Unfall...

Kawasaki

Moin,
da ich endlich wieder aus dem Krankenhaus rausgekommen bin und ich wohl erstmal die nächsten Wochen zuhause bleiben muss, wollte ich mal eine Frage stellen.

Ich hatte am 18.06.2011 einen Unfall mit meinem Motorrad (zx6r bj 00).
Ich befuhr mit meinem Motorrad die Autobahn wo keine Geschwindigkeistbegrenzug war, fuhr zwischenzeitlich 250-260km/h. Dann waren ein paar PkW vor mir, die haben irgendwann mich auch überholen lassen. Dann habe ich wieder beschleunigt.
Nach einiger Zeit kam eine Autobahnauffahrt wo ich vom weiten aus schon sah das ein LKW als erstes auf die Autobahn fuhr, dahinter ein PKW.
Ich habe dann schon meine Geschwindigkeit reduziert. Der LKW für auf die rechte Spur der PKW dahinter und ist gleich im Anschluss auf die Linke Spur ausgeschert.
Ich hatte keine Chance mehr auszuweichen oder genug zu bremsen und bin dem mit ca 160 km/h voll hinten ins Auto gefahren.
Hatte schon mit meinem Leben abgeschlossen als ich germerkt habe das ich es nicht mehr schaffe.
Nach dem zusammenprall habe ich einen Salto vorne über das Motorrad gemacht und bin ca. 100m mit dem Hintern über denn Asphalt gerutscht.
Am Fahrzeug und an meinem Motorrad entstanden Totalschäden.
Der Fahrer behauptet jetzt das er schon auf der Überholspur war als ich ihm hinten drauf bin und hat seinen Schaden nur meiner Versicherung gemeldet, bei seiner Versicherung hat er gar nichts gesagt.
Habe alles einem Anwalt übergeben.
Habe mir an der rechten Hand das Kpl. Daumengelenk an der Hand zertrümmert, sowie einen Beckebruch, eine Prellung im Genitalbereich (habe jetzt schon Ostern) ^^ und ein paar tiefe Schürfwunden.
Werde Montag an der Hand Operiert damit sie mein Gelenk wieder zusammenflicken.
Bin überhaupt froh das ich noch lebe, aber mich regt das verhalten vom Unfallgegner auf, der hat nicht mal gefragt wie es mir geht...

was meint ihr zu Schuldfrage???
Werde berichten.

Beste Antwort im Thema

Ja sagt mal, bin ich hier - außer dem Themenstarter - der einzige Motorradfahrer in der Runde, dem es tatsächlich sehr oft passiert, dass einem auf dem Motorrad auf der BAB sehr häufig einer in gefährlicher Weise davorzieht, ohne dem nachfolgenden Verkehr - also u.a. mir - auch nur die kleinste Würdigung meiner Rechte und etwas Rücksicht zukommen zu lassen ?? Und dies passiert auch in gefährlicher Weise bei viel geringeren als den hier erwähnten Geschwindigkeiten, da ziehen sie einem dann halt noch knapper davor ... nur wären dann die Folgen eines etwaigen Unfalls, wenn es der nachfolgende nicht mehr "derbremst", vermutlich geringer (deswegen halt die Geschichte mit der Gefährdungshaftung und der damit verbundenen etwaigen teilweisen Beteiligung am Schaden, aber wohl vermutlich nur dann, wenn man in Situations-unangemessener Weise sehr viel schneller als die Richtgeschwindigkeit von 130km/h war). Wenn der hier so schwer verunfallte Motorradfahrer, der ja sicher eine Vollbremsung hinlegte, diesem "Dosenfahrer ohne Rückspiegel" noch etwa mit 160km/h hinten reinkrachte, dann muss die "Dose" doch extrem langsam gewesen sein, das heißt die "Dose" hat den vermutlich mit ca. 60km/h fahrenden Laster (denn der war ja selbst gerade erst in die BAB eingefahren) vielleicht nur mit 60,05km/h oder so überholt .. deswegen auch meine Frage nach den Bremsspuren. Hat die "Dose" vielleicht sogar noch gebremst ?? Sowas soll es auch schon gegeben haben ... Und §1 der STVO kann doch auch nicht für jede "Frechheit" herhalten ... zwar steht da sinngemäß drin, dass man sein Fahrzeug jederzeit zum stehen bringen können muss, aber ein gewisser Situations-angemessener Bremsweg wird einem da wohl auch von jedem Richter zugestanden werden .... es könnte ja wohl kaum einer z.B. solche Nagelbänder wie die Polizei sie manchmal benutzt schnell über die Straße werfen, und wenn's dann scheppert einfach flugs sagen: hach ... §1 ... und damit womöglich noch straffrei ausgehen wollen und obendrein die kaputten Nägel vielleicht ersetzt kriegen wollen ... Spässle am Rande ...

Und ich finde nicht, dass jemand von dem nachfolgenden Verkehr verlangen darf, dass er es hätte wissen/rechnen müssen (wie oben jemand wörtlich sagte), dass die "Dose" unter brutalster Mißachtung der STVO ohne nach hinten zu gucken links rüberzieht .... in logischer Konsequenz müßtet Ihr alle, die Ihr so redet, vor jeder grünen Ampel und vor jedem Vorfahrtsschild erst mal anhalten, denn es könnte ja wieder mal so ein "Tiefflieger" kommen und die STVO mißachten. Zwar ist es sicher richtig, dass dies die klassiche Gefahrensituation ist, womit jeder Schnellfahrer ja auch rechnet, dass so ein triefender "Tiefflieger" an einer BAB-Einmündung mit 60km/h gleich nach links rüberziehen könnte - weswegen der TE ja auch vermutlich bereits stark verzögert hatte - aber diese Situation ist ein "Klassiker" für beide Parteien .... denn hinter einem LKW in die BAB einfahren und gleich ohne auf den nachfolgenden Verkehr zu achten nach links rüberziehen um den schleichenden LKW zu überholen ist ein absolutes "No-Go", wahrlich der Ultraklassiker eines katastrophalen Fehlers und einer drastischen Verkehrsgefährdung ... sicherlich mit dem Überfahren einer roten Ampel völlig gleich zu bewerten, eher noch viel höher, denn auf der Autobahn werden ja viel höhere Geschwindigkeiten gefahren, als an be-ampelten Straßen.

@otzenkopf: Freut uns sicher alle sehr, dass Du schon wieder in die Tasten "klimpern" kannst und ich bewundere Deine Gelassenheit - wenn mir derartig der A... die Knochen wehtäten, wie Deine sicher noch schmerzen, würde ich vermutlich noch ganz anders in die Tasten des Keyboards klimpern ...

Gruß und nochmals gute Genesung

PS: @ Dang3r: Ist so ..., der Jumbo-Jet muss dem Heißluftballon ausweichen z.B. ... ist vielleicht schon seit den Gebrüdern Mongolfiere so 😁 ... aber den Paragraphen im Luftrecht kann ich Dir leider nicht nennen, bin zu faul zum nachgucken ... 😛
PPS: @Fischmanni: Imho ist die Polizei bei einem solch schweren Unfall verpflichtet, die Schuldfrage zu klären, also Bremsspuren vermessen etc. pp. ... das ganze Programm ...
PPPS: Was ich mir aber sehr sehr ernsthaft überlege, ist, ob ich bei solchen Zuständen und auch Gesinnungen - wie sie ja teilweise sogar hier vertreten werden, überhaupt jemals wieder mit dem Motorrad auf einer deutschen Autobahn fahren will ... das wird mir schlicht zu gefährlich, wenn man selbst in einem Kawaski-Forum praktisch zu "Freiwild" erklärt wird ...

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Zitat:

Original geschrieben von otzenkopf


An meinem Motorrad entstand ein Wirtschaftlicher Totalschaden, Wiederbeschaffungswert 4100€.

Der Schaden an Deinem Motorrad ist ja nicht alles - denke an die Folgekosten, auf denen Du eventuell sitzen bleiben könntest:

- Arztrechnungen

- Medikamente

- Rehabilitationsmaßnahmen

- Eventuelle Spätfolgen durch Bewegungseinschränkung

- oder oder oder

Alleine weil diese Folgekosten zum jetzigen Zeitpunkt nicht mal ansatzweise zu erkennen sind, ist ein entsprechender Weg über eine Schadensersatzklage unbedingt notwendig.

Ansonsten wünsche ich Dir eine gute Besserung!

Ein Denkanstoß noch für die Zukunft: Motorradfahrer haben keine Knautschzone - deshalb würde ich nie mit dem Motorrad über 200 km/h fahren ... da ist mir mein Leben einfach zu wertvoll!

Gruß
Gemansailor

Zitat:

Original geschrieben von otzenkopf


was meint ihr zu Schuldfrage???

ist halt die klassische situation wie sie alle paar minuten an einer autobahnauffahrt entsteht... 🙄

du hättest eigentlich damit rechnen MÜSSEN, das der pkw einfach dazu ansetzt den lkw zu überholen und dich - wegen deiner baurtbedingten schmalen silhouette - einfach übersieht! 😰

sry, wenn ich das so knallhart ausdrücke, aber wer meint mit 260 über die bahn zu fliegen, sollte sich dessen einfach bewusst sein - erst recht als motorradfahrer ohne knautschzone!

zwar mag das verhalten, des pkw'lers den unfall verursacht haben...deswegen ist er im polizeilichen sinne schuld, ABER bei der versicherung kommts auch darauf an, inwieweit dein verhalten zum unfall beigetragen hat...

dein verhalten ist z.b. die gefahrene geschwindigkeit oder aber eben der umstand, das dieser unfall durch vorrausschauendes fahren hätte verhindert werden können...

wie das aber nun ausgeht, das musste abwarten, da kann dir hier keiner vorhersagen...auf eine teilschuld (alleine schon wegen der geschwindigkeit) musst du dich allerdings einstellen!

nichts desto trotz...gute besserung!

Hallo

Die Polizei kann die Schuldfrage eh nicht klären. Ich bin nach wie vor der Ansicht das der TE zumindest eine Teilschuld bekommt. Je nach Richter kanns noch schlimmer kommen.

Ja sagt mal, bin ich hier - außer dem Themenstarter - der einzige Motorradfahrer in der Runde, dem es tatsächlich sehr oft passiert, dass einem auf dem Motorrad auf der BAB sehr häufig einer in gefährlicher Weise davorzieht, ohne dem nachfolgenden Verkehr - also u.a. mir - auch nur die kleinste Würdigung meiner Rechte und etwas Rücksicht zukommen zu lassen ?? Und dies passiert auch in gefährlicher Weise bei viel geringeren als den hier erwähnten Geschwindigkeiten, da ziehen sie einem dann halt noch knapper davor ... nur wären dann die Folgen eines etwaigen Unfalls, wenn es der nachfolgende nicht mehr "derbremst", vermutlich geringer (deswegen halt die Geschichte mit der Gefährdungshaftung und der damit verbundenen etwaigen teilweisen Beteiligung am Schaden, aber wohl vermutlich nur dann, wenn man in Situations-unangemessener Weise sehr viel schneller als die Richtgeschwindigkeit von 130km/h war). Wenn der hier so schwer verunfallte Motorradfahrer, der ja sicher eine Vollbremsung hinlegte, diesem "Dosenfahrer ohne Rückspiegel" noch etwa mit 160km/h hinten reinkrachte, dann muss die "Dose" doch extrem langsam gewesen sein, das heißt die "Dose" hat den vermutlich mit ca. 60km/h fahrenden Laster (denn der war ja selbst gerade erst in die BAB eingefahren) vielleicht nur mit 60,05km/h oder so überholt .. deswegen auch meine Frage nach den Bremsspuren. Hat die "Dose" vielleicht sogar noch gebremst ?? Sowas soll es auch schon gegeben haben ... Und §1 der STVO kann doch auch nicht für jede "Frechheit" herhalten ... zwar steht da sinngemäß drin, dass man sein Fahrzeug jederzeit zum stehen bringen können muss, aber ein gewisser Situations-angemessener Bremsweg wird einem da wohl auch von jedem Richter zugestanden werden .... es könnte ja wohl kaum einer z.B. solche Nagelbänder wie die Polizei sie manchmal benutzt schnell über die Straße werfen, und wenn's dann scheppert einfach flugs sagen: hach ... §1 ... und damit womöglich noch straffrei ausgehen wollen und obendrein die kaputten Nägel vielleicht ersetzt kriegen wollen ... Spässle am Rande ...

Und ich finde nicht, dass jemand von dem nachfolgenden Verkehr verlangen darf, dass er es hätte wissen/rechnen müssen (wie oben jemand wörtlich sagte), dass die "Dose" unter brutalster Mißachtung der STVO ohne nach hinten zu gucken links rüberzieht .... in logischer Konsequenz müßtet Ihr alle, die Ihr so redet, vor jeder grünen Ampel und vor jedem Vorfahrtsschild erst mal anhalten, denn es könnte ja wieder mal so ein "Tiefflieger" kommen und die STVO mißachten. Zwar ist es sicher richtig, dass dies die klassiche Gefahrensituation ist, womit jeder Schnellfahrer ja auch rechnet, dass so ein triefender "Tiefflieger" an einer BAB-Einmündung mit 60km/h gleich nach links rüberziehen könnte - weswegen der TE ja auch vermutlich bereits stark verzögert hatte - aber diese Situation ist ein "Klassiker" für beide Parteien .... denn hinter einem LKW in die BAB einfahren und gleich ohne auf den nachfolgenden Verkehr zu achten nach links rüberziehen um den schleichenden LKW zu überholen ist ein absolutes "No-Go", wahrlich der Ultraklassiker eines katastrophalen Fehlers und einer drastischen Verkehrsgefährdung ... sicherlich mit dem Überfahren einer roten Ampel völlig gleich zu bewerten, eher noch viel höher, denn auf der Autobahn werden ja viel höhere Geschwindigkeiten gefahren, als an be-ampelten Straßen.

@otzenkopf: Freut uns sicher alle sehr, dass Du schon wieder in die Tasten "klimpern" kannst und ich bewundere Deine Gelassenheit - wenn mir derartig der A... die Knochen wehtäten, wie Deine sicher noch schmerzen, würde ich vermutlich noch ganz anders in die Tasten des Keyboards klimpern ...

Gruß und nochmals gute Genesung

PS: @ Dang3r: Ist so ..., der Jumbo-Jet muss dem Heißluftballon ausweichen z.B. ... ist vielleicht schon seit den Gebrüdern Mongolfiere so 😁 ... aber den Paragraphen im Luftrecht kann ich Dir leider nicht nennen, bin zu faul zum nachgucken ... 😛
PPS: @Fischmanni: Imho ist die Polizei bei einem solch schweren Unfall verpflichtet, die Schuldfrage zu klären, also Bremsspuren vermessen etc. pp. ... das ganze Programm ...
PPPS: Was ich mir aber sehr sehr ernsthaft überlege, ist, ob ich bei solchen Zuständen und auch Gesinnungen - wie sie ja teilweise sogar hier vertreten werden, überhaupt jemals wieder mit dem Motorrad auf einer deutschen Autobahn fahren will ... das wird mir schlicht zu gefährlich, wenn man selbst in einem Kawaski-Forum praktisch zu "Freiwild" erklärt wird ...

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Und was hat das alles mit Kawasaki zu tun? Falsches Forum?
> BT oder Sicherheit - auch weil das mehr angeht, als nur Kawatreiber?
Nun gut... zum Thema:

Manchmal könnte man meinen.. es gäbe Menschen, welche geradezu "geil" darauf sind.. sich über so eine Geschichte endlich mal so richtig schadenfroh abzulassen. Die Botschaft: Du böser Raser, du Selbstmörder... ha ha ha.. JETZT hats dich erwischt, endlich bekommst die volle Ladung, das wird teuer... DU böser, böser Mensch... ICH bin ja soooo viel schlauer! 
Und weil Eis ohne Sahne nix taugt, scheinen platteste Plattitüden a la "Hätte man noch bremsen können, wäre nix passiert" einfach unvermeidbar?

Hurra - endlich wurden wir hier auch mal mit "geheimem" Wissen, überragendem Intellekt und Sachvortrag beglückt! 🙄
Ganz offen gesagt... widert mich sowas eigentlich nur an und ist für die "Moral-Gscheiderl" der Nation schlicht selbstdisqualifizierend?

Verkehrsrechtlich spielt die Richtgeschwindigkeit hier keinerlei Rolle - es geht nicht um Schuld, es geht um eine mögliche rein zivilrechtliche Mithaftung (aufgrund der erstmal (!) unterstellten erhöhten Betriebsgefahr über 130).
Oder anders gesagt - der Autofahrer hat sich diverser (teils heftiger bis mE strafrechtlicher) Vergehen strafbar gemacht (gab es hier eigentlich eine geschlossene Mittellinie für den Rechtsverkehr? Gibts an Einfahrten immer öfter.. warum wohl?), der Biker hier gar keiner.
Zivilrechtlich (also den Schaden betreffend) ist zu klären, ob der Unfall bei Richtgeschwindigkeit vermeidbar gewesen wäre - wovon bei der genannten Aufprallgeschwindigkeit und Zeugenaussagen mE nicht auszugehen ist. Wäre er vermeidbar gewesen... so kann die gegnerische Versicherung versuchen, einen (idR geringen) Teil der Schadenssumme geltend zu machen. Und das ... wird nur ein Gutachter und die Zeugen entscheiden - kein Forentr.. ja.. egal, hier eben keiner.
Ende... Gelände.

Und manche sollten sich wahrlich mal überlegen, ob sie mit ihrem unsagbaren und grundfalschen "Wer schnell ist, der ist selber schuld" Arien... nicht überhaupt erst bei vielen anderen Fahrern diese grob regelwidrigen, rücksichtslosen und menschenverachtenden Verhaltensweisen/denkmuster auslösen und/oder fördern? Ich weiss... man hat ja ne Rechtsschutz, ggf. eine Haftpflicht... wozu Regeln und Vorsicht, es gibt ja eine Mithaftung?
Traurig, echt traurig... es gibt auch einen Vertrauensgrundsatz.. und eine zivilrechtliche Mithaftung über alle StVO Regeln zu stellen, ist imho schon ein trauriges Verständnis von dem, was ein Miteinander und Verantwortung für andere auf der Strasse bedeuten! Fehlerkompensation durch andere über die eigene Regeleinhaltung zu stellen... eine freche Groteske?

Sicher... ein erfahrener Biker weiss um derlei schlicht assoziale Verhaltensmuster einiger und wird alle Glocken in der beschriebenen Situation läuten hören... der TE in Zukunft sicherlich auch - aber wes Geistes Kind muss man eigentlich sein, wenn man damit solche assig handelnden Subjekte auch noch rechtfertigt oder zumindest ihr Verhalten relativiert? 😰

"Selber schuld" - muss man sich echt auf der Zunge zergehen lassen? 😰
Denn damit wird indirekt das gröbst regelwidrige und nicht selten strafrechtlich relevante Verhalten wie auch menschenverachtendes Denken eines Verkehrsteilnehmers GERECHTFERTIGT (!)... dem für solches Rausziehen imho für mind. 1 Jahr der Schein entzogen gehört.
Sowas... kotzt mich nur noch an. 🙁

@ tec-doc

Wenn ich das bislang richtig gelesen habe, dann verteidigt niemand hier das Fehlverhalten des Unfallverursachers, sondern es wird die der Verkehrssituation nicht angemessene Geschwindigkeit des Geschädigten kritisiert.

Ein kleiner, aber feiner Unterschied.

Inwiefern der Verursacher hier die Situation falsch eingeschätzt oder gar den Geschädigten schlicht übersehen hat, lässt sich schwer sagen. Aus eigener Erfahrung wirst Du aber wissen, dass einem sowas auch auf zweispurigen Straßen bei geringer Geschwindigkeit passieren kann. Uns übersieht man nun mal gerne.

Dass der Geschädigte sich, sofern er je wieder fahren kann und will, derlei Geschwindigkeiten zukünftig verkneifen wird bzw. einen Bogen um die BAB macht, halte ich für nicht ganz abwegig.

Hinsichtlich der Haftung sind sich hier wohl alle einig - es wird vermutlich auf eine Mitschuld aufgrund der nicht angepassten Geschwindigkeit des Geschädigten hinauslaufen. Angesichts möglicher Spätfolgen kann das echt bitter werden.

Gruß
Frank

Zitat:

Original geschrieben von Kawa_Harlekin


Ja sagt mal, bin ich hier - außer dem Themenstarter - der einzige Motorradfahrer in der Runde, dem es tatsächlich sehr oft passiert, dass einem auf dem Motorrad auf der BAB sehr häufig einer in gefährlicher Weise davorzieht, ohne dem nachfolgenden Verkehr

Nee, bist du nicht, aber leider beschränkt sich dieses Verhalten nicht nur auf den BAB 🙁

@ tec-doc:

Den Beweis das sich der Unfall bei Richtgeschwindigkeit genauso ereignet hätte muss derjenige erbringen, der sich nicht daran gehalten hat. Viel Spaß und Erfolg dabei.

Die Frage wer sowas entscheidet ist soweit richtig, nur: DEN Spruch hättest DU dir genauso klemmen können, wie die selber Schuld Sprüche die Du so kritisierst. Dein Spruch lässt sich auf viele andere Threads anwenden, und dann braucht es kein Forum mehr.
=> VERMUTUNG: die gegnerische Vericherung wird ggf. einfach einen Teil der Leistung einbehalten mit dem Verweis auf die Geschwindigkeit, das kann man dann akzeptieren oder einklagen...

Und da Du den Vertrauensgrundsatz ins Spiel gebracht hast:
Es gibt auch noch den Misstrauensgrundsatz. Dieser besagt, dass ich JEDERZEIT mit einem Fehlverhalten anderer rechnen muss. Und das was hier passiert zu sein scheint, ist und bleibt nunmal ein klassischer Fehler diverser Verkehrsteilnehmer. Und wenn man hier ein wenig liest gibt es genug Forenmitglieder, die vom Beschleunigungsstreifen (kurzzeitig auch mal Einfädelungsstreifen) auf den linken Fahrstreifen wechseln, oder von links nach ganz rechts ziehen, um dem in dem mittleren Fahrstreifen fahrenden eine "Lehre" zu erteilen.
Sorry, aber nur auf den Vertrauensgrundsatz zu berufen kann ich nicht machen. Diese Grundsätze sollen und sollten eigentlich in JEDER Fahrschule vermittelt werden.

...

ansonsten denke ich, dass sich viele eher an den 260 stören, und der TE dann gleichzeitig sagt er habe vor der Ausfahrt abgebremst, habe dann nochmal abgebremst und sei immer noch mit 160 in das Fahrzeug gefahren ...

Zitat:

Original geschrieben von Kawa_Harlekin


PS: @ Dang3r: Ist so ..., der Jumbo-Jet muss dem Heißluftballon ausweichen z.B. ... ist vielleicht schon seit den Gebrüdern Mongolfiere so 😁 ... aber den Paragraphen im Luftrecht kann ich Dir leider nicht nennen, bin zu faul zum nachgucken ... 😛

Das ist mit Verlaub gesagt absoluter Unsinn, weder das Luftrecht noch die Pilotenausbildung beinhalten eine solche Regel und ein entsprechendes Gesetz gibt es nicht! Aber Deine These hat hier bei uns im Kreis von Privat- und Berufspiloten für erhebliche Erheiterung gesorgt.

Zum Thema: Ich fahre gern schnell und noch lieber sehr schnell, weil mein Mopped das hergibt. Machen wir uns nichts vor, das ist sehr gefährlich geworden und jeder sollte sich des Risikos bewußt sein. Ich persönlich denke, daß ich mich und mein Gerät sehr gut einschätzen kann und merke, wenn ich zu weit gehe. Andere Verkehrsteilnehmer dagegen sind eigentlich immer unkalkulierbar und auch mit Jahrzehnten Erfahrung erschrecke ich mich gelegentlich immer noch, was die da verzapfen. Wenns dann zum Äußersten kommt, kann man eigentlich immer nur hoffen.

@nomdma: ... tun sie eben doch, jedenfalls implizit/zwischen den Zeilen ganz drastisch ... lies mal genau, vor allem auf der ersten Seite ... wie soll man denn Aussagen wie "...selber schuld..." oder "...hätte damit rechnen müssen..." (sinngemäß zitiert) denn sonst interpretieren ...

@Dang3r: Schön, wenn ich zur Belustigung eines Zirkels deutscher Privatpiloten beitragen konnte, aber in USA ist dann Euer preußischer oder königlich bayrischer "Luft-Lappen" extrem drastisch in Gefahr, guck' mal z.B. in den FAR's nach ... ich bin wie gesagt zu faul zum suchen, jetzt erst recht ... ich kann aber nicht ausschließen, dass im deutschen Luftrecht die Rücksicht auf andere "wehrlosere" einen geringeren Stellenwert hat, als international üblich .........

@ lieber tec-doc, vielmals danke für die klaren Worte; das mit der Schuldfrage einerseits und der zivilrechtlichen Haftung andererseits hatte ich ungefähr auch so in Erinnerung, bin mir aber nicht sicher, weil alle immer von "Teilschuld" bei >130km/h sprechen, aber das ist vielleicht auch nur Stimmungsmache, es geht also offenbar nur, wie ich es ja auch so ungefähr versuchte zu sagen, bei der Gefährdungshaftung um eine etwaige teilweise zivilrechtliche Schadensersatzhaftung. Richtig so ?

@all: Wenn jemand wie der TE hier seine sehr schweren Verletzungen aufgrund eines so schweren Unfalles beschreibt, an dem er gemäß der STVO nicht Schuld ist, wie offenbar ja die Polizei auch schon bestätigte, und dann Leute vor allem auf der ersten Seite dieses Threads ihm auch noch verbale "Ohrwatschen" teilweise anstelle von ehrlich gemeinten Genesungswünschen erteilen, weil er ja so "böse" schnell gefahren sei .... - nicht vergessen, es war an dieser Stelle keine Geschwindigkeitsbegrenzung - .... dann bin ich gelinde gesagt sehr erschüttert. Und selbst wenn er Schuld gewesen wäre, was er aber gemäß der Beschreibung nicht war, fände ich, hätten die Genesungswünsche absolut Vorrang, zumal beim Autofahrer im Fall einer Kollision mit einem Motorradfahrer meist nur Blechschaden entsteht.

Gruß

Selbstverständlich auch von mir die Besten Genesungswünsche an den TE

Weswegen sollte dem TE eigentlich eine Teilschuld angehaftet werden? Auf einer unbegrenzten AB mit dann 160 km/h fahren? Daraus soll ihm dann gleich ein Strick gedreht werden? Nur weil er Motorrad fährt und keine Knautschzone hat?
Wäre das selbe PKW vs. PKW geschehen wäre eure Schuldfrage eindeutig dem einfahrenden Fahrzeug zuzuschreiben. Dann würde es toter Winkel usw. usf. bedeuten.

Was mich etwas stutzig macht ist eher das der TE zu Hause ist. Nach 4 Tagen mit einem Beckenbruch wobei eine OP ansteht. Was sind denn das für KH´s 🙄

Schon peinlich, was man manchmal lesen muss. Die Tatsache, dass ein Moppedfahrer auch mal die 200er-Marke knackt, stempelt ihn weder zum hirnlosen Assi noch berechtigt sie andere Verkehrsteilnehmer zu grobem Fehlverhalten.
Der TE hat geschildert, dass er schon das Tempo verminderte, als er die "Auffahrsituation" erkannte. Dass dann der PKW-Fahrer nach erstem Zögern dann doch rüberzieht - sorry, da wären auch all die anderen klugen, moralisch integren, ach so vorbildlichen Schreiber genauso in das Heck geknastert. Da bist Du mit 130kaemha ebenso chancenlos.
Wenn der TE angibt, er wäre ca. 130-140 km/h gefahren  (wie gesagt, er hatte ja schon Tempo reduziert, Zeugen werden dies sicher bestätigen können), wird dies niemand widerlegen können. Und den Grundsatz, der Auffahrende hat Schuld gibt es überhaupt nicht, dies ist Schmarrn. Es wird sicherlich Zeugen zu dem Unfallhergang geben und somit dürfte sich die Schuldfrage klären. Und ich kenne diese Situation leider zur Genüge, nicht nur mit dem Bike (da bin ich selten auf der BAB9, sondern auch mit dem PKW und auch bei Geschwindigkeiten im Bereich der Richtgeschwindigkeit.

Lieber TE - gute Besserung, schalte Anwalt mit ein. Die Osterglocken heilen wieder, aber die Beckenfraktur und die zertrümmerte Hand sind für Folgeschäden gut

twindance, der auch schon Osterglocken hatte nachdem er sich auf dem Bike das Becken brach und trotzdem auch über 200km/h fährt.

Hallo

Na, hier feiert der Blödsinn fröhliche Urständ.
Vor allem die Fakten werden ignoriert, es schreibt der gefühlsbetonte Biker, eben der Frauen Typ.
Wenn ich Lust habe heize ich auf der Bahn nach Lust und Laune, o.k, weniger mit dem Motorrad weil ich nicht gerne auf der Autobahn fahre. Es geht mir zu sehr geradeaus🙄

Nochmal:
Mit den Fehlern anderer ist zu rechnen. Das ist nicht nur eine altbekannte Tatsache, sondern steht sogar im Paragraph 1 der STVO. Das sagt einem aber auch der gesunde Menschenverstand.
Wie schon erwähnt, diese Situation ist einer der Klassiker schlecht hin. Wenn ich dann als Fahrer unbeirrt weiter am Kabel ziehe bringe ich mich rechtlich und gesundheitlich in eine unangenehme Situation.
Das gilt für Autofahrer, aber für Biker logischerweise doppelt drei und vierfach.

Mit dem Blödsinn der teilweise hier verzapft wird ist wohl niemand geholfen.

Eben nicht gefühsbetont. Fakt ist - ein PKW überholt, ohne den nachfolgenden Verkehr zu beachten. Das ist der einzige Fakt, alles andere nur persönliche Meinungen und Ansichten. Es gibt in der Rechtssprechung auch den Vertrauensgrundsatz, dass man als Verkehrsteilnehmer auf StVO-konformes Verhalten vertrauen darf! Ansonsten müsstest Du langsam über die Kreuzung fahren, es könnt ja ein Dödel trotz Rot fahren. Darfst nicht am Rechtsblinker vorbei fahren - könnte ja den Blinker falsch gesetzt haben. Der möglichen Szenarien gibt es viele! Und wenn Herr PKW-Treiber erst zögert, den LKW zu überholen darf man damit rechnen, dass er auch mit dem Ausscheren wartet, bis der nachfolgende Verkehr durch ist! Und wenn dieser über Richtgeschwindigkeit liegt, berechtigt es noch lange nicht, sich derartig zu verhalten.

Zitat:

Original geschrieben von twindance


. Darfst nicht am Rechtsblinker vorbei fahren - könnte ja den Blinker falsch gesetzt haben.

Hallo

Du hast es erkannt, wenn jemand blinkt heißt das für dich erst mal gar nix. Im Falle eines Unfalls bist du mit dran.
Oder mal umgekehrt. Du hast selbstverständlich noch nie falsch geblinkt oder gerade beim Motorrad den Blinker angelassen?
Stell dir mal vor jeder Autofahrer würde jeden Biker auf die Hörner nehmen der falsch blinkt und sagt:
Was wollt ihr denn, der hat doch geblinkt?

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