Unfall Roller // VHV wünscht Gutachter

Guten Morgen zusammen,

am Sonntag Mittag um 14 Uhr hat ein Verkehsteilnehmer beim Parken den Roller meiner Frau übersehen und diesen beim Rückwärtsfahren vom Ständer geholt.

Nach der ersten Begutachtung haben wurde beim Händler festgestellt, das die komplette rechte Seite getauscht werden muss, incl. Auspuff, Felge und Frontverkleidung, da Halterungen gebrochen sind.

Den Schaden habe ich dann bei der VN gemeldet und diese senden mir nun ein Schadensformular zu.

Soweit ist alles Okay, aber die VHV besteht hier auf einen eigenen Gutachter, wobei ich aus Erfahrung sagen muss, das dieses noch nicht korrekt ist, oder doch ?

Der Roller ist ein Gilera Runner Sp50 Bj. 07.

Ich habe mich diesbzgl. erst mal an einen Rechtsanwalt gewandt, damit ich mich hier auf der sicheren Seite befinde.

Foto´s vom Unfallort und Lage der Fahrzeuge incl. der beschädigungen wurden erstellt, jedoch wurde darauf verzichtet die Polizei hinzuzuziehen, da die Ausgangslage eindeutig ist.

Bin für jede Info / Kritik dankbar.

Beste Antwort im Thema

Also, der RA teilte mir heute mit, das ich eine sog. Schadensminderungspflicht besitze, was mit bereits bekannt war.
Dahingehend muss erst ein KVA vom Händler erstellt werden, wenn dabei die Summe von fast 1000.-€ erreicht wird,
ist entsprechend ein Gutachter meiner Wahl hinzuzuziehen.

Der Nutzungsausfall wird mit 10.-€ pro Tag beziffert, was den kleinsten Satz angeht, die Fahrtkosten aber abdeckt.

Soweit ist erstmal der Kenntnisstand.

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Zitat:

Original geschrieben von markant01


Falsch-wenn man einen Gutachter eigener Wahl beauftragt hat und der ordentliche Arbeit macht und keinen Blödsinn ins Gutachten schreibt, schickt die Versicherung keinen eigenen.

Die Gutachter von den Versicherungen kosten nichts und ab eine großere Schadensumme kommt eigentlich immer einer von denen, um sich das Gutachten bestätigen zu lassen. Und ob ein Gutachter blödsinn ins Papier schreibt, finden die erst raus, wenn es "kontrolliert" wird 😉

Zitat:

Original geschrieben von markant01


Das machen die nur, wenn ERHEBLICHE ZWEIFEL am Gutachten des selbstbeauftragten bestehen.

Versicherungen zweifeln fast immer alles an, wenn sie zahlen müssen 😉

Zitat:

Original geschrieben von markant01


Der Geschädigte hat IMMER das Recht auf die freie Wahl des Sachverständigen.

(Bin Inhaber einer Werkstatt-da hab ich fast täglich damit zu tun)

Ich habe nichts anderes behauptet... und aus diesem Grund zählt im zweifelsfall nicht immer das Erstgutachten bzw. Versicherungsgutachten, sondern ein "Unabhängiges"

Danke

Zitat:

Original geschrieben von Hapabla


Super, Danke, Juchuu, wenigestens sprecht Ihr mir aus der Seele 😉

Ich habe Morgen einen Termin beim RA und ich schau auch mal nach, wer für das
Gutachten in Frage kommt.

Zwar habe ich einen guten Sachverstädnigen in Sachen Auto´s, aber wie sieht es bei Zweirädern aus ?

Jeder Sachverständige der Autos begutachtet, macht auch 2 Räder!! Da gibt es keine besonderen Spaezialisten für Motorräder oder Roller

Original geschrieben von RoboDice
Die Gutachter von den Versicherungen kosten nichts und ab eine großere Schadensumme kommt eigentlich immer einer von denen, um sich das Gutachten bestätigen zu lassen. Und ob ein Gutachter blödsinn ins Papier schreibt, finden die erst raus, wenn es "kontrolliert" wird 😉
++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++Hier muss ich dir widersprechen, in 14 Jahren und einige Unfälle in denen ich unverschuldet hineingeraten bin, hat nicht einmal eine
Versicherung ein Gegengutachten in Auftrag gegeben.

Weshalb auch, da der Sachverständige alle Qualifikationen vorweist, die die Versicherung zwecks Schadensbehebung vorgibt.

Also, der RA teilte mir heute mit, das ich eine sog. Schadensminderungspflicht besitze, was mit bereits bekannt war.
Dahingehend muss erst ein KVA vom Händler erstellt werden, wenn dabei die Summe von fast 1000.-€ erreicht wird,
ist entsprechend ein Gutachter meiner Wahl hinzuzuziehen.

Der Nutzungsausfall wird mit 10.-€ pro Tag beziffert, was den kleinsten Satz angeht, die Fahrtkosten aber abdeckt.

Soweit ist erstmal der Kenntnisstand.

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Ich wollte die Gemeinde auf dem Laufenden halten.

Der KVA liegt vor wo der Schaden auf 942.43.-€ beziffert wird.
Nun warte ich auf die Deckungszusage seitens der Assekuranz.
Sollte Sie nun einen Gutachter wünschen so werde ich dann einen meiner Wahl hinzuziehen.

Was den RA angeht, so scheint der ne echte N**** zu sein, da ich anscheinend mehr in solchen
Sachen Firm bin als er.

Aber es macht sich immer gut im Briefkopf, so dass erstmal keine Zweifel über den Schadenshergang
aufkommen dürften.

Viel Wind um nix.
Ist der normale Gang bei einem Unfall.
Wieso nimmst du dir einen RA wenn die lage Klar ist und noch keiner sich weigert zuzahlen?
Das du die Regulierung des Schadens selber unnötig in die Länge ziehst ist dir klar oder?
Von unnützen kosten garnicht zureden.
Aber die Prämien müßen ja irgentwie noch höher werden und das tragen alle.
Also kann es dem einzelnen egal sein

Als aufmerksamer Leser des Fred´s ist es dir mit Sicherheit nicht entgangen, das die gegnerische Versicherung hier einen Gutachter einschalten wollte und ich somit ich mich genötigt gefühlt habe, einen RAe zu beauftragen.

Auch werden der Allgemeinheit hier die Kosten für die Beauftragung erspart bleiben, da die Kostennote nicht über die Versicherung abgerechnet wird.

Also hör auf zu heulen ... wir können nicht Schwimmen!

Zitat:

Original geschrieben von Hapabla


Als aufmerksamer Leser des Fred´s ist es dir mit Sicherheit nicht entgangen, das die gegnerische Versicherung hier einen Gutachter einschalten wollte und ich somit ich mich genötigt gefühlt habe, einen RAe zu beauftragen.

Auch werden der Allgemeinheit hier die Kosten für die Beauftragung erspart bleiben, da die Kostennote nicht über die Versicherung abgerechnet wird.

Also hör auf zu heulen ... wir können nicht Schwimmen!

Habe es komplett gelesen.

Habe geschrieben das es ein normaler Vorgang bei einem Unfall ist.

Es ist auch das Recht der Versicherung einen Gutachter zuschicken.

Ich finde es ist sogar die Pflicht einen zuschicken,wenn man hört, wie oft betrogen wird.

Auch wenn du selber einen Gutachter beauftragst,kann die Versicherung immer noch einen schicken.

Wenn du an einer schnellen Regulierung interesse hast, lass den Gutachter kommen und warte ab was der sagt.
Wenn der was anderes feststellt, wie die Werkstatt macht ein RA Sinn.

Ich heule hier nicht rum sondern frage mich was du willst.
Stellst dich bei der Bearbeitung des Vorganges quer und wunderst dich das es dauert.
Und wenn du nicht schwimmen kannst tut es mir leid andere können das hier bestimmt.

Was ist ein normaler Vorgang bei einem Haftpflichschaden, hierzu bedarf es von deiner Seite nährer Erläuterung.

In der Tat besitzt die gegnerische Versicherung die Möglichkeit zur Begutachtung des beschädigten Fahrzeuges, jedoch wähle ich als Geschädigter den stattlich geprüften und von allen Assekuranzen anerkannten Gutachter aus, man muss hier nur darauf achten, das dieser über die entsprechenden Qualifikation verfügt.

Bei einem Modell was 1 Jahr alt ist möchte ich einfach vermeiden, das der Gutachter der Versicherung mir glauben machen möchte, das mit ein wenig Lack aus der Dose bzw. die Spot Repair Methode möglich ist.

Daher habe ich mich für einen Gutachter meiner Wahl entschieden der nicht von der Versicherung bezahlt wird uns so etwas "obektiver" an die Sache rangeht.

In meiner mobilen Laufbahn habe ich bereits öfters solche Sachen erlebt und gehe nun einmal mehr auf Nummer sicher.

Ich möchte dir nun aber nicht die rechtliche Relevanz des 1. bzw. 2. Gutachtens mitteilen, da der Unterschied sollte es zum Streitfall kommen, hier doch sehr hoch ist.

Auch muss ich dir widersprechen das - Querstellen - angeht, sondern ich verlange lediglich eine Deckungszusage um den Schaden beheben zu lassen, was im Moment auf sich warten läßt. Natürlich bin ich aber gerne bereit zu deiner Äusserung hier Stellung zu beziehen woran ich erkennen kann, das ICH als Geschädigter hier die Schadensregulierung in die Länge ziehe.

Hier fehlt die einfach die Erfahrung in solchen Angelegenheiten, ansonsten würdest du anders Argumentieren.
Schau einfach mal ins Opel Forum aus dem Jahr 2005, wo mir ein LKW auf der AB in die Seite gefahren ist.

Hast Du vergleichbare Erfahrungen vorzuweisen ?

++
Schwimmen ? darauf bist Du wirklich eingestiegen ?! 🙄 😁

*Update*

ich habe gestern die Deckungszusage für die Instandsetzung des Rollers erhalten, ohne Gutachter !
Somit hat sich die Eischaltung des RA gelohnt, da im Vorfeld die Assekuranz auf Ihren eigenen Gutachter bestand, nun aber nicht mehr.

Ein Schelm wer böses denkt...

Nun gut.

Vielleicht kann mir jemand hier mitteilen, was ein reparierter Gilera Runner Sp 50 Bj. 2007 / EZ 08 /07 noch an Wert besitzt, da ich eventuell die Möglichkeit in Betracht ziehen möchte, ein Neufahrzeug zu erwerben.

NP war 2450.-€.

Danke.

Und das nach 4 Wochen
Da hat dein RA ja richtig was gebracht.

Ohne wär der Fall schon längst geklärt und abgerechnet.

Aber bei deinen Erfahrungen

Autsch

Zitat:

Original geschrieben von Hugo Boß


Und das nach 4 Wochen
Da hat dein RA ja richtig was gebracht.

Ohne wär der Fall schon längst geklärt und abgerechnet.

Aber bei deinen Erfahrungen

Autsch

Falsch...erst recht durch die Einschaltung des RA´s hat sich die Sache beschleunigt, da der Gutachter nicht in Auftrag gegeben wurde und ich ad hoc eine Deckungszusage erhielt.

Vermutungen worauf sich die Aussage von dir stützt, ist nicht wirklich etwas wert.
Oder hast Du hier anderweitige Informationen vorliegen, denke nicht ?!

Nicht die Tatsachen verdrehen. 🙄

Hatte letztes Jahr einen VU wo mir einer Rückwärts in den Wagen gefahren ist.
Schuldfrage war klar.
Habe einen KVA in meiner Werksatt gemacht.
Dann wollt die Versicherung noch einen Gutachter schicken,wo ich auch nix gegen hatte.
Von Schadensmeldung,bist ich meinen Wagen wieder aus der Werkstatt hatte(repariert) dauerte 10Tage.
Mit RA hätte es deutlich länger gedauert.
Wenn der Gutachter allerdings was anderes als die Werkstatt festgestellt hätte,wäre der nächste Schritt RA und im zweifelsfall auch 2. Gutachten gewesen.

Aber wenn du meinst das war eine schnelle Bearbeitungszeit ist ja alles ok
Bisher habe ich alle Schäden deutlich schneller abgewickelt mit Ausfallentschädigung und Wertminderung.
RA würd ich jedoch jederzeit hinzu ziehen wenn die Schuldfrage nicht klar ist ansonsten braucht man die nicht

Das stelle ich gar nicht in Frage das es zum Teil auch ohne RA schneller geht, jedoch gibt ein zwei Reizworte bei denen es
vonnöten ist, einen Rechtsbeistand einzuschalten, wie in meinem Fall geschehen.

Man sollte jedes Anliegen als Einzelfall betrachten und nicht wie du es getan hast, pauschale Aussagen tätigen, ist
äussert unprofessionel.

Wie dem auch sei, Wertminderung ist durch und für un 500.-€ Aufpreis erhalten wir einen Neufahrzeug gegen Mitte der
Woche.

Wie reden hier von Peanut´s und nichts weiter...ist ja schliesslich kein Baumarktrollen.

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