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Unfall S212

Mercedes

Hallo Leute,

hatte heute morgen das Vergnügen mit einem ungarischen LKW, der dessen Anhänger mich an der Ampel streifte. Das Ergebnis ist im Bild zu erkennen. Polizei war vor Ort, Versicherung informiert. Da man mir mangels Zeit in der örtlichen Mercedes-Werkstatt keine Audienz anbieten konnte, hier meine Frage:

Ist sowas sinnvoll reparierbar, teuer vermutlich sowieso? Wie heißt diese defekte Säule hinten am Heck im Fachjargon?

Danke Euch

Unfall
Beste Antwort im Thema

Man zählt die Säulen vom Dach von vorne an mit A beginnend, also ist das die D-Säule.

Viel Spaß mit der Versicherung, mein Schwiegervater hatte das Vergnügen mit einem polnischen LKW (und einer deutschen Versicherungsgesellschaft) und es dauerte über 1.5 Jahre, bis das Geld gekommen ist. Natürlich mit Anwalt und allem Schnickschnack, ohne geht da garnix. 😠

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Gerade wenn ich überfordert bin (was ich verstehen kann und selbst schon erlebt habe) würde ich das ganze von einem Anwalt abwickeln lassen. Den musst du ja gar nicht selbst bezahlen, sondern die gegnerische Versicherung.
Aber wenn deine Versicherung so kulant ist und das für dich so abwickelt und du damit einverstanden bist....

@elke1001
Zahlt Deine Versicherung einen von Dir bestellten Gutachter? Was ist mit den Rabattschutz, kannst hernach den Versicherer wechseln ohne Hochstufung? Wie steht es mit sonstigen Auslagen, wie Wertminderungsausgleich aus? Leihwagenkosten? Was ist, wenn sich die Versicherung mit den Gegner auf einen Kompromiss einigt? Bedenke, noch ein Schaden und Du rauscht richtig hoch mit den Prozenten.

Meine Erfahrung: Versicherungen sind Gauner.

Das der Deal mit der eigenen Versicherung gut ausgeht
glaube ich nicht, wäre ja zu einfach. Keinen Verkehrsrechtschutz
zu haben ist auch recht mutig.

Zitat:

@elke1001 schrieb am 17. Januar 2019 um 16:26:55 Uhr:


Ja, ich würde gerne reparieren,ich mag meinen Dicken. Und ja, ich bin überfordert. Ich habe keine Rechtsschutzversicherung und habe kürzlich schon wegen einer ganz anderen Sache einen Haufen Geld an einen unnützen Rechtsanwalt ausgegeben - aber das könnt ihr nicht wissen. Mir gehts um eine schnelle Regelung, bei der ich nicht allzu viele Miese mache.

Der einzige Fall bei dem man auch bei klarer Schuldfrage und Zusage den Schaden zu begleichen trotzdem einen Anwalt auf Kosten des Gegners beauftragen kann ist der Verkehrsunfall.
Genau deshalb, weil der Normalbürger mit der Regulierung eines Unfallschadens überfordert und den Profis der Versicherungen unterlegen sein könnte bzw. mit hoher Wahrscheinlichkeit ist.
Gerade weil, u.a. auch nach der Einschätzung von ich-kann-alles, die Sache wohl an der Grenze zum Totalschaden liegt wäre die Abrechnung über die gegnerische Haftpflicht dringend geboten.(130 % Regel)
Vermutlich wird auch dieser Hinweis wirkungslos bleiben: nimm sofort Kontakt mit einem Fachanwalt für Verkehrsrecht aus und lass dich beraten. Erstberatung ist i.d.R. kostenlos, frag danach.
Glaub der Meinung mehrerer User hier, Du tust Dir keinen Gefallen mit der von Dir gewählten Lösung.

Gruß
Hagelschaden

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Zitat:

@elke1001 schrieb am 17. Januar 2019 um 16:26:55 Uhr:


... Selbst wenn die ausländische Versicherung nicht zahlt, kann mir das dann relativ egal sein, da ich dann "nur" auf der Selbstbeteiligung sitzen bleibe.

Deine Annahme mit dem

"nur"

klappt wiederum nur wenn die Reparaturkosten unter dem Zeitwert bleiben. Ohne ein Gutachten wäre ich da nicht so sicher.

Mal angenommen: Wieviel ungefährer Restwert/Wiederbeschaffungswert dürfte so ein "zerstörter" S212 E220, BJ 2011, 130.000km, Standheizung, Memory, Comand Online, AHK... immer MB gewartet, ca. haben? Interessiert mich einfach...

Der Restwert kommt über Gebote in der Restwertbörse zustande. Da kann man nicht ernsthaft was zu sagen.
Den WBW bzw. Händler EK mal pauschal abzurufen, hätte ich dir vor ein/zwei Seiten schon mal angeboten.
Kam keine Rückmeldung..............🙄

Brauche die FIN und aktuellen KM-stand, per PN wenn du willst..........

Den Restwert, soweit es ein wirtschaftlicher Totalschaden ist, erfährst du vom Kfz-Sachverständigen.
Meine Erfahrung in der Vergangenheit war, dass mir etwaige Aufkäufer sogar dann mehr als festgesetzt angeboten haben.
Ich hoffe, du hast zwischenzeitlich eine Fachanwalt mit der Sache beauftragt. Da du ja keine Schuld hast, kostet dich dieser keinen einzigen eigenen Euro.

Unerfahrenheit und vielleicht auch Unwissenheit lässt sich durch entsprechende fachliche Beratung und auch Tipps kompensieren. Kommt zur Hilfestellung zunehmend Beratungsresistenz zum Vorschein wird Hilfe schwierig bis hin zu unmöglich.

Es kommt ja noch erschwerend dazu, dass Information hier eine Einbahnstrasse ist.
Da der TE entweder keine Informationen hat oder diese nicht bekannt gibt ist das hier reine Zeitverschwendung.

Ohne Fakten aus einem Gutachten bleibt das hier leider ein Ratespiel, alle genannten Zahlen Schätzungen mit genau gar keiner Aussagekraft für den konkreten Fall.
Insbesondere, wenn das alles (sehr wahrscheinlich) an der Grenze zum Totalschaden ist und die Reparaturmöglichkeit davon abhängt, ob die eigene VK oder die gegnerische Haftpflicht reguliert....
Wenn der Gutachter zudem von einer Versicherung ausgewählt wurde würde ich den Zahlen auch nur zu 50 % Glauben schenken usw., usw.
Aber das hatten wir ja alles schon...

Btw., es war doch alles klar und soll wenig Arbeit machen, warum denn nun plötzlich das Interesse an den Zahlen ? 😁

Gruß
Hagelschaden

Ich gehe mal von wirtschaftlichem Totalschaden aus.

Bei mir war ein Streifschaden links hinten am Radlauf. Mit Ausbeulen, Lack, Felge, neuer Stoßstange bei Mercedes schon ca. 4.000 €.

Bei dem Schaden würde ich mich fragen, ob die Karosserie nicht bereits eine Stauchung hat. Geht die Tür hinten links noch ordentlich auf? Stimmen die Maße dort noch? Ist das Dach wellig?

Ich hatte vor einigen Jahren ebenfalls bei meinem 124er Coupe 300 24V ebenfalls einen wirtschaftlichen Totalschaden. Schuldfrage war eindeutig, trotzdem hat die gegnerische Versicherung wie oft üblich, alles versucht, um die Regulierung in die Länge zu ziehen und die Schadenshöhe zu drücken sowie mir eine Mitschuld unterzuschieben.
Auch hier hat meine VK mir dann den vom freien Sachverständigen festgestellten Schaden unkompliziert via VK erst mal reguliert (quasi Vorkasse).
Dies änderte allerdings nicht, dass ich eben einen Gutachter sowie einen Fachanwalt beauftragen musste für die Auseinandersetzung mit dem Gegner und seiner Vers. Seitdem ist die Abwicklung mit der gegn. Vers. nicht wirklich einfacher geworden und hier ist noch dazu eine ausländische Vers. mit im Spiel. Ohne Fachanwalt keine Chance.
Der TE sollte nicht glauben, dass seine Vers. das alles für ihn macht. Die holen sich erst viel später das Geld vom Gegner bzw. dessen Vers. zurück, nachdem via Anwalt man selbst das alles geklärt hat.
Übrigens lieber TE, du hast im Endeffekt nur 14 Tage Anrecht auf einen Ersatzwagen (oder eben Nutzungsausfall), also läuft deine Zeit...
Welche Schritte hast du nun zwischenzeitlich unternommen?

Zitat:

@joerg_2 schrieb am 21. Januar 2019 um 02:47:19 Uhr:


Unerfahrenheit und vielleicht auch Unwissenheit lässt sich durch entsprechende fachliche Beratung und auch Tipps kompensieren. Kommt zur Hilfestellung zunehmend Beratungsresistenz zum Vorschein wird Hilfe schwierig bis hin zu unmöglich.

Nu mal nicht ungeduldig werden... Inzwischen hat sich die gegnerische Haftpflicht gemeldet, dass sie den Schaden zu 100% übernehmen. Ich lasse das also mit der VK und rechne über die Haftpflicht ab, habt ihr mir ja auch so geraten hier _ Danke nochmal. Sachverständigen kann ich beauftragen, Mietwagen wird auch übernommen. Muss jetzt erstmal warten, was an Schadenshöhe lt. KV rauskommt---

@elke1001

Nochmal:
Lass den gesamten Vorgang über einen Fachanwalt laufen.
Ist nur ein gut gemeinter Rat und ja, um den Sachverständigen kommst du nicht rum (auch der kostet dich nichts, die SV-Kosten hat der Gegner zu tragen, auch wenn du vllt. In Vorkasse gehen musst).
Der KV ist im Endeffekt uninteressant, den brauchst du nicht abwarten. Nur das Gutachten hat wirklich Aussagekraft aufgrund des nicht unerheblichen Schadens, da hier eben auch so Punkte wie Totalschaden oder nicht (Restwert), Reparaturdauer wg. Nutzungsausfall usw. aufgeführt werden.
Ein KV macht eigtl. nur Sinn bei Schäden unter 1000€

Zitat:

@elke1001 schrieb am 21. Januar 2019 um 11:58:54 Uhr:


Nu mal nicht ungeduldig werden... Inzwischen hat sich die gegnerische Haftpflicht gemeldet, dass sie den Schaden zu 100% übernehmen. Ich lasse das also mit der VK und rechne über die Haftpflicht ab, habt ihr mir ja auch so geraten hier...

Nein, das haben wir hier eben genau nicht so empfohlen.
Die überwiegende, oftmals auf eigener Erfahrung beruhende, Empfehlung lautet: Geh zu einem Fachanwalt für Verkehrsrecht. Beauftrage einen eigenen Gutachter und überlege dann in Ruhe und vergleiche die verschiedenen Möglichkeiten. Entscheide in Abstimmung mit deinem Anwalt.

Ich fürchte, Du hast keine Vorstellung davon welche Stolpersteine und Punkte für handfesten Streit die gegnerische Versicherung für Dich bereit hält.

Gruß
Hagelschaden

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