Unfall / nachträglich erkennt die Unfallgegnerin Schuld nicht an
Hallo.
Hatte vor einem Monat einen Unfall.
War auf einer 30er Zone gerade aus unterwegs.
Links gab es eine Einmündung.
Ich hatte Natürlich Vorfahrt, da rechts vor links.
Da kam von Links eine Dame auf die Hauptstraße raus und erwischte mich noch seitlich an der Heckstoßstange.
Gut die war einsichtig.
Sie sagte ich gebe ihnen meine Versicherungsdaten, können sie mit meiner Versicherung abrechnen.
Habe gesagt sorry aber rufe Sicherheitshalber die Polizei, dann meinte sie bitte nicht habe keine Zeit.
Habe wieder gesagt, tut mir leid wir warten auf die Polizei.
Als die Polizei kam, waren sie auch sofort der Meinung, das die Dame schuld sei.
Und Bußgeldverfahren wurde ebenfalls eingeleitet gegen die Dame.
Also ich Gutachten beauftragt, Anwalt beauftragt mit der Bitte um die Übernahme des Schadens.
Dann kam die Antwort von der Versicherung, unsere Versicherungsnehmerin streitet ab den Unfall verursacht zu haben.
Wir überprüfen wer für den Unfall haftet.
Wie kann man obwohl die Sachlage eindeutig ist und die Polizei alles aufgenommen hat, trotzdem sowas behaupten und die Versicherung will es tatsächlich überprüfen?
54 Antworten
Zitat:
Ich würde das Auto nicht vor der Regulierung reparieren lassen.
wie macht man das eigentlich, wenn es nicht fahrbereit ist? wer zahlt denn solange den ersatzwagen oder das taxi für alle fahrten ?
dem geschädigten darf doch kein nachteil entstehen
Das ist eine Frage die Interessiert mich auch.
Nehmen wir an, mein Fahrzeug wäre nicht fahrbereit gewesen. Wer hätte jetzt dafür Aufkommen müssen im Nachhinein.
Ich meine man bekommt von der Versicherung 14 Tage einen Leihwagen. - Gegnerische Vers -
Wenn man das nicht nutzt kann man sich das auch auszahlen lassen aber ich kenn den Tarif nicht mehr. Ist schon zu lange her bei mir.! Gott sei dank!
U.a. die gegnerische Versicherung.
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Hatte ich damals auch wie sharock22 schreibt 14 Tage einen Leihwagen und am Schluss als ich das Gutachten hatte stand da oder 115 Geld pro Tag naja da wars zu spät
Ich lese hier recht häufig den Hinweis, als Geschädigter einen Anwalt zu beauftragen. Aber was bringt ein Anwalt, wenn der keine Ahnung oder keine Lust hat bzw. wenn man sich letztlich trotz Anwalt mit der Kürzung zufrieden gibt?
Ich ziehe für mich, aufgrund verschiedener Ausführungen hier in MT, mein eigenes Fazit 😉
Zitat:
@schwarzeBandit schrieb am 25. August 2021 um 17:57:26 Uhr:
@NDLimitIch lese hier recht häufig den Hinweis, als Geschädigter einen Anwalt zu beauftragen. Aber was bringt ein Anwalt, wenn der keine Ahnung oder keine Lust hat bzw. wenn man sich letztlich trotz Anwalt mit der Kürzung zufrieden gibt?
Ich ziehe für mich, aufgrund verschiedener Ausführungen hier in MT, mein eigenes Fazit 😉
Da muss ich dir zustimmen. Nur, was soll ein Anwalt trotz Ahnung und Lust machen, wenn die Versicherung 100/200 € zu Unrecht kürzt und der Geschädigte keine RS-Versicherung oder eine mit 150,- € SB hat? Klagen bei einem Kostenrisiko von 453,16 € in einer Instanz und das ohne Zeugen oder Sachverständigen. Verbunden mit "das Gericht hat das persönliche Erscheinen der Parteien zur Sachaufklärung angeordnet"? Dann darfst du dir als Geschädigter einen Urlaubstag gönnen, bekommst im Erfolgsfalle ein paar Cent km-Geld und max. 20,- €/Std. als Verdienstausfallentschädigung.
Logisch, dass da ein normaler Mensch sagt, sch... was auf die Kröten.
Beim einer der letzten Abwicklungen hat die Versicherung die Nebenkostenpauschale von 25,- € sowie die im Gutachten aufgeführten Verbringungskosten (bei fiktiver Abrechnung) abgezogen. Die reagieren nicht einmal auf das erneute Anschreiben. Und nun mach dem Geschädigten mal klar, dass er diesen Betrag einklagen soll. Geht nicht.
Beliebte Methode - Restwert laut Gutachten? Nein, wir legen Gebote von weit, weit weg vor und nehmen die als Grundlage. Ist denen sogar egal, dass der Totalschaden schon verkauft war, interessiert nicht. Nun mach ich solche Klagen schon aus Spaß an der Freud und nach der Kostenzusage der RS wird die dann beim Amtsgericht eingereicht.
Und hab dann noch das Risiko, dass dort ein Richter, egal welchen Geschlechts, sitzt, der eine merkwürdige Rechtsauffassung hat und dir dann einen Vergleich vorschlägt. Beim hiesigen Landgericht hat die Präsidentenkammer mal in zwei identischen Verfahren die Klagen abgewiesen. Einmal war als erste Instanz, da hat das OLG als Berufungsgericht das Urteil aufgehoben und der Klage statt gegeben, das zweite Mal war das LG bereits die Berufungsinstanz und keine weiteres Rechtsmittel zulässig.
Auf hoher See und vor Gericht...
"Auf hoher See und vor Gericht..."
Ja... so ist es. Und die Richter, mit denen ich befreundet bin, müssen immer wegen Befangenheit abhlehnen.... so ein Mist 😁