Unfall S212

Mercedes

Hallo Leute,

hatte heute morgen das Vergnügen mit einem ungarischen LKW, der dessen Anhänger mich an der Ampel streifte. Das Ergebnis ist im Bild zu erkennen. Polizei war vor Ort, Versicherung informiert. Da man mir mangels Zeit in der örtlichen Mercedes-Werkstatt keine Audienz anbieten konnte, hier meine Frage:

Ist sowas sinnvoll reparierbar, teuer vermutlich sowieso? Wie heißt diese defekte Säule hinten am Heck im Fachjargon?

Danke Euch

Unfall
Beste Antwort im Thema

Man zählt die Säulen vom Dach von vorne an mit A beginnend, also ist das die D-Säule.

Viel Spaß mit der Versicherung, mein Schwiegervater hatte das Vergnügen mit einem polnischen LKW (und einer deutschen Versicherungsgesellschaft) und es dauerte über 1.5 Jahre, bis das Geld gekommen ist. Natürlich mit Anwalt und allem Schnickschnack, ohne geht da garnix. 😠

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Kann @Hagelschaden nur zustimmen

Vergebene Liebesmüh irgendwie.
Ist sein Schaden, genug Ratschläge hat er ja.....

im schlimmsten Fall muß der TE eben die Erfahrung des negativen kennen lernen,ihr habt ihm ja jetzt schon zigmal den Rat gegeben das ganze nur mit einem Anwalt seines Vertrauens anzugehen!

Zitat:

@elke1001 schrieb am 21. Januar 2019 um 11:58:54 Uhr:



Zitat:

@joerg_2 schrieb am 21. Januar 2019 um 02:47:19 Uhr:


Unerfahrenheit und vielleicht auch Unwissenheit lässt sich durch entsprechende fachliche Beratung und auch Tipps kompensieren. Kommt zur Hilfestellung zunehmend Beratungsresistenz zum Vorschein wird Hilfe schwierig bis hin zu unmöglich.

Nu mal nicht ungeduldig werden... Inzwischen hat sich die gegnerische Haftpflicht gemeldet, dass sie den Schaden zu 100% übernehmen. Ich lasse das also mit der VK und rechne über die Haftpflicht ab, habt ihr mir ja auch so geraten hier _ Danke nochmal. Sachverständigen kann ich beauftragen, Mietwagen wird auch übernommen. Muss jetzt erstmal warten, was an Schadenshöhe lt. KV rauskommt---

Ich glaube wir haben hier ein ganz typisches Problem der Kommunikation zwischen Mann und Frau....😁
Im Ernst:

Wir haben dir hier durchweg empfohlen, einen Fachanwalt hinzuzuziehen der alles für dich regelt.
das ist dein gutes Recht und muss von der gegnerischen Haftpflicht übernommen werden.
Freiwillig wird die gegnerische Versicherung dir deine dir zustehenden Gelder nicht zahlen wie z.B.
25,- € pauschale für Telefon usw.
Eine Kleinigkeit...klar. Aber damit fängt es an und hört mit der Mobilität während der Reparatur auf.
Was ist, wenn du kein Ersatz Fahrzeug brauchst...bekommst Du dann doch eine Ausfallentschädigung?
Ich werde es dir nicht sagen, das soll bitte ein Anwalt machen. Ich darf nämlich keine Rechtsberatung machen.
Also hör endlich auf diejenigen die das alles schon durch haben (und wir haben alle Lehrgeld bezahlt weil wir wie du der gegnerischen Versicherung vertraut haben - glaub mir).

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Ich verstehe schon, danke für den Rat mit dem Anwalt. Gerne profitiere ich von eurem Wissen. Habe aber FRagen:
1. Ich suche mir einfach irgendeinen RA für Verkehrsrecht meiner Wahl, ohne die Haftpflicht vorher einzubinden oder muss ich dies der Haftpflicht mitteilen, da ja zusätzliche Kosten entstehen?
2. Macht dies im aktuellen Status noch Sinn, schließlich liegt ja Versicherungsbestätigung (100% Haftung) vor und die Versicherung wartet eigentlich nur noch auf den KV, um diesen freizugeben (so deren Auskunft).
3. Muss ich den RA vorauszahlen? Was macht dieser genau, wo doch eigentlich alles geklärt scheint?

1.) Ja, kannst du machen. Vllt weiss in deinem Freundeskreis ja auch jmd einen guten Fachanwalt. Im Münchner Raum kann ich dir einen empfehlen. Gerne via PN.
2)Ja, unbedingt.
Nochmal: bei so einem Schaden spielt für den tatsächlich dir entstandenen Schaden ein KV keine rechtssichere Basis
3) Nein, musst du nicht und geklärt ist es erst, wenn dein gesamter Schaden inkl dir zustehenden Unkosten und Ausfälle bezahlt ist

Hallo.

lies mal hier, vielleicht wirds dann klarer. So wie es da beschrieben steht kann man es machen muss man aber nicht über den Verein regeln. Ist nur eine Möglichkeit:

http://verkehrsunfall-ausland.de/.../

Gruß AWXS

Ich versuche es einfach zu beantworten:
1- Ja (der RA wird sowieso die Versicherung kontaktieren)
2- Ja
3- nein

Hab selber (in 2017) die Erfahrung gemacht: einer ist in mein Zweitwagen (von hinten) aufgefahren. Die Schuldfrage war eindeutig. Mein Fahrzeug war Totalschaden.
Der RA hat alles mit der gegnerischen Versicherung abgewickelt (Du beauftragst Ihn genau diese Arbeit zu übernehmen).
Zusätzlich zur Restwert hab ich Ausfallentschädigung für 2 Wochen, Ab- und Anmeldekosten (Fahrzeugzulassung - da wir eine neues Fahrzeug gekauft haben) erstattet bekommen.
Kosten für den RA oder der Sachverständiger müsste ich nicht tragen.

Zitat:

@elke1001 schrieb am 21. Januar 2019 um 14:18:00 Uhr:


Ich verstehe schon, danke für den Rat mit dem Anwalt. Gerne profitiere ich von eurem Wissen. Habe aber FRagen:
1. Ich suche mir einfach irgendeinen RA für Verkehrsrecht meiner Wahl, ohne die Haftpflicht vorher einzubinden oder muss ich dies der Haftpflicht mitteilen, da ja zusätzliche Kosten entstehen?
2. Macht dies im aktuellen Status noch Sinn, schließlich liegt ja Versicherungsbestätigung (100% Haftung) vor und die Versicherung wartet eigentlich nur noch auf den KV, um diesen freizugeben (so deren Auskunft).
3. Muss ich den RA vorauszahlen? Was macht dieser genau, wo doch eigentlich alles geklärt scheint?

Servus,

zu deinen Fragen:
da schliesse ich mich meinem Vorredner an!

Ich habe jetzt mal anhand deiner Daten, die du mir gesendet hast, eine pauschale Fzg Bewertung gemacht und komme auf einen Händler-EK von 10550Eur brutto.
Da ist das letzte Wort noch nicht gesprochen!
Eine real subjektive Einschätzung mit Beispielen aus dem Netz, kann den Wert durchaus steigen lassen.
Das wird dann schon dein GA machen!
Kann also durchaus noch ein 130% Schaden werden.

So, nachdem ihr mich eindringlich bearbeitet habt, hole ich mir nun doch einen Rechtsanwalt ins Boot, der auch einen Gutachter einschalten wird. Reparaturkosten gehen lt. Werkstatt voraussichtlich doch ziemlich dicht an den Wiederbeschaffungswert ran.

Zitat:

@Ich kann alles schrieb am 21. Januar 2019 um 15:21:47 Uhr:


... eine pauschale Fzg Bewertung gemacht und komme auf einen Händler-EK von 10550Eur brutto.

Wofür braucht man denn den Händler EK?
Wiederbeschaffungswert, Reparaturkosten, Restwert ok - aber Händler EK?

Gruß
Hagelschaden

Eben----der Restwert wird ja über diese Auktionsplattform vom Gutachter ermittelt (der Bieter ist dann 4 Wochen an sein Angebot gebunden und im falle eines Totalschadens kann man als geschädigter sein Fzg. an den meistbietenden Verkaufen und kann dann noch die Rep kosten von der generischen Versicherung ohne Mwst erhalten und von dem Gesamtbetrag dann was neues kaufen).
Aber ich glaube Ich kann alles will das als Anhaltspunkt verstehen bzw. den Wiederbeschaffungswert für die TE ermitteln
@elke1001: gut dass du dich so entschieden hast. Nur so hast du die Sicherheit dass du dein recht bekommst. Bei dem Schaden wird auch keine Versicherung nach Kostenvoranschlag abrechnen. Da geht es nur über ein Gutachten.

Ich wünsch dir dass du halbwegs glimpflich aus der Sache herauskommst.
Wenn der Gutachter dein Auto besichtigt solltest du dabei sein und durchblicken lassen, dass du das Auto gerne Reparieren lassen möchtest. Gerade bei solch knappen Gutachten (Wo es u.U. auf einen wirtschaftlichen Totalschaden hinausläuft) kann der Gutachter das ein oder andere zu deinen Gunsten bewerten.

Zitat:

@Hagelschaden schrieb am 21. Januar 2019 um 15:55:20 Uhr:



Zitat:

@Ich kann alles schrieb am 21. Januar 2019 um 15:21:47 Uhr:


... eine pauschale Fzg Bewertung gemacht und komme auf einen Händler-EK von 10550Eur brutto.

Wofür braucht man denn den Händler EK?
Wiederbeschaffungswert, Reparaturkosten, Restwert ok - aber Händler EK?

Gruß
Hagelschaden

Es ging nur darum eine ungefähre Vorstellung zu bekommen, wo der Schaden hinläuft.
Der Händler-EK ist das unterste Niveau, der Händler-VK (hier ca. 13800Eur brutto) spiegelt den ca. WBW wieder.
Es ging nur darum eine Daumenpeilung zu bekommen, ob klarer TS, oder in der 130% Zone und somit reparabel!
Für mich ist er das auch............von Anfang an.............

Ich hätte vor 1,5 Jahren auch einen unverschuldeten Unfall mit einem ausländischen Verursacher in Deutschland. habe auch den Anwalt eingeschaltet, welcher auch den Gutachter seines Vertrauens hinzugezogen hatte. Anwalt war die absolut beste Entscheidung. Hatte wirklich null Aufwendungen und null Kosten. Der Anwalt hat alles geregelt (mit Versicherung, mit Gutachter, mit Mietwagenfirma) und musste sogar in meinem Namen Klage einreichen, weil der gegnerischen Versicherung Gutachter- und Mietwagenkosten zu hoch waren.

Fazit: bei einem unverschuldeten Unfall IMMER mit Anwalt

Hallo ins Forum,

Zitat:

@timob81 schrieb am 21. Januar 2019 um 18:34:57 Uhr:


Fazit: bei einem unverschuldeten Unfall IMMER mit Anwalt

so pauschal würde ich dies nicht sagen. Es kommt auf die Umstände an.

Mein 212er hatte 3x unverschuldete Feindberührung mit jeweils klarer 100%-Lage. Nr. 1 (am geparkten Auto Außenspiegel links abgefahren, zerlegt und der Elektrolytkram hat Motorhauben- und Türlack angefressen => 3.500 EUR + Nebenkosten) ging am Ende nur per Anwalt und Gericht (Direktversicherer). Nr. 2 (Vorfahrt aus Parkplatz genommen, komplette Front zerlegt => 21.000 EUR + Nebenkosten) ging ohne Anwalt störungsfrei durch ("normaler" Versicherer). Ebenso Nr. 3 (rückwärts in stehendes Fahrzeug gefahren und Tür HL eingedrückt => 4.500 EUR + Nebenkosten), da auch hier "normaler" Versicherer.

Von daher würde ich bei einem Direktversicherer immer zum Anwalt. Ebenso bei der Beteiligung ausländischer Versicherer, da die meist versuchen, ihre landestypischen (i.d.R. niedrigeren) Abwicklungen durchzubekommen. Ansonsten kann man auch ohne anfangen und den Anwalt einschalten, wenn's Probleme gibt.

Klar ist nur eins: Immer, wirklich immer einen eigenen Gutachter beauftragen, wenn's über den Umfang des Kostenvoranschlags hinausgeht. Die Beauftragten der Versicherungen (Gutachter nenne ich die nicht) machen nur Chaos und drücken gern. Ach ja, Nachbesichtigungen durch die Gegnerversicherung (Anspruch haben sie eigentlich nicht) auch immer nur mit dem eigenen Gutachter. Zuckt die Gegnerversicherung an der falschen Stelle, auf Anwalt hinweisen, lenken sie nicht, dann eben beauftragen.

Die Positionen bei HP-Schäden sind ja auch klar, da braucht's keinen Anwalt für.

Viele Grüße

Peter

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