Unfall mit ZR-Reifen über 240km/h
Hallo,
kann man einer Mitschuld verantwortlich gemacht werden, wenn man mit ZR-Reifen, welche bis zu einer Geschwindigkeit von 240 km/h zugelassen sind (ABER je 10 km/h mehr ca. -5% der Tragfähigkeit des Reifens in Kauf genommen werden muss), einen Unfall mit sagen wir 300 km/h verursacht (theoretisch -30% Tragfähigkeit) und die Radlast über der bei dieser Geschwindigkeit zulässigen Tragfähigkeit liegt?
Grüße,
Bohnenpflanzer
Beste Antwort im Thema
Ich glaube nach einem Unfall mit 300 km/h kannst Du für nichts mehr verwantworlich gemacht werden, Forderungen werden dann vom evtl. vorhandenen Erbe abgezogen/eingeklagt.
169 Antworten
Zitat:
@martins42 schrieb am 13. Oktober 2014 um 12:18:29 Uhr:
Bitte, liegt doch nur an dir. Einfach die Finger ruhig halten und Ende ist.
Das gilt dann aber bitte auch für die anderen,daran Beteiligten!
Ihr führt euch hier auf wie die Kinder... "Ich hab Recht/Ne,ich/Falsch,ich...blabla"
Von mittlerweile 9 10 Seiten kann man ja zusammengefasst ,getrost 5 in die Tonne knallen ,nur wegen diesem Kindergartenstreit.🙄
Zitat:
@Nebiru666 schrieb am 13. Oktober 2014 um 13:03:41 Uhr:
Das gilt dann aber bitte auch für die anderen,daran Beteiligten!Zitat:
@martins42 schrieb am 13. Oktober 2014 um 12:18:29 Uhr:
Bitte, liegt doch nur an dir. Einfach die Finger ruhig halten und Ende ist.
Ihr führt euch hier auf wie die Kinder... "Ich hab Recht/Ne,ich/Falsch,ich...blabla"Von mittlerweile
910 Seiten kann man ja zusammengefasst ,getrost 5 in die Tonne knallen ,nur wegen diesem Kindergartenstreit.🙄
Und um diese überraschende Erkenntnis beizutragen, mischt du dich auch noch spamenderweise ein? Sehr sinnig.
Ich spamme nicht ,ich stelle fest!
Und sinnig ist die Hälfte des Threads hier nicht.
Na, dann werf deine bahnbrechenden "Feststellungen" halt auch noch oben auf den Misthaufen. Das wird es sicherlich verbessern.
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Bahnbrechend finde ich die jetzt nicht ,ist doch eigentlich offensichtlich das ganze.
Aber wenn Du das so siehst...🙄
Nein, ich sehe da überhaupt nichts bahnbrechendes. Sorry, dass ich das Ironie-Emotiocon "vergessen" habe.
Ich sehe nur, dass du hier mit Offensichtlichkeiten reinspamst, den Müllhaufen nur weiter vergrößerst mit deiner sinnlosen Reingrätscherei. Der Thread hat dich doch vorher nicht interessiert, warum also jetzt mitquatschen müssen? Aber so deutlich wollte ich dir das nicht nochmal sagen.
Und schon wieder eine Seite voll mit Nichtigkeiten. Der Schrott von DerDicken... hat da wohl Gravitationseffekte. 😠
Zitat:
@martins42 schrieb am 13. Oktober 2014 um 14:58:00 Uhr:
Nein, ich sehe da überhaupt nichts bahnbrechendes.
Ach ne...
Zitat:
Sorry, dass ich das Ironie-Emotiocon "vergessen" habe.
Habe das schon verstanden.
Zitat:
Ich sehe nur, dass du hier mit Offensichtlichkeiten reinspamst, den Müllhaufen nur weiter vergrößerst mit deiner sinnlosen Reingrätscherei.
So offensichtlich scheint es aber wohl nicht zu sein ,so hätten die Beteiligten es doch schon lange gemerkt.
Zitat:
Der Thread hat dich doch vorher nicht interessiert, warum also jetzt mitquatschen müssen? Aber so deutlich wollte ich dir das nicht nochmal sagen.
Kannst Du doch garnicht wissen!!😠
Nur weil ich nichts dazu schreibe ,heisst das noch lange nicht das ich nicht interessiert mitlese ,wenn es dann Interessant ist.
Zitat:
Und schon wieder eine Seite voll mit Nichtigkeiten. Der Schrott von DerDicken... hat da wohl Gravitationseffekte. 😠
Zu der Du zu 50% mit beigetragen hast ,nur weil Du dich angesprochen (angegriffen??) fühlst und auf dein Recht bestehen willst.
Ich habe lediglich mit meinem ersten Post hier nur sagen wollen ,dass manche Leute sich die Windeln wieder ausziehen sollen und zurück zum Thema kommen sollten.
Oder eben wie von dir gewünscht ,einfach die Finger von der Tastatur lassen.
Und genau das werde ich hier jetzt auch machen.
Soll ich mich nicht angesprochen fühlen? Warum quotest du mich dann?
Aber danke, dass du hier jetzt Ruhe einkehren lassen willst. Die vorherige Chance ist ja leider verspielt.
Möchte die Gelegenheit nutzen und euch drauf hinweisen, dass die Höchstgeschwindigkeit tatsächlich einzuhalten ist. 20 km/h drüber ist nicht lange drin.
Geht da um Frequenzen und Schwingungen und so.
Neulich habe ich folgenden Artikel in der Zeitung gesehen: Eine Frau fährt mit ihrer Mercedes E - Klasse auf die Autobahn und rammt einen voll besetzten Reisebus. Dieser dürfte locker mehr als 10 Tonnen wiegen, wohingegen der Benz (es war ein alter W124 mit Vierzylinder) nicht mehr als 1.5 Tonnen hatte. Der Reisebus wurde aus der Spur geworfen.
Warum schreibe ich das? Damit will ich verdeutlichen, dass die Seitenführungskräfte bei einem sich drehenden Rad recht gering sind. Wenn schon bei Anwesenheit aller Räder ein vergleichsweise kleiner Impuls ausreicht, um die Seitenführungskraft zu überschreiten, ist das Risiko groß, dass bei einem Verlust eines Rades ein noch kleinerer Impuls ausreicht, um ein Schleudern herbeizuführen - und genau dieses Risiko ist bei einem Reifenplatzer, insbesondere an der Führungsachse, nicht unbeträchtlich. Es kann gut gehen, aber es kann auch verdammt böse ausgehen.
Moin
Die Erkenntnis das die Hinterachse die Führungsachse ist, die ist nicht neu. Und vor allem hier schon mehr als einmal beschrieben worden.
Das das Rammen der Hinterachse eher zum ausbrechen führt als das der Vorderachse, das hat selbst Hollywood begriffen, auch dies ist nicht neu.
Stellt sich aber wieder die Frage, warum wurde der Bus aus der Spur geworfen, wo wurde er getroffen. Mit 80 geradeaus auf der Autobahn auf der mittleren Spur, oder eher mit 100 in einer Kurve auf einer Außenspur.
Selbst ohne dieses Wissen, eine Angetriebene Achse darf maximal 10 tonnen Wiegen. In der Regel fährt man aber nicht voll belastet. Aber selbst wenn, dann wir der "kleine" imbuls, (nur leicht gegen gefahren, oder eher voll rein?) 15% der Achslast betragen. Warum der Bus dann aus der Spur gekommen ist, all diese Informationen fehlen hier. Vor allem aber wird dabei die gesamte Achse in ihrer Spur irretiert.
Nehmen wir diesen Benz, 1,5 tonnen, vermutlich davon nur 500 kh auf der Hinterachse. Wenn hier ein Reifen platzt, dann behält das andere Rad seine Spur, und seine Führung. Denn ein platzender Reifen führt zu keiner Spurirretation, nur zu einem Führungsverlust auf dieser Achse. Selbst wenn dieses Rad mit voller Wucht gegen das Heck schlägt (ähnlich beim Bus) dann müßte das Rad 75 kg wiegen um den gleichen Effekt zu haben. Wiegt es aber nicht.
Eine Außeneinwirkung durch einen anderen PKW ist in keinster Weise mit einem platzenden Reifen zu vergleichen. Die Kräfte sind gänzlich anders, die Auswirkungen ebenso.
Zudem gibt es wohl genug Beispiele, einige hast du ja selber gepostet, wo der Hinterreifen geplatzt ist, und dem Auto nichts passiert ist, im Gegensatz zu den meisten Unfällen, wo die Vorderräder geplatzt sind.
Erklärungen dazu gab es hier genug. Wie lange möchtest du deine Meinung denn nun weiter mit deinem Unwissen zu untermauern versuchen?
Laaangweileig.
Moin
Björn
Zitat:
@bbbbbbbbbbbb schrieb am 16. November 2014 um 16:27:49 Uhr:
[...]
Warum schreibe ich das? Damit will ich verdeutlichen, dass die Seitenführungskräfte bei einem sich drehenden Rad recht gering sind. [...]
Schon ganz schlechter Einstieg. Die Seitenführungskraft jedes Rads ist auf üblichen Fahrbahnoberfläche in etwa gleich der auf ihm lastenden Gewichtskraft, wenn es nicht zugleich irgendwelche anderen Kräfte (z.B. Bremsen) übertragen muss.
"Gering" ist wirklich was anderes.
Was da mit dem Bus geschehen ist, ist völlig anderes Thema. Ohne Detailinformationen wieder nichts anderes als zweckfrei zitierte Yellowpress-Blut-Headline.
PS (um es etwas bildlicher zu machen): Das mit den Seitenführungskraft bedeutet, dass ein Fahrzeug mit einem geplatzten Reifen immer noch mit knapp 1/2 g Querbeschleunigung durch die Kurve fahren kann. (1/2g +/- je nachdem ob es das äussere oder innere Rad ist).
Bei einem halben g quer macht ein nicht kleiner Anteil brav-bürgerlicher Verkehrsteilnehmer fast schon in die Hose. Soll heißen, da geht also immer noch eine ganze Menge.
Ich würde gerne mal martins42 und Friesel in der Praxis sehen, das wäre spannend.
Zitat:
@sukkubus schrieb am 5. Oktober 2014 um 13:16:27 Uhr:
nö.Zitat:
Original geschrieben von NormanMuc
Ich glaube nach einem Unfall mit 300 km/h kannst Du für nichts mehr verwantworlich gemacht werden, Forderungen werden dann vom evtl. vorhandenen Erbe abgezogen/eingeklagt.
*klick*darfst bloß kein deutsches 'premium'-auto fahren. oder ferrari *klick* 😁
.
Es ist ein erheblicher Unterschied ob der vordere oder hintere auf der Geraden oder in einer langezogenen Kurve platzt.
Beim Nissan dürfte es auf der Geraden der vordere gewesen sein, was man als versierter Fahrer beherschen kann.
Moin
@ diedicke
Und das würde dann etwas an der Fahrphysik ändern?
Moin
Björn