Unfall seitlicher Parkstreifen Schuldfrage
Ich habe den Vorgang mal durch Chatgpt beschreiben lassen. Welche Seite hat hier Schuld an dem Unfall?
Fahrzeug A befand sich vollständig (zu 100%) auf dem Parkstreifen, der durch Markierungen klar gekennzeichnet ist. Der Fahrer von Fahrzeug A hatte gerade die Kupplung kommen lassen und wollte losfahren, hatte jedoch noch kein Gas gegeben. Das Lenkrad und die Reifen von Fahrzeug A waren geradeaus ausgerichtet.
In diesem Moment zog Fahrzeug B von der angrenzenden Straße auf den Parkstreifen und traf dabei Fahrzeug A.
Fahrzeug A ist quasi der weiße Transporter auf dem Seitenstreifen und Fahrzeug B das dunkle Auto welches aus der Kurve kommt. Beim Unfall steht Fahrzeug A genau wie der weiße Transporter gerade auf dem Parkstreifen, nur dass er gerade anfährt und ungefähr 50-60 cm vorgerollt ist.
Fahrzeug B ist ab dem hinteren Bereich der Beifahrertür beschädigt und Fahrzeug A links vorne an der Stoßstange und dem Abblendlicht. Reifen und Felge wurden nicht getroffen da sie gerade ausgerichtet waren.
45 Antworten
Zitat:
@moto-tubby schrieb am 6. Juli 2024 um 18:48:54 Uhr:
@Steven4880: nein, ich habe das so verstanden, daß Fahrzeug A ist auf dem Parkstreifen schon vorwärts gerollt ist, während B sich auf dem Parkstreifen davor setzen wollte.
Stimmt. Das Detail habe ich schlicht überlesen.
Dann wärs ja eher ein „Parkunfall“, wenn B einparken wollte.
[Unnötiges Vollzitat von MOTOR-TALK entfernt.]
Genau B hat dort eingeparkt und ist von der Straße auf den Parkstreifen gezogen wo A gerade losrollte.
Im thread hängt auch das Bild von der Stelle bei Google Maps um ein Gefühl für die Situation zu bekommen.
Hat die gegnerische Versicherung ihre Mitarbeiter mit einem frischen Kaffee nebst Unfallersatzwagen an den Unfallort geschickt? Gibt eine, die wirbt mit entsprechenden TV-Spots.
Wenn A nur 50-60 cm nach vorne gerollt ist, fehlt mir die Vorstellungskraft, wie knapp bzw. scharf B dann vor A reinziehen wollte 😕 … dann sehe ich B da nicht ganz aus dem Schneider.
Oder aber A ist nicht nur 50-60 cm nach vorne gerollt, sondern hat eher nen kräftigen Schuss nach vorne gemacht und bremst dann stark weil B einfahren wollte …
Trotzdem - mir sind die 50-60 gerollten cm irgendwie suspekt😎
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Ich würde es einfach so runter brechen, wenn A stand ist B Schuld.
Wenn A schon gerollt ist, ist A Schuld.
Falls es vor Gericht geht würde es mich nicht wundern wenn es eine Schulteilung gibt.
A ist losgerollt und hat den rückwärtigen Verkehr nicht beachtet. Für mich eine klare Sache, A ist Schuld.
Klar ist hier gar nichts. Wenn A auf dem Seitenstreifen losrollt kann B ihm nicht einfach vor die Schnauze ziehen.
B hat in der Situation, entgegen vieler Meinungen hier, auch kein Freifahrtsschein.
Mit den hier gemachten Angaben kann man den Vorgang nicht wirklich beurteilen, da fehlen die zeitlichen Zusammenhänge.
Letztendlich haben vielleicht beide irgendwie gepennt oder waren zu ungeduldig.
Wenn B einparken will und in dem Moment, wo er rüber auf den Parkstreifen zieht, fährt das Auto A dahinter unvermittelt an und B ins Auto?
Zitat:
@Scimitar83 schrieb am 6. Juli 2024 um 20:37:36 Uhr:
Wenn B einparken will und in dem Moment, wo er rüber auf den Parkstreifen zieht, fährt das Auto A dahinter unvermittelt an und B ins Auto?
Ja, so gesagt, überzeugt.
Beim Anfahren vom Rand hätte A auch dann die Alleinhaftung, wenn er bereits vollständig in den Fahrstreifen des Fließverkehrs eingefahren wäre und ihm B hinten rein kracht. In der Realität ist damit der Drops gelutscht. Ärgerlich für A, aber so ist es eben.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 6. Juli 2024 um 20:39:52 Uhr:
Beim Anfahren vom Rand hätte A auch dann die Alleinhaftung, wenn er bereits vollständig in den Fahrstreifen des Fließverkehrs eingefahren wäre und ihm B hinten rein kracht. In der Realität ist damit der Drops gelutscht. Ärgerlich für A, aber so ist es eben.
Aber sicherlich nicht nicht bedingungslos. Auch B muss versuchen den Unfall zu verhindern.
Wenn ich mir den Hergang realistisch vorstelle, dann legt A die 50 bis 60 cm erst innerhalb der Schrecksekunde von B zurück, der sich noch etwas länger zuvor für das EInparken festgelegt hatte und ganz sicher bei Beachtung der hier gegebenen gesteigerten Sorgfaltspflicht des Anfahrenden von A auch rechtzeitig bemerkt worden wäre. B hat dabei keinerlei Chance zu reagieren und die Kollision zu verhindern.
Mir ist schon klar, dass man vom Gefühl her aus der Sicht von A denkt, der B sei ihm quasi vorsätzlich ins Auto gefahren. Aber der Entscheidungszeitpunkt des B liegt weiter zurück als die Anfahrentscheidung von A und das verbotene Anrollen ist in dem Moment nicht vorhersehbar, jedenfalls nicht in einer dem B vorwerfbaren Weise.
A war wohl nicht aufmerksam genug und hat B, der sich bereits neben ihm befand, nicht bemerkt.
Schwer vorstellbar, dass B mit Karacho in die enge Parklücke fahren wollte.
Für mich wäre noch von Bedeutung ob B geblinkt hat und so anzeigt hat das er einparken möchte auf dem Parkstreifen. Oder ob der einfach so die Fahrbahn verlassen hat.
"Wenn B einparken will und in dem Moment, wo er rüber auf den Parkstreifen zieht, fährt das Auto A dahinter unvermittelt an und B ins Auto?"
Also alles hat sich auf dem Parkstreifen abgespielt.
B wollte, von hinten kommend auf der Fahrspur, in die freie Lücke vor A auf dem Parkstreifen, die plötzlich nicht mehr frei war, weil A vorgerollt war, so verstehe ich das.
So hat B im Prinzip die Spur gewechselt und A auf dem Parkstreifen angefahren.
Das kommt dabei raus wenn man "undeutlich" (keiner hat geblinkt), gefahren wird, bzw. man das Blinken nicht zur Kenntnis nimmt und nur geradeaus guckt.