Unfall Personenschaden.... :(
Hallo zusammen....
ich bin heute von einem Parkplatz runtergefahren und wollte links abbiegen somit hatte ich Vorfahrt zu gewähren! von rechts bog vor mir ein Pkw auf den Parkplatz ab welchen ich natürlich durchlassen musste danach wollte ich nach links! Vorher hab ich nach links geschaut und es war auf der Str. (in der Stadt somit 50) NIX zu sehen! Sicht ca. 100-150m! nach dem Links Blick hab ich nach rechts gesehen und nochmal geschaut das die Lücke groß genug ist PASST! ohne Kavalierstart o.ä. ich rolle langsam vor schau nach links wo ich ja hin will und seh nur noch 1 Motorradscheinwerfer und höre wie dessen Motor aufheult und dann kracht er in meine A-Säule! Ich raus aus dem Wagen und mich erstmal soweit unter Schock möglich um ihn gekümmert und ntürlich schon andere auch gehalten und halfen.... ich nur ICH HAB DEN NICHT GESEHEN! und dann kamen auch schon 3 Zeugen (u.a. die vor mir abgebogenen) die meinten der hätte einen affenzahn drauf gehabt und noch kräftig dran gezogen! -.- ich mir die nur "gekrallt" und gesagt bleiben sie bitte unbedingt hier und warten sie mit auf die Polizei!
Kollegen der Feuerwehr da RTW/Notarzt eingepackt und mit lüla ins Krankenhaus.... das was sie mir sagen durften/konnten wohl nicht sooo shclimme/lebenbedrohlich oder so.... ok
die Polizei hat natürlich alles genauestens aufgeschrieben/gemalt/gemessen (u.a. "Flugweite" des Kradfahrers über 14m nach der "bremsung" auf meiner Windschutzscheib)! wobei beide Polizisten den Anschein machten als sei das extrem untypisch für innerstädtische 50km/h
ebenfalls gibt es keine Bremsspur vom Motorrad (war eher neu als alt also ggf. auch ABS)
ich hab echt schiss.... ich werde mich so schwer es sein wird nach ihm erkundigen im KH persönlich allerdings wurmt es mich weil er wirklich "nicht da war" ich bin wirklich nur gerollt 🙁
was kann mir denn nun noch passieren? Anwaltstermin ist Do nachmittag!
mein Problem ist ich habe von einem anderen Unfall ne Strafe gekriegt wegen "gefährlichen eingriffs in den straßenverkehr unfall von 2007" 3 Monate 30 Tagessätze und der "Witz" am Schluss eine Teilung des Schadens von 75/25 zu meinen Gunsten weil die gegenseite dan in der 2. Verhandlung doch die "Wahrheit" aufn Tisch gepackt hat -.- ! damals nur Blechschaden (mir ist einer draufgefahren!)
Helft mir soweit möglich 😉
DANKE
Flo
Beste Antwort im Thema
Hallo,
als Alleserstes: Ruhig, Brauner!!!
Man sollte hier mal zwei Sachen unterscheiden. Zum einen steht hier die Ordnungswidrigkeit
Zitat:
110101 --- Sie fuhren aus dem Grundstück auf die Straße. Es kam zum Unfall. --- ( B - 1 ) --- 35,00€
oder
Zitat:
110119 --- Sie fuhren von einem anderen Straßenteil auf die Fahrbahn. Es kam zum Unfall. --- ( B - 1 ) --- 35,00€
im Raum. Zum Anderen die fahrlässige Körperverletzung, da der Motorradfahrer verletzt wurde.
Dadruch bist du zum sowohl Betroffener als auch Beschuldigter. In beiden Fällen musst du keine Angaben machen.
Das Ordnungswidrigkeitenverfahren ist unbedenklich. Ausschlaggebender ist das Gerichtsverfahren wegen fahrlässiger KV. Hier ist entscheidend, ob der Verletzte Strafantrag stellt, also die Verfolgung der Straftat will.
Stellt er Strafantrag, was in der Regel sehr selten vorkommt, kommt es zu einer Gerichtsverhandlung, die vermutlich nicht unbedingt zu deinen Gunsten ausgeht. Ist aber auch unproblematisch, da ne fahrlässige KV eigentlich nix ist...
Und wenn du den Verletzten tatsächlich im Krankenhaus besuchen gehst, zeigst du ja, dass es dir leid tut. Sowas wird vom Verletzten wie auch bei Gericht immer gerne gesehen.
Das mit dem Verfahren aus 2007 wegen nem "gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr" halte ich für nicht ganz richtig. Vermutlich war der Vorwurf "Gefährdung des Straßenverkehrs" gem. §315c StGB... Egal wie, das Verfahren wurde ja wohl eingestellt und du nicht verurteilt. Kann dir zum Vorteil wie auch zum Nachteil ausgelegt werden. Ein guter Staatsanwalt holt sämtliche Infos über dich ein und dann kommt sowas natürlich auch auf den Tisch...
Der Rest ist versicherungtechnischer Kram...
Alles in Allem: Bleib locker, nimm den Termin beim RA am Donnerstag wahr und guck, was passiert. Der RA ist Fachmann und wird schon das Optimum für dich rausholen... Ich gehe mal davon aus, dass für dich nicht viel dabei rumkommen wird...
Greetz,
Doom
p.s.: popeye174's post kann ich echt nicht nachvollziehen!!! die klappe groß aufreissen können immer alle, solange sie nicht betroffen sind! das ist echt eine frechheit!!!
unfälle passieren! zu schätzungsweise 95% aus unaufmerksamkeit! dazu gehören ein parkrempler wie auch ein vu mit personenschaden! aber das ist echt ein problem von deutschen! immer im recht! die anderen bauen ja immer den "scheiss"... manchmal sollte man sich einfach mal in schweigen üben...
149 Antworten
das Problem is natürlich das bei 150Meter sicht man sogar einen Biker mit überhöhter Geschwindigkeit locker sehen könnte
deswegen denk ich nicht das da nur eine Teilschuld rauskommt
soviel ich weiss ist der Toleranzbereich bei einem Gutachten auch recht hoch da müssen sie ihm glaub ich die doppelte Geschwindigkeit nachweißen um eindeutig zu sagen er war zu schnell unterwegs.
aber selbst dann
150 Meter ist zu weit um sagen zu können ich hab in die Richtung geschaut und ihn nicht gesehen
was die Zeugen sagen interressiert normal nicht weil die das Motorrad garantiert nur nach der Lautstärke "gemessen" haben.
ich mein Kracht in die A Säule
wär er in den Kofferraum geknallt wär es für mich eher überhöhte Geschwindigkeit die nicht derbremst werden konnte aber A Säule
nie im Leben da bist du ja grad so auf die Straße rausgefahren
das passiert einfach wenn man nachdem einer vor einem reinfährt nichtmehr in die Richtung schaut weil ja vorher alles frei war.
und 14 Meter reine Flugbahn oder mit rutschen
weil mit rutschen ist das eigentlich garnichts
da hat man ja fast so einen längeren Bremsweg 😁
also wie gesagt ich sage nicht das der Motorradfahrer sich ans Tempolimit gehalten hat
ich sage nur bei einer Sicht von über 100 Meter hätte man ihn locker sehen müssen
vorallem wenn er danach in die A Säule kracht
Zitat:
Original geschrieben von Roadwin
Das war nix.
Hier kann auch der Staatsanwalt von ganz allein los reiten und wird es wahrscheinlich auch.
Das war wohl selber nix! 😁
Eine fahrlässige KV ist gem. §230 StGB ein sogenanntes absolutes Antragsdelikt.
Zitat:
§ 230 Abs. 1 StGB - Strafantrag
Die vorsätzliche Körperverletzung nach § 223 und die fahrlässige Körperverletzung nach § 229 werden nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält. [...]
Liegt die Verfolgung der Straftat im besonderen öffentlichen Interesse, kann auch von Amts wegen Anklage erhoben werden. Das wird aber nur bei einem absolut minimalen Teil der Fälle praktiziert. Bei einem Unfall schon mal gar nicht!!!
Zitat:
Original geschrieben von FirefighterME4
[...] am Schluss eine Teilung des Schadens von 75/25 zu meinen Gunsten [...]
Erst Lesen, dann schießen...! 😉 So wie sich das hier liest, war der TE wohl Beschuldigter und wurde 2007 verurteilt. In einem (anzunehmenden) Revisionsverfahren (vom TE als 2. Verfahren bezeichnet) wurde 2009 dann zu seinen Gunsten entschieden. In der Regel passiert dies mit einer Einstellung des Verfahrens durch einen Vergleich. Wäre der TE rechtskräftig verurteilt worden, wären die Tagessätze zu begleichen gewesen...
Letztlich kann aber hier nur der TE korrekte Aukunft geben (z.B. durch den Schrieb vom Gericht aus 2009)...
Aber diese Diskussion hier ist juristisches Erbsenzählen! Im Recht kommt es eigentlich immer auf die juristisch korrekte Formulierung an. Die kann man aber in der Regeln nur anwenden, wenn man eine juristische Ausbildung erfahren hat. Und da ist es auch so wie bei Ärzten: drei Spezialisten, acht Meinungen... 😁
Greetz,
Doom
nanü... Hoppala, Doppelpost... 😁
@ Doomdesign: Ich lese das eher so, als sei das Strafverfahren (die 30 Tagessätze) zu seinen Ungunsten abgeschlossen worden, später aber das zivilrechtliche Verfahren (bzgl. Schadenersatz) zu seinen Gunsten, auf Grund neuer Aussagen des Unfallgegners. Wenn zu diesem Zeitpunkt das Strafverfahren abgeschlossen und rechtskräftig war, bringt ihm das natürlich nichts mehr, sondern eher seiner Versicherung 😉.
Aber darum geht es ja hier nicht in erster Linie, sondern eher um den neuen Fall.
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Der Unterschied zwischen Theoretikern und Praktikern:
Es wird immer eine Anzeige eines Geschädigten vorliegen, auch wenn es nicht der Verletzte selber macht und der StA (noch) kein öffentliches Interesse sieht!
Das kommt automatisch von der Krankenkasse, die versucht jeden Cent wieder zu holen. Zivilrechtlich mit Aufwand und Kosten verbunden, strafrechtlich über eine Anzeige völlig kostenlos und statt eigener Kosten für einen Gutachter lässt man einen Staatsanwalt alle Arbeiten erledigen - und schon läuft der los.
Zitat:
Original geschrieben von Doomdesign
Erst Lesen, dann schießen...! 😉Zitat:
Original geschrieben von FirefighterME4
[...] am Schluss eine Teilung des Schadens von 75/25 zu meinen Gunsten [...]
... und nicht Zivilrecht / Haftung / Schadensersatz mit Strafrecht / Strafe / Tagessätze / Fahrverbot verwechseln.
Glaube nicht, dass bei der Teilung des Schadens mit 75/25 vor einem Zivilgericht auch die Tagessätze und Fahrverbot von diesem Gericht neu gesplittet werden können.
Zitat:
Original geschrieben von Roadwin
Der Unterschied zwischen Theoretikern und Praktikern:
...(noch) kein öffentliches Interesse sieht!Das kommt automatisch von der Krankenkasse, die versucht jeden Cent wieder zu holen. Zivilrechtlich mit Aufwand und Kosten verbunden, strafrechtlich über eine Anzeige völlig kostenlos und statt eigener Kosten für einen Gutachter lässt man einen Staatsanwalt alle Arbeiten erledigen - und schon läuft der los.
Vorsicht Holzweg!
Die Krankenkasse kann keinen Strafantrag stellen, da sie kein Geschädiger i.S.d. Gesetzes ist!
Auch wenn die KK eine öffentl. Stelle ist hat das nichts mit öffentl. Interesse zu tun!
(P.S. bis du Theoretiker od. Praktiker oder sowohl als auch bei Google, Stammtisch...?)
Zitat:
Original geschrieben von Doomdesign
Liegt die Verfolgung der Straftat im besonderen öffentlichen Interesse, kann auch von Amts wegen Anklage erhoben werden. Das wird aber nur bei einem absolut minimalen Teil der Fälle praktiziert. Bei einem Unfall schon mal gar nicht!!!
Wo hast du denn diese Erkenntnis her?
Hier kann der Staatsanwlat durchaus einspringen, da ja eine alte Verurteilung wegen einer Verkehrsstraftat vorhanden ist (Wiederholungstäter)
Zitat:
So wie sich das hier liest, war der TE wohl Beschuldigter und wurde 2007 verurteilt. In einem (anzunehmenden) Revisionsverfahren (vom TE als 2. Verfahren bezeichnet) wurde 2009 dann zu seinen Gunsten entschieden. In der Regel passiert dies mit einer Einstellung des Verfahrens durch einen Vergleich. Wäre der TE rechtskräftig verurteilt worden, wären die Tagessätze zu begleichen gewesen...
Letztlich kann aber hier nur der TE korrekte Aukunft geben (z.B. durch den Schrieb vom Gericht aus 2009)...
So wie viele das hier lesen, liest du das wohl falsch!
Erstes Verfahren= Strafverfahren, TE zahlt 30TS an Gericht.
Zweites Verfahren= Zivilverfahren. TE erhält 75% des Schadens bezahlt, zahlt selber 25%
Somit zwei unterschiedliche Verfahren; TE ist beim FZR und bei Gericht aktenkundig!
(Sollten deine Lesemeinung richtig sein bist du ein Hellseher, da dafür noch wichtige Aussagen des TE fehlen)
Zitat:
Original geschrieben von FirefighterME4
noch mal genau: hatte vorher "volle" Sicht bis zum losfahren was war quasi nur der moment "verdeckt" den das auto "um mich rum" abgebogen ist
Also doch nicht ständig freie Sicht!
Und genau in diesem Moment ist dann wahrscheinlich das Moped vom Himmel auf die Straße gefallen oder wie?
Zitat:
Original geschrieben von Doomdesign
Stellt er Strafantrag, was in der Regel sehr selten vorkommt, kommt es zu einer Gerichtsverhandlung, die vermutlich nicht unbedingt zu deinen Gunsten ausgeht. Ist aber auch unproblematisch, da ne fahrlässige KV eigentlich nix ist...
Selten so viel Schwachsinn (die Mods mögen vezeihen) auf einem Haufen gelesen!
Wo hast du deine Erkenntnisse bloß her sag mal?!
Strafanträge werden häufiger gestellt als du denkst (dafür sorgen schon die Opferanwälte)!
Aber selbst mit nem vorliegenden Strafantrag kommt es nicht zwangsläufig zu ner Verhandlung!
Und wenn ne fahrl. KV eigentlich nichts ist, wieso steht sie dann wohl im StGB?
Zitat:
Das mit dem Verfahren aus 2007 wegen nem "gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr" halte ich für nicht ganz richtig. Vermutlich war der Vorwurf "Gefährdung des Straßenverkehrs" gem. §315c StGB... Egal wie, das Verfahren wurde ja wohl eingestellt und du nicht verurteilt.
Gut das der TE dich hat und jetzt nachvollzeihen kann wegen was er im Verfahren aus 2007 gezahlt hat!
Du unterstellst ihm hier eine der 7 Todsünden im Straßenverkehr od. das Fahren unter alkohol / Drogen ohne Kenntnis vom damaligen Sachverhalt zu haben Sehr aufschlussreich diese Unterstellung.
Der TE hatte hier von einem Auffahrunfall geschrieben, den bekomm ich beim besten willen nicht in deinen 315c gepresst jedoch schon eher in den von Te benanntne 315b.
(also auch du mal nachdenken und dann erst schrieben, verlangst du doch auch von anderen)
es ist sicher nicht vom Himmel gefallen das sage ich ach nicht dennoch dauert das "vorbeifahren" des Autos welches vor mir abgebogen ist sicher 2 sekunden setzen wir mal die 50km/h vorraus wären das ca. 13m/sek somit muss er 26m weit weg gewesen und sorry dann hätte ich ihn gesehen! plus 2 sek (nochmal 26m) rechts gucken = 52m! auch noch sichtbar! mal angenommen er ist wirklich 80 gefahren sind es schon fast 90m und das KANN schon "unsichtbar" gewesen sein weil wie weit es genau einsehbar ist weiß ich nicht! von eine Geschwindigkeit über 80 reden wir dann nicht.... und bei 100 sind es ungefähr 3,5sek für 100m! und ich bezweifel das ich damit hätte rechnen müssen aber na ja.... morgen Termin Anwalt....
zur Klärung:
1. Verfahren Strafe bekommen 30 TS plus 3 Monate Fussgänger
2. Verfahren (danach) Zivilrecht 75/25 zu meinen Gunsten wobei ich auch wenn ich es noch mehr gezogen hätte auch 100 gekriegt hätte allerdings brauchte ich das Geld DRINGENST für ein neues Fzg. somit hab ich 75 genommen und konnte einen "neuen" kaufen
MfG Flo
Zusatz:
es war ein Auffahrunfall wo ich "angeblich" ne Vollbremsung hingelegt haben soll.... und die vermeintlichen Bremsspuren waren Anschubsspuren und in der 2. Verhandlung hat er dann zugegen max. 6-10m Abstand gehabt zu haben bei mind. 30/40km/h somit wars erledigt für ihn!
MfG Flo
Nun ist es passiert und alles geht seinen Gang. Du hast keine Fahrerflucht begangen, warst (hoffentlich) nüchtern, hast Dich sofort um den Verletzten gekümmert, Zeugen gesichert. Mehr kannst Du im Moment, was den Unfall selber betrifft, nicht tun.
Rechtsberatung ist bei Unfällen mit Personenschäden immer sinnvoll. Gehe aber davon aus, daß auch das Verhalten des Motorradfahrers untersucht wird.
Fakt und Dein Pech ist nun mal die klassische Vorfahrtssituation, und die spricht gegen Dich. Von daher wird es sowieso mindestens 50 % Teilschuld geben.
Der Unfallhergang wird wegen der Strittigkeit bestimmt von Sachverständigen rekonstruiert werden. Dabei spielen alle verfügbaren Aussagen eine Rolle. Gerade aber wegen der zentralen Bedeutung eines solchen Gutachtens ist es sinnvoll, einen in Verkehrsrecht erfahrenen Anwalt zu haben.
Habe mir nochmal deinen Anfangspsot durchgelesen und stell hier mal eine einfache Frage in den Raum:
Welcher Mopedfahrer ist so irre und bleibt am Gas wenn er sieht das vor ihm ein entgegenkommender Pkw über seine Fahrbahn nach links abbiegt?
Ich hab schon viel erlebt, aber sowas lebensmüdes noch nicht!
Aus meiner Sicht hast du ihn einfach übersehen und suchst jetzt einen Ausweg!
kleines Rechenbeispiel mit deinen 13 m/s:
2sek duch abbiegenden Pkw verdeckt = 26m
2sek für den Schaen nach rechts = 26m
er war also mind. 52m weg als du letztmalig nach links geschaut hast, Wieso schaust du nicht DIREKT vor dem Losfahren nochmal nach links? Da hättest du ihn sehen können / MÜSSEN!
Also nicht nochmal geschaut und der MopedfahreR hatte Pech und du windest dich um raus zu kommen aus dieser unangenehmen SACHE1
Ihr seit so schlau in Eurer Auslegungsfähigkeit - lasst Euch bloß nicht von der Realität einholen, Ihr werdet sehr hart aufschlagen.
Zitat:
Original geschrieben von FirefighterME4
es ist sicher nicht vom Himmel gefallen das sage ich ach nicht dennoch dauert das "vorbeifahren" des Autos welches vor mir abgebogen ist sicher 2 sekunden setzen wir mal die 50km/h vorraus wären das ca. 13m/sek somit muss er 26m weit weg gewesen und sorry dann hätte ich ihn gesehen!
Du glaubst gar nicht wieviele Unfälle passieren weil zwar das Auto/Motorrad 500m weg gesehen wurde aber nicht das Fahrzeug das keine 50m mehr entfernt war.
Das Problem ist das man zwar schaut aber sich eher auf den Bereich der maximalen Sichtweite konzentriert und den Nahbereich ausblendet und dann kann es sogar noch sein das ein Zweirad gerade in dem Moment in dem man es gesehen hätte in einem toten Winkel ist.
Was dagegen Zeugen und Geschwindigkeitsschätzungen angeht könnte ein Jahrgänger Bücher schreiben. Bei fast jedem seiner Motorradunfälle schätzten Zeugen Geschwindigkeiten die die jeweiligen Motorräder nicht mal Bergab bei Rückenwind und Heimweh geschafft hätten,Bestleistung eines Zeugen waren mindestens 150 die er gefahren sei,😁 mit einer uralten Enduro die mit Ach und Krach auf 15 PS kam.
Solche Schätzungen hat aber auch nie ein Richter oder Staatsanwalt interessiert.
Aber was kannst du tun? Im Moment an sich nichts ausser den Motorradfahrer besuchen und dich entschuldigen und später mal einen Anwalt beauftragen sich die Akte anzuschauen.