Unfall - Prüfung Gutachten - div. Kürzungen Beträge durch gegnerische Versicherung rechtmäßig?

Hallo Zusammen,

vor kurzem wurde mein geparktes Auto von einem LKW angefahren, Schaden gut 2000 EUR.

Ich habe den Schaden mittlerweile in einer Fachwerkstatt (VW/Audi) reparieren lassen, der Gutachter wurde von meiner Werkstatt bestellt. Die Werkstatt und der Gutachter sollen direkt mit der gegnerischen Versicherung abrechnen.

Nun habe ich von der gegnerischen Versicherung eine Zusage für die Reparatur "laut (deren eigenen) Prüfbericht" erhalten. Die Beträge wurden deutlich gekürzt, so das sich insgesamt ungefähr eine Differenz von 350 EUR ergibt.

Im Einzelnen gekürzt wurden:
- ein kleiner Betrag für Kleinteile, da "pauschaler Kleinteileaufschlag nicht gerechtfertigt"
- ein Betrag für Ersatzteile, wg. nicht nachgewiesener Mehrkosten durch Aufschlag auf die Unverbindliche Preisempfehlung (UPE) des Herstellers
- sowie ein größerer Betrag beim Arbeitslohn und bei den Lackierarbeiten. Hier wurde auf einen mir unbekannten Referenzbetrieb (vermutl. freie Werkstatt) in 25 km Entfernung Bezug genommen, der natürlich niedrigere Preise verlangt als die verwendete Fachwerktstatt.

Mein Auto ist knapp 10 Jahre alt und gut gepflegt. Bisher wurde der regelmäßige Service, sowie alle notwendigen Reparaturen in der nun auch für die Reparatur verwendeten VW-Fachwerkstatt durchgeführt.

Dies ist nun mein erster unfreillwilliger Kontakt mit einer Versicherung und deshalb bin ich für Tipps zum weiteren Vorgehen dankbar.

Ich denke, ich werde auf jeden Fall Widerspruch gegen die Kürzungen im Gutachten der Versicherung einlegen, da ich auf keinen Fall gewillt bin, irgendwelche Kosten für den unverschuldeten Unfall selbst zu übernehmen. Mit der Fachwerkstatt konnte ich wg. den Feiertagen noch nicht sprechen.

Vielen Dank im voraus für Eure Tipps :-)

Beste Antwort im Thema

Nochmal eine abschließende Rückmeldung in eigener Sache:

Die Versicherung hat nun die Rechnung des Autohauses und des Gutachters vollständig und ohne Kürzungen bezahlt.

Es ging auch ohne Anwalt, ich hatte schriftlich den Kürzungen ausdrücklich widersprochen und auch darauf hingewiesen, das mein Auto scheckheftgepflegt ist und bisher immer in der genannten Werkstatt repariert wurde.

Nach allem was hier so geschrieben wurde, den Gesprächen mit Autohaus und Gutachter ist es wohl durchaus üblich und auch Masche der Versicherungen, zu versuchen die Leute mit den Kürzungen einzuschüchtern. Insgesamt spart das den Versicherungen jede Menge, wenn in der Geschädigte sein Auto in deren Vertragswerkstätten reparieren lässt und auf fremde Gutachter verzichtet wird. Am liebsten wäre es der Versicherung auch noch gewesen, wenn ich mein "fahrbereites aber nicht verkehrssicheres Kfz" auf eigenes Risiko zur Werkstatt gebracht hätte, anstatt es abschleppen zu lassen...

Also, wenn bei Euch die Schuldfrage so eindeutig ist, wie bei mir (geparktes Kfz wurde angefahren), dann lasst Euch bitte von den Versicherungen nicht einschüchtern. Viel Glück! :-)

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beides, es geht hauptsächlich um ein Schaden am beschädigten Teil, zur Ermittlung des Wertes wäre aber ein Vorschaden am Fahrzeug auch relevant. Gar nicht so viel Fragen, wenn du den Kostenvoranschlag fertig hast, hinsenden. Wenn die Instandsetzung nach Kostenvoranschlag dein Wunsch ist. Sieht der Sachbearbeiter das der Schaden im Rahmen des Fahrzeugwertes ist, wird er schnell eine Schadenfreigabe geben.

Die Schuldfrage ist klar?
Geh zum Anwalt, lass Dir eine Kostenschätzung machen ob über oder unter Bagatellgrenze (knapp 1000,-€), wenn drüber suche dir deinen eigenen Gutachter, bevor deren GA kommt und ein für dich schlechtes Gutachten entsteht.

Nutzungsausfall und Pauschalen regelt der Anwalt für dich. Und hör auf mit denen selbst zu kommunizieren, gerade und besonders wenn die jetzt schon nach Vorschäden und sonst. Beschädigungen fragen. Kommt nichts bei raus.

Ja, Anwalt und Gutachten kostet alle Versicherten letztendlich viel Geld. Meine Erfahrung ist aber, dass Versicherungen ihren Wissensvorsprung gnadenlos nutzen und man daher besser Profis mit Profis verhandeln lässt.

Dann solltest Du wirklich einen eigenen Gutachter beauftragen und keinesfalls einen Gutachter der gegnerischen Versicherung ans Auto lassen.

@Takahashi
evtl. wäre es auch ganz sinnvoll mal zu schreiben welches Fahrzeug und was jetzt genau beschädigt wurde und was vorher schon beschädigt war.
Die Fachleute hier ihm Forum können dann evtl. auch einschätzen ob sich weitere Bemühungen deinerseits überhaupt rechnen.
Ansonsten, wie schon geschrieben, solltest du deine Schadenshöhe ermitteln (lassen), nicht die gegnerische Versicherung.

Bei einem unverschuldeten Unfall kannst du dich auch auf Kosten der gegnerischen Versicherung anwaltlich vertreten lassen - allerdings solltest du von einem Anwalt bei einen Streitwert im Bereich von evtl. dreimarkfünfzig auch keine Wunder erwarten.

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Hallo zusammen,

danke für eure vielen hilfreichen Antworten!

Es scheint bei dem Schreiben hauptsächlich darum zu gehen, mir ein mehrseitiges Infoschreiben zuzustellen, in dem ich über den Umgang mit meinen Daten informiert werde. Vielleicht ist das inzwischen Pflicht.
Hinten dran hängt dann der kurze Fragenkatalog, der allerdings für jeden Unfallgegner geeignet wäre, also nicht speziell für mich geschrieben wurde.

Zitat:

@27239 schrieb am 2. Februar 2019 um 22:54:50 Uhr:


zur Ermittlung des Wertes wäre aber ein Vorschaden am Fahrzeug auch relevant.

Hier würde man wohl zu einer Falschaussage gedrängt, denn wenn man mit der Lupe suchen würde, wären an fast jedem älteren Fahrzeug sicher irgendwelche Kratzer (Vorschäden) zu finden.

In Prinzip kann man solche Fragen kaum ohne Anwalt beantworten.

Selbst wenn man alles versucht korrekt mitzuteilen, würde ein Gutachter bestimmt immer noch etwas Zusätzliches finden (Zigarettenanzünderbeleuchtung, etc.). Die Versicherung müsste hier genau definieren, was für sie ein Schaden ist.

Zitat:

@27239 schrieb am 2. Februar 2019 um 22:54:50 Uhr:


Gar nicht so viel Fragen, wenn du den Kostenvoranschlag fertig hast, hinsenden.

Ich hatte vor, bevor ich einen KVA machen lasse, zu fragen, ob sie einen KVA oder ein unabhängiges Gutachten benötigen, damit es später nicht heißt, dass ich zu viele Kosten verursacht habe.

Ist das nicht der richtige Weg, sich das vorher bestätigen zu lassen?

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Zum KVA hätte ich noch zwei Fragen:
- Wer übernimmt die Kosten des KVA, unabhängig davon wo repariert wird und ob repariert wird (was hier dringend erforderlich ist).
- Falls das Fahrzeug nicht scheckheftgepflegt ist, kommt dann ab einem gewissen Fahrzeugalter ausschließlich eine freie Werkstatt für den KVA in Frage, damit der KVA akzeptiert wird?

Zitat:

@dgi013 schrieb am 2. Februar 2019 um 22:58:22 Uhr:


Die Schuldfrage ist klar?
Geh zum Anwalt, lass Dir eine Kostenschätzung machen ob über oder unter Bagatellgrenze (knapp 1000,-€), wenn drüber suche dir deinen eigenen Gutachter, bevor deren GA kommt und ein für dich schlechtes Gutachten entsteht.

Nutzungsausfall und Pauschalen regelt der Anwalt für dich. Und hör auf mit denen selbst zu kommunizieren, gerade und besonders wenn die jetzt schon nach Vorschäden und sonst. Beschädigungen fragen. Kommt nichts bei raus.

Ja, Anwalt und Gutachten kostet alle Versicherten letztendlich viel Geld. Meine Erfahrung ist aber, dass Versicherungen ihren Wissensvorsprung gnadenlos nutzen und man daher besser Profis mit Profis verhandeln lässt.

Die Schuldfrage ist klar (ordnungsgemäß geparktes Fahrzeug). Es wurde aber keine Polizei verständigt.
Mir wurde ein Zettel an der Scheibe hinterlassen und nichts bestritten. Hätte es an dem Tag länger geregnet, hätte ich die Nachricht nicht mehr entziffern können.

Danke dir wegen des Tipps auch bei einem kleinen Schaden zum einem Anwalt zu gehen!
Eigentlich hatte ich das bei diesem für mich eindeutigen Schaden nicht vor.
Ich denke nicht, dass der Schaden über 500 € beträgt.
Da die Begriffe "Vorschaden" und "sonstige Schäden" nicht definiert werden, sehe ich mich fast dazu gezwungen, mir zur Beantwortung dieser Frage Hilfe zu suchen um mich nicht angreifbar zu machen.

Bisher habe ich noch gar nicht mit der Versicherung kommuniziert.
Ich habe lediglich das Schreiben erhalten. Meine Adresse hat die Versicherung vom Unfallverursacher.

---------------------

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 2. Februar 2019 um 22:59:02 Uhr:


Dann solltest Du wirklich einen eigenen Gutachter beauftragen und keinesfalls einen Gutachter der gegnerischen Versicherung ans Auto lassen.

Muss ich denen einen Termin geben, an dem sie selber das Fahrzeug besichtigen können?

Ich war davon ausgegangen, dass mit der Terminanfrage gemeint ist, dass sie sich das Fahrzeug einfach nur ansehen möchten. Das wäre ja kein Problem.

Nach den hier mitgeteilten Informationen bin ich mir aber nicht sicher, ob es sich dabei evtl. um eine Anfrage wegen eines Termins für einen Gutachter der Versicherung handelt.

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@gummikuh72:
Ich hatte geschrieben, dass der Außenspiegel am parkenden Fahrzeug beschädigt wurde.
Das Fahrzeug ist schon älter und wird unverhandelt mit dem Bj. und Km-Stand zwischen 2300 und 3500 € angeboten.
Der Spiegel ist kein aufwändiges Modell, aber lackiert. Das Spiegelglas und das obere Gehäuseteil sind defekt.
Auch die elektrische Verstellung funktioniert nicht mehr.
Ich schätze den Schaden auf unter 500 €, bzw. wurde mir das bei einer mündlichen Anfrage mitgeteilt.
Bei einer freien WS würde es dann noch günstiger.
Das Fahrzeug ist unfallfrei und hat ein paar wenige kleine Kratzer, wie die meisten Fahrzeuge in diesen Alter auch.
-----------------

Eine abschließende Frage habe ich noch:
Kann ich auch ausschließlich mit dem Unfallverursacher kommunizieren?

Danke und VG!

Zitat:

@Takahashi schrieb am 3. Februar 2019 um 21:58:41 Uhr:


Ich hatte vor, bevor ich einen KVA machen lasse, zu fragen, ob sie einen KVA oder ein unabhängiges Gutachten benötigen, damit es später nicht heißt, dass ich zu viele Kosten verursacht habe.
Ist das nicht der richtige Weg, sich das vorher bestätigen zu lassen?

Damit vermittelst du auf jeden Fall die Bereitschaft, den Verlauf der Schadensabwicklung in die Hände der Versicherung zu legen...

Es geht nicht darum, ob die Versicherung einen Gutachter haben (bzw. schicken) will oder nicht; es geht darum, ob du einen Gutachter brauchst, um deinen Schaden beziffern und belegen zu können!

Zitat:

Wer übernimmt die Kosten des KVA, unabhängig davon wo repariert wird und ob repariert wird (was hier dringend erforderlich ist).
- Falls das Fahrzeug nicht scheckheftgepflegt ist, kommt dann ab einem gewissen Fahrzeugalter ausschließlich eine freie Werkstatt für den KVA in Frage, damit der KVA akzeptiert wird?

Wenn du fiktiv abrechnen willst, solltest du nicht unbedingt einen KVA einer markengebundenen Fachwerkstatt vorlegen. (die entsprechenden BGH-Urteile werden zwar vermutlich gleich von einem Forums-Regular als mit dem BGB nicht vereinbar bezeichnet, stehen aber nunmal so im Raum...)

Wenn du reparieren lassen willst, dann lege am besten einen KVA von der Werkstatt vor, die die Reparatur auch durchführen soll. Und teile der Versicherung genau diese Absicht mit.

Allerdings stellt sich bei dem angesprochenen Bagatellschaden (ist da wirklich nur der Spiegel beschädigt, nicht etwa auch die Tür oder ihre Verglasung?) die Frage, ob du überhaupt einen KVA brauchst oder nicht direkt die Reparaturrechnung einreichen kannst.

Zitat:

@Takahashi schrieb am 3. Februar 2019 um 21:58:41 Uhr:


Muss ich denen einen Termin geben, an dem sie selber das Fahrzeug besichtigen können?

nein.

Zitat:

Ich war davon ausgegangen, dass mit der Terminanfrage gemeint ist, dass sie sich das Fahrzeug einfach nur ansehen möchten. Das wäre ja kein Problem.

einfach nur ansehen?

Warum sollten sie das wollen?!

Zitat:

Nach den hier mitgeteilten Informationen bin ich mir aber nicht sicher, ob es sich dabei evtl. um eine Anfrage wegen eines Termins für einen Gutachter der Versicherung handelt.

natürlich.

Zitat:

Kann ich auch ausschließlich mit dem Unfallverursacher kommunizieren?

Wenn der den Schaden selbst bezahlen will und wird kann das sinnvoll sein. In allen anderen Fällen verzögert das die Abwicklung nur. Natürlich auch dann, wenn er zunächst selber regulieren will, sich dann aber doch irgendwie querstellt.

Da er den Schaden bereits seiner Versicherung gemeldet hat dürfte es sinnvoller sein auch mit der zu kommunizieren. Wenn der Schaden wirklich so gering ist wie vermutet ist bei der Versicherung eher mit einer zügigen Abwicklung zu rechnen als mit weiteren Problemen. Eine Garantie dafür gibt es aber nicht.

Zitat:

@Takahashi schrieb am 3. Februar 2019 um 21:58:41 Uhr:


..

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 2. Februar 2019 um 22:59:02 Uhr:


Dann solltest Du wirklich einen eigenen Gutachter beauftragen und keinesfalls einen Gutachter der gegnerischen Versicherung ans Auto lassen.

Muss ich denen einen Termin geben, an dem sie selber das Fahrzeug besichtigen können?
Ich war davon ausgegangen, dass mit der Terminanfrage gemeint ist, dass sie sich das Fahrzeug einfach nur ansehen möchten. Das wäre ja kein Problem.
Nach den hier mitgeteilten Informationen bin ich mir aber nicht sicher, ob es sich dabei evtl. um eine Anfrage wegen eines Termins für einen Gutachter der Versicherung handelt.

-----------------
Eine abschließende Frage habe ich noch:
Kann ich auch ausschließlich mit dem Unfallverursacher kommunizieren?

Danke und VG!

Nochmal: nein, man lässt weder die gegnerische Versicherung noch deren Gutachter ans Auto. Das hat Gründe. 😉

Gerade wenn Du ein älteres Fahrzeug hast ist es ohne eigenes Gutachten nicht möglich, den Schaden zu beziffern. Da macht es auch keinen Sinn mit dem Unfallgegner direkt zu kommunizieren. Der sinnvollste Weg geht über den eigenen Gutachter und den eigenen Anwalt.

Gutachter und Anwalt bei einem abgefahrenen Spiegel?
Oder habe ich da etwas falsch verstanden?

Gibt es Fotos vom Schaden?

Ich hatte verstanden, der TE hat bedenken, dass ein Schaden von 800,-€ evtl. schon ein Totalschaden werden könnte, weil auch das Fahrzeug nicht mehr in einem Top Zustand ist, deswegen war meine Empfehlung gewesen schnell ein KVA hin und die Versicherung regulieren lassen, bevor da der Gutachter einen Totalschaden draus macht.

Oder liege ich da falsch.

Ja, da liegst Du falsch.

Gerade in dieser Konstellation ist ein Kostenvoransclag unsinnig, weil dabei nicht klar wird, ob ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt und wie hoch dieser Schaden also ausfällt. Davon abgesehen kann die Reparatur eines abgefahrenen Spiegels sehr teuer werden.

Wenn der Schaden, so wie es hier der Fall ist, repariert werden soll müsste man vielleicht nicht das volle Programm mit Gutachten und RA abspulen. Zumal die Haftung auch unstrittig ist.

Nervt die Versicherung allerdings mit fehlinterpretierbaren Fragen die in keinem erkennbaren Zusammenhang mit dem Schaden stehen, muss man davon ausgehen dass die Versicherung die Aufführung des vollen Programmes wünscht - wenn man am Ende des Tages nicht der Verlierer sein möchte.

Die Schadensformulare die da verschickt werden sind immer die gleichen. Die Nachfragen sind doch in diesem Fall bereits deutlich in Richtung Totalschadensvermutung. Also ist da das volle Programm die einzig richtige Antwort.

Hallo,

Zitat:

@hk_do schrieb am 3. Februar 2019 um 23:07:49 Uhr:



Zitat:

@Takahashi schrieb am 3. Februar 2019 um 21:58:41 Uhr:


Ich hatte vor, bevor ich einen KVA machen lasse, zu fragen, ob sie einen KVA oder ein unabhängiges Gutachten benötigen, damit es später nicht heißt, dass ich zu viele Kosten verursacht habe.
Ist das nicht der richtige Weg, sich das vorher bestätigen zu lassen?

Damit vermittelst du auf jeden Fall die Bereitschaft, den Verlauf der Schadensabwicklung in die Hände der Versicherung zu legen

Wird die Versicherung dann nicht womöglich mitteilen, dass in dem Fall, dass ich einen KVA ohne vorherige Frage schicke, ein Gutachten nötig ist und sie den KVA nicht zahlen, da das zusätzliche Gutachten dennoch gemacht werden muss, was die Reparaturkosten dann sowieso beinhaltet?

Dem wollte ich mit meiner Frage an die Versicherung aus dem Weg gehen.

Zitat:

@hk_do schrieb am 3. Februar 2019 um 23:07:49 Uhr:



Es geht nicht darum, ob die Versicherung einen Gutachter haben (bzw. schicken) will oder nicht; es geht darum, ob du einen Gutachter brauchst, um deinen Schaden beziffern und belegen zu können!

Dafür wäre m. M. kein Gutachter nötig. Außer dem Spiegel scheint nichts weiter beschädigt zu sein.

Zitat:

@hk_do schrieb am 3. Februar 2019 um 23:07:49 Uhr:



Wenn du fiktiv abrechnen willst, solltest du nicht unbedingt einen KVA einer markengebundenen Fachwerkstatt vorlegen. (die entsprechenden BGH-Urteile werden zwar vermutlich gleich von einem Forums-Regular als mit dem BGB nicht vereinbar bezeichnet, stehen aber nunmal so im Raum...)

Das hatte ich in einem Warentest-Artikel auch so gelesen.

Ab einem unbestimmten Fahrzeugalter sollte man, um die Kosten niedrig zu halten, nicht mehr in eine Marken-WS gehen, wenn das Fahrzeug nicht ständig dort gewartet wurde.

Danke auch für deine Antworten zu den übrigen Fragen!

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 3. Februar 2019 um 23:23:44 Uhr:



Zitat:

@Takahashi schrieb am 3. Februar 2019 um 21:58:41 Uhr:


..

Muss ich denen einen Termin geben, an dem sie selber das Fahrzeug besichtigen können?
Ich war davon ausgegangen, dass mit der Terminanfrage gemeint ist, dass sie sich das Fahrzeug einfach nur ansehen möchten. Das wäre ja kein Problem.
Nach den hier mitgeteilten Informationen bin ich mir aber nicht sicher, ob es sich dabei evtl. um eine Anfrage wegen eines Termins für einen Gutachter der Versicherung handelt.

Danke und VG!

Nochmal: nein, man lässt weder die gegnerische Versicherung noch deren Gutachter ans Auto. Das hat Gründe. 😉

Okay. Inzwischen ist mir klar, worum es bei dieser Anfrage geht.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 3. Februar 2019 um 23:23:44 Uhr:



Gerade wenn Du ein älteres Fahrzeug hast ist es ohne eigenes Gutachten nicht möglich, den Schaden zu beziffern.

Es ist ja nur der Spiegel beschädigt. Der Schaden wäre also schon von einer normalen Werkstatt feststellbar.

Beinhaltet ein Gutachten denn auch immer die Feststellung des Fahrzeugwertes?

Zitat:

@27239 schrieb am 4. Februar 2019 um 07:33:33 Uhr:


Gutachter und Anwalt bei einem abgefahrenen Spiegel?
Oder habe ich da etwas falsch verstanden?

Oder liege ich da falsch.

Der Spiegel ist noch dran, nur halt beschädigt.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 4. Februar 2019 um 08:28:42 Uhr:


Ja, da liegst Du falsch.

Gerade in dieser Konstellation ist ein Kostenvoransclag unsinnig, weil dabei nicht klar wird, ob ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt und wie hoch dieser Schaden also ausfällt. Davon abgesehen kann die Reparatur eines abgefahrenen Spiegels sehr teuer werden.

Warum man gerade bei einem älteren Fahrzeug ein Gutachten benötigen könnte, wird durch diese Aussage deutlich, aber handelt es sich bei so einem Gutachten denn nicht üblicherweise um ein Schadengutachten?

Um die Differenz zwischen Schaden und Restwert ermitteln zu können, müsste zusätzlich auch noch ein Wertgutachten erstellt werden.

Kann mit jemand sagen, was ein Gutachten für eine solche Reparatur incl. Restwertermittlung ungefähr kosten würde? Nur interessehalber.

Gibt es online eine Möglichkeit den Wert eines Fahrzeugs Bj. 2004 ungefähr zu ermitteln?

Zitat:

@weiss-blau schrieb am 4. Februar 2019 um 20:17:05 Uhr:


Nervt die Versicherung allerdings mit fehlinterpretierbaren Fragen die in keinem erkennbaren Zusammenhang mit dem Schaden stehen, muss man davon ausgehen dass die Versicherung die Aufführung des vollen Programmes wünscht - wenn man am Ende des Tages nicht der Verlierer sein möchte.

Möglicherweise kann die Frage von einem Laien gar nicht korrekt beantwortet werden, da die Versicherung den Begriff "Schaden" nicht definiert, was hier für die korrekte Beantwortung Voraussetzung ist.

Ein Steinschlag ist auch ein Schaden.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 4. Februar 2019 um 20:51:30 Uhr:


Die Schadensformulare die da verschickt werden sind immer die gleichen. Die Nachfragen sind doch in diesem Fall bereits deutlich in Richtung Totalschadensvermutung. Also ist da das volle Programm die einzig richtige Antwort.

Ja, scheinbar geht es um genau

das

.

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