Unfall S212
Hallo Leute,
hatte heute morgen das Vergnügen mit einem ungarischen LKW, der dessen Anhänger mich an der Ampel streifte. Das Ergebnis ist im Bild zu erkennen. Polizei war vor Ort, Versicherung informiert. Da man mir mangels Zeit in der örtlichen Mercedes-Werkstatt keine Audienz anbieten konnte, hier meine Frage:
Ist sowas sinnvoll reparierbar, teuer vermutlich sowieso? Wie heißt diese defekte Säule hinten am Heck im Fachjargon?
Danke Euch
Beste Antwort im Thema
Man zählt die Säulen vom Dach von vorne an mit A beginnend, also ist das die D-Säule.
Viel Spaß mit der Versicherung, mein Schwiegervater hatte das Vergnügen mit einem polnischen LKW (und einer deutschen Versicherungsgesellschaft) und es dauerte über 1.5 Jahre, bis das Geld gekommen ist. Natürlich mit Anwalt und allem Schnickschnack, ohne geht da garnix. 😠
178 Antworten
Ich habe mal genau so abgerechnet, hat mir gut gefallen und ging anstandslos durch.
Hier mal auf die Schnelle ein Link:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/abrechnung-des-fahrzeugschadensAuszug daraus:
Zitat:
Fallgruppe 2: Die Bruttoreparaturkosten liegen zwischen Wiederbeschaffungsaufwand und Wiederbeschaffungswert.
In diesen Fällen liegen die seitens des Sachverständigen ermittelten Bruttoreparaturkosten zwar unterhalb des Wiederbeschaffungswertes, jedoch über dem Wiederbeschaffungsaufwand (Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert). Selbstverständlich ist der Geschädigte in diesen Fällen berechtigt, das Fahrzeug in einer Fachwerkstatt instand setzen zu lassen und sodann eine Reparaturkostenrechnung vorzulegen. In diesem Fall besteht ein Anspruch des Geschädigten auf Erstattung der Bruttoreparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes, auch dann, wenn er das Fahrzeug unmittelbar im Anschluss an die Reparatur veräußert (vgl. BGH, Urteil vom 5.12.2006, Az. VI ZR 77/06). Anders liegt der Fall, wenn der Geschädigte lediglich fiktiv abrechnet und das verunfallte Fahrzeug veräußert. "Lässt der Geschädigte sein unfallbeschädigtes Fahrzeug nicht reparieren, sondern realisiert er durch dessen Veräußerung den Restwert, ist sein Schaden in entsprechender Höhe (in Höhe des Restwertes) ausgeglichen. In diesem Fall kann der Geschädigte nicht die fiktiven Nettoreparaturkosten verlangen, vielmehr ist er auf den Wiederbeschaffungsaufwand (Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert) beschränkt (vgl. BGH, Urteil vom 7.06.2005 Az: VI ZR 192/04).
Gruß
Hagelschaden
Jetzt ließ nochmal den letzten Absatz..................
In unserem Fall, bedeutet es nicht 11500 + 4500,
sondern 11500 - 4500
Die Vers wird niemals zulassen das du fiktiv "unten" mehr raus hast, als "oben" Schaden entstanden ist und das sind ja nun mal 13000eur.
Wenn du das Fzg dann nicht verkaufst, sondern Inst., dann bekommst noch einen Nachschlag über die 4500.
Aber erstmal gehen sie von einem Verkauf aus.
Zitat:
@Ich kann alles schrieb am 24. Januar 2019 um 18:51:23 Uhr:
Jetzt ließ nochmal den letzten Absatz..................
Ok, da steht: "..ist er auf den Wiederbeschaffungsaufwand (Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert) beschränkt "
Also hier 16.000-4.500=11.500 . Das Auto gehört Dir und Du verkaufst zum Restwert, einen Mehrerlös ggü. dem GA musst Du der gegnerischen Versicherung melden.
Die Argumentation war damals bei mir so: Die Reparaturkosten müssen sie bezahlen, hier 13.000 Euro. Die Versicherung spart Geld, wenn sie so abrechnet wie beschrieben, in diesem Beispiel nur 11.500 Euro statt 13.000 Euro.
Wenn sich die Rechtslage nicht in den letzten Jahren geändert hat sollte das so gehen.
Evt. fragt Elke ja ihren Anwalt danach.
Gruß
Hagelschaden
Hallo,
du wirst die von dir genannten ca.Netto 10000 euro erhalten und bist nicht verpflichtet das Auto zu reparieren und wirst von der gegnerischen Versicherung keinen weiteren Euro erhalten,ausser wenn du das Auto reparieren lässt egal wo( Hinterhof Werkstatt oder beim :-) ) den erst danach bekommst du die Reparatur Tage in der das Auto in der Werkstatt liegen blieb,in dem dein Anwalt ein Foto mit im Hintergrund eine Aktuelle Tageszeitung macht.Den Betrag für den Nutzungsausfall kannst du ausdem Gutachter Schreiben entnehmen.
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Sorry habe noch vergessen hinzuzufügen den Nutzungsausfall bekommst du nur ausbezahlt wenn du dich nicht für einen Leihwagen entscheidest.
Den Satz hast du vergessen:
Zitat:
"Lässt der Geschädigte sein unfallbeschädigtes Fahrzeug nicht reparieren, sondern realisiert er durch dessen Veräußerung den Restwert, ist sein Schaden in entsprechender Höhe (in Höhe des Restwertes) ausgeglichen
und den Satz dazu:
Zitat:
er auf den Wiederbeschaffungsaufwand (Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert) beschränkt
der WBA ist die Deckelung und sie unterstellen den Verkauf lt Restwert.
Überleg mal, Schaden =13000, die Vers zahlt dir 16000, nie und nimmer! Die haben nix zu verschenken, leider 😛
Zitat:
@Ich kann alles schrieb am 24. Januar 2019 um 20:14:57 Uhr:
der WBA ist die Deckelung und sie unterstellen den Verkauf lt Restwert.Überleg mal, Schaden =13000, die Vers zahlt dir 16000, nie und nimmer! Die haben nix zu verschenken, leider 😛
Ja, der Wiederbeschaffungsaufwand ist die Deckelung - einverstanden.
Das sind hier 16.000-4.500=11.500 Euro
Das bezahlt die Versicherung. Ich habe nicht geschrieben, dass die Versicherung 16.000 Euro bezahlt.
Den Restwert zahlt ja nicht die Versicherung, das Geld kommt vom Käufer des Wagens, also die 4.500 Euro.
Die haben nix zu verschenken, richtig. 11.500 ist weniger als 13.000 Euro im Falle der Reparatur.
Gruß
Hagelschaden
Zitat:
@C-L-S 500 schrieb am 24. Januar 2019 um 20:09:23 Uhr:
Hallo,
du wirst die von dir genannten ca.Netto 10000 euro erhalten und bist nicht verpflichtet das Auto zu reparieren und wirst von der gegnerischen Versicherung keinen weiteren Euro erhalten,ausser wenn du das Auto reparieren lässt egal wo( Hinterhof Werkstatt oder beim :-) ) den erst danach bekommst du die Reparatur Tage in der das Auto in der Werkstatt liegen blieb,in dem dein Anwalt ein Foto mit im Hintergrund eine Aktuelle Tageszeitung macht.Den Betrag für den Nutzungsausfall kannst du ausdem Gutachter Schreiben entnehmen.
Nee, das denke ich nicht, zumindest kenne ich keinen Anwalt der das machen würde. Der ruft den GA an, das dieser eine Reparaturbestätigung erstellt.
Zitat:
@Hagelschaden schrieb am 24. Januar 2019 um 20:22:29 Uhr:
Zitat:
@Ich kann alles schrieb am 24. Januar 2019 um 20:14:57 Uhr:
der WBA ist die Deckelung und sie unterstellen den Verkauf lt Restwert.Überleg mal, Schaden =13000, die Vers zahlt dir 16000, nie und nimmer! Die haben nix zu verschenken, leider 😛
Ja, der Wiederbeschaffungsaufwand ist die Deckelung - einverstanden.
Das sind hier 16.000-4.500=11.500 Euro
Das bezahlt die Versicherung. Ich habe nicht geschrieben, dass die Versicherung 16.000 Euro bezahlt.
Den Restwert zahlt ja nicht die Versicherung, das Geld kommt vom Käufer des Wagens, also die 4.500 Euro.Die haben nix zu verschenken, richtig. 11.500 ist weniger als 13.000 Euro im Falle der Reparatur.
Gruß
Hagelschaden
Du darfst das nicht mit der Reparatur vergleichen, damit haben die kein Problem, die haben eines damit das du dich bereichern könntest, auf ihre Kosten und das mögen die gar nicht.
Die Vers zahlt nicht die 16000, die hättest du aber nach deiner Theorie und im ersten Satz deines zweiten Absatzes steht "ist sein Schaden in entsprechender Höhe (in Höhe des Restwertes) ausgeglichen"
Bedeutet, sie zahlen 7000 und das wars.
Wie gesagt, ich habe mal genau so abgerechnet.
Ich bereichere mich ja auch nicht, ich hatte ein Auto, Wiederbeschaffungswert sind 16.000 Euro. Den bekomme ich maximal, bin also so gestellt wie vor dem Unfall. Ich musste auch nachweisen, dass ich dieses Geld komplett wieder für ein Auto ausgegeben habe.
Aber wir kommen hier nicht weiter, Jetzt muss der TE erstmal überlegen was er macht....
Der Anwalt wird ja auch eine Einschätzung abgeben.
Gruß
Hagelschaden
Ich würde gern mal das GA lesen und welchen Verrechnungssatz der SV genommen hat...............
@Ich kann alles
Also bei mir hat die Fotos der Anwalt gemacht,das habe ich noch sehr gut in Erinnerung weil ich hielt damals die Süddeutsche Zeitung an die reparierte Stelle hin(Grund für die Zeitung war das man das Datum ablesen konnte das es Zeitnah repariert wurde)ca.1-2 Wochen später erhielt ich den Betrag des Nutzungsausfalls
O. K.
Die Zeitungsnummer ist bei mir schon ne Weile her, war noch zu Zeiten ohne Anwalt.
Das macht ein SV für 42eur z. L. Vers viel schöner........😁
hier sind ja richtige Schadenregulierer unterwegs, ??, hoffentlich glaubt das keiner...
paule
Hey...ich hätte noch Chips, Bier und Popcorn übrig. Deswegen bitte weitermachen..... ;-)