Unfall - Prüfung Gutachten - div. Kürzungen Beträge durch gegnerische Versicherung rechtmäßig?
Hallo Zusammen,
vor kurzem wurde mein geparktes Auto von einem LKW angefahren, Schaden gut 2000 EUR.
Ich habe den Schaden mittlerweile in einer Fachwerkstatt (VW/Audi) reparieren lassen, der Gutachter wurde von meiner Werkstatt bestellt. Die Werkstatt und der Gutachter sollen direkt mit der gegnerischen Versicherung abrechnen.
Nun habe ich von der gegnerischen Versicherung eine Zusage für die Reparatur "laut (deren eigenen) Prüfbericht" erhalten. Die Beträge wurden deutlich gekürzt, so das sich insgesamt ungefähr eine Differenz von 350 EUR ergibt.
Im Einzelnen gekürzt wurden:
- ein kleiner Betrag für Kleinteile, da "pauschaler Kleinteileaufschlag nicht gerechtfertigt"
- ein Betrag für Ersatzteile, wg. nicht nachgewiesener Mehrkosten durch Aufschlag auf die Unverbindliche Preisempfehlung (UPE) des Herstellers
- sowie ein größerer Betrag beim Arbeitslohn und bei den Lackierarbeiten. Hier wurde auf einen mir unbekannten Referenzbetrieb (vermutl. freie Werkstatt) in 25 km Entfernung Bezug genommen, der natürlich niedrigere Preise verlangt als die verwendete Fachwerktstatt.
Mein Auto ist knapp 10 Jahre alt und gut gepflegt. Bisher wurde der regelmäßige Service, sowie alle notwendigen Reparaturen in der nun auch für die Reparatur verwendeten VW-Fachwerkstatt durchgeführt.
Dies ist nun mein erster unfreillwilliger Kontakt mit einer Versicherung und deshalb bin ich für Tipps zum weiteren Vorgehen dankbar.
Ich denke, ich werde auf jeden Fall Widerspruch gegen die Kürzungen im Gutachten der Versicherung einlegen, da ich auf keinen Fall gewillt bin, irgendwelche Kosten für den unverschuldeten Unfall selbst zu übernehmen. Mit der Fachwerkstatt konnte ich wg. den Feiertagen noch nicht sprechen.
Vielen Dank im voraus für Eure Tipps :-)
Beste Antwort im Thema
Nochmal eine abschließende Rückmeldung in eigener Sache:
Die Versicherung hat nun die Rechnung des Autohauses und des Gutachters vollständig und ohne Kürzungen bezahlt.
Es ging auch ohne Anwalt, ich hatte schriftlich den Kürzungen ausdrücklich widersprochen und auch darauf hingewiesen, das mein Auto scheckheftgepflegt ist und bisher immer in der genannten Werkstatt repariert wurde.
Nach allem was hier so geschrieben wurde, den Gesprächen mit Autohaus und Gutachter ist es wohl durchaus üblich und auch Masche der Versicherungen, zu versuchen die Leute mit den Kürzungen einzuschüchtern. Insgesamt spart das den Versicherungen jede Menge, wenn in der Geschädigte sein Auto in deren Vertragswerkstätten reparieren lässt und auf fremde Gutachter verzichtet wird. Am liebsten wäre es der Versicherung auch noch gewesen, wenn ich mein "fahrbereites aber nicht verkehrssicheres Kfz" auf eigenes Risiko zur Werkstatt gebracht hätte, anstatt es abschleppen zu lassen...
Also, wenn bei Euch die Schuldfrage so eindeutig ist, wie bei mir (geparktes Kfz wurde angefahren), dann lasst Euch bitte von den Versicherungen nicht einschüchtern. Viel Glück! :-)
65 Antworten
Irgendwie werd ich das Gefühl nicht los, dass du Angst vor einer korrekten Schadensermittlung, sprich Gutachten, hast.
Ist das auto denn so marode, dass ein defekter Spiegel schon Totalschaden bedeutet?
Du haust soviele Fragen hintereinander raus...
- Ja ein Schadensutachten beinhaltet auch immer eine Wiederbeschaffungswertermittlung (Wert vor dem Unfall) des gesamten Fzg. Zus.Restwertermittlung (Wert mit dem Schaden)
Und genaue Angaben zu Rep.kosten und Dauer , sowie zur Nutzungsausfallsentschädigung Dauer und Höhe.
Diese Kosten übernimmt bei Unverschulden die Gegnerische Versicherung.
Wenn der SV merkt dass der Schaden ein Bagatelle ist, kann er ein preiswertes Kurzgutachten machen.
Alles besser als ein KVA!
- Ein Vollgutachten kostet grob gerechnet um die 300-400 €
- Es gibt auch sog.Kurzgutachten für, grob gesagt ca. 100-150€
Für 300 € (womöglich noch brutto) kriegst du kein Vollgutachten, selbst 400 € sind schon eng!
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Hallo,
hier noch was zum Thema aus dem Zwangsfernsehen:
https://www.zdf.de/.../...herungen-kuerzen-schadenserstattung-100.html
Hallo,
ich habe noch eine Frage zur Reaktionszeit von Versicherungen.
Alle erforderlichen Unterlagen hatte ich vor etwas über zwei Wochen an die mir mitgeteilte Mailadresse geschickt.
Eine Eingangsbestätigung hatte ich darauf sofort erhalten, doch nie eine persönliche Email.
Wie lange dauert es denn üblicherweise, bis man als Geschädigter eine Reaktion erhält?
VG
Hallo,
danke, aber was meinst du denn mit "Klageschrift"?
Es ist ein kleiner Schaden gewesen. Ich hatte einen Kostenvoranschlag erstellen lassen und den dorthin geschickt.
Eine Schadennummer hatte ich zuvor von Unfallverursacher erhalten.
Von einer Klage ist überhaupt nicht die Rede.
VG
er wollte nur witzig sein. sieh es ihm nach, er kann nicht anders.
rufe morgen einfach dort an. die bearbeitungszeiten variieren teils bei den einzelnen gesellschaften. am telefon kann man dir sicherlich nähere auskünfte erteilen.
gib aber acht, es treiben sich hier leute rum, die sind der meinung, man solle bloß nicht bei der versicherung anrufen (weil das sind ja die bösen) und alles einem anwalt (der dann für dich bei der versicherung anruft, oder schreibt, oder beides) übertragen. entscheide selbst.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 25. Februar 2019 um 19:53:41 Uhr:
Viele Versicherungen warten bis zur Klageerhebung ab.
Hallo,
okay.
D. h., ich muss mir jetzt wegen eines 400-500 € Schadens einen Anwalt suchen, der dann den Unfallverursacher für mich verklagt?
Du kannst auch zum Amtsgericht gehen, Rechtsantragsstelle, und dort eine Klage zu Protokoll geben. Der Rechtspfleger hilft dir dabei.
Zitat:
@beachi schrieb am 25. Februar 2019 um 19:57:16 Uhr:
rufe morgen einfach dort an. die bearbeitungszeiten variieren teils bei den einzelnen gesellschaften. am telefon kann man dir sicherlich nähere auskünfte erteilen.gib aber acht, es treiben sich hier leute rum, die sind der meinung, man solle bloß nicht bei der versicherung anrufen (weil das sind ja die bösen) und alles einem anwalt (der dann für dich bei der versicherung anruft, oder schreibt, oder beides) übertragen. entscheide selbst.
Danke!
Ich war davon ausgegangen, dass man zumindest ein paar Tage später eine Reaktion erhält.
Aufgrund der von der Versicherung gestellten Fragen, die sich von mir nicht rechtssicher beantworten lassen, habe ich vor einem Anruf auch etwas Respekt.