Haftpflichtschaden - gegnerischer Versicherung ist meine Vertragswerkstatt zu teuer
Bin gerade im Zoff mit der Gothaer Versicherung, nachdem jemand mein geparktes Auto gestreift hat. Schuldfrage ist also unstrittig.
Ich hätte das meine örtliche Mercedes-Werkstatt machen lassen, die meinen AMG dafür an eine spezialisierte Zentrale für Karossiere-Arbeiten transportiert hätten. Gutachten vom TÜV und Kostenvoranschlag sind schon vor drei Wochen an die Versicherung gegangen.
Doch die Versicherung hat jetzt einen Lackierer gefunden, der es billiger machen würde. Irgendwo in der Pampa, über eine halbe Stunde mit dem Auto entfernt.
Dazu habe ich eine matte Sonderlackierung, von der ich genau weiß, dass das nichts ist, was jeder Lackierer hinbekommt. Insbesondere, wenn man nachher keinen Unterschied zum übrigen Fahrzeug sehen soll.
Und jetzt soll meine Werkstatt bitte auf den Preis eingehen, wenn sie die Reparaturfreigabe der Versicherung haben wollen.
Gibt es Erfahrungen, ob man besser hartnäckig auf sein Recht besteht? Oder muss man dann damit rechnen, dass es die Versicherung dann noch weiter in die Länge verzögert, bis man entnervt auf deren Bedingungen eingeht?
29 Antworten
Wenn es der EQS aus 22 sein sollte, dann stelle die Kommunikation mit der gegnerischen HP ein, nimm einen ö.b.u.v. Sachverständigen, einen Anwalt dem du vertraust und dann lass das im Lackzentrum von Benz machen (das könnte im Großraum Berlin im Werk in Ludwigsfelde sein). Ein 3 Jahre altes Auto darf sehr sicher beim Herstellernetzwerk repariert werden.
Willst du fiktiv abrechnen oder tatsächlich reparieren lassen?
Der TE hat doch geschrieben, dass er bei DB reparieren lassen will.
"Ich hätte das meine örtliche Mercedes-Werkstatt machen lassen, die meinen AMG dafür an eine spezialisierte Zentrale für Karossiere-Arbeiten transportiert hätten."
Dann muss er das auch noch der gegnerischen Versicherung sagen.
Die Verweisung kommt ja nur, weil die das noch nicht wissen.
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Das weißt Du woher?
30 Jahre Berufserfahrung
Zitat:
@Seppl85 schrieb am 10. Juni 2025 um 17:35:36 Uhr:
Dann muss er das auch noch der gegnerischen Versicherung sagen.
Die Verweisung kommt ja nur, weil die das noch nicht wissen.
Nochmal: Lies Dir den Eröffnungsbeitrag durch.
"Gutachten vom TÜV und Kostenvoranschlag sind schon vor drei Wochen an die Versicherung gegangen."
Was meinst Du bei Deiner Berufserfahrung, wer den KVA erstellt hat?
Ganz normaler Vorgang.
Er reicht Kostenvoranschlag ein.
Der geht zum Controlling.
Die finden natürlich eine günstigere Werkstatt und verweisen darauf.
Einfach ignorieren und die endgültige Reparaturrechnung nach Abschluss der Reperatur einreichen.
Fertig.
Aber vorher einen Rechtsanwalt einschalten, damit der Streitwert hoch genug ist. Für den Kürzungsbetrag legt sich keiner ins Zeug.
Unnötige Kosten, die man am im Rahmen seiner Kfz Versicherung dann doch nur wieder selber bezahlt.
Die Rechtssprechung ist eindeutig.
Da wird nichts gekürzt.
Träume weiter. Die Kürzungen sind hier ständig Thema und ganz offensichtlich auch im konkreten Fall bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung auf dem Schirm.
In den FAQ ist dargestellt, weshalb die Beauftragung eines eigenen Gutachters und Anwalts in solchen Fällen geboten ist und dass das nicht prämienwirksam ist. Und bei einem 3-jährigen Fahrzeug mit 109.500,- € nackigem Grundpreis irgendwas selbst regeln zu wollen, da müsste man schon "masochistisch" veranlagt sein. Dann auch noch die recht teure Sonderlackierung. .... Ideen gibts 👀