten Rechtsvertreter.
Hallo
Erst mal herzlichen Glückwunsch, das hätte anders ausgehen können.
Als Verkehrsteilnehmer und als Zweiradfahrer im besonderen sollte man sich allerdings immer vor Augen halten das mit Fehlern anderer zu rechnen ist, ist sogar gesetzlich festgeschrieben.
Daher muss ich dir knallhart sagen:
Der Unfall geht voll auf deine Kappe.
Ich bitte dich, der PKW der nach einer Auffahrt gleich zum überholen ausschert ist einer der Klassiker schlechthin. Wenn ich das beim fahren schon nicht mehr einkalkuliere Prost Mahlzeit.
Rechtlich wird das so ausgehen, das du zumindest eine Teilschuld bekommst.
Wenn Du Dich mit Geschwindigkeiten von nahezu 70m/sec
fortbewegst, musst Du mit sowas rechnen.
Für den PKW warst Du im Moment als er ausscherte noch
weit genug weg. Und wenn Du schon sagst, Du hast die
Situation erkannt und Deine Geschwindigkeit reduziert,
reicht das halt nicht. Vom Erkennen bis zum Handeln
vergehen da schnell mal 200m.
Den Unfall hast Dir selbt zu zuschreiben.
Selbstüberschätzung und Geschwindigkeitsrausch
gehören nicht in den öffentlichen Straßenverkehr.
Sorry für die harten Wörte, ist aber meine Meinung.
Zuerst wollte ich eigentlich nichts dazu schreiben,
aber diese Arroganz ließ mir keine Ruhe.
Zitat:
Original geschrieben von SeebaerFN
Wenn Du Dich mit Geschwindigkeiten von nahezu 70m/sec
fortbewegst, musst Du mit sowas rechnen.
Für den PKW warst Du im Moment als er ausscherte noch
weit genug weg. Und wenn Du schon sagst, Du hast die
Situation erkannt und Deine Geschwindigkeit reduziert,
reicht das halt nicht. Vom Erkennen bis zum Handeln
vergehen da schnell mal 200m.
Den Unfall hast Dir selbt zu zuschreiben.
Selbstüberschätzung und Geschwindigkeitsrausch
gehören nicht in den öffentlichen Straßenverkehr.Sorry für die harten Wörte, ist aber meine Meinung.
Zuerst wollte ich eigentlich nichts dazu schreiben,
aber diese Arroganz ließ mir keine Ruhe.
Jetzt sag bitte, dass du noch nie, egal ob mit Motorrad oder Auto, über 200 gefahren bist!?! 🙄
Zitat:
Original geschrieben von Fischmanni
Der Unfall geht voll auf deine Kappe.
Diesen Satz finde ich entweder sehr unglücklich formuliert oder einfach dämlich, wenn ich davon ausgehe, dass der Unfall wie vom TE beschrieben zustandegekommen ist. Denn im Umkehrschluss bedeutet das ja absolute Schuldlosigkeit für den Autofahrer. Sicherlich ist das ein Klassiker, den man im eigenen Interesse auf der Rechnung haben sollte. Aber ein gewisses Maß an Kompetenz muss man auch den anderen Verkehrsteilnehmern zutrauen, wenn man sich überhaupt trauen will, auf die Straße zu fahren. Im konkreten Fall hätte der TE das zuzutrauende Maß besser geringer eingeschätzt, aber hinterher ist man immer schlauer.
Jedenfalls finde ich nicht, dass man dieses "dem anderen vor die Kiste fahren" völlig unkritisch betrachten sollte, nur weil es sehr häufig vorkommt und man sich daran gewöhnt hat. Und wer im erlaubten Bereich schnell fährt sollte auch nicht zum Freiwild herabgestuft werden.
Zitat:
Original geschrieben von SeebaerFN
Selbstüberschätzung und Geschwindigkeitsrausch
gehören nicht in den öffentlichen Straßenverkehr.
Stimmt, aber anscheinand hat sich der Autofahrer ja auch gründlich selbst überschätzt, als er der Meinung war, die Entfernung und Geschwindigkeit des TE richtig einschätzen zu können.
Ich selbst fahre übrigens fast nie schneller als 150. Unter anderem weil es mir einfach zu aufregend ist, ständig Angst vor anderen Verkehrteilnehmern haben zu müssen.
@TE: Ich wünsche dir gute und schnelle Genesung und eine faire und korrekte Bewertung des Unfalls.
Auf dass es uns allen in Zukunft besser ergehen möge
Björn
@seebib2
Ob Du´s glaubst oder nicht, ich bin tatsächlich in den
28 Jahren Führerschein noch nie über 200 km/h gefahren
und werde das weiterhin auch nicht.
Zitat:
Original geschrieben von bkrmc
Diesen Satz finde ich entweder sehr unglücklich formuliert oder einfach dämlich, wenn ich davon ausgehe, dass der Unfall wie vom TE beschrieben zustandegekommen ist. Denn im Umkehrschluss bedeutet das ja absolute Schuldlosigkeit für den Autofahrer. Sicherlich ist das ein Klassiker, den manZitat:
Original geschrieben von Fischmanni
Der Unfall geht voll auf deine Kappe.
Hallo
Ich finde es dämlich das du das dämlich findest. Wie du auch erkannt hast ein Klassiker. Wer nun rechtlich Schuld hat ist den gebrochenen Knochen des TE egal, die tun immer gleich weh.
Wie gesagt:
Im Strassenverkehr ist mit Fehlern anderer zu rechnen, ist sogar irgendwo im Gesetz Nummer 1 Integriert wenn ich mich nicht irre.
In sofern wird der TE mit Sicherheit eine Teilschuld bekommen.
Um noch einen ganz anderen Aspekt ins Spiel zu bringen:
Deutsche Autobahnen sind so breit das lockerst ein LKW ein PKW und ein Motorrad nebeinander fahren bzw. aneinander vorbei fahren können. Der Unfall wäre wahrscheinlich auch noch so vermeidbar gewesen.
Natürlich weiß ich nicht wie weit der PKW nach aussen gezogen hat, aus Erfahrung sage ich aber mal das der Platz noch locker für ein Motorrad gereicht hätte.
Erstmal Danke für die ganzen Genesungswünsche 😉
Bevor ihr euch jetzt gegenseitig hier hochschaukelt, will ich da auch noch was zu Sagen.
Als ich an die Stelle ankam, war es so das der PKW erst gewartet hat, dann aber doch rauszog. In der kurzen Zeit die ich nur noch hatte, habe ich selbstverständlich alles erdenkliche versucht um denn Unfall zu verhindern.
Ich wollte erst Links noch dran vorbei, aber da war zu wenig Platz(Grünstreifen), da ich so stark gebremst habe, hatte ich auch keine möglichkeit mehr zwischen dem PKW und LKW durchzufahren ohne evtl. mit dem LKW in kontakt zu geraten.
Ich habe Gestern mit der Polizei telefoniert. Laut Aussage der Ermittelnden Beamten vor Ort und der Zeugenaussagen, war der PKW fahrer der Unfall verursacher und ich der Geschädigte.
Ich habe auch schon ein Schreiben bekommen, ob ich einen Strafantrag (stelle ich) gegen den Fahrer des PKW stelle oder nicht (fahrlässige Körperverletzung).
Es gibt viele Meinungen von vielen Seiten.
Mir ist es eigentlich ziemlich "egal" ich bin wenigstens froh das ich hier noch Buchstaben einklimpern kann und noch meine Lebensfreude nicht verloren habe.
An meinem Motorrad entstand ein Wirtschaftlicher Totalschaden, Wiederbeschaffungswert 4100€.
In diesem Sinne, seit bitte alle friedlich miteinander.
Genießt euer Leben es ist kürzer als man denkt 🙂
Erstmal ein Herzliches Willkommen zurück im Leben!
Den Chrash überleben ohne Rolli ist super.
Wünsche Dir eine gute Genesung.
Das mit 130 und Teilschuld wird heutzutage leider immer noch oft so gehandhabt.
Aber was auch gesetzlich festgeschrieben ist das der Verkehrsteilnehmer der rauszieht und einen anderen zu einer starken Bremsung zwingt sich im Strafrechtsbereich der Nötigung bewegt!
Bei einer Prüfung zur Klasse C, C/E führt das sogar zu einem sofortigen Durchfallen.
Wenn hier noch der Unfall und somit eine schwere Verkehrsgefährdung dazu kommt, hast Du mEn sehr gute Chancen. Vielleicht nicht alles aber den größten Teil bezahlt zu bekommen.
Halte uns mal bitte auf dem laufenden.