Unfall seitlicher Parkstreifen Schuldfrage
Ich habe den Vorgang mal durch Chatgpt beschreiben lassen. Welche Seite hat hier Schuld an dem Unfall?
Fahrzeug A befand sich vollständig (zu 100%) auf dem Parkstreifen, der durch Markierungen klar gekennzeichnet ist. Der Fahrer von Fahrzeug A hatte gerade die Kupplung kommen lassen und wollte losfahren, hatte jedoch noch kein Gas gegeben. Das Lenkrad und die Reifen von Fahrzeug A waren geradeaus ausgerichtet.
In diesem Moment zog Fahrzeug B von der angrenzenden Straße auf den Parkstreifen und traf dabei Fahrzeug A.
Fahrzeug A ist quasi der weiße Transporter auf dem Seitenstreifen und Fahrzeug B das dunkle Auto welches aus der Kurve kommt. Beim Unfall steht Fahrzeug A genau wie der weiße Transporter gerade auf dem Parkstreifen, nur dass er gerade anfährt und ungefähr 50-60 cm vorgerollt ist.
Fahrzeug B ist ab dem hinteren Bereich der Beifahrertür beschädigt und Fahrzeug A links vorne an der Stoßstange und dem Abblendlicht. Reifen und Felge wurden nicht getroffen da sie gerade ausgerichtet waren.
45 Antworten
Genau, aber letztendlich hat B den A gerammt und somit hat B die schlechteren Karten.
Davon abgesehen, ich wundere mich immer wieder, wenn man rechtzeitig blinkt ! und die Fahrzeuge von hinten kommend, meist mit höherer (innerstädtisch !!!) Geschwindigkeit noch vorbei müssen
A ist doch gar nicht auf die Fahrbahn gefahren, A hat praktisch nur die freie Lücke auf dem Parkstreifen geschlossen und B hat das nicht mitbekommen, die Spur gewechselt und wollte in die eben noch freie Lücke.
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Dafür gibt’s Gesetze, die das regeln.
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__10.html
Zitat:
@Oetteken schrieb am 6. Juli 2024 um 22:47:16 Uhr:
Dafür gibt’s Gesetze, die das regeln.
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__10.html
Findet keine Anwendung , da A ja nicht auf die Straße gefahren ist.
Wenn B von der Straße auf den Parkplatz will muss dieser gucken was da los ist, kannst doch nicht einfach rüber ziehen . Also wahrscheinlich Teilschuld .
B kommt aus dem fließenden Verkehr und hat daher Vorrang.
Ich gehe davon aus, dass der Unfall nicht passiert wäre, wenn A sich nicht bewegt hätte, also an seiner ursprünglichen Postion geblieben wäre, bis B eingeparkt hätte.
Zitat:
@Oetteken schrieb am 6. Juli 2024 um 22:58:39 Uhr:
Ich gehe davon aus, dass der Unfall nicht passiert wäre, wenn A sich nicht bewegt hätte, also an seiner ursprünglichen Postion geblieben wäre, bis B eingeparkt hätte.
Viele Unfälle würden nicht passieren wenn man gut aufpasst. Vorallem wenn man nicht auf seine Vorfahrt besteht oder mal richtig den Schulterblick oder den Spiegel nutzt 😉 oder nicht einfach fährt wenn man blinkt..
Und sowas kann ein Laie nicht beurteilen , dafür gibt es Gerichte. Und was bringt es einen wenn wir sagen ja B hat schuld es am Ende aber garnicht so ist ?
Auch Gerichte können das oft nicht beurteilen.
Dann gibt es ein Urteil, das dem tatsächlichen Geschehen nicht gerecht wird.
Vielleicht gibt es auch ein Mitverschulden, aber das ist in diesem Fall eher unwahrscheinlich, wenn weder Zeugen noch Sachverständige Anhaltspunkte dafür bieten, dass B in das stehende Fahrzeug von A gefahren ist.
Jedenfalls hat B den A auf dem "Parkplatz" gerammt, B hatte sein Fahrerei nicht im Griff, B hätte einfach zweimal gucken sollen.
Ist alles nachvollziehbar.
@Oetteken
Das B aus dem fliessenden Verkehr kommt und auf dem "Parkplatz" somit Vorrang hat, ist natürlich Quatsch.
Ja, und die Blinkerei entschärft solche Situationen.
Hier wird ein BGH-Urteil zu einem sehr ähnlichen Fall beschrieben: https://www.heinicke-eggebrecht.com/.../
Ich lasse mal die ChatGPT Analyse hier. Ehrlicherweise habe ich mir qualitativ bessere Antworten hier im Forum erwartet. Es sind definitiv ein paar dabei die versuchen auf die Situation einzugehen aber ein Großteil der Antworten ist echt Schrott. Hier mal die ChatGPT Analyse als weitere Diskussionsgrundlage sowie die mitgegebenen Informationen an ChatGPT.
Um zu bestimmen, wer die Schuld an dem Unfall trägt, betrachten wir die relevanten gesetzlichen Vorschriften aus der Straßenverkehrsordnung (StVO) sowie die Umstände des Unfalls.
Sachverhalt
Fahrzeug A steht rechts auf einem Parkstreifen, der parallel zur Straße verläuft und durch Fahrbahnmarkierungen gekennzeichnet ist.
Fahrzeug A fährt gerade los, befindet sich noch vollständig auf dem Parkstreifen und die Reifen sind noch gerade.
Fahrzeug B wechselt von der Straße nach rechts auf den Parkstreifen, wobei es zur Kollision mit Fahrzeug A kommt
Gesetzliche Regelungen
§ 1 StVO: Grundregeln
Abs. 2: "Wer am Verkehr teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird."
§ 10 StVO: Einfahren und Anfahren
"Wer aus einem Grundstück, aus einer Fußgängerzone, von anderen Straßenteilen (z. B. Parkstreifen) oder über einen abgesenkten Bordstein auf die Straße einfährt oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Er muss sich dabei in die Hauptfahrbahn einfädeln, ohne den fließenden Verkehr zu behindern."
Analyse der Schuldfrage
Verhalten von Fahrzeug A
Fahrzeug A befand sich auf einem Parkstreifen und fuhr gerade los. Nach § 10 StVO hat ein Fahrzeug, das vom Fahrbahnrand anfährt, besondere Sorgfaltspflichten. Es muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Fahrzeug A muss sich vergewissern, dass der fließende Verkehr nicht behindert oder gefährdet wird, bevor es in die Fahrbahn einfährt. In diesem Fall hat sich Fahrzeug A jedoch noch vollständig auf dem Parkstreifen befunden und die Reifen waren noch gerade ausgerichtet. Dies bedeutet, dass Fahrzeug A noch nicht vollständig in den fließenden Verkehr eingefahren ist.
Verhalten von Fahrzeug B
Fahrzeug B wechselt von der Straße auf den Parkstreifen und kollidiert mit Fahrzeug A. Nach § 1 StVO hat Fahrzeug B die Grundregel der gegenseitigen Rücksichtnahme zu beachten. Das Wechseln auf den Parkstreifen stellt ein Fahrmanöver dar, bei dem besondere Sorgfalt erforderlich ist. Fahrzeug B muss sicherstellen, dass es keine Gefahrensituation schafft oder andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet.
Schlussfolgerung
Fahrzeug A: Obwohl Fahrzeug A vom Parkstreifen losfährt, befand es sich noch vollständig auf dem Parkstreifen und hatte die Reifen noch gerade. Daher war Fahrzeug A noch nicht vollständig in den fließenden Verkehr eingefahren und hatte somit seine Sorgfaltspflicht gemäß § 10 StVO noch nicht verletzt.
Fahrzeug B: Fahrzeug B wechselt von der Fahrbahn auf den Parkstreifen und kollidiert mit Fahrzeug A. Fahrzeug B hätte sicherstellen müssen, dass der Parkstreifen frei ist und dass durch sein Fahrmanöver keine Gefahrensituation entsteht.
Daraus folgt, dass die Hauptschuld an dem Unfall bei Fahrzeug B liegt. Fahrzeug B hat gegen die Sorgfaltspflicht gemäß § 1 StVO verstoßen, indem es nicht sicherstellt hat, dass der Parkstreifen frei ist und dass durch das Einfahren auf den Parkstreifen keine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer entsteht.
Zusammenfassung
Auf Grundlage der oben genannten Gesetzesvorschriften und der beschriebenen Sachlage ist Fahrzeug B der Hauptverursacher des Unfalls. Fahrzeug A hat noch nicht den fließenden Verkehr betreten und somit seine Sorgfaltspflicht gemäß § 10 StVO nicht verletzt. Fahrzeug B hat dagegen die Sorgfaltspflicht gemäß § 1 StVO missachtet, indem es nicht auf die Gegebenheiten auf dem Parkstreifen geachtet hat.
Text an ChatGPT:
Mache eine Analyse wie vor Gericht und lege mit Hilfe von Gesetzes Paragraphen fest wer hier die Schuld am Unfall trägt. Fahrzeug A ist rechts auf einem Parkstreifen der parallel zur Straße verläuft. Der Parkstreifen ist durch Fahrbahnmarkierungen gekennzeichnet. Als Fahrzeug A gerade losfährt und sich weiterhin komplett auf dem Parkstreifen befindet und die Reifen noch gerade ausgerichtet sind kommt von der Straße Fahrzeug B und wechselt auf den Parkstreifen nach rechts und es kommt zum Unfall zwischen den beiden Fahrzeugen. Wer ist der Verursacher?
Zitat:
@mecco schrieb am 7. Juli 2024 um 06:42:22 Uhr:
Hier wird ein BGH-Urteil zu einem sehr ähnlichen Fall beschrieben: https://www.heinicke-eggebrecht.com/.../
Schon noch anders, in dem hier beschriebenen Fall zieht die Geschädigte ja auf die Straße wo natürlich der fließende Verkehr Vorrang hat.
In meinem Fall zieht Fahrzeug B von der Straße auf den Parkstreifen wo es zum Unfall kommt.
Wie viele hier richtig sagen hat der Anfahrende vom Straßenrand immer die Schuld beim Spurwechsel auf die Straße.
Aber in meinem Fall wechselt das Fahrzeug von der Straße zum einparken auf den Parkstreifen wo es zur Kollision kommt.
Die Konstellation scheint so selten zu sein, dass ich so gut wie nichts finde. Die Unfälle passieren in der Regel immer auf der Straße und nicht auf dem Parkstreifen.
Aber danke für die Mühe sowas in der Art suche ich auf jeden Fall.
Zitat:
@Abc39 schrieb am 7. Juli 2024 um 06:49:58 Uhr:
Ich lasse mal die ChatGPT Analyse hier. Ehrlicherweise habe ich mir qualitativ bessere Antworten hier im Forum erwartet.
*Kopfschüttel*
Du rotzt hier schnell zusammengehunzte KI-Texte ins Forum und hoffst darauf, dass deine Sicht der Dinge bestätigt wird.
Befasse dich selbst erstmal gründlich mit deinem Fall. Für qualifizierte Antworten gibt es Fachleute, die du natürlich auch bezahlen musst, wer verschenkt sein Wissen im Forum an Leute, die nach ein paar Tagen und ihnen nicht gefälligen Antworten so unverschämt werden? Nach dem Post sollte hier eigentlich Schluss sein.
Übrigens, mit meccos gefundenen Urteil dürfte deine Sache auch qualifiziert beantwortet sein.