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Unfall mit ZR-Reifen über 240km/h

Hallo,

kann man einer Mitschuld verantwortlich gemacht werden, wenn man mit ZR-Reifen, welche bis zu einer Geschwindigkeit von 240 km/h zugelassen sind (ABER je 10 km/h mehr ca. -5% der Tragfähigkeit des Reifens in Kauf genommen werden muss), einen Unfall mit sagen wir 300 km/h verursacht (theoretisch -30% Tragfähigkeit) und die Radlast über der bei dieser Geschwindigkeit zulässigen Tragfähigkeit liegt?

Grüße,
Bohnenpflanzer

Beste Antwort im Thema

Ich glaube nach einem Unfall mit 300 km/h kannst Du für nichts mehr verwantworlich gemacht werden, Forderungen werden dann vom evtl. vorhandenen Erbe abgezogen/eingeklagt.

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Moin

Zitat:

nur kann ich Deine absolute Meinung nicht nachvollziehen. Die Realität unterstützt mich auch dabei.

Welche Realität denn? Weder die Theorie noch die hier von euch vorgebrachten Videobeweise untermauern auch nur irgendetwas von dem was hier von euch behauptet wird.

Und ich hoffe dabei, dass du nicht nur willelos bbbbbbbbbbbbb Thesen bejahst, und von da an so also Hobby gegen alle vor gehst die diese These mit Fakten zerreisen, sondern das du zumindest verstanden hast was bbbbbbbbbbbb denn meint.

Mir scheint hier nicht ohne Grund das dem absolut nicht so ist, zumindest dann nicht, wenn du bbbbbbbbb "Wissen" über Seitenführungskräfte etc. kommentarlos hinnimmst.

Und es tut mir dann leid das die Physik in diesem Bereich, welchen bbbbbbbbbbb anspricht, absolut ist, keinen Platz für Esotherik (Meinungen und Glauben) läst. Er versucht seine Meinung mit Glauben und nochmehr Meinung zu untermauern. Fakten stören da nur. Doofe Theorie, welche sich leider nur zu oft bewahrheitet.

Zitat:

Ich hätte Dir jetzt nicht so viel Selbstkritik zugetraut.
Hut ab, RESPEKT.

Dann halte Dich auch dran. Nur weil Du hier mit ein paar Fachbegriffen rumwirfst bist Du nicht klüger als ich und nur weil ich Dich nicht verstehe bin ich nicht dümmer als Du.

Das hat nichts mit Fachbegriffen zu tun. Die meisten habe ich eingeworfen, damit andere nach diesen suchen können. Dann finden sie die Erklärungen aus anderer Quelle, teils aus Fachquellen, müßen also nicht nur den meinen und anderer Worte hier im Thread glauben.

Das hat auch nichts mit Klüger zu tun. In diesem Bereich weis ich vieleicht mehr als du, das kann aber auch nur einfaches auswendig gelerntes Wissen sein.
Klug ist man erst, wenn man dieses Wissen auch anwenden kann, oder sich durch kleine Tips dieses Wisse selber anlesen kann. (Die schlauen Fachbegriffe)

Wer aber nach mehreren SEITEN! Erklärungen und Fachbegriffen immernoch auf dem falschen Dampfer bleibt, wer dann immernoch nicht merkt das die Meinunge eines Users wohl nicht die Wahheit ist, wenn dieser nach 10 Seiten plötzlich die Seitenführung grundlegend falsch erklärt (Und Diedicke, sein mir nicht böse, das fachliche war an ihn gerichtet, nicht an dich, und er haut fachlich doch sehr auf die Kacke... wenn auch nur auf diese )

Insbesondere wenn sich dies ständig wiederholt.

Moin
Björn

Hier wird "Unterstützung durch die Realität" mit der etwa derselben Deduktionsqualität gebracht, wie andernorts "Gott hat gesagt".

Zitat:

@Friesel schrieb am 17. November 2014 um 11:13:38 Uhr:


Ein sich drehendes Rad hat geringere Seitenführungskräfte?

Das war eine Vermutung aufgrund meiner Beobachtungen, inzwischen habe ich mich eingelesen (bin da leider nicht sehr versiert) und es stimmt, es macht keinen Unterschied in der Seitenführungskraft zwischen sich drehendem und stehendem Rad. Dabei verstehe ich aber nicht, wieso dann z.B. US - Polizisten andere Fahrzeuge so spielerisch leicht aus der Spur schubsen können. Mal angenommen, die haben eine 2 - Tonnen - US - Schlitten vor sich, Achslast hinten sicher eine Tonne. Ein kleiner Ditsch an der Stoßstange, und die Kiste steht quer. Wenn die Seitenführungskraft bei einem Reibwert von zirka 1 (0.9-1-1) dem Gewicht der entsprechenden Achse entspricht, sprechen wir hier von 900 bis 1100 kg, die am (Plastik)stoßfänger anliegen. Warum sieht man da dann keine nennenswerte Blessur, so wie es bei einem seitlichen Versetzen bei stehendem Fahrzeug zu erwarten wäre?

Zitat:

@Friesel schrieb am 17. November 2014 um 13:55:57 Uhr:


Er versucht seine Meinung mit Glauben und nochmehr Meinung zu untermauern. Fakten stören da nur.

Es stimmt mich nachdenklich, dass Du nicht in der Lage bist, zu erkennen, dass das absolut nicht wahr ist.

Zitat:

Dabei verstehe ich aber nicht, wieso dann z.B. US - Polizisten andere Fahrzeuge so spielerisch leicht aus der Spur schubsen können.

dazu hättest du eben wissen müssen, dass in den usa für solche zwecke regelmäßig verstärkte/gepanzerte fahrzeuge eingesetzt werden. und mit 1-1½t lebendgewicht kommst du bei denen auch nicht hin.😁

sowas

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kommt nur mir so das vor oder ist die Diskussion voll am Thema vorbei?
Meine Antwort wäre schlicht und einfach:
Ja du hast Probleme wenn du mit einem ZR Reifen der nicht über 240km/h darf und wo der Lastindex nicht stimmt schneller fährst.

Aber ZR steht immer auf den Reifen, wichtig ist der Buchstabe am ende! Also ZR W = 270km/h ZR Y=300km/h.

Der Aufkleber im Cockpit ist nur bei Winterreifen zulässig! Also ein Sommerreifen mit Y und einfach nen 270km/h aufkleber reinmachen geht nicht, ist immer noch erlöschen der Betriebserlaubnis.

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