Unfall S212

Mercedes

Hallo Leute,

hatte heute morgen das Vergnügen mit einem ungarischen LKW, der dessen Anhänger mich an der Ampel streifte. Das Ergebnis ist im Bild zu erkennen. Polizei war vor Ort, Versicherung informiert. Da man mir mangels Zeit in der örtlichen Mercedes-Werkstatt keine Audienz anbieten konnte, hier meine Frage:

Ist sowas sinnvoll reparierbar, teuer vermutlich sowieso? Wie heißt diese defekte Säule hinten am Heck im Fachjargon?

Danke Euch

Unfall
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Man zählt die Säulen vom Dach von vorne an mit A beginnend, also ist das die D-Säule.

Viel Spaß mit der Versicherung, mein Schwiegervater hatte das Vergnügen mit einem polnischen LKW (und einer deutschen Versicherungsgesellschaft) und es dauerte über 1.5 Jahre, bis das Geld gekommen ist. Natürlich mit Anwalt und allem Schnickschnack, ohne geht da garnix. 😠

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Zitat:

@elke1001 schrieb am 21. Januar 2019 um 14:18:00 Uhr:


... Ich suche mir einfach irgendeinen RA für Verkehrsrecht meiner Wahl, ohne die Haftpflicht vorher einzubinden oder muss ich dies der Haftpflicht mitteilen, da ja zusätzliche Kosten entstehen?

Such dir nicht irgendeinen Anwalt sondern einen der ausgewiesener Maßen als Fachanwalt für Verkehrsrecht geführt wird. Gerade bei Unfällen mit Ausländern ist das dringend geboten. Der Titel Fachanwalt ist übrigens gesetzlich geschützt.

"Fachanwälte sind Rechtsanwälte, die auf einem bestimmten Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen nachweisen können. Der Titel „Fachanwalt“ wird von den regionalen Rechtsanwaltskammern verliehen. Zuvor wird intensiv nach einem in der Fachanwaltsordnung festgelegten Katalog geprüft, ob die notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind. Der Rechtsanwalt muss nachweisen, dass er auf dem entsprechenden Fachgebiet über Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, die erheblich darüber hinausgehen, was üblicherweise durch die Ausbildung und die praktischen Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Bevor die Verleihung eines Fachanwaltstitels beantragt werden kann, muss der Rechtsanwalt in der Regel einen mindestens 120 Stunden umfassenden Fachkurs absolvieren und mehrere Klausuren bestehen. Außerdem muss eine bestimmte Zahl von bearbeiteten Fällen im jeweiligen Fachgebiet nachgewiesen werden.

Ein Rechtsanwalt kann maximal drei Fachanwaltstitel erwerben. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss jeweils jährlich belegen, dass er sich im vorgeschriebenen Umfang fachlich fortgebildet hat."

War gestern beim Anwalt für Verkehrsrecht, danke nochmal für eure Hinweise, waren wohl wirklich richtig. Der RA hat nun ein Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen eingefordert. Mal schauen, was da raus kommt...

Zitat:

danke nochmal für eure Hinweise, waren wohl wirklich richtig

was hast du denn gedacht.........🙄🙂

ja...manchmal gibt es hier auch gute Tipps......nicht immer aber fast.....😁😉

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Zitat:

@212059 schrieb am 21. Januar 2019 um 22:40:15 Uhr:


Von daher würde ich bei einem Direktversicherer immer zum Anwalt. Ebenso bei der Beteiligung ausländischer Versicherer, da die meist versuchen, ihre landestypischen (i.d.R. niedrigeren) Abwicklungen durchzubekommen. Ansonsten kann man auch ohne anfangen und den Anwalt einschalten, wenn's Probleme gibt.

Du kannst das natürlich so machen, für unerfahrene Fahrer finde ich den Tipp falsch bis riskant. Ich bin durchaus recht erfahren in der Regulierung von Unfällen, mache das aber auch nicht (mehr) selber.

1. Ich bin ohne Schuld geschädigt. Warum soll ich Zeit und Mühe aufwenden mich mit den Folgen des Unfalls zu beschäftigen? Ich unterschreibe die Vollmacht für den Anwalt und harre der Dinge die da kommen.
2. Ich kann nicht beurteilen welche Versicherung kundenfreundlich und welche weniger kundenfreundlich reguliert. Das dürfte nicht nur mir so gehen.
3. Die Ansprüche sollen vollständig und in richtiger Höhe angemeldet und durchgesetzt werden. Auch hier ist der Laie sehr oft überfordert. Wer aber seine Ansprüche nicht vollumfänglich kennt, erkennt auch nicht, ob er irgendwo nachhaken oder einen Anwalt hinzuziehen sollte. Und wenn es nur die Kostenpauschale, die Kosten der Zulassung des neuen Fahrzeugs oder die Pauschale für den Radioumbau sind...
4. Auch wenn zunächst alles simpel aussieht kommen nicht selten dann doch Unstimmigkeiten. Die Versicherungen regulieren den Großteil, einen Teil nicht. Hier eine Kürzung der Reparatur- oder Wiederbeschaffungsdauer, dort Abrechnung nach Stundensätzen einer freien Werkstatt. Gern auch ein zu niedriger Wiederbeschaffungswert.Schön war auch, als mir die gegnerische Versicherung einen höheren Restwert für meinen Wagen nachgewiesen hat, nachdem ich den Wagen zum Restwert nach Gutachten verkauft hatte. Es waren 100.- Euro die sie mir dann abziehen wollten. Es wird darauf gesetzt, dass der Geschädigte wegen der vergleichsweise geringen Differenz dann den Aufwand (und das vermeintliche Risiko) scheut noch zum Anwalt zu gehen. Also wird, evt. noch mit geballter Faust in der Tasche, akzeptiert und auf Geld verzichtet, meist ein paar hundert Euro die keinen umbringen aber die Vielzahl läppert sich bei der Versicherung.
5. Der Anwalt ist auch hoch erfreut, wenn Leute 90 % des Schadens selber regulieren und dann wegen eines relativ geringen Restbetrages anwaltliche Hilfe wollen. Gleiche Arbeit wie bei der kompletten Abwicklung aber nur ein kleiner Streitwert = kleine Rechnung. Mein Anwalt lehnt das meist rundweg ab.

Es ist allein auch beim unverschuldeten Verkehrsunfall und trotz klarer Schuldfrage vorgesehen, dass grundsätzlich ein Anwalt auf Kosten des Unfallgegners beauftragt werden kann. Aus guten Gründen wie ich finde, warum sollte man das nicht in Anspruch nehmen? Wo ist der Vorteil es allein zu versuchen?

Gruß
Hagelschaden

Hallo,

inzwischen war der Wagen beim Gutachter. Der geschätzte Schaden bzw. die Reparaturkosten liegen bei ca. 10.000 Euro ohne MWST. So hattet ihr das ja auch schon geschätzt hier. Nun wird es Zeit, sich Gedanken zu machen, ob man reparieren lässt (wäre ja mit 130%-Regelung grade so möglich) oder sich auszahlen lässt. Der eine sagt "soviel kriegt man nie wieder", der andere sagt "nutze die Chance, den Euro-5-Diesel abzustoßen", andere meinen "lass reparieren, da weiß man was man hat"... "lasse beim Vertragshändler reparieren" oder lass "auszahlen und gehe dann in eine "Hinterhofwerkstatt"... Mir schwirrt der Kopf. Was würdet ihr tun?

Auf Gutachten Abrechnen lohnt sich nur wenn man sehr gute Kollegen oder eine gute freie Werkstatt in Petto hat damit am Ende für dich noch genügend hängen bleibt.

Da du glaub ich das Fahrzeug auf Grund seiner Ausstattung und des guten Allgemeinzustandes behalten möchtest würd ich es beim :-) reparieren lassen,somit hast du Garantieansprüche auf sämtliche ausgeführten Arbeiten und hast keinerlei Unannehmlichkeiten da du in der Werkstatt eine Abtrittserklärung unterschreiben wirst.

Leider kann dir niemand hier diesem Forum die Entscheidung abnehmen.

ich wünsche dir viel Glück und Erfolg für deinen Weg wie auch immer du ihn gehen wirst.

Bastler-TT

Gibt es auch Zahlen zum Restwert und zum Wiederbeschaffungswert?

Gruß
Hagelschaden

Hallo elke1001,

diese Entscheidung kann Dir keiner abnehmen, da sie von zu vielen Faktoren abhängt
(hast du ein anderes Fahrzeug in Aussicht von dem du sagen würdest das es aktuell günstig zu haben ist, welche Rücklagen hast du um in einen Neukauf zu investieren, wie lange wolltest du das Unfallfahrzeug vor dem Unfall eigentlich noch fahren usw. usw.)
Aber du hast diesen Thread ja eröffnet mit der Aussage, du willst deinen E möglichst behalten und Reparieren lassen.
Ich werde dir weder das eine noch das andere raten außer: rechne dir die verschiedenen Konstellationen mal selbst durch und entscheide dann.

Zitat:

@Hagelschaden schrieb am 24. Januar 2019 um 15:16:35 Uhr:


Gibt es auch Zahlen zum Restwert und zum Wiederbeschaffungswert?

Gruß
Hagelschaden

Die gibt es:
Reparatur lt. Gutachten inkl. Mwst rund 13.000,-
Wiederbeschaffung ca. 16.000,-
Restwert ca. 4.500,-

Danke für die Zahlen.
Wenn ich das richtig im Kopf habe könntest Du so abrechnen: Wiederbeschaffungswert minus Restwert = 11.500 Euro, die forderst Du von der Versicherung . Das ist für die günstiger als die Reparatur in Höhe von 13.000 Euro, also stimmen die zu.
Den Wagen verkaufst Du dann für die 4.500 Euro aus dem Gutachten, da steht ja drin wer das zahlt.
Summe: Du hättest für deinen Wagen aus 2011 mit Euro 5 schlappe 16.000 Euro erzielt, plus diverse sonstige (kleinere) Posten wie Pauschalen, Nutzungsausfall usw.

So habe ich mal abgerechnet, soviel Geld hätte ich beim Verkauf oder der Inzahlungnahme niemals erhalten.

Gruß
Hagelschaden

Die deutschen Versicherungen zahlen normaler Weise keine MWSt. wenn man nicht reparieren lässt. Die muss man für den Fall, dass das die ausländische Versicherung auch macht, abziehen.

Ich denke das weiß der Anwalt.

Gruß AWXS

@AWXS

Im Falle der fiktiven Abrechnung nach GA stimmt das. In meinem Beispiel wird aber auf Basis des Wiederbeschaffungswertes abgerechnet.
Edit: Selbstverständlich würde ich alle Modelle bzw. die Entscheidung mit dem Anwalt besprechen, dafür hat man den ja. Bei mir hatte das damals der GA so vorgeschlagen und der Anwalt abgenickt.

Gruß
Hagelschaden

Danke, hatte ich mal wieder nicht richtig drüber nachgedacht und zu schnell geschrieben.

Mal gespannt was dabei am Ende der Story raus kommt und ob sich die Versicherung sich darauf dann einlässt, sofern sich elke1001 für diesen Weg entscheidet.

Gruß AWXS

Zitat:

@Hagelschaden schrieb am 24. Januar 2019 um 16:26:14 Uhr:


Danke für die Zahlen.
Wenn ich das richtig im Kopf habe könntest Du so abrechnen: Wiederbeschaffungswert minus Restwert = 11.500 Euro, die forderst Du von der Versicherung . Das ist für die günstiger als die Reparatur in Höhe von 13.000 Euro, also stimmen die zu.
Den Wagen verkaufst Du dann für die 4.500 Euro aus dem Gutachten, da steht ja drin wer das zahlt.
Summe: Du hättest für deinen Wagen aus 2011 mit Euro 5 schlappe 16.000 Euro erzielt, plus diverse sonstige (kleinere) Posten wie Pauschalen, Nutzungsausfall usw.

So habe ich mal abgerechnet, soviel Geld hätte ich beim Verkauf oder der Inzahlungnahme niemals erhalten.

Gruß
Hagelschaden

Das wird so nicht laufen!
Es ist ja kein Totalschaden und nur dann würde der WBW zum Tragen kommen. Fiktiv wird nur die Rep-Summe netto
ausgezahlt.

Es muss auch irgendwo einen Zahlendreher geben, einmal sind es 10000eur netto, dann 13000 brutto!
Bestimmt verschrieben, aber was ist richtig?

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