Unfall nach einem spur wechsel
Audi
Themenstarter
Guten tag
Vor knapp ein monat hat ich ein verkehrunfall nach einem spurwechsel gehabt wo die unfall gegnerin besculdigt wurde ich fuhr auf der rechten spur grade aus und die unfall gegnerin etwas vor gesetzt linke fahrstreifen. Als ich neben ihr war und bisschen vor gefahren binn zog sie nach links und fuhr links seitlich über dem heck an meinem auto zu.
An meinem auto sind deutliche lack schaden.Und die unfallgegnerin hatte noch ein gipps schiene an der rechten arm als die polzei da war haben sie auch vermerkt das sie gar nicht so fahren durfte und meinten wer die spur wechselt haftet imemr den verkehrunfall.
Die Dame sagte aber das ich schneller als 50km wäre und ausserdem hatte sie eine bei fahrerrin mitbei,
Ich war beim gutachten die kosten waren 1150 euro für mein auto und habe es ein anwalt übergeben.Der anwalt hat jetzt ein einspruch wiedergelegt auf die gegnerische versicherung aber die gegnerische versicherung meint nach dieser schilderung könne es gar nicht zu ein unfall kommen laso weigern sie und wollen bisschen stress machen.
Die gegnerische versicherung hat eine polizeiliche akte angefordert es ist schon fast ein monat und immer noch nichts passiert?
Meine frage 1.) was wird genau bei der polizeilische akte ermittelt wofür wichtig?
2.) Binn ich 100% unschuldig nach eurer erfahrung nach der schilderung der unfall?
3.) wann würde ich mein schaden ersetzt kriegen wie lange dauert das noch ganze?
Der anwalt sagt mir nix meint jedoch abwarten und sehen was im polizeilische akte stehen wird was meint ihr ich bitte um antworten und freundlich gruß.
Doris
Beste Antwort im Thema
mir persönlich würde es erheblich leichter fallen, wenn du das schreiben mit Punkt, Komma und Absatz mal einführen würdest. Dann würden sich bestimmt einige erbarmen das durchzulesen.(inkl. mir)
42 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Gekko2
,daß Du wahrscheinlich eine Teilschuld am Unfall bekommen wirst,Du hast rechts überholt,.....ich mache sowas ja auch,wenn jemand auf der anderen Spur kriecht,aber immer mit nem mulmigen
Hallo, hast wahrscheinlich zu dem Thema in der Fahrschule gefehlt oder nicht aufgepasst!
Für dich zur Info, damit wir alle sicher durch den Straßenverkehr kommen
StVO §7
(3) Innerhalb geschlossener Ortschaften - ausgenommen auf Autobahnen (Zeichen 330) - dürfen Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung (Zeichen 296 oder 340) den Fahrstreifen frei wählen, auch wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 nicht vorliegen. Dann darf rechts schneller als links gefahren werden.
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von Dark Dämon
Für dich zur Info, damit wir alle sicher durch den Straßenverkehr kommenZitat:
zu dem Thema in der Fahrschule gefehlt oder nicht aufgepasst!
------------------------------------------Deine Probleme,die möchte ich ja nicht haben ( Dark Dämon )
Vielleicht kannst Du ja noch weitere Paragraphen des deutschen Straßenrechts zitieren,ich denke mal,in diesem Forum wartet da nur jeder drauf !
Zitat:
Original geschrieben von Gekko2
Deine Probleme,die möchte ich ja nicht haben ( Dark Dämon )Vielleicht kannst Du ja noch weitere Paragraphen des deutschen Straßenrechts zitieren,ich denke mal,in diesem Forum wartet da nur jeder drauf !
...aber du kannst nicht abstreiten, dass er recht hat?! 😕😮😛
Es ist doch um Längen besser etwas faktisch richtig zu belegen, als eine recht unfundierte Meinung Kund zu tun. Und da wir uns im deutschen Straßenverkehr auch mit den entsprechenden rechtlichen Grundlagen auseinanderzusetzen haben, ist das hier in keinster Weise fehl am Platz 😉
Hast du vielleicht schon ein Bier zu viel getrunken? 😉
Ich bin ein Wein Trinker,bleib Du mal besser im VW Forum
Ähnliche Themen
ne ne das war eine grade strecke ich habe ihn nicht schnell überholt wir waren fast auf gleiche höhe die war nur etwas minimal vorgesetzt und denn zog sie nach rechts auf meine spur und ist rein gefahren das war eine 2 spurige breite straße mit parkenden autos rechts 3 also ich war ganz normal auf meiner spur die hat blinkt und ohnde vorwahrt zu gewähren rein gefahren und ich war an der zeit bei ihr im toter winkel wahrscheinlich
Zitat:
Original geschrieben von hanspassat
Steht aber nicht von BAB, oder?Zitat:
Original geschrieben von Gekko2
Ich bin aber der Meinung,daß Du wahrscheinlich eine Teilschuld am Unfall bekommen wirst,Du hast rechts überholt,
Wenn innerorts mehrere Fahrstreifen sind, dann darf ich auch rechts vorbeifahren...
also
1. artet das hier ein bisschen aus. Nur weil einer treffende Argumente bringt, kommen hier gleich pampige Kommentare, dass kanns echt nicht sein.
2. ich weiss garnicht was dieser Thread eigentlich soll. Ich habe bei meinem vorletzem Arbeitgeber über 100 Unfallberichte aufgenommen, geschrieben und mit den Versicherungen und den Cops rumgemacht. So lange keiner dabei war, ist alles eigentlich was hier geschrieben wird nebensächlich. Unfallschilderungen sind immer ein zweischneidiges Schwert, denn am Schluss war doch alles ganz anders.
3. befindet sich die Threaderstellerin schonmal im falschen Forum oder fahren wir jetzt B5´s hier? Und wenn sie hier doch richtig ist, Profil falsch ausgefüllt.
4. Und wenn ich aus diesem Kauderwelsch sowas rauslese:
"Der Anwalt sagt mir nix, meint jedoch abwarten und sehen was in der polizeilichen Akte stehen wird"
würde ich schleunigstens einen Anwalt mit spezialisierung für Verkehrsrecht aufsuchen, weil hier scheitert es schon an der grundlegenden Beratung des Klienten, schon vor der eigentlichen Akteneinsicht. Manche beraten sogar ihre Mandaten soweit hin, dass diese Ihre Unfallschilderung nicht ins Internet posten sondern bis zum Ende erstmal für sich behalten!
5. @Doris
um jetzt mal kurz politisch inkorrekt zu werden: ich hoffe du fährst besser als du tippst. NUTZ DIE VERDAMMTEN SATZZEICHEN und lese deine Texte doch mal bitte gegen!
Zitat:
Original geschrieben von Chefkoch1984
NUTZ DIE VERDAMMTEN SATZZEICHEN und lese deine Texte doch mal bitte gegen!
Lies....lt. deutscher Grammatik. 😛
Du smart-aleck! 😉 Auch wenn du ansonsten recht hast.
mein Fehler... 😁
zumal:
http://www.motor-talk.de/.../...h-einem-spur-wechsel-t3298957.html?...
dieses Thema im Versicherungsforum bereits diskutiert wird.
Hi,
muss auch mal meinen Senf dazu geben:
- Doris ist laut Profil ein Mann, aber vielleicht verspricht der TE sich ja auch bei nem weiblichen Vornamen eher ne Hilfe.
- 8D B5 ist hier wirklich falsch, tut in dem Fall aber nichts zur Sache, da es sich um keine fahrzeugspezifische Frage handelt
- In Städten darf tatsächlich rechts jederzeit schneller gefahren werden (innerhalb der zulässigen Höchstgeschwindigkeit)
- Thread gehört tatsächlich ins Versicherungsforum, wo ich aber ein schwebendes Verfahren auch nicht unbedingt posten würde
- TE scheint doch ne Frau zu sein, denn Links-/Rechtsschwächen treten bei Frauen erwiesenermaßen häufiger auf
- das Einsehen der Polizeiakte ist ein ganz normales Prozedere. Das wird sowohl der eigene Anwalt, aber auch die gegnerische Versicherung tun, bevor eine Zahlung geleistet wird. Das kann etwas dauern. Die Versicherung wird die vorliegende Akte auch von ihrer Rechtsabteilung prüfen lassen. Und es ist ganz logisch, dass sie versucht um eine Zahlung drum rum zu kommen, zumindest teilweise
- mit einer Mitschuld ist in den meisten Fällen zu rechnen wenn nicht bewiesen werden kann, dass der Unfall absolut vermeidbar gewesen ist. Das liegt einfach an der Betriebsgefahr, die von einem Fahrzeug ausgeht, dass bewegt wird. Ist der Unfallgegner beim Spurwechsel in die hintere Hälfte eines Fahrzeuges reingefahren, ist es fast unabwendbar gewesen, denn man war ja schon sozusagen vorbei. Krachen die Autos mit der vorderen Hälfte zusammen, wird die Frage aufkommen, warum - in dem Fall - Doris nicht gebremst hat, um den Unfall zu vermeiden.
Und jetzt der Punkt, der mir am meisten am Herzen liegt:
- seid mal etwas toleranter! Ja, es ist etwas schwer zu lesen und etwas schlecht (orthographisch und grammatisch) geschrieben. Wem das zu anstrengend ist, der muss es sich ja nicht antun. Aber so, wie ich Mitbürger mit Migrationshintergrund verstehe, verstehe ich auch den TE. Und noch lange nicht jeder Urdeutsche, der sich sprachlich einwandfrei artikulieren kann, ist auch in der Lage ein einwandfreies Schriftdeutsch hinzuzaubern. Meine Mutter arbeitete bei der Gemeindeunfallversciherung und hat da Unfallbeschreibungen von Schülern der Oberstufe Gymnasium zu lesen gekriegt, die wie von Analphabeten geschrieben wirkten. (sprich An-Alphabeten, nicht Anal-phabeten! Für die Oberschlauen hier 😉 )
Gruß
Rainer
das fand ich supa nett von dia eine beschreibung die mir wirklich sehr geholfen hat danke danke eine letzte frage würde ich an dich haben wenns nichts ausmacht 🙂 also ich war auf der rechten spur und die dame links ehrlich gesagt sie hat geblinkt und wollte rein ins spur das war so kurz fristig gedacht von ihr das ich ihr meien vorfahrt nicht gegeben habe und weiter gas gegeben habe aber das bedeutet nicht das ich auf sie rauf gefahren binn eher die unfall gegnerin ist einfach auf meine spur gefahren und ist links seitlich über dem reifen (heck)also wollen die versicherungen immer teil schuld raus geben damit sie weniger bezahlen wollen oder habe ich hier wirklich ein teil schuld obwohl ich nicht glaube die wechselt die spur kurz fristig fähr rein und ausserdem hatte sie noch ein gips schiene an der rechten arm das von der polizei vermerkt wurde 😁
Zitat:
Original geschrieben von Rowdy_ffm
Hi,
muss auch mal meinen Senf dazu geben:
- Doris ist laut Profil ein Mann, aber vielleicht verspricht der TE sich ja auch bei nem weiblichen Vornamen eher ne Hilfe.
- 8D B5 ist hier wirklich falsch, tut in dem Fall aber nichts zur Sache, da es sich um keine fahrzeugspezifische Frage handelt
- In Städten darf tatsächlich rechts jederzeit schneller gefahren werden (innerhalb der zulässigen Höchstgeschwindigkeit)
- Thread gehört tatsächlich ins Versicherungsforum, wo ich aber ein schwebendes Verfahren auch nicht unbedingt posten würde
- TE scheint doch ne Frau zu sein, denn Links-/Rechtsschwächen treten bei Frauen erwiesenermaßen häufiger auf
- das Einsehen der Polizeiakte ist ein ganz normales Prozedere. Das wird sowohl der eigene Anwalt, aber auch die gegnerische Versicherung tun, bevor eine Zahlung geleistet wird. Das kann etwas dauern. Die Versicherung wird die vorliegende Akte auch von ihrer Rechtsabteilung prüfen lassen. Und es ist ganz logisch, dass sie versucht um eine Zahlung drum rum zu kommen, zumindest teilweise
- mit einer Mitschuld ist in den meisten Fällen zu rechnen wenn nicht bewiesen werden kann, dass der Unfall absolut vermeidbar gewesen ist. Das liegt einfach an der Betriebsgefahr, die von einem Fahrzeug ausgeht, dass bewegt wird. Ist der Unfallgegner beim Spurwechsel in die hintere Hälfte eines Fahrzeuges reingefahren, ist es fast unabwendbar gewesen, denn man war ja schon sozusagen vorbei. Krachen die Autos mit der vorderen Hälfte zusammen, wird die Frage aufkommen, warum - in dem Fall - Doris nicht gebremst hat, um den Unfall zu vermeiden.
Und jetzt der Punkt, der mir am meisten am Herzen liegt:
- seid mal etwas toleranter! Ja, es ist etwas schwer zu lesen und etwas schlecht (orthographisch und grammatisch) geschrieben. Wem das zu anstrengend ist, der muss es sich ja nicht antun. Aber so, wie ich Mitbürger mit Migrationshintergrund verstehe, verstehe ich auch den TE. Und noch lange nicht jeder Urdeutsche, der sich sprachlich einwandfrei artikulieren kann, ist auch in der Lage ein einwandfreies Schriftdeutsch hinzuzaubern. Meine Mutter arbeitete bei der Gemeindeunfallversciherung und hat da Unfallbeschreibungen von Schülern der Oberstufe Gymnasium zu lesen gekriegt, die wie von Analphabeten geschrieben wirkten. (sprich An-Alphabeten, nicht Anal-phabeten! Für die Oberschlauen hier 😉 )
Gruß
Rainer
Wie du eigentlich auch sagst großer das war eher hinten die sie rein gefahren ist und nicht vorder seite ich war an ihr fast vorbei und dann zog sie in meine spur und ist links seitlich über dem reifen heck oder wie mann das nennt rein gefahren das war nicht vorne vo ihre seite aus war das rechte seite......
Zitat:
Original geschrieben von doris1234
das fand ich supa nett von dia eine beschreibung die mir wirklich sehr geholfen hat danke danke eine letzte frage würde ich an dich haben wenns nichts ausmacht 🙂 also ich war auf der rechten spur und die dame links ehrlich gesagt sie hat geblinkt und wollte rein ins spur das war so kurz fristig gedacht von ihr das ich ihr meien vorfahrt nicht gegeben habe und weiter gas gegeben habe aber das bedeutet nicht das ich auf sie rauf gefahren binn eher die unfall gegnerin ist einfach auf meine spur gefahren und ist links seitlich über dem reifen (heck)also wollen die versicherungen immer teil schuld raus geben damit sie weniger bezahlen wollen oder habe ich hier wirklich ein teil schuld obwohl ich nicht glaube die wechselt die spur kurz fristig fähr rein und ausserdem hatte sie noch ein gips schiene an der rechten arm das von der polizei vermerkt wurde 😁
Zitat:
Original geschrieben von doris1234
Zitat:
Original geschrieben von Rowdy_ffm
Hi,
muss auch mal meinen Senf dazu geben:
- Doris ist laut Profil ein Mann, aber vielleicht verspricht der TE sich ja auch bei nem weiblichen Vornamen eher ne Hilfe.
- 8D B5 ist hier wirklich falsch, tut in dem Fall aber nichts zur Sache, da es sich um keine fahrzeugspezifische Frage handelt
- In Städten darf tatsächlich rechts jederzeit schneller gefahren werden (innerhalb der zulässigen Höchstgeschwindigkeit)
- Thread gehört tatsächlich ins Versicherungsforum, wo ich aber ein schwebendes Verfahren auch nicht unbedingt posten würde
- TE scheint doch ne Frau zu sein, denn Links-/Rechtsschwächen treten bei Frauen erwiesenermaßen häufiger auf
- das Einsehen der Polizeiakte ist ein ganz normales Prozedere. Das wird sowohl der eigene Anwalt, aber auch die gegnerische Versicherung tun, bevor eine Zahlung geleistet wird. Das kann etwas dauern. Die Versicherung wird die vorliegende Akte auch von ihrer Rechtsabteilung prüfen lassen. Und es ist ganz logisch, dass sie versucht um eine Zahlung drum rum zu kommen, zumindest teilweise
- mit einer Mitschuld ist in den meisten Fällen zu rechnen wenn nicht bewiesen werden kann, dass der Unfall absolut vermeidbar gewesen ist. Das liegt einfach an der Betriebsgefahr, die von einem Fahrzeug ausgeht, dass bewegt wird. Ist der Unfallgegner beim Spurwechsel in die hintere Hälfte eines Fahrzeuges reingefahren, ist es fast unabwendbar gewesen, denn man war ja schon sozusagen vorbei. Krachen die Autos mit der vorderen Hälfte zusammen, wird die Frage aufkommen, warum - in dem Fall - Doris nicht gebremst hat, um den Unfall zu vermeiden.
Und jetzt der Punkt, der mir am meisten am Herzen liegt:
- seid mal etwas toleranter! Ja, es ist etwas schwer zu lesen und etwas schlecht (orthographisch und grammatisch) geschrieben. Wem das zu anstrengend ist, der muss es sich ja nicht antun. Aber so, wie ich Mitbürger mit Migrationshintergrund verstehe, verstehe ich auch den TE. Und noch lange nicht jeder Urdeutsche, der sich sprachlich einwandfrei artikulieren kann, ist auch in der Lage ein einwandfreies Schriftdeutsch hinzuzaubern. Meine Mutter arbeitete bei der Gemeindeunfallversciherung und hat da Unfallbeschreibungen von Schülern der Oberstufe Gymnasium zu lesen gekriegt, die wie von Analphabeten geschrieben wirkten. (sprich An-Alphabeten, nicht Anal-phabeten! Für die Oberschlauen hier 😉 )
Gruß
Rainer
Also, wenn du so fährst wie du schreibst und zitierst musst du zu geschätzt 151,481% schuldig sein. Das kann doch kein Mensch lesen. Wenn die Unfallschilderung deinerseits genauso "klar" ist wirste noch lange aufs Geld warten müssen.
also ich war auf der rechten spur und wollte ganz normal auf einer grade strecke gradeaus fahren und die unfall gegnerin war auf der linken spur etwas vorgesetezt plötzlich blinkte sie und wollte rechts auf die spur wechseln und in dem augenblick war ich etwas schneller und bin fast an ihr vorbei da zog sie nach rechts und hat mich links seitlich hinten über dem reifen heck oder wie man das nennt rein gefahren so ist das ganze passiert
Zitat:
Original geschrieben von docfraggler
prinzipiell spricht der anscheinsbeweis erstmal gegen den spurwechsler (wenngleich ich nicht verstehe, wie jemand der links neben dir faehrt bei spurwechsel nach links dein fahrzeug beschaedigen kann) auch die eingeschraenkte motorik der fahrerin im unfallgegnerischen fahrzeug ist nicht gerade ein entlastungsargument.die sache macht einen halbwegs klaren eindruck.
gruesse vom doc
Hauptschuld hat sicher die andere. Es wäre aber besser, wenn die gar nicht geblinkt hätte. Doris, hast du den Blinker nicht vielleicht doch eher nicht gesehen? Sonst hättest du ja evtl. damit rechnen müssen, dass sie rüber kommt.
Ohne Blinker bzw. wenn du den nicht gesehen hast, musstest du ja nicht damit rechnen, dass sie rüberkommt und konntest/durftest rechts an ihr vorbei fahren. Sie fuhr ja etwas langsamer, du bist die erlaubte Höchtsgeschwindigkeit gefahren. Schließlich fährst du nie schneller als erlaubt. Weil das ja verboten ist... 🙄
Wobei auch Blinken keine Vorfahrt/Vorrang ersetzt. Gibt genug Deppen die der festen Überzeugung sind, ein gesetzter Blinker bedeutet "Platz da, hier komm ich, hau ab". Die Lücke zuzufahren war im Nachgang angesichts des Ärgers sicher nicht schlau, aber daran lässt sich nix mehr ändern. "Zu schnell" ist (selbst wenn) völlig egal, da beide Unfallbeteiligten vergleichbar schnell gewesen sein müssen und die Geschwindigkeit selbst nicht die Vermeidbarkeit des Zusammenstoßes begründet. Innerorts kommt auch kein Verstoß gegen §5(4) STVO in Frage, da der Fahrstreifen frei gewählt werden darf.
Also entspannen, hoffentlich eine klar formulierte Stellungnahme abgegeben haben und abwarten.