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Unfall Roller // VHV wünscht Gutachter

Themenstarteram 9. September 2008 um 6:06

Guten Morgen zusammen,

am Sonntag Mittag um 14 Uhr hat ein Verkehsteilnehmer beim Parken den Roller meiner Frau übersehen und diesen beim Rückwärtsfahren vom Ständer geholt.

Nach der ersten Begutachtung haben wurde beim Händler festgestellt, das die komplette rechte Seite getauscht werden muss, incl. Auspuff, Felge und Frontverkleidung, da Halterungen gebrochen sind.

Den Schaden habe ich dann bei der VN gemeldet und diese senden mir nun ein Schadensformular zu.

Soweit ist alles Okay, aber die VHV besteht hier auf einen eigenen Gutachter, wobei ich aus Erfahrung sagen muss, das dieses noch nicht korrekt ist, oder doch ?

Der Roller ist ein Gilera Runner Sp50 Bj. 07.

Ich habe mich diesbzgl. erst mal an einen Rechtsanwalt gewandt, damit ich mich hier auf der sicheren Seite befinde.

Foto´s vom Unfallort und Lage der Fahrzeuge incl. der beschädigungen wurden erstellt, jedoch wurde darauf verzichtet die Polizei hinzuzuziehen, da die Ausgangslage eindeutig ist.

Bin für jede Info / Kritik dankbar.

 

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 10. September 2008 um 17:11

Also, der RA teilte mir heute mit, das ich eine sog. Schadensminderungspflicht besitze, was mit bereits bekannt war.

Dahingehend muss erst ein KVA vom Händler erstellt werden, wenn dabei die Summe von fast 1000.-€ erreicht wird,

ist entsprechend ein Gutachter meiner Wahl hinzuzuziehen.

Der Nutzungsausfall wird mit 10.-€ pro Tag beziffert, was den kleinsten Satz angeht, die Fahrtkosten aber abdeckt.

Soweit ist erstmal der Kenntnisstand.

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is doch egal das die einen eigen gutachter schicken wollen(oder musst du den bezahlen?).

solange du dir sicher bist das du nix gemacht hast is doch alles ok.

der typ kommt, sagt ja dies das jenes. und dann is alles cool.

mach dir doch nix drauß.

oder is dein problem ein anderes??(vll hab ichs ja falsch verstanden)

mfg

wenn die Versicherung Ihren eigenen Gutachter schickt, wird dieser natürlich versuchen den Schaden so weit wie möglich runterzuspielen/zu drücken...auf sowas würde ich mich auf keinen Fall einlassen.

Du hast das Recht auf einen Gutachter deiner Wahl und davon würde ich auch Gebrauch machen. Ruf bei der anderen Versicherung an und sag denen Bescheid dass die keinen Gutachter schicken, sondern dass du deinen eigenen Gutachter engagieren willst. Stellt sich die VHV da quer, übergibst du die Sache deinem Anwalt und gut ist.

Soviel ich weiß, gibt es allerdings eine Obergrenze von ca. 800€ Schadenssumme bis zu welcher bloß ein Kostenvoranschlag einer Versicherung notwenig ist und bis wo der Gutachter dann nicht von der Versicherung bezahlt wird. (Wie genau dass da alles läuft würde ich mich aber bei deinem Rechtsanwalt informieren, weil so gaaaanz genau weiß ich des au nimmer)

Themenstarteram 9. September 2008 um 8:26

Die VHV murmelte etwas von einer Schadensgrenze ohne Gutachter ~ 500.-€, wobei alleine die rechte Seite mehr kostet mal grob geschätzt.

Die Felge alleine / Sicherheitsrelevantes Teil / muss getauscht werden, da dort auch Beschädigungen zu erkennen sind.

Der Rolle ist genau auf eine Bordsteinkante gefallen, leider konnte ich nicht genau sehen wie der gelegen hatte, da der Fahrer des Wagens eiligst damit bemüht war, den Roller wieder aufzuheben.

Ohne die Alarmanlage hätte wir wohl den Schaden nicht bemerkt, der hätte sich mit großer Wahrscheinlichkeit aus dem Staub gemacht.

Wenn Interesse besteht, stelle ich heute Nachmittag mal ein paar Bilde rein.

Lass die ruhig einen Gutachter schicken (ist auf deren Kosten) und schau Dir sein Ergebnis an. Einen eigenen Gutachter (das kann dann Dein eigenes Geld bedeuten!) kannst Du dann immer noch beauftragen.

informier dich bei deinem Anwalt wie hoch diese Grenze ist.

Geht der Schaden über diese Grenze beauftrage deinen eigenen Gutachter, diesen muss die Versicherung dann auf jeden Fall bezahlen.

Ob der Schaden diese Grenze überschreitet kann dir deine Werkstatt auch ohne Kostenvoranschlag sagen...

Themenstarteram 9. September 2008 um 8:43

Zitat:

Original geschrieben von tomS

Lass die ruhig einen Gutachter schicken (ist auf deren Kosten) und schau Dir sein Ergebnis an. Einen eigenen Gutachter (das kann dann Dein eigenes Geld bedeuten!) kannst Du dann immer noch beauftragen.

Weshalb sollte ich den Gutachter der Versicherung nehmen, wenn mir von gesetzeswegen freie Gutachter Wahl bescheinigt wird ?

Hier gilt es im Vorfeld die Schwierigkeiten zu minimieren und für die Versicherung die Summe so gering wie möglich zu halten.

Weshalb sollte ich dann den meinen Gutachter als Geschädigter selbst zahlen ?!

ERST suche ich mir raus, der Begutachtet den Schaden, sollte die Versicherung dann auf ihren eigenen bestehen, dann Okay, dann zahlt sie beide.

Dieses Problem hatte ich bereits auch bei meinem Wagen, die stellen sich alle ein wenig an.

Zitat:

Original geschrieben von Hapabla

Weshalb sollte ich den Gutachter der Versicherung nehmen, wenn mir von gesetzeswegen freie Gutachter Wahl bescheinigt wird ?

Auch die Versicherung hat freie Gutachter-Wahl.

Auch Du "stellst Dich an". Aber mach Dir ruhig die Arbeit...

Themenstarteram 9. September 2008 um 9:33

Falsch, ich habe das Recht als Geschädigter den Gutachter auszusuchen, auf welche Quellen stützt sich deine Aussage ?

Aus Erfahrungen weiß ich, das die Gutachter der Versicherung gerne mal einen Lackstift benutzen, Überspitzt gesagt !

Die Arbeit hat mein RA, nicht ich.

Ohne Polizei war nicht gut.

Der Verursacher kann nun immer noch Seine Schuldanerkenntnis widerrufen,sogar wenn Er das schriftlich bestätigt hätte.

Bei einer Gebührenpflichtigen Verwarnung könnte Er das nicht mehr.

Was den Gutachter betrifft,war letztens noch im Fernsehen,das man sich darauf nicht einlassen sollte.

Rufe doch einfach mal bei einem Gutachter an und frage, was Er davon hält.

Normalerweise unterschreibst Du Dem eine Abtrittserklärung und Der holt sich Sein Honorar von der Versicherung.

Grüße

Themenstarteram 9. September 2008 um 10:31

Ohne Polizei war schon Okay, da er auf ein stehendens und ordnungsgemäßes geparktes Fahrzeug aufgefahren ist.

Zusätzlich wurde am Unfallort ( zuhause :) ) alles mit Bildern dokumentiert, somit sehe ich darin keine Schwierigkeiten auf mich zukommen.

Seine Frau reif mich selbst gestern Morgen um 8 Uhr an und teilte mir die VN Nr. mit incl. aller Belege, insofern gehe ich da schon recht ruhig dran.

Was mich im Moment nur etwas stört ist die Tatsache, das die VHV einen eignenen Gutachter zurate ziehen möchte.

Was - Toms - hier schreibt entbehrt jeglicher rechtlichen Grundlage, da ICH den Gutachter aussuche und nicht die Versicherung und zum anderen, mir als Geschädigten keine Kosten für die Aufwendungen entstehen dürfen.

Meine Frau möchte ja nicht mehr zurück wie den Roller vor dem Unfall.

Die Kosten fü die Busfahrten zur Arbeitsstelle [ Stichwort : Nutzungsausfall ) werden der Versicherung selbstverständlich auf in Rechnung gestellt.

Abgesehen vom geminderten Wiederverkaufswert, aber da denke ich mal, sehe ich den RA ganz weit vorne.

Wenn ein Gutachter geordert wird/werden muss, schickt die zu zahlende Versicherung i.d.R. immer einen eigenen Gutachter raus, unabhängig davon ob schon ein "freier" Gutachter kommt oder schon da war!

Wenn man mit dem Gutachter von der Versicherung nicht einverstanden ist, kommt der meist trotzdem, aber man kann eben einen Gutachter seiner Wahl nehmen!

Eigentlich will die Versicherung nur sicher gehen, das sie nicht beschissen werden und zuviel zahlen müssen.

Bei Reperatur/wiederbeschaffung zahlt die Versicherung die Summe x und bei Auszahlung zahlt die Versicherung nur den ermittelten schaden, abzüglich Restwert.

Einen RA brauchst du nicht... es sei denn sie akzeptieren deine Gutachterwahl und deren Gutachtung nicht, dann nämlich kann es zur neuen "neutralen" Begutachtung kommen

Falsch-wenn man einen Gutachter eigener Wahl beauftragt hat und der ordentliche Arbeit macht und keinen Blödsinn ins Gutachten schreibt, schickt die Versicherung keinen eigenen.

Das machen die nur, wenn ERHEBLICHE ZWEIFEL am Gutachten des selbstbeauftragten bestehen.

Der Geschädigte hat IMMER das Recht auf die freie Wahl des Sachverständigen.

(Bin Inhaber einer Werkstatt-da hab ich fast täglich damit zu tun)

Ich hatte letztes Jahr einen ähnlichen Fall mit meinem Italjet Dragster, da hat mich ein Auto erfasst als es mir die Vorfahrt nahm. Der Roller war hin und ich zog die Polizei hinzu. Die hat dem Unfallgegner Bußgeld auferlegt und nachdem ich der gegnerischen Versicherung den Schaden gemeldet habe wollten die direkt Ihren Gutachter raus schicken. Ich habe jedoch direkt einen eigenen Gutachter beauftragt, der das Erstgutachten erstellt hat. Die Versicherung hat ihren Gutachter dann nicht mehr geschickt.

Du hast freie Gutachterwahl und davon sollte man tunlichst gebrauch machen, da es in einem Gutachten immer Spielräume gibt für die Kosten der Arbeitsstunden und Lackierarbeiten usw. .

Jedoch der wichtigste Punkt kam noch nicht zur Sprache! Bei einem Gutachten ist immer das Erstgutachten das wichtigste!!! Jedes Gutachten was nach dem Erstgutachten erstellt wird ist ein sog. Gegengutachten und hat vor Gericht oder bei anderen Rechtsstreitigkeiten keinen oder nur einen geringen Wert. Das Gericht interessiert nur das Erstgutachten und alle weiteren sind uninteressant, außer es geht in der Gerichtsverhandlung um das Gutachten und nicht um den Unfall!!!

Das wissen die Versicherer und haben es meist sehr eilig den Gutachter zu schicken, da sie sonst deinen Gutachter und den Schadenswert aus deinem Gutachten zahlen müssen!!

Denn KFZ-Sachverständige (Gutachter) sind staatlich vereidigt und deren Gutachten sind unanfechtbar, oder nur bei einem schwerwiegenden begründeten Verdacht.

Also ruf schnellstens einen Gutachter und gebe der Versicherung bescheid, damit du nicht zu wenig für den Schaden bekommst.

Themenstarteram 9. September 2008 um 19:38

Super, Danke, Juchuu, wenigestens sprecht Ihr mir aus der Seele ;)

Ich habe Morgen einen Termin beim RA und ich schau auch mal nach, wer für das

Gutachten in Frage kommt.

Zwar habe ich einen guten Sachverstädnigen in Sachen Auto´s, aber wie sieht es bei Zweirädern aus ?

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