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Unfall - Prüfung Gutachten - div. Kürzungen Beträge durch gegnerische Versicherung rechtmäßig?

Themenstarteram 31. März 2018 um 10:10

Hallo Zusammen,

vor kurzem wurde mein geparktes Auto von einem LKW angefahren, Schaden gut 2000 EUR.

Ich habe den Schaden mittlerweile in einer Fachwerkstatt (VW/Audi) reparieren lassen, der Gutachter wurde von meiner Werkstatt bestellt. Die Werkstatt und der Gutachter sollen direkt mit der gegnerischen Versicherung abrechnen.

Nun habe ich von der gegnerischen Versicherung eine Zusage für die Reparatur "laut (deren eigenen) Prüfbericht" erhalten. Die Beträge wurden deutlich gekürzt, so das sich insgesamt ungefähr eine Differenz von 350 EUR ergibt.

Im Einzelnen gekürzt wurden:

- ein kleiner Betrag für Kleinteile, da "pauschaler Kleinteileaufschlag nicht gerechtfertigt"

- ein Betrag für Ersatzteile, wg. nicht nachgewiesener Mehrkosten durch Aufschlag auf die Unverbindliche Preisempfehlung (UPE) des Herstellers

- sowie ein größerer Betrag beim Arbeitslohn und bei den Lackierarbeiten. Hier wurde auf einen mir unbekannten Referenzbetrieb (vermutl. freie Werkstatt) in 25 km Entfernung Bezug genommen, der natürlich niedrigere Preise verlangt als die verwendete Fachwerktstatt.

Mein Auto ist knapp 10 Jahre alt und gut gepflegt. Bisher wurde der regelmäßige Service, sowie alle notwendigen Reparaturen in der nun auch für die Reparatur verwendeten VW-Fachwerkstatt durchgeführt.

Dies ist nun mein erster unfreillwilliger Kontakt mit einer Versicherung und deshalb bin ich für Tipps zum weiteren Vorgehen dankbar.

Ich denke, ich werde auf jeden Fall Widerspruch gegen die Kürzungen im Gutachten der Versicherung einlegen, da ich auf keinen Fall gewillt bin, irgendwelche Kosten für den unverschuldeten Unfall selbst zu übernehmen. Mit der Fachwerkstatt konnte ich wg. den Feiertagen noch nicht sprechen.

Vielen Dank im voraus für Eure Tipps :-)

 

 

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 29. April 2018 um 9:31

Nochmal eine abschließende Rückmeldung in eigener Sache:

Die Versicherung hat nun die Rechnung des Autohauses und des Gutachters vollständig und ohne Kürzungen bezahlt.

Es ging auch ohne Anwalt, ich hatte schriftlich den Kürzungen ausdrücklich widersprochen und auch darauf hingewiesen, das mein Auto scheckheftgepflegt ist und bisher immer in der genannten Werkstatt repariert wurde.

Nach allem was hier so geschrieben wurde, den Gesprächen mit Autohaus und Gutachter ist es wohl durchaus üblich und auch Masche der Versicherungen, zu versuchen die Leute mit den Kürzungen einzuschüchtern. Insgesamt spart das den Versicherungen jede Menge, wenn in der Geschädigte sein Auto in deren Vertragswerkstätten reparieren lässt und auf fremde Gutachter verzichtet wird. Am liebsten wäre es der Versicherung auch noch gewesen, wenn ich mein "fahrbereites aber nicht verkehrssicheres Kfz" auf eigenes Risiko zur Werkstatt gebracht hätte, anstatt es abschleppen zu lassen...

Also, wenn bei Euch die Schuldfrage so eindeutig ist, wie bei mir (geparktes Kfz wurde angefahren), dann lasst Euch bitte von den Versicherungen nicht einschüchtern. Viel Glück! :-)

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Hallo,

zur Sache hat ( für mein Empfinden) berlin_paul bereits die richtigen Weichen gestellt.

 

Zitat: "Investiere Zeit und Geld in Berufliche Weiterbilung und Qualifikation oder gehe wiede in die Werkstatt."

Nun mal sachte... Jeder, der privat/ beruflich stark eingespannt ist und zwischendurch sich hier im Forum bewegt, weiß, wie schnell es gehen kann, dass man seinen Job mit in den Text hineinschreibt. Das hat weder was mit mangelnder Qualifikation, noch mit Unfähigkeit oder sonstwas zu tun. Niemand sollte anderen mangelnde Qualifikation vorwerfen, wenn er dieses nicht fehlerfrei in einem Satz formulieren kann!

Zudem: Mir ist nicht bekannt, dass es in Deutschland ein generelles Werbeverbot gibt. In diesem Forum wäre es wahrscheinlich erst dann ein Verstoß gegen die Forenregeln, wenn diese, unmittelbat vor Absenden eines Beitrages, explizit bestätigt worden wären.

Eine einmalige Kenntnisnahme bei Anmeldung könnte daher, aus rechtlicher Sicht, nicht als ausreichend zu betrachten sein. Das ist wie mit den AGBs beim Fernabsatz. Deren Kenntnisnahme muss auch immer wieder neu bestätigt werden, egal wie oft ich in dem Shop schon gekauft habe.

Daher schlage ich vor: Lassen wir die Kirche im Dorf und stellen fest: Werbung ( nur? in eigener Sache) ist für andere Forenmitglieder nicht durchweg hilfreich und daher auch nicht gewünscht.

Wer es dennoch macht, wird freundlich auf diesen Fakt hingewiesen, aber nicht existenziell in den Boden gestampft.

Gruss vom Asphalthoppler

@hoppler

was ich hier mache oder schreibe und was nicht, entscheidest nicht du.

 

Du bist hier auch nicht der Forenpapst oder irgend jemand der hier bestimmt, was

wer anderes schreiben darf und was nicht.

Daher schage ich vor:

deine Klugscheißerei gepaart mit rechtlichem Halbwissen kannst du dir hier sparen :)

Gruss vom Dellenzähler

Danke Delle!!!

Edit - Manchmal nervt Bugs Bunny einfach nur...

Das Problem ist, er möchte sein geballtes Fach- und Allgemeinwissen hier in seinen Postings eloquent rüberbringen.

Aber das liest sich irgrendwie Kacke...:)

Manchmal ist halt weniger mehr.

Ist sicher keiner von den schlechten, aber er muss halt auch gesagt bekommen, dass sowas bei

seinen Mitmenschen eben nicht gut ankommt.

Meine Meinung, aber nun ist auch gut, sonst gibt`s: Autschn

Themenstarteram 29. April 2018 um 9:31

Nochmal eine abschließende Rückmeldung in eigener Sache:

Die Versicherung hat nun die Rechnung des Autohauses und des Gutachters vollständig und ohne Kürzungen bezahlt.

Es ging auch ohne Anwalt, ich hatte schriftlich den Kürzungen ausdrücklich widersprochen und auch darauf hingewiesen, das mein Auto scheckheftgepflegt ist und bisher immer in der genannten Werkstatt repariert wurde.

Nach allem was hier so geschrieben wurde, den Gesprächen mit Autohaus und Gutachter ist es wohl durchaus üblich und auch Masche der Versicherungen, zu versuchen die Leute mit den Kürzungen einzuschüchtern. Insgesamt spart das den Versicherungen jede Menge, wenn in der Geschädigte sein Auto in deren Vertragswerkstätten reparieren lässt und auf fremde Gutachter verzichtet wird. Am liebsten wäre es der Versicherung auch noch gewesen, wenn ich mein "fahrbereites aber nicht verkehrssicheres Kfz" auf eigenes Risiko zur Werkstatt gebracht hätte, anstatt es abschleppen zu lassen...

Also, wenn bei Euch die Schuldfrage so eindeutig ist, wie bei mir (geparktes Kfz wurde angefahren), dann lasst Euch bitte von den Versicherungen nicht einschüchtern. Viel Glück! :-)

Danke für die Rückmeldung. Leider ist das Verhalten der Versicherungen so wie hier beschrieben an der Tagesordnung.

Und nicht immer wird auf die "Proteste" des Anspruchsteller sofort reguliert, so wie bei dir.

Die tägliche Praxis zeigt leider ein anderes Bild, glaub mir das......:(

Das die Versicherungen UPE Aufschläge auf den Listenpreis des Herstellers und Arbeitkosten auf die "Ortsüblichen Stundenverrechnungssätze" kürzen ist normal und legitim, bei einer sogenannten fiktiven Abrechnung.

Da du den Schaden aber hast auf Rechnung reparieren lassen, wird deine Werkstatt die Rechnung nachreichen und die tatsächlichen Kosten ersetzt bekommen.

Zitat:

@Mark-86 schrieb am 29. April 2018 um 14:30:40 Uhr:

Das die Versicherungen UPE Aufschläge auf den Listenpreis des Herstellers und Arbeitkosten auf die "Ortsüblichen Stundenverrechnungssätze" kürzen ist normal und legitim, bei einer sogenannten fiktiven Abrechnung.

Da ist gar nichts legitim!

Bitte behaupte nicht solch einen Unsinn, womöglich glaubt das noch jemand...

Nach dieser unsinnigen Auffassung müssten z.B. Aufschläge auf die UPE/UVP in unbegrenzter Höhe erstattet werden. Der User mlt sich wiederholt sein eigenes Weltbild!

Für die Kalkulation des Schadens ist es immer noch irrelvant, ob er dann konkret oder fiktiv abgerechnet wird. Es sind die Positionen und Beträge zu ersetzen, die bei einer Reparatur aufzuwenden wären. Lediglich die USt. kann bei fiktiver Abrechnung ersteinmal nicht verlangt werden. Wie oft soll das eigentlich noch erklärt werden?

Hallo,

mal eine Frage bitte zu einem ähnlichen Fall:

Die gegnerische Versicherung des Unfallverursachers fragt mich nach dem KM-Stand und ob Vorschäden vorhanden sind.

Kann jemand sagen, warum solche Fragen gestellt werden?

Alle sonstigen Fahrzeugdaten sind der gegnerischen Versicherung bekannt.

Es ist nur ein geringfügiger Schaden von ca. 300-400 €.

Könnte es trotzdem darum gehen, den Restwert des Fahrzeugs zu ermitteln?

Das Fahrzeug ist schon älter.

Müsste man auch Schäden wie einen kleinen Kratzer und eine 5 cm breite und 0,5 cm tiefe Delle nennen?

Vielleicht wäre es diesbzgl. besser, darauf hinzuweisen, dass das Fahrzeug besichtigt werden kann, um nicht später wegen falscher Angaben ein Problem zu bekommen und selber gar keine Aussage zu machen.

Danke!

Schreibe denen, dass Du kein Fachmann bist und deshalb zu deren Lasten einen freien Sachverständigen mit der Begutachtung beauftragen wirst, wenn sie diese Dinge für relevant halten.

Danke dir, das hört sich nachvollziehbar an.

Man fragt mich auch noch, wo das Fahrzeug besichtigt werden kann, doch denke ich, dass es hier nicht um die Vorschäden geht.

Ich würde einen Kostenvoranschlag in einer freien Werkstatt machen lassen (ATU, etc.).

Das Fahrzeug ist auch nicht in einer Markenwerkstatt gewartet worden und, wie gesagt, schon älter.

Gebrauchte Ersatzteile wären für mich auch in Ordnung, nur bin ich nicht darüber informiert, inwiefern solche Teile bei einem Kostenvoranschlag berücksichtigt werden können.

Die entsprechenden Gebrauchtteile kosten ja meist unterschiedlich viel - je nach Händler - und müssten auch verfügbar sein.

wenn es ein geringer Schaden ist, dann schnell KVA hin.

Dann denkt dort keiner in der Schadenabteilung an Gutachter. Wenn Vorschäden sind kommen die bestimmt mit einer Ablehnung.

Fahrzeugteil defekt und somit kein neuer Schaden hinzugekommen.

Das ist dann immer das Erste was kommt.

Ich habe mir die Anfrage noch mal durchgelesen.

Die genaue Formulierung lautet: "Vorschäden oder sonstige Schäden am Fahrzeug?"*

Ich war davon ausgegangen, dass mit Vorschäden nicht Vorschäden am abgefahrene Außenspiegel, sondern Vorschäden am Fahrzeug allgemein gemeint sind, um den Fahrzeugwert ermitteln zu können.

Meinst du, dass es nur um Vorschäden am dem Spiegel geht?

Was den KVA (Kostenvoranschlag?) betrifft, hatte ich eigentlich vor, den Sachbearbeiter zu fragen, ob ein Gutachten benötigt wird, oder ob ein KVA ausreichend ist.

------

* Was ist der Unterschied zwischen einem Vorschaden und einem sonstigen Schaden?

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